Beschluss: einstimmig

Dem vom Fachbereich Tiefbau des Landkreises Coburg aufgestellten Bauentwurf für den Ausbau der Kreisstraße CO 16 in der Ortsdurchfahrt Oberelldorf (Siedlung) in Richtung Unterelldorf wird nach Maßgabe der baufachlichen Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Bamberg sowie etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist im Haushaltsjahr 2015 zusammen mit den Gehwegen und der Winkelstützwand der Stadt Seßlach abzuwickeln.

 

Die auf den Landkreis entfallenden anteiligen Kosten von rd. 445.000,00 € werden wie folgt finanziert:

 

218.000,00 € Zuwendungen nach BayGVFG

227.000,00 € Eigenmittel

 

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6516.9509 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.

 

 

 


 

Im derzeit gültigen, am 27.02.2014 beschlossenen Investitionsprogramm 2013 bis 2017 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 83 der Ausbau der Kreisstraße 16 in der Ortsdurchfahrt Oberelldorf (Siedlung) mit insgesamt 380.000 € vorgesehen. Die Baumaßnahme ist nach der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenlisten für die Jahre 2015/2016 eingeplant.

 

Der äußerst schlechte Zustand der Ortsdurchfahrt wurde bereits in der Sitzung am 02.10.2014 dargelegt. Der Ausbauzustand mit einer Gesamtaufbaustärke zwischen 51 cm und 58 cm entspricht nicht mehr den derzeitigen Richtlinien. Der Einbau des damals verwendeten Frostschutzmaterials ist nach den heutigen Vorschriften nicht mehr zulässig.

 

Straßenbegleitende Gehwege sind nicht vorhanden. Zur Verbesserung der Verkehrssituation allgemein und insbesondere zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger plant die Stadt Seßlach im Zuge des Ausbaues die Anlegung eines linksseitigen Gehweges.

 

Umfang der Maßnahme:

Die Kreisstraße wird entsprechend den Richtlinien ausgebaut. Die Trassenführung ist durch die bestehende Bebauung weitestgehend vorgegeben und orientiert sich an der vorhandenen Straßenachse. Im Zuge des Ausbaues der Kreisstraße sind nur Zufahrten zu Privatgrundstücken sowie die Zufahrt zum Flurweg am Ende des Ausbaues lage- und höhenmäßig an die neue Fahrbahn anzugleichen. Durch den Ausbau soll eine langfristige Gebrauchsfähigkeit der CO 16 in diesem Bereich sichergestellt werden.

 

Die Stadt Seßlach beabsichtigt im Zuge des Ausbaues der Ortsdurchfahrt die Erneuerung des Regenwasserkanals durchzuführen. Hierfür hat der Landkreis Coburg einen einmaligen Kanalbeitrag pro Meter entwässerter Straßenlänge für Einleitung, Abwasserbehandlung und für Unterhaltsmaßnahmen an die Stadt Seßlach zu zahlen.

 

Ergänzend zu den bisherigen Ausführungen und Beratungen in der letzten Sitzung des Bauausschusses wurden die folgenden Punkte nochmals vom Fachbereich Tiefbau geprüft und mit der Stadt Seßlach besprochen:

 

1.    Die Baukosten wurden mit dem Abbruch und der Erneuerung der städtischen Stützmauern entlang des neu zu erstellenden Gehweges ermittelt. In seiner Sitzung am 11.11.2014 hat der Stadtrat von Seßlach dies so in Aussicht gestellt. Damit trägt die Stadt Seßlach mit dazu bei, dass das Ortsbild der Siedlung Oberelldorf zusammen mit dem Neubau der Straße eine deutliche Aufwertung erfährt.

 

2.    Am Bauende rechts ist ein tiefer liegendes Grundstück mit Bebauung, an dem die Straßenböschung bereits erste Instabilitäten aufweist. Durch die stetige Verkehrsbelastung ist hier früher oder später mit einem Versagen der Böschung zu rechnen, welches eine unmittelbare Gefahr für Gebäude und Bewohner des Anwesens bedeutet. Im ersten Entwurf waren hierfür Winkelstützelemente vorgesehen. Weitergehende Baugrundaufschlüsse haben zwischenzeitlich ergeben, dass hier eine Trägerbohlwand erstellt werden muss.

 

Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie einzelne Positionen der Kostenermittlung können aus dem in der Kreiskämmerei und im Fachbereich Tiefbau des Landkreises Coburg aufliegenden Erläuterungsbericht sowie aus der Kostenermittlung und den Planunterlagen entnommen werden.

 

Kosten der Maßnahme:

In der Tektur vom 14.11.2014 zum Bauentwurf vom 30.09.2014 sind Gesamtkosten der Gemeinschaftsbaumaßnahme mit 634.983,96 € ermittelt. Davon entfallen 190.578,29 € auf Gehweg- und Winkelstützwandbau der Stadt Seßlach. Der Regenwasserkanal ist in diesen Kosten nicht enthalten. Der Landkreisanteil wurde mit 444.405,67 € berechnet, davon sind voraussichtlich 395.336,51 € zuwendungsfähig. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG in Höhe von rd. 218.000,00 € (= 55 v. H.) erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von rd. 227.000,00 € aufzubringen.

 

Im derzeit gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2013 bis 2017 sind für den Landkreisanteil an dieser Baumaßnahme lediglich 380.000,00 €, also rd. 65.000,00 € zu wenig vorgesehen. Im Vermögenshaushalt 2014 sind hiervon bereits 50.000,00 € veranschlagt. Gemäß Investitionsprogramm sind für 2015 weitere 250.000,00 € und für 2016 weitere 80.000,00 € vorgesehen. Die noch fehlenden restlichen Mittel in Höhe von 65.000,00 € wären durch eine Fortschreibung des Investitionsprogramms im Jahr 2015 bereitzustellen.

 

Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens wird die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung vorgeschlagen. Der Zuschlag wäre auf das annehmbarste Angebot zu erteilen (§25 VOB).

 

Für die Neuerstellung und Mitfinanzierung der städtischen Gehwege und Winkelstützwand wird zudem der Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Seßlach nach den Ortsdurchfahrt-Richtlinien erforderlich.