Beschluss: Kenntnis genommen

In der Baulast des Landkreises Coburg befinden sich derzeit 79 Bauwerke, davon 69 Brücken. Die meisten dieser Brücken wurden weit vor der deutschen Einheit auf Grundlage der damaligen Fahrzeuggewichte und Verkehrsbelastungen gebaut. Durch die Grenzöffnung rückte der Landkreis Coburg von einer Randlage in Europa ins Zentrum Deutschlands. Durch den sprunghaft angestiegenen Verkehr auf den Kreisstraßen stieg auch die Belastung der Brücken.

 

Die Brücken des Landkreises unterliegen der ständigen Überwachung nach DIN 1076. Alle sechs Jahre wird eine Hauptuntersuchung durchgeführt, für die das Landratsamt fachkundige Ingenieurbüros einsetzt. Dabei wird der Zustand erfasst und die Brücken bekommen eine Zustandsnote von 1 bis 4. Diese Note ergibt sich in Folge von drei Einzelbewertungen für Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. Dabei zeugt Note 1,0 von einem sehr guten Zustand, Note 2,0 bescheinigt einen guten Zustand und Note 3,0 deutet auf dringenden Sanierungsbedarf, bzw. mittelfristigen Ersatzneubau hin. Die Note 4,0 bedeutet, das Bauwerk ist abbruchreif und muss zeitnah neu gebaut werden.

 

Nach der Hauptuntersuchung findet im Abstand von drei Jahren eine einfache Bauwerksuntersuchung statt, die von Mitarbeitern des Fachbereiches Tiefbau durchgeführt wird. Darüber hinaus finden jährlich Sichtprüfungen der Bauwerke durch die Streckenwartung (früher Stramot) und den Straßenmeister statt. Bei ungewöhnlichen Ereignissen, wie zum Beispiel Hochwasser oder Verkehrsunfällen im Brückenbereich in erfolgt eine besondere Überprüfung des Bauwerks.

 

Brücken für den üblichen Straßenverkehr müssen eine Belastung von 60 Tonnen aufnehmen können. Dies entspricht der Brückenklasse 60/30. Das bedeutet, dass alle Fahrzeuge, die nach StVO zugelassen sind und auch die meisten Schwertransporte die Brücke überfahren können. Im Kreisstraßennetz müssen Brücken der Brückenklasse 30 t auch nicht beschildert werden, da auch hier alle zugelassenen Fahrzeuge die Brücke überqueren können. Daraus ergibt sich, dass Brücken mit einer Tragfähigkeit unter 30 Tonnen nicht dem Standard des deutschen Verkehrsnetzes entsprechen. Darauf muss der Verkehrsteilnehmer hingewiesen werden, da dieser die Tragfähigkeit einer Brücke nicht einschätzen kann.

 

Von den 69 Brücken im Landkreis haben fünf nicht diese vorgeschriebene Tragfähigkeit von 30 Tonnen. Es handelt sich dabei um folgende Bauwerke:

 

 

1.    BW 1008

Kreisstraße CO 4;

Brücke über die Nerde in Meeder

 

 

Zustand:

 

Baujahr

1954

Fahrbahnbreite

5,50 m

Tragfähigkeit

24 Tonnen

umfangreiche Instandsetzungsarbeiten

2003

nach Überrechnung im Jahr 2006

Aufstufung auf 30 Tonnen

letzte Hauptprüfung

2013

Zustandsnote

3,3

Standsicherheit

3

Verkehrssicherheit

1

Dauerhaftigkeit

3

 

Maßnahme:

 

Für Begutachtung mit Sanierungsvorschlag dieser am Rande der Lebensdauer stehenden Brücke sind für 2015 im Verwaltungshaushalt unter HHSt. 0.6500.5141 Mittel in Höhe von 3.000,- € eingeplant.

 

Es wird eine neue Nachberechnung der Tragfähigkeit erfolgen und bei einer Unterschreitung von 30 Tonnen das Bauwerk entsprechend beschildert.

 

2.    BW 1028

Kreisstraße CO 17;

Erlbachbrücke bei Kleinwalbur

 

 

Zustand:

 

Baujahr

nicht bekannt

Fahrbahnbreite

6,00 m

Tragfähigkeit

12 Tonnen

nach Überrechnung im Jahr 2010

Aufstufung auf 16 Tonnen und beschildert

letzte Hauptprüfung

2012

Zustandsnote

2,9

Standsicherheit

2

Verkehrssicherheit

2

Dauerhaftigkeit

3

 

Maßnahme:

 

Im Investitionsprogramm des Landkreises sind 320.000 € für einen Ersatzneubau in 2017 eingeplant. Die Planung erfolgt im Fachbereich Tiefbau.

 

3.    BW 1034

Kreisstraße CO 18;

Fohlenbachbrücke bei Sülzfeld

 

 

Zustand:

 

Baujahr

1953

Fahrbahnbreite

5,50 m

Tragfähigkeit

16 Tonnen

letzte Hauptprüfung

2011

Zustandsnote

2,2

Standsicherheit

1

Verkehrssicherheit

2

Dauerhaftigkeit

2

 

 

Maßnahme:

 

Die Beschilderung des Bauwerkes für ein zulässiges Gesamtgewicht von 16 t wird zeitnah vollzogen.

 

4.    BW 1035

Kreisstraße CO 19;

Rodachbrücke bei Gemünda

 

 

Zustand:

 

Baujahr

1959

Fahrbahnbreite

4,50 m

Tragfähigkeit

12 Tonnen

letzte Hauptprüfung

2011

Zustandsnote

2,7

Standsicherheit

2

Verkehrssicherheit

3

Dauerhaftigkeit

2

 

Maßnahme:

 

Die Beschilderung des Bauwerkes für ein zulässiges Gesamtgewicht von 12 t wird zeitnah vollzogen.

 

 

5.    BW 1051

Kreisstraße CO 1;

Brücke über den Mauerlachegraben

 

 

Zustand:

 

Baujahr

nicht bekannt

Fahrbahnbreite

6,00 m

Tragfähigkeit

6 Tonnen

letzte Hauptprüfung

2012

Zustandsnote

3,2

Standsicherheit

3

Verkehrssicherheit

3

Dauerhaftigkeit

3

 

Maßnahme:

 

Das Bauwerk entspricht hinsichtlich Absturzsicherung für Fahrzeuge und Fußgänger nicht den Richtlinien. Im Gewölbe zeigen sich bereits Ringrisse, welche auf ein baldiges Versagen der Tragwirkung hinweisen. Für das Bauwerk ist dringend eine Totalsanierung oder ein Ersatzneubau erforderlich. Dafür sind im Investitionsplan zeitnah Haushaltsmittel in Höhe von 350.000 € einzuplanen.

 

Als Sofortmaßnahme ist die Beschilderung des Bauwerkes für ein zulässiges Gesamtgewicht von 6 t unverzüglich zu vollziehen.