Beschluss: einstimmig

Mit der Beauftragung der Planungsgruppe Strunz aus Bamberg durch die Gemeinde Lautertal für die Planung des Geh- und Radweges mit Querungshilfe zwischen der Ortsstraße „Johannisrasen“ und der Gemeindeverbindungsstraße nach Esbach entlang der Kreisstraße CO 17 besteht Einverständnis.

 

Der Landkreis erstattet bereits 2015 der Gemeinde Lautertal den auf die Planungskosten in Höhe von 21.960,70 € entfallenden Anteil des Landkreises aus der Haushaltsstelle 6517.9504 des Vermögenshaushaltes.

 

Die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung ist umgehend zu erstellen und dem Bauausschuss vor Ausschreibung der Bauleistungen zur Zustimmung vorzulegen.

 


 

Im derzeit gültigen, am 27.02.2014 beschlossenen Investitionsprogramm des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 86 der Bau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße 17 bei Unterlauter mit insgesamt 150.000,00 € vorgesehen. Davon wurden Planungskosten in Höhe von 25.000,00 € für das Jahr 2017 eingeplant. Auch in der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenliste des Kreisstraßenprogramms 2014 – 2017 ist diese Maßnahme für das Jahr 2018 ff. vorgesehen.

 

Die Gemeinde Unterlauter plant im Jahr 2015 den Neubau der Gemeindeverbindungsstraße Unterlauter – Esbach mit Anlegung eines Geh- und Radweges. Im Zuge der Baumaßnahme wird auch der Einmündungsbereich in die Kreisstraße CO 17 mit überplant und die Einmündung an das erhöhte Verkehrsaufkommen angepasst. Alleiniger Kostenträger dafür ist nach Art. 32 BayStrWG die Gemeinde Lautertal.

 

Außerhalb der Ortsdurchfahrt Unterlauter besteht bereits ein 240 Meter langer straßenbegleitender Geh- und Radweg entlang der Kreisstraße von der Ortsstraße „Eisenacher Straße“ bis zur Ortsstraße „Johannisrasen“. Dort müssen die Radfahrer die Kreisstraße queren und auf dieser ca. 95 Meter fahren, um dann den neuen Radweg an der Gemeindeverbindungsstraße nutzen zu können. Entgegengesetzt muss die Kreisstraße ebenfalls gequert werden, um dann in Richtung Unterlauter auf den bestehenden Radweg weiterfahren zu können.

 

Mit einer Verkehrsbelastung von 2.922 Kfz/24h, davon 138 Kfz/24 h Schwerverkehr zählt die CO 17 zu den hoch belasteten Kreisstraßen im Landkreis, wobei sie mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m für diesen Verkehr eigentlich zu schmal ist. Auf Grund dieser Tatsachen besteht bei der Benutzung der Kreisstraße durch Radfahrer eine hohe Gefährdung, welche durch eine ungesicherte Querung der Straße noch gesteigert wird. Deshalb ist hier eine gesonderte Führung des Radverkehrs neben der Fahrbahn mit der Anlegung einer Querungshilfe anzustreben. Dies wird auch von der Unteren Verkehrsbehörde und der Polizei so befürwortet. Die Baulast dieses Geh- und Radweges liegt beim Landkreis Coburg.

 

Um die Planungen der Gemeindeverbindungsstraße und des Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße aufeinander abzustimmen ist es erforderlich, diese gleichzeitig durchzuführen. Die Gemeinde Lautertal hat sich dazu bereit erklärt, die Planung für den Kreis vorzufinanzieren und die von ihr beauftragte Planungsgruppe Strunz aus Bamberg damit zu betrauen. Die gesamten Planungskosten in Höhe von 21.960,70 € gemäß Ingenieurvertrag vom 10.11.2014 sind durch die in 2017 eingeplanten Mittel in Höhe von 25.000,00 € gedeckt. Die anteiligen Planungskosten für den Landkreis ergeben sich erst aus den detaillierten Ausbauplanungen der Kreisstraßeneinmündung. Um die Gemeinde entsprechend zu entlasten, wird vorgeschlagen nach Berechnung der anteiligen Planungskosten und bei entsprechender Haushaltslage des Landkreises diese bereits 2015 zu erstatten.

 

Die Baukosten für diesen dringend erforderlichen Lückenschluss werden derzeit auf ca. 90.000,00 € geschätzt. Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken ist diese Maßnahme nicht nach BayGVFG förderfähig, da sie unterhalb der Bagatellgrenze von 100.000,00 € liegt. Ebenso konnte eine Förderung nach FAG für die Gemeinde als Bauträger nicht in Aussicht gestellt werden. Eine Mitvergabe der Bauarbeiten des Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße durch die Gemeinde ist gesondert im Bauausschuss des Landkreises zu beschließen

 

Für diese Gemeinschaftsmaßnahme ist hinsichtlich Planung, Bauausführung, Finanzierung und Unterhaltsregelung mit der Gemeinde Lautertal eine Vereinbarung abzuschließen.