In der Baulast des Landkreises Coburg befinden sich derzeit
79 Bauwerke, davon 69 Brücken. Die meisten dieser Brücken wurden weit vor der
deutschen Einheit auf Grundlage der damaligen Fahrzeuggewichte und
Verkehrsbelastungen gebaut. Durch die Grenzöffnung rückte der Landkreis Coburg
von einer Randlage in Europa ins Zentrum Deutschlands. Durch den sprunghaft
angestiegenen Verkehr auf den Kreisstraßen stieg auch die Belastung der
Brücken.
Die Brücken des Landkreises unterliegen der ständigen Überwachung
nach DIN 1076. Alle sechs Jahre wird eine Hauptuntersuchung durchgeführt, für
die das Landratsamt fachkundige Ingenieurbüros einsetzt. Dabei wird der Zustand
erfasst und die Brücken bekommen eine Zustandsnote von 1 bis 4. Diese Note
ergibt sich in Folge von drei Einzelbewertungen für Standsicherheit,
Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. Dabei zeugt Note 1,0 von einem sehr
guten Zustand, Note 2,0 bescheinigt einen guten Zustand und Note 3,0 deutet auf
dringenden Sanierungsbedarf, bzw. mittelfristigen Ersatzneubau hin. Die Note
4,0 bedeutet, das Bauwerk ist abbruchreif und muss zeitnah neu gebaut werden.
Nach der Hauptuntersuchung findet im Abstand von drei Jahren
eine einfache Bauwerksuntersuchung statt, die von Mitarbeitern des
Fachbereiches Tiefbau durchgeführt wird. Darüber hinaus finden jährlich
Sichtprüfungen der Bauwerke durch die Streckenwartung (früher Stramot) und den
Straßenmeister statt. Bei ungewöhnlichen Ereignissen, wie zum Beispiel
Hochwasser oder Verkehrsunfällen im Brückenbereich in erfolgt eine besondere
Überprüfung des Bauwerks.
Brücken für den üblichen Straßenverkehr müssen eine
Belastung von 60 Tonnen aufnehmen können. Dies entspricht der Brückenklasse
60/30. Das bedeutet, dass alle Fahrzeuge, die nach StVO zugelassen sind und
auch die meisten Schwertransporte die Brücke überfahren können. Im
Kreisstraßennetz müssen Brücken der Brückenklasse 30 t auch nicht beschildert
werden, da auch hier alle zugelassenen Fahrzeuge die Brücke überqueren können.
Daraus ergibt sich, dass Brücken mit einer Tragfähigkeit unter 30 Tonnen nicht
dem Standard des deutschen Verkehrsnetzes entsprechen. Darauf muss der
Verkehrsteilnehmer hingewiesen werden, da dieser die Tragfähigkeit einer Brücke
nicht einschätzen kann.
Von den 69 Brücken im Landkreis haben fünf nicht diese
vorgeschriebene Tragfähigkeit von 30 Tonnen. Es handelt sich dabei um folgende
Bauwerke:
1. BW 1008
Kreisstraße CO 4;
Brücke über die Nerde in Meeder
Zustand:
Baujahr |
1954 |
Fahrbahnbreite |
5,50 m |
Tragfähigkeit |
24 Tonnen |
umfangreiche Instandsetzungsarbeiten |
2003 |
nach Überrechnung im Jahr 2006 |
Aufstufung auf 30 Tonnen |
letzte Hauptprüfung |
2013 |
Zustandsnote |
3,3 |
Standsicherheit |
3 |
Verkehrssicherheit |
1 |
Dauerhaftigkeit |
3 |
Maßnahme:
Für Begutachtung mit Sanierungsvorschlag dieser am Rande der
Lebensdauer stehenden Brücke sind für 2015 im Verwaltungshaushalt unter HHSt.
0.6500.5141 Mittel in Höhe von 3.000,- € eingeplant.
Es wird eine neue Nachberechnung der Tragfähigkeit erfolgen
und bei einer Unterschreitung von 30 Tonnen das Bauwerk entsprechend
beschildert.
2. BW 1028
Kreisstraße CO 17;
Erlbachbrücke bei Kleinwalbur
Zustand:
Baujahr |
nicht bekannt |
Fahrbahnbreite |
6,00 m |
Tragfähigkeit |
12 Tonnen |
nach Überrechnung im Jahr 2010 |
Aufstufung auf 16 Tonnen und beschildert |
letzte Hauptprüfung |
2012 |
Zustandsnote |
2,9 |
Standsicherheit |
2 |
Verkehrssicherheit |
2 |
Dauerhaftigkeit |
3 |
Maßnahme:
Im Investitionsprogramm des Landkreises sind 320.000 € für
einen Ersatzneubau in 2017 eingeplant. Die Planung erfolgt im Fachbereich
Tiefbau.
3. BW 1034
Kreisstraße CO 18;
Fohlenbachbrücke bei Sülzfeld
Zustand:
Baujahr |
1953 |
Fahrbahnbreite |
5,50 m |
Tragfähigkeit |
16 Tonnen |
letzte Hauptprüfung |
2011 |
Zustandsnote |
2,2 |
Standsicherheit |
1 |
Verkehrssicherheit |
2 |
Dauerhaftigkeit |
2 |
Maßnahme:
Die Beschilderung des Bauwerkes für ein zulässiges
Gesamtgewicht von 16 t wird zeitnah vollzogen.
4. BW 1035
Kreisstraße CO 19;
Rodachbrücke bei Gemünda
Zustand:
Baujahr |
1959 |
Fahrbahnbreite |
4,50 m |
Tragfähigkeit |
12 Tonnen |
letzte Hauptprüfung |
2011 |
Zustandsnote |
2,7 |
Standsicherheit |
2 |
Verkehrssicherheit |
3 |
Dauerhaftigkeit |
2 |
Maßnahme:
Die Beschilderung des Bauwerkes für ein zulässiges
Gesamtgewicht von 12 t wird zeitnah vollzogen.
5. BW 1051
Kreisstraße CO 1;
Brücke über den Mauerlachegraben
Zustand:
Baujahr |
nicht bekannt |
Fahrbahnbreite |
6,00 m |
Tragfähigkeit |
6 Tonnen |
letzte Hauptprüfung |
2012 |
Zustandsnote |
3,2 |
Standsicherheit |
3 |
Verkehrssicherheit |
3 |
Dauerhaftigkeit |
3 |
Maßnahme:
Das Bauwerk entspricht hinsichtlich Absturzsicherung für
Fahrzeuge und Fußgänger nicht den Richtlinien. Im Gewölbe zeigen sich bereits
Ringrisse, welche auf ein baldiges Versagen der Tragwirkung hinweisen. Für das
Bauwerk ist dringend eine Totalsanierung oder ein Ersatzneubau erforderlich.
Dafür sind im Investitionsplan zeitnah Haushaltsmittel in Höhe von 350.000 €
einzuplanen.
Als Sofortmaßnahme ist die Beschilderung des Bauwerkes für
ein zulässiges Gesamtgewicht von 6 t unverzüglich zu vollziehen.