Mit Wirkung zum
· Ortsstraße August-Grosch-Straße mit einer Länge von 413 m von der Einmündung der Heldburger Straße bis zur Werner-von-Siemens-Straße
sowie die
· Ortsstraße Werner-von-Siemens-Straße mit einer Länge von 659 m von der August-Grosch-Straße bis zur Einmündung in die Staatsstraße St 2205
zur Kreisstraße CO 4 aufgestuft.
Der Abstufung der Kreisstraße CO 4 von der Einmündung
August-Grosch-Straße mit einer Länge von 363 m einschließlich des östlichen Straßenastes
mit einer Länge von 90 m
von der Einmündung August-Grosch-Straße bis zur Einmündung in die
Staatsstraße St 2205 im Bereich des Marktplatzes in Bad Rodach zur Ortsstraße
in der Baulast der Stadt Bad Rodach mit Wirkung zum
Die diesbezüglichen Umstufungsvereinbarungen gem. Art. 7 BayStrWG zwischen dem Landkreis Coburg und der Stadt Bad Rodach werden anerkannt.
Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, die Umstufungsvereinbarungen zu unterzeichnen.
In der Stadt Bad Rodach verläuft die Kreisstraße CO 4 in derzeit vom südlichen Stadtrand in nördlicher Richtung über den städtischen Marktplatz bis zur Einmündung in die Staatsstraße 2205.
Nachdem der Marktplatz in der Stadt Bad Rodach in den Jahren 2009/2010 mit Städtebauförderungsmitteln neu gestaltet wurde, soll nun auf Wunsch der Stadt Bad Rodach der Marktplatz aus dem überörtlichen Verkehrsnetz herausgenommen werden. Die Kreisstraße CO 4 soll dann künftig südlich des Marktplatzes in westlicher Richtung über die Ortsstraßen August-Grosch-Straße und Werner-von-Siemens-Straße bis zur Einmündung in die Staatsstraße St 2205 (am westlichen Stadtrand) geführt werden.
Die Stadt Bad Rodach beabsichtigt deshalb, den Bereich der Kreisstraße CO 4 mit einer Länge von 363 m einschließlich des östlichen Straßenastes mit einer Länge von 90 m von der Einmündung August-Grosch-Straße bis zur Einmündung in die Staatsstraße St 2205 im Bereich des Marktplatzes in Bad Rodach zur Ortsstraße abzustufen und in ihre Baulast übernehmen.
Die Ortsstraßen August-Grosch-Straße und Werner-von-Siemens-Straße mit einer Länge von insgesamt 1.072 m sollen gleichzeitig vom Landkreis Coburg zur Kreisstraße CO 4 aufgestuft werden und in die Baulast des Landkreises übergehen.
Die entsprechenden Umstufungen sollen zum
Eine gemeinsame Begehung der umzustufenden
Straßenteilbereiche fand am
Nach
Art. 7 Abs. 2 Satz 2 BayStrWG sind die einzelnen Umstufungen für die o. g. Straßenteilstücke
jeweils von den neuen Trägern der Straßenbaulast zu beschließen. Die Stadt Bad
Rodach wurde daher mit Schreiben des Landkreises vom
Insgesamt ergibt sich durch die Umstufungen eine Mehrung des Kreisstraßenbestandes um 0,619 km.
Seitens der Verwaltung des Landkreises Coburg besteht mit der Neutrassierung der Kreisstraße CO 4 und den damit verbundenen Umstufungen in Bad Rodach Einverständnis.