Dem vom Fachbereich Tiefbau des Landkreises Coburg
aufgestellten Bauentwurf für den Ausbau der Kreisstraße CO 16 in der
Ortsdurchfahrt Oberelldorf (Siedlung) in Richtung Unterelldorf wird nach
Maßgabe der baufachlichen Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Bamberg sowie
etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt.
Das Vorhaben ist im Haushaltsjahr 2015 zusammen mit den Gehwegen und der
Winkelstützwand der Stadt Seßlach abzuwickeln.
Die auf den Landkreis entfallenden anteiligen Kosten von rd.
445.000,00 € werden wie folgt finanziert:
218.000,00 € Zuwendungen nach BayGVFG
227.000,00 € Eigenmittel
Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das
annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat
ermächtigt und beauftragt.
Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle
6516.9509 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.
Im
derzeit gültigen, am 27.02.2014 beschlossenen Investitionsprogramm 2013 bis
2017 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 83 der Ausbau der
Kreisstraße 16 in der Ortsdurchfahrt Oberelldorf (Siedlung) mit insgesamt
380.000 € vorgesehen. Die Baumaßnahme ist nach der vom Bauausschuss am
21.11.2013 beschlossenen Prioritätenlisten für die Jahre 2015/2016 eingeplant.
Der
äußerst schlechte Zustand der Ortsdurchfahrt wurde bereits in der Sitzung am
02.10.2014 dargelegt. Der Ausbauzustand mit einer Gesamtaufbaustärke zwischen
51 cm und 58 cm entspricht nicht mehr den derzeitigen Richtlinien. Der Einbau
des damals verwendeten Frostschutzmaterials ist nach den heutigen Vorschriften
nicht mehr zulässig.
Straßenbegleitende
Gehwege sind nicht vorhanden. Zur Verbesserung der Verkehrssituation allgemein
und insbesondere zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger plant die
Stadt Seßlach im Zuge des Ausbaues die Anlegung eines linksseitigen Gehweges.
Umfang der Maßnahme:
Die
Kreisstraße wird entsprechend den Richtlinien ausgebaut. Die Trassenführung ist
durch die bestehende Bebauung weitestgehend vorgegeben und orientiert sich an
der vorhandenen Straßenachse. Im Zuge des Ausbaues der Kreisstraße sind nur
Zufahrten zu Privatgrundstücken sowie die Zufahrt zum Flurweg am Ende des Ausbaues
lage- und höhenmäßig an die neue Fahrbahn anzugleichen. Durch den Ausbau soll
eine langfristige Gebrauchsfähigkeit der CO 16 in diesem Bereich sichergestellt
werden.
Die
Stadt Seßlach beabsichtigt im Zuge des Ausbaues der Ortsdurchfahrt die Erneuerung
des Regenwasserkanals durchzuführen. Hierfür hat der Landkreis Coburg einen
einmaligen Kanalbeitrag pro Meter entwässerter Straßenlänge für Einleitung,
Abwasserbehandlung und für Unterhaltsmaßnahmen an die Stadt Seßlach zu zahlen.
Ergänzend
zu den bisherigen Ausführungen und Beratungen in der letzten Sitzung des
Bauausschusses wurden die folgenden Punkte nochmals vom Fachbereich Tiefbau
geprüft und mit der Stadt Seßlach besprochen:
1. Die Baukosten
wurden mit dem Abbruch und der Erneuerung der städtischen Stützmauern entlang
des neu zu erstellenden Gehweges ermittelt. In seiner Sitzung am 11.11.2014 hat
der Stadtrat von Seßlach dies so in Aussicht gestellt. Damit trägt die Stadt
Seßlach mit dazu bei, dass das Ortsbild der Siedlung Oberelldorf zusammen mit
dem Neubau der Straße eine deutliche Aufwertung erfährt.
2. Am Bauende rechts
ist ein tiefer liegendes Grundstück mit Bebauung, an dem die Straßenböschung
bereits erste Instabilitäten aufweist. Durch die stetige Verkehrsbelastung ist
hier früher oder später mit einem Versagen der Böschung zu rechnen, welches
eine unmittelbare Gefahr für Gebäude und Bewohner des Anwesens bedeutet. Im
ersten Entwurf waren hierfür Winkelstützelemente vorgesehen. Weitergehende
Baugrundaufschlüsse haben zwischenzeitlich ergeben, dass hier eine Trägerbohlwand
erstellt werden muss.
Einzelheiten
in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie einzelne Positionen der
Kostenermittlung können aus dem in der Kreiskämmerei und im Fachbereich Tiefbau
des Landkreises Coburg aufliegenden Erläuterungsbericht sowie aus der
Kostenermittlung und den Planunterlagen entnommen werden.
Kosten der Maßnahme:
In
der Tektur vom 14.11.2014 zum Bauentwurf vom 30.09.2014 sind Gesamtkosten der
Gemeinschaftsbaumaßnahme mit 634.983,96 € ermittelt. Davon entfallen 190.578,29
€ auf Gehweg- und Winkelstützwandbau der Stadt Seßlach. Der Regenwasserkanal
ist in diesen Kosten nicht enthalten. Der Landkreisanteil wurde mit 444.405,67
€ berechnet, davon sind voraussichtlich 395.336,51 € zuwendungsfähig. Hierauf
werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG in Höhe von rd. 218.000,00 € (= 55 v. H.)
erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von rd. 227.000,00 € aufzubringen.
Im
derzeit gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2013 bis 2017 sind für den
Landkreisanteil an dieser Baumaßnahme lediglich 380.000,00 €, also rd.
65.000,00 € zu wenig vorgesehen. Im Vermögenshaushalt 2014 sind hiervon bereits
50.000,00 € veranschlagt. Gemäß Investitionsprogramm sind für 2015 weitere
250.000,00 € und für 2016 weitere 80.000,00 € vorgesehen. Die noch fehlenden
restlichen Mittel in Höhe von 65.000,00 € wären durch eine Fortschreibung des
Investitionsprogramms im Jahr 2015 bereitzustellen.
Im
Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens wird die Durchführung einer
öffentlichen Ausschreibung vorgeschlagen. Der Zuschlag wäre auf das annehmbarste
Angebot zu erteilen (§25 VOB).
Für
die Neuerstellung und Mitfinanzierung der städtischen Gehwege und
Winkelstützwand wird zudem der Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt
Seßlach nach den Ortsdurchfahrt-Richtlinien erforderlich.