Kreisstraße CO 13; Verlegung bei Ebersdorf

Verfahrensstand am 04.11.2014

 

17 Jahre vom Bauwunsch zur Planfeststellung

Seit 1995 liegen die Planungen in der Hand der H.P. Gauff Ingenieure GmbH & Co KG – JBG – aus Nürnberg.

 

Baurecht seit 2012

Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 02.03.2012 ist der Neubau der Umgehung Ebersdorf einen großen Schritt weitergekommen und es besteht Baurecht. Nun war es erforderlich, die Finanzierung der Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 16,1 Mio. € zu sichern.

 

Bahn und Kreis, zwei Partner mit unterschiedlichen Ausgangslagen

Da es sich bei der Baumaßnahme um eine Kreuzung mit der Bahn handelt, wurden umgehend die Unterlagen für die nötige Vereinbarung zusammengestellt. Dazu musste auf Veranlassung der Bahn eine Fiktivlösung erstellt werden. Die großzügige Umgehung von Ebersdorf mit Anschluss an die B 303 und bei Großgarnstadt war nach Ansicht der Bahn nicht in vollem Umfang für die Verlegung im Zuge der Schließung von zwei Bahnübergängen erforderlich.

 

Kreuzungsvereinbarung nach Einigung über die Baukosten

Im Herbst 2012 wurde die Fiktivlösung mit der Regierung von Oberfranken abgesprochen und dann im Januar 2013 an die Bahn gegeben. Dort wurde die ausgearbeitete Fiktivlösung zunächst als zu aufwändig und teuer abgelehnt. Nach Gesprächen mit der Bahn wurde die Fiktivlösung nachgebessert und auf dieser Grundlage ab Juni 2013 die Kreuzungsvereinbarung erstellt. Nach Fertigstellung Ende November 2013 ist die Vereinbarung von der DB Netz AG, Landkreis und Gemeinde schließlich Ende Januar 2014 unterzeichnet worden.

 

Baukosten der Beteiligten

Die Kosten des Fiktiventwurfes in Höhe von 13.932.046,70 € sind zu je einem Drittel (4.644.015,57 €) von der Bahn, dem Bund und dem Landkreis zu tragen. Der Differenzbetrag zwischen Fiktiv- und Reallösung in Höhe von ca. 2,2 Mio. € ist vom Landkreis allein zu übernehmen. Somit entstehen dem Landkreis Coburg für die Umgehung Kosten in Höhe von ca. 6,8 Mio. €, für die aber Zuwendungen des Freistaates Bayern in Höhe von ca. 3,6 Mio. € zu erwarten sind.

 

Aufsichtsbehörde der Bahn fordert zusätzliche Genehmigungsunterlagen

Im Februar 2014 gingen die Unterlagen an das Eisenbahnbundesamt, welches den auf die DB Netz AG entfallenden Kostenanteil genehmigen muss. Dieses forderte im März 2014 die Vorlage von weiteren Unterlagen, um fachtechnisch und wirtschaftlich abschließend prüfen zu können. Bis Mai 2014 konnten bis auf die Teilbereiche Leit- und Sicherungstechnik, Fernmeldeanlagen und Oberleitungsanlagen alle Unterlagen beigebracht werden.

 

Fachplaner der Bahn beteiligt

Die erforderliche Planung der Fernmeldeanlagen wurde durch die DB Kommunikationstechnik GmbH vorgenommen und im November 2014 dem Landratsamt vorgelegt.

 

Erfahrener Fachplaner für Bahnanlagen als Partner des Landkreises

Die erforderliche Planung der Leit- und Sicherungstechnik, sowie der Oberleitungen ist an die Gauff Rail Engineering GmbH aus Nürnberg vergeben. Dies ist eines von drei Büros in Deutschland, welches für Planungen an den komplizierten Bahnanlagen zugelassen ist.

 

Betriebssicherheit der Bahnstrecke als oberstes Gebot

Wegen geänderter Bahnrichtlinien und ergänzenden Baugrunduntersuchungen sind im Bereich der drei Brückenbauwerke neue Gesichtspunkte zu berücksichtigen, über die erst nach Einarbeitung in die Bauwerksplanung hinsichtlich Auswirkungen auf Bahnanlagen verbindliche Aussagen getroffen werden können. Der Betrieb der Bahnstrecke Ebersdorf – Coburg soll durch die Bauarbeiten so wenig wie möglich beeinflusst werden. Daher müssen alle Bauzustände der drei Brückenbauwerke und der Rückbau der beiden Bahnübergänge hinsichtlich der Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes sorgfältig geprüft werden.

 

Nutzung des Fachwissens einzelner Fachbereiche der Bahn

Alle Betriebszustände müssen mit den betroffenen Fachbereichen der Bahn abgestimmt werden. Hierzu zählen die Bereiche Betrieb (B), Oberleitungen (E16,7), Energie 50 Hz (E50), Fahrbahn (Fb), Konstruktiver Ingenieurbau (KIB) und Leit- und Sicherungstechnik (LST). Mit dem dort vorhandenen Fachwissen ist eine möglichst umfassende Beurteilung der an der Bahnlinie erforderlichen Umbauten möglich, die einen sicheren Bahnbetrieb auch während der Bauarbeiten ermöglichen.

 

Projektsteuerung soll kurze Bearbeitungszeiten gewährleisten

Um bei der Vielzahl an Beteiligten eine zügige Bearbeitung zu erreichen und bisher vereinzelt aufgetretenen Verzögerungen zukünftig vorzubeugen sind ab Januar 2015 regelmäßige Projektbesprechungen bei der Bahn mit allen Beteiligten vorgesehen. Bei einer ersten Besprechung am 31. Oktober 2014 im Landratsamt Coburg wurde mit Verantwortlichen der DB Netz AG und den planenden Ingenieuren auf dieser Grundlage ein neues Zeitkonzept für die Baumaßnahme erstellt.

 

Genehmigung durch das Eisenbahnbundesamt bis Ende März 2015

Die Unterlagen für das Eisenbahnbundesamt werden bis Mitte Dezember dem Landratsamt vorgelegt. Diese werden dann zur technischen Prüfung an die DB Netz AG weitergeleitet. Die Freigabe kann bis Ende Februar erfolgen, so dass alle geforderten Unterlagen dann im März 2015 dem Eisenbahnbundesamt vorgelegt werden. Dieses hat eine zügige Bearbeitung zugesagt, so dass Ende März 2015 mit der Genehmigung zu rechnen ist.

 

Prüfung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Anschließend wird die Kreuzungsvereinbarung über die Regierung von Oberfranken an die Oberste Baubehörde im Innenministerium in München gegeben und von dort dann dem Bundesverkehrsministerium zugeleitet. Nach Angaben der Regierung dauert dieser Verfahrensablauf etwa 9 Monate, so dass im Dezember 2015 mit einer gesicherten Finanzierung der Maßnahme durch die Bundesbehörde gerechnet werden kann. In wie weit der Landkreis durch die örtlichen Landtags- und Bundestagsabgeordneten auf diese lange Bearbeitungszeit Einfluss nehmen kann, ist derzeit nicht abzuschätzen.

 

Wann kann auf der Umgehung das erste Auto fahren?

Wenn die Ausschreibungen bereits im Vorfeld vorbereitet werden, kann von einer Vergabe der Bauarbeiten zu Jahresbeginn 2016 ausgegangen werden. Bei einer kalkulierten Bauzeit von zwei Jahren ist mit der Verkehrsfreigabe der Umgehung Ebersdorf also nicht vor 2018 zu rechnen.