1)   Kreisstraßen; Deckenbau allgemein

HHSt 1.6500.9501

 

Diese Haushaltstelle für allgemeine Deckenbauarbeiten im Zusammenhang mit Baumaßnahmen von Ver- und Entsorgungsträgern im Rahmen von Sondernutzungen an Kreisstraßen hat sich bewährt. Dadurch ist es bei Aufgrabungsarbeiten möglich bei Bedarf die Verschleißschicht der Kreisstraßenfahrbahn in Zusammenarbeit mit den Versorgungsträgern großflächig zu erneuern. Dies trägt zu einer einheitlichen Oberflächenoptik, Verringerung von schadensanfälligen Fugenausbildungen und damit zu einer Verlängerung der Lebensdauer der eingebrachten Fahrbahndecken bei.

 

In 2014 waren 40.000 € im Haushalt angesetzt, bisher wurden davon ca. 16.000 € bei verbaut. Der im gültigen Investitionsprogramm für 2015 vorgesehene Ansatz in Höhe von 50.000 € sollte im Rahmen der Haushaltsaufstellung bereitgestellt werden.

 

2)   Kreisstraßen; Deckenbau Radweg CO 4 Bad Rodach – Abzweig Gauerstadt

HHSt 1.6500.9506

 

Diese Baumaßnahme war bereits für 2014 vorgesehen und wurde auf Wunsch der Stadt Bad Rodach in das Jahr 2015 verschoben. Mit den dadurch freiwerdenden Mitteln ist die Baumaßnahme mit der lfd. Nr. 69 (Kreisstraße CO 4, Ausbau OD Bad Rodach Richtung Heldritt) auf 2014 vorgezogen worden.

 

Die Planungen werden im Fachbereich Tiefbau durchgeführt und sind bereits abgeschlossen. Bis Ende Dezember werden die Ausschreibungsunterlagen fertig gestellt sein, so dass bei Bereitstellung der im gültigen Investitionsplan vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe 75.000 € mit der Vergabe der Bauarbeiten bis März 2015 zu rechnen ist.

 

3)   Kreisstraßen; Deckenbau CO 11 Neustadt - Austraße

HHSt 1.6500.9512

 

Diese Baumaßnahme ist abgeschlossen, die offizielle Verkehrsfreigabe erfolgte am 1. Oktober 2014.

 

Die Planung und örtliche Bauüberwachung erfolgte durch den Fachbereich Tiefbau. Im Haushalt waren dafür Kosten in Höhe von 240.000 € angesetzt. Auf Grund eines günstigen Ausschreibungsergebnisses, einer leistungsfähigen Fachfirma und der effektiven örtlichen Bauüberwachung konnte mit einer Abrechnungssumme von voraussichtlich 180.000 € eine erhebliche Einsparung für den Landkreis erzielt werden.

 

4)   Kreisstraßen; Deckenbau CO 16 Rothenberg - Unterelldorf

HHSt 1.6500.9516

 

Für diese Baumaßnahme ist im gültigen Investitionsprogramm im Jahr 2015 ein Ansatz in Höhe von 90.000 € vorgesehen. Es wird kein konventioneller Deckenbau ausgeführt, sondern das Aufbringen einer DSHV. Anstelle des vollständigen Abfräsens der verschlissenen Deckschicht und Einbau von 4 cm Asphalt wird hier die bestehende Oberfläche nur angefräst und eine 1,5 bis 2 cm dünne Deckschicht im Heißeinbau aufgebracht. Mit dieser Bauweise liegen gute Erfahrungen aus dem Jahr 2013 vor, als dieses Verfahren auf der Kreisstraße CO 4 im Bereich von Grattstadt bis Ottowind angewendet wurde.

 

Die Planungen werden im Fachbereich Tiefbau durchgeführt. Bis Ende Januar 2015 werden die Ausschreibungsunterlagen fertig gestellt sein, so dass bei Bereitstellung der im gültigen Investitionsplan vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe 90.000 € mit der Vergabe der Bauarbeiten bis April 2015 zu rechnen ist.

