Beschluss: einstimmig

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt stimmt der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren dem Antrag auf Erhöhung des Zuschusses für die Kontakt- und Informationsstelle ab 1.1.2015 auf jährlich 17.000 € zu.


Seit 2001 fördert der Landkreis Coburg die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen in Coburg. Das Personal setzt sich aus drei Teilzeitkräften zusammen: 2 Sozialpädagoginnen mit je 25 Stunden und 1 Verwaltungskraft mit 32