Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Landkreis Coburg gewährt dem Verein „Hilfe für das behinderte Kind e.V.“ im Wege der Anteilsfinanzierung einen Investitionszuschuss in Höhe von höchstens 225.500 € für den Neubau des Heilpädagogischen Wohnheimes für Kinder und Jugendliche mit Behinderung auf der Bertelsdorfer Höhe in Coburg. Werden vom Maßnahmenträger weitere Drittmittel akquiriert, vermindern diese den Investitionszuschuss des Landkreises. Die Mittel für die Jahre 2016 und 2017 sind im Investitionsprogramm mit jeweils 112.750 € verbindlich einzustellen.


Sachverhalt:

 

Der Verein „Hilfe für das behinderte Kind e.V.“ hat auf der Bertelsdorfer Höhe eine Schule und eine Heilpädagogische Tagesstätte errichtet, die voraussichtlich Anfang 2015 bezogen werden können. Sie dienen als Ersatz für den Anfang der 70er Jahre bezugsfertigen Gebäudekomplex in der Leopoldstraße 61-63, Coburg, der stark sanierungsbedürftig ist und in keiner Weise mehr den aktuellen Anforderungen an eine kindgerechte Umgebung, an Barrierefreiheit und Arbeitsplatzgestaltung gerecht wird.

 

Als nächster und letzter Bauabschnitt ist der Neubau des Heilpädagogischen Wohnheimes für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Oberfranken am Standort der Schule auf der Bertelsdorfer Höhe geplant. Der Verein ist letztmals mit Schreiben vom 24.09.2014 (Eingang am 06.10.2014) an den Landkreis herangetreten, mit der Bitte, einen Zuschuss in Höhe von 225.500 € zu den geschätzten Baukosten von 6.424.421 € zu leisten.

 

Es ist geplant, im Heim 4 Wohngruppen mit jeweils 8 Plätzen = 32 Plätzen zu bauen. Die Tagesstätte soll 13 Tagesgruppen mit zusammen 106 Plätzen, davon 11 Gruppen im Schulbereich (90 Plätze) und 2 Gruppen (16 Plätze) umfassen. Das Gebäude ist mit einer Hauptnutzfläche von 1.364,97m² und mit einer Nettogrundrissfläche von 2.038,23 m² geplant.

 

Nach der Konzeption, Stand September 2014, soll in dem Wohnheim die wohnortnahe Betreuung und Förderung körperlich, geistig und mehrfach behinderter Kinder und Jugendlicher im oberfränkischen/südthüringischen Regionalzusammenhang sichergestellt werden. Dafür werden die 5-Tage-Wohngruppen zu 7-Tage-Wohngruppen bedarfsgerecht weiterentwickelt. Der Einzugsbereich des Schülerinternats erstreckt sich auf alle oberfränkischen Landkreise.

 

Das erforderliche Mindestraumprogramm nach § 45 SGB VIII (Stand: 21.12.2009) wurde festgelegt und genehmigt durch die Regierung von Oberfranken. Alle Räume entsprechen DIN Vorgaben und Erfordernissen.

 

Durch den Verein „Hilfe für das behinderte Kind e.V.“ wird nur das genehmigte Raumprogramm gebaut.

 

Die Baukosten werden von der Regierung von Oberfranken auf Angemessenheit geprüft. Auch die Pachtgebühr für das Grundstück wurde bereits im Zusammenhang mit dem Schulneubau von der Regierung von Oberfranken auf ihre Angemessenheit geprüft.

 

Die Kostenschätzung beruht auf dem Raumprogramm der Regierung von Oberfranken vom 21.12.2009 (Stand: 30.09.2014).

 

Geplante Finanzierung: (Stand 13.11.2014)

 

Bayerisches Sozialministerium

24,90 %

1.600.000,00 €

Verpflichtungsermächtigung im Bayerischen Haushalt

Bayerische Landesstiftung

12,00 %

770.930,52 €

beantragt

Bezirk Oberfranken

10,00 %

642.442,10 €

bewilligt

Landkreis Coburg

3,51 %

225:500,00 €

beantragt

Stadt Coburg

20,24 %

1.300.000,00 €

bewilligt, Beschluss Stadtrat vom 23.10.2014

Oberfrankenstiftung

18,00 %

1.000.000,00 €

Bewilligt mit Bescheid vom 04.11.2014, beantragt waren  1.156.395,78 €

Stiftung Wohnhilfe

1,35 %

100.000,00 €

beantragt

ursprünglich: 86.710,50 €

Eigenmittel (inkl. Aktion Mensch, Sternstunden)

10,00 %

642.442,10 €

 

nicht gedeckt

2,23 %

143.106,28 €

 

Summe

100,00 %

6.424.421,00 €

 

 

Für die freiwillige staatliche Förderung (aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration) des Neubaus des Internats auf der Bertelsdorfer Höhe ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,6 Mio. € im Haushalt 2014 fest eingeplant. Sie steht nur im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung und ist nicht übertragbar. Um noch im Jahr 2014 einen Bewilligungsbescheid zur Bindung der genannten Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,6 Mio. € erlassen zu können, muss vor allem die Gesamtfinanzierung für den Neubau des Heilpädagogischen Wohnheimes sichergestellt sein. Das bedeutet, dass auch der Landkreis Coburg erklären muss, dass er sich an der Finanzierung in der erbetenen Höhe beteiligt.

 

Damit die Maßnahme wie geplant umgesetzt werden kann und dem Verein „Hilfe für das behinderte Kind e.V.“ der in Aussicht gestellte Zuschuss des Freistaates nicht verfällt, ist es seitens des Landkreises notwendig, sich im beantragten Rahmen an den Kosten der Baumaßnahme zu beteiligen.

 

Seitens unseres Fachbereiches Jugend, Familie und Senioren wurde mitgeteilt, dass wir landkreisseitig als Jugendhilfe nicht für den Personenkreis der körper- und geistig Behinderten Kinder zuständig sind und es sich somit um eine freiwillige Leistung des Landkreises Coburg handeln würde. Auch im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung stellt dies einen überlegenswerten Gesichtspunkt dar.

 

Aktuell stellen sich das Einzugsgebiet und die Anzahl der Internatskinder wie folgt dar:

 

Landkreis Coburg

10

Stadt Coburg

1

Bamberg

5

Kronach

6

Wunsiedel

3

Forchheim

2

Kulmbach

4

Andere Landkreise

3

Gesamt:

34

 

Geplant ist im Herbst 2015 mit den Bauarbeiten für das Internat zu beginnen. Eine Fertigstellung könnte für das Jahr 2017 in Aussicht gestellt werden

 

Im Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2013 – 2017 ist die Maßnahme unter der laufenden Nummer 47 mit jeweils 113.000 € in den Jahren 2015 und 2016 vorgesehen. Aufgrund des voraussichtlich späteren Baubeginns werden die Raten erst in den Jahren 2016 und 2017 benötigt. Aus diesem Grund ist das Investitionsprogramm entsprechend fortzuschreiben.

 

Mit Schreiben vom 13.11.2014 bat der Verein „Hilfe für das behinderte Kind e.V.“ um die Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns. Gemeint ist hiermit wohl, dass der Verein darum bittet, bereits im Jahr 2015 mit dem Bau beginnen zu dürfen und trotzdem im Jahr 2016 die erste Rate zuverlässig erhält.