 

5)   Kreisstraße CO 16; Ausbau der OD Oberelldorf in Richtung Lechenroth

HHSt 1.6516.9508

 

Diese Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Seßlach wurde vom Ingenieurbüro Koenig + Kühnel aus Weidach geplant und am 08.11.2013 an die Fa. Strabag aus Eisfeld vergeben. Das Ausschreibungsergebnis lag im Kostenrahmen. Am 10.06.2014 wurde mit den Bauarbeiten begonnen und zuerst der Abwasserkanal verlegt. Die örtliche Bauüberwachung erfolgte durch das Ingenieurbüro. Die Arbeiten wurden am 14.11.2014 abgeschlossen. Als vertragsgemäßes Bauende war Juli 2015 vorgesehen. Durch gute Zusammenarbeit aller Beteiligten konnte eine frühzeitige Fertigstellung gewährleistet werden. Die offizielle Verkehrsfreigabe erfolgte am 24. November 2014.

 

Mit Vorlage der Schlussrechnung wird bis Ende Dezember gerechnet, derzeit zeichnen sich keine nennenswerten Mehrkosten ab.

 

6)   Kreisstraße CO 17; Oberbauverstärkung Kleinwalbur - Großwalbur

HHSt 1.6517.9505

 

Diese vom Fachbereich Tiefbau geplante Maßnahme wurde bereits in der Sitzung vom 02.10.2014 beschlossen. Die Bauentwürfe wurden Anfang September  dem Staatlichen Bauamt Bamberg zur Erstellung der baufachlichen Stellungnahme vorgelegt. Nach Eingang der Stellungnahme und Einarbeitung von geforderten Änderungen werden die Entwurfsunterlagen zusammen mit dem Förderantrag der Regierung von Oberfranken zugeleitet. Die Kostenberechnung der Baumaßnahme schließt mit Gesamtkosten in Höhe von 884.000 € ab.

 

Zur Durchführung der Baumaßnahme ist es geboten, nach Übertragung des Haushaltsrestes 2014 im Zuge der Haushaltsberatung 834.000 € für 2015 bereit zu stellen

 

7)   Kreisstraße CO 17; Ausbau in der OD Unterwohlsbach

HHSt 1.6517.9503

 

Im derzeit gültigen, am 27.02.2014 beschlossenen Investitionsprogramm des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 85 der Ausbau der Ortsdurchfahrt Unterwohlsbach in den Jahren 2014 bis 2016 mit insgesamt 650.000,00 € vorgesehen. Auch in der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenliste des Kreisstraßenprogramms 2014 – 2017 ist diese Maßnahme für die Jahre 2014/2015//2016 eingeplant.

 

Da im Zuge dieser Maßnahme durch die Stadt Rödental die vorhandenen Gehwege verbessert bzw. z.T. neu angelegt und darüber hinaus auch die Bushaltestelle am Feuerwehrhaus mit umgeplant werden sollen, handelt es sich hierbei um eine gemeinschaftliche Maßnahme des Landkreises Coburg und der Stadt Rödental nach den Ortsdurchfahrtsrichtlinien. Dafür ist hinsichtlich Planung, Bauausführung und Finanzierung mit der Stadt Rödental eine Vereinbarung abzuschließen.

 

Mit Mail vom 12.11.2014 kündigen die Stadtwerke Rödental die Absicht an, im Zuge des Straßenbaus umfangreiche Erneuerungen an Ver- und Entsorgungsleitungen mit durchführen zu wollen. Im Zuge einer Gemeinschaftsmaßnahme wäre dies frühestens im Jahr 2016 möglich.

 

Ein Stadtratsbeschluss zur Beteiligung an der gemeinsamen Maßnahme liegt derzeit noch nicht vor. Zur detaillierten Ausarbeitung der Planunterlagen und der Kostenberechnung erfolgte am 18.11.2014 ein Abstimmungsgespräch zwischen Landratsamt, Stadt Rödental, Stadtwerken und Planungsbüro.

 

Erst nach Festlegung des gemeinsamen Vorgehens kann der genaue Ablauf der Baumaßnahme geplant und eine detaillierte Kostenberechnung erstellt werden. Mit der Vorlage des Bauentwurfes wird Anfang Januar 2015 gerechnet, so dass ein Baubeginn in 2015 für den östlichen Ausbaubereich derzeit noch sinnvoll erscheint, weil dort keine Versorgungsleitungen erneuert werden müssen.

 

Nach Planungsstand vom 25.11.2014 belaufen sich die reinen Baukosten (ohne Ver- und Entsorgungsleitungen, Baunebenkosten, Ingenieurhonorar, Grunderwerb) auf brutto 925.000 €. Davon entfallen rd. 296.000 € auf den Gehwegbau, Einmündungsanpassungen und Buswendeplatz der Stadt Rödental. Der Landkreisanteil wird sich somit auf rd. 629.000 € belaufen. Von diesen Baukosten des Landkreises werden voraussichtlich 600.000 € zuwendungsfähig sein. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG in Höhe von ca. 330.000 € (= 55 v. H.) erwartet. Vom Landkreis wären bei einem geschätzten Planungskostenanteil in Höhe von ca. 75.000 € somit Eigenmittel von rd. 374.000 € aufzubringen.

 

Auf Grundlage der Vereinbarung zwischen den beteiligten Baulastträgern wird bis Anfang Januar 2015 der Bauentwurf mit detaillierter Kostenberechnung erstellt und dem Bauausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Anschließend wird die erforderliche Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt Bamberg eingeholt und der Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken eingereicht.

 

8)   Kreisstraße CO 27; Stützmauer Oberlauter

HHSt 1.6527.9501

 

Diese Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Lautertal wurde von der SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH aus Kronach geplant und am 23.10.2013 an die Fa. Pfister aus Seßlach vergeben. Das Ausschreibungsergebnis lag im Kostenrahmen. Mit den Bauarbeiten wurde am 03.03.2014 begonnen und zuerst der südliche Abschnitt der Stützmauer erneuert. Auf Grund der Sommerreisezeit (Bedarfsumleitungsstrecke der BAB A 73) durfte nicht durchgängig unter Vollsperrung gearbeitet werden. In dieser Zeit erfolgte die Erstellung der Brücke in der Ortsstraße „Untere Augärten“. Seit September wird am nördlichen Abschnitt gebaut. Die örtliche Bauüberwachung erfolgte durch den Fachbereich Tiefbau. Die Baumaßnahme befindet sich im zeitlichen Verzug, die Fertigstellung war für den 31.10.2014 vorgesehen. as Bauende. Ab 1. Dezember wird die Vollsperrung aufgehoben, es sind aber noch Restarbeiten in den Randbereichen erforderlich. Die offizielle Verkehrsfreigabe soll noch im Dezember 2014 erfolgen.

 

Mit Vorlage der Schlussrechnung wird bis Anfang März 2015 gerechnet, derzeit zeichnen sich keine nennenswerten Mehrkosten ab

 

9)   Kreisstraße CO 28; Abstufung B 289

HHSt 1.6528.9501

 

In der Umstufungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Landkreis vom 25.07.2006 wurden gemäß Aktenvermerk vom 12.10.2004 Unterhaltsrückstände für Fahrbahn und Stützbauwerke in Höhe von 377.000 € festgestellt. Diese sollten im Folgejahr der Verkehrsfreigabe der B 289 neu vom ehemaligen Straßenbaulastträger durchgeführt und abgeschlossen werden.

 

Auf Wunsch der Gemeinde Untersiemau sollte der Bereich der Dorferneuerung Untersiemau mit einer einmaligen Zahlung durch den Bund abgegolten werden, um diese Mittel bei geplanten Ausbauabsichten mit verwenden zu können. Wegen noch ausstehender Kanalbaumaßnahmen der Gemeinde Untersiemau und der hohen Schwerverkehrsbelastung durch den Neubau der ICE-Strecke wurde mit Niederschrift vom 17.10.2008 zur Umstufungsvereinbarung festgelegt, dass bauliche Maßnahmen an der Kreisstraße derzeit keinen Sinn machen. Es wurde vereinbart, alle Unterhaltsrückstände mit dem errechneten Ablösebetrag abzugelten. Dieser teilt sich wie folgt auf:

 

Stützbauwerke OD Untersiemau:         22.000 €

Fahrbahn OD Untersiemau:       200.000 €

Fahrbahn FS nach Obersiemau: 77.000 €

Fahrbahn OD Obersiemau:        70.000 €

Fahrbahn FS zur LK-Grenze:     3.000 €

 

Die Sanierung der freien Strecke zwischen Unter- und Obersiemau und der Stützbauwerke in Untersiemau wird derzeit vom Fachbereich Tiefbau geplant. Bis Ende Februar 2015 werden die Ausschreibungsunterlagen fertig gestellt sein, so dass mit der Vergabe der Bauarbeiten bis Juni 2015 zu rechnen ist.

 

Zur Durchführung der Baumaßnahme ist es geboten, den Haushaltsrest 2014 nach 2015 zu übertragen und im Investitionsprogramm die für 2015 vorgesehen Mittel in Höhe von 170.000 € in das Jahr 2016 zu verschieben.

 

10)   Kreisstraße CO 28 und 12; Neubau eines Kreisverkehrsplatzes

HHSt 1.6528.9502

 

Seit Abstufung der Bundesstraße B 289 zur Kreisstraße CO 28 ist die Gemeinde Untersiemau bestrebt, durch eine Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis die Ortsdurchfahrt Untersiemau neu zu gestalten und wenn möglich den Durchgangsverkehr zu reduzieren.

 

Mit der Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich der Einmündung CO 12 von Meschenbach strebt die Gemeinde eine städtebauliche Aufwertung des Ortseingangsbereiches und eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an. Dafür wurde im gültigen Investitionsprogramm für 2018 ff. ein Finanzplanungsrest von 400.000 € vorgesehen. Die Unfallkommission des Landkreises befürwortete diese Lösung im Rahmen eines Gespräches am 21. Oktober 2014 in der Straßenmeisterei des Landkreises einstimmig.

 

Die Gemeinde lässt derzeit auf eigene Kosten eine Vorplanung erstellen, um in diesem Rahmen auch Fördermöglichkeiten abzuklären. Die beabsichtige Inanspruchnahme von Mitteln für Unterhaltungsrückstände der ehemaligen Bundesstraße scheidet hierfür aus, da diese zweckgebunden für bestimmte Streckenabschnitte zu verwenden sind.

 

Nach Erstellung der Vorplanung mit Aufteilung der Kostenschätzung auf die Beteiligten werden die Ergebnisse dem Bauausschuss zur Kenntnis gegeben und das weitere gemeinsame Vorgehen mit der Gemeinde Untersiemau festgelegt.

 

11)   Kreisstraße CO 29; Sanierung der ehemaligen St 2202

HHSt 1.6529.9501

 

In der Umstufungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landkreis vom 16.12.2013/02.05.2014 wurden Unterhaltsrückstände festgestellt. Diese sollten 2014 für die westlich und östlich der OD Dörfles-Esbach liegenden Streckenabschnitt vom ehemaligen Straßenbaulastträger durchgeführt und abgeschlossen werden.

 

Für den Bereich der Ortsdurchfahrt liegen Kanalbauabsichten der Gemeinde vor, deshalb wird dieser Bereich mit einer einmaligen Zahlung in Höhe von 47.000 € durch den Freistatt abgegolten.

 

Auf Grund fehlender Haushaltsmittel im Jahr 2014 konnte die vom Staatlichen Bauamt Bamberg geplanten Sanierungsarbeiten nicht durchgeführt werden und sind nun für das Jahr 2015 vorgesehen. Dem Wunsch des ehemaligen Straßenbaulastträgers zur Ablösung der Unterhaltungsrückstände auch diesen Bereich wurde vom Fachbereich Tiefbau nicht entsprochen.

 

12)   Kreisstraße CO 29; Bau einer Bushaltebucht Dörfles-Esbach

HHSt 1.6529.9502

 

Diese Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Dörfles-Esbach wurde durch das Ingenieurbüro Koenig und Kühnel geplant. Wegen Förderung mit ÖPNV-Mitteln lag die Federführung bei der Gemeinde. Der Landkreis erneuerte in diesem Zusammenhang die in seiner Baulast liegende Busbucht und die abgängige Randstreifenentwässerung bis zur Stadtgrenze Coburg.

 

Wegen der nicht im Rahmen der Ablöseberechnung von Unterhaltungsrückständen erfassten Entwässerung hat sich die Straßenbauverwaltung des Freistaates Bayern zu einer Kostenbeteiligung an der Baumaßnahme in Höhe von ca. 13.000 € bereit erklärt.