Beschluss:
Der Landkreis Coburg gewährt dem Verein „Hilfe für das behinderte Kind
e.V.“ im Wege der Anteilsfinanzierung einen Investitionszuschuss in Höhe von
höchstens 225.500 € für den Neubau des Heilpädagogischen Wohnheimes für Kinder
und Jugendliche mit Behinderung auf der Bertelsdorfer Höhe in Coburg. Werden
vom Maßnahmenträger weitere Drittmittel akquiriert, vermindern diese den
Investitionszuschuss des Landkreises. Die Mittel für die Jahre 2016 und 2017
sind im Investitionsprogramm mit jeweils 112.750 € verbindlich einzustellen.
Sachverhalt:
Der Verein „Hilfe für das behinderte Kind e.V.“ hat auf der
Bertelsdorfer Höhe eine Schule und eine Heilpädagogische Tagesstätte errichtet,
die voraussichtlich Anfang 2015 bezogen werden können. Sie dienen als Ersatz
für den Anfang der 70er Jahre bezugsfertigen Gebäudekomplex in der
Leopoldstraße 61-63, Coburg, der stark sanierungsbedürftig ist und in keiner
Weise mehr den aktuellen Anforderungen an eine kindgerechte Umgebung, an
Barrierefreiheit und Arbeitsplatzgestaltung gerecht wird.
Als nächster und letzter Bauabschnitt ist der Neubau des
Heilpädagogischen Wohnheimes für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in
Oberfranken am Standort der Schule auf der Bertelsdorfer Höhe geplant. Der
Verein ist letztmals mit Schreiben vom 24.09.2014 (Eingang am 06.10.2014) an
den Landkreis herangetreten, mit der Bitte, einen Zuschuss in Höhe von 225.500
€ zu den geschätzten Baukosten von 6.424.421 € zu leisten.
Es ist geplant, im Heim 4 Wohngruppen mit jeweils 8 Plätzen = 32 Plätzen
zu bauen. Die Tagesstätte soll 13 Tagesgruppen mit zusammen 106 Plätzen, davon
11 Gruppen im Schulbereich (90 Plätze) und 2 Gruppen (16 Plätze) umfassen. Das
Gebäude ist mit einer Hauptnutzfläche von 1.364,97m² und mit einer
Nettogrundrissfläche von 2.038,23 m² geplant.
Nach der Konzeption, Stand September 2014, soll in dem Wohnheim die
wohnortnahe Betreuung und Förderung körperlich, geistig und mehrfach
behinderter Kinder und Jugendlicher im oberfränkischen/südthüringischen
Regionalzusammenhang sichergestellt werden. Dafür werden die 5-Tage-Wohngruppen
zu 7-Tage-Wohngruppen bedarfsgerecht weiterentwickelt. Der Einzugsbereich des
Schülerinternats erstreckt sich auf alle oberfränkischen Landkreise.
Das erforderliche Mindestraumprogramm nach § 45 SGB VIII (Stand:
21.12.2009) wurde festgelegt und genehmigt durch die Regierung von Oberfranken.
Alle Räume entsprechen DIN Vorgaben und Erfordernissen.
Durch den Verein „Hilfe für das behinderte Kind e.V.“ wird nur das
genehmigte Raumprogramm gebaut.
Die Baukosten werden von der Regierung von Oberfranken auf Angemessenheit
geprüft. Auch die Pachtgebühr für das Grundstück wurde bereits im Zusammenhang
mit dem Schulneubau von der Regierung von Oberfranken auf ihre Angemessenheit
geprüft.
Die Kostenschätzung beruht auf dem Raumprogramm der Regierung von
Oberfranken vom 21.12.2009 (Stand: 30.09.2014).
Geplante Finanzierung: (Stand 13.11.2014)
Bayerisches Sozialministerium |
24,90 % |
1.600.000,00 € |
Verpflichtungsermächtigung im Bayerischen Haushalt |
Bayerische Landesstiftung |
12,00 % |
770.930,52 € |
beantragt |
Bezirk Oberfranken |
10,00 % |
642.442,10 € |
bewilligt |
Landkreis Coburg |
3,51 % |
225:500,00 € |
beantragt |
Stadt Coburg |
20,24 % |
1.300.000,00 € |
bewilligt, Beschluss Stadtrat vom 23.10.2014 |
Oberfrankenstiftung |
18,00 % |
1.000.000,00 € |
Bewilligt mit Bescheid vom 04.11.2014, beantragt waren 1.156.395,78 € |
Stiftung Wohnhilfe |
1,35 % |
100.000,00 € |
beantragt ursprünglich: 86.710,50 € |
Eigenmittel (inkl. Aktion Mensch, Sternstunden) |
10,00 % |
642.442,10 € |
|
nicht gedeckt |
2,23 % |
143.106,28 € |
|
Summe |
100,00 % |
6.424.421,00 € |
|
Für die freiwillige staatliche Förderung (aus Haushaltsmitteln des
Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und
Integration) des Neubaus des Internats auf der Bertelsdorfer Höhe ist eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,6 Mio. € im Haushalt 2014 fest
eingeplant. Sie steht nur im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung und ist nicht
übertragbar. Um noch im Jahr 2014 einen Bewilligungsbescheid zur Bindung der
genannten Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,6 Mio. € erlassen zu können,
muss vor allem die Gesamtfinanzierung für den Neubau des Heilpädagogischen
Wohnheimes sichergestellt sein. Das bedeutet, dass auch der Landkreis Coburg
erklären muss, dass er sich an der Finanzierung in der erbetenen Höhe
beteiligt.
Damit die Maßnahme wie geplant umgesetzt werden kann und dem Verein
„Hilfe für das behinderte Kind e.V.“ der in Aussicht gestellte Zuschuss des
Freistaates nicht verfällt, ist es seitens des Landkreises notwendig, sich im
beantragten Rahmen an den Kosten der Baumaßnahme zu beteiligen.
Seitens unseres Fachbereiches Jugend, Familie und Senioren wurde
mitgeteilt, dass wir landkreisseitig als Jugendhilfe nicht für den
Personenkreis der körper- und geistig Behinderten Kinder zuständig sind und es
sich somit um eine freiwillige Leistung des Landkreises Coburg handeln würde.
Auch im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung stellt dies einen
überlegenswerten Gesichtspunkt dar.
Aktuell stellen sich das Einzugsgebiet und die Anzahl der
Internatskinder wie folgt dar:
Landkreis Coburg |
10 |
Stadt Coburg |
1 |
Bamberg |
5 |
Kronach |
6 |
Wunsiedel |
3 |
Forchheim |
2 |
Kulmbach |
4 |
Andere Landkreise |
3 |
Gesamt: |
34 |
Geplant ist im Herbst 2015 mit den Bauarbeiten für das Internat zu
beginnen. Eine Fertigstellung könnte für das Jahr 2017 in Aussicht gestellt
werden
Im Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2013 – 2017
ist die Maßnahme unter der laufenden Nummer 47 mit jeweils 113.000 € in den
Jahren 2015 und 2016 vorgesehen. Aufgrund des voraussichtlich späteren
Baubeginns werden die Raten erst in den Jahren 2016 und 2017 benötigt. Aus
diesem Grund ist das Investitionsprogramm entsprechend fortzuschreiben.
Mit Schreiben vom 13.11.2014 bat der Verein „Hilfe für das behinderte
Kind e.V.“ um die Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns. Gemeint ist hiermit
wohl, dass der Verein darum bittet, bereits im Jahr 2015 mit dem Bau beginnen
zu dürfen und trotzdem im Jahr 2016 die erste Rate zuverlässig erhält.