Mit der Beauftragung der Planungsgruppe Strunz aus
Bamberg durch die Gemeinde Lautertal für die Planung des Geh- und Radweges mit
Querungshilfe zwischen der Ortsstraße „Johannisrasen“ und der
Gemeindeverbindungsstraße nach Esbach entlang der Kreisstraße CO 17 besteht
Einverständnis.
Der Landkreis erstattet bereits 2015 der Gemeinde
Lautertal den auf die Planungskosten in Höhe von 21.960,70 € entfallenden
Anteil des Landkreises aus der Haushaltsstelle 6517.9504 des
Vermögenshaushaltes.
Die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung ist
umgehend zu erstellen und dem Bauausschuss vor Ausschreibung der Bauleistungen
zur Zustimmung vorzulegen.
Im derzeit gültigen, am
27.02.2014 beschlossenen Investitionsprogramm des Landkreises Coburg ist unter
der lfd. Nr. 86 der Bau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße 17 bei
Unterlauter mit insgesamt 150.000,00 € vorgesehen. Davon wurden Planungskosten
in Höhe von 25.000,00 € für das Jahr 2017 eingeplant. Auch in der vom
Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenliste des Kreisstraßenprogramms
2014 – 2017 ist diese Maßnahme für das Jahr 2018 ff. vorgesehen.
Die Gemeinde Unterlauter
plant im Jahr 2015 den Neubau der Gemeindeverbindungsstraße Unterlauter –
Esbach mit Anlegung eines Geh- und Radweges. Im Zuge der Baumaßnahme wird auch
der Einmündungsbereich in die Kreisstraße CO 17 mit überplant und die Einmündung
an das erhöhte Verkehrsaufkommen angepasst. Alleiniger Kostenträger dafür ist
nach Art. 32 BayStrWG die Gemeinde Lautertal.
Außerhalb der Ortsdurchfahrt
Unterlauter besteht bereits ein 240 Meter langer straßenbegleitender Geh- und
Radweg entlang der Kreisstraße von der Ortsstraße „Eisenacher Straße“ bis zur
Ortsstraße „Johannisrasen“. Dort müssen die Radfahrer die Kreisstraße queren
und auf dieser ca. 95 Meter fahren, um dann den neuen Radweg an der Gemeindeverbindungsstraße
nutzen zu können. Entgegengesetzt muss die Kreisstraße ebenfalls gequert
werden, um dann in Richtung Unterlauter auf den bestehenden Radweg weiterfahren
zu können.
Mit einer
Verkehrsbelastung von 2.922 Kfz/24h, davon 138 Kfz/24 h Schwerverkehr zählt die
CO 17 zu den hoch belasteten Kreisstraßen im Landkreis, wobei sie mit einer
Fahrbahnbreite von 5,50 m für diesen Verkehr eigentlich zu schmal ist. Auf
Grund dieser Tatsachen besteht bei der Benutzung der Kreisstraße durch
Radfahrer eine hohe Gefährdung, welche durch eine ungesicherte Querung der
Straße noch gesteigert wird. Deshalb ist hier eine gesonderte Führung des
Radverkehrs neben der Fahrbahn mit der Anlegung einer Querungshilfe
anzustreben. Dies wird auch von der Unteren Verkehrsbehörde und der Polizei so
befürwortet. Die Baulast dieses Geh- und Radweges liegt beim Landkreis Coburg.
Um die Planungen der
Gemeindeverbindungsstraße und des Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße
aufeinander abzustimmen ist es erforderlich, diese gleichzeitig durchzuführen.
Die Gemeinde Lautertal hat sich dazu bereit erklärt, die Planung für den Kreis
vorzufinanzieren und die von ihr beauftragte Planungsgruppe Strunz aus Bamberg
damit zu betrauen. Die gesamten Planungskosten in Höhe von 21.960,70 € gemäß
Ingenieurvertrag vom 10.11.2014 sind durch die in 2017 eingeplanten Mittel in
Höhe von 25.000,00 € gedeckt. Die anteiligen Planungskosten für den Landkreis
ergeben sich erst aus den detaillierten Ausbauplanungen der Kreisstraßeneinmündung.
Um die Gemeinde entsprechend zu entlasten, wird vorgeschlagen nach Berechnung
der anteiligen Planungskosten und bei entsprechender Haushaltslage des
Landkreises diese bereits 2015 zu erstatten.
Die Baukosten für diesen
dringend erforderlichen Lückenschluss werden derzeit auf ca. 90.000,00 €
geschätzt. Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken ist diese
Maßnahme nicht nach BayGVFG förderfähig, da sie unterhalb der Bagatellgrenze
von 100.000,00 € liegt. Ebenso konnte eine Förderung nach FAG für die Gemeinde
als Bauträger nicht in Aussicht gestellt werden. Eine Mitvergabe der Bauarbeiten
des Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße durch die Gemeinde ist gesondert
im Bauausschuss des Landkreises zu beschließen
Für diese
Gemeinschaftsmaßnahme ist hinsichtlich Planung, Bauausführung, Finanzierung und
Unterhaltsregelung mit der Gemeinde Lautertal eine Vereinbarung abzuschließen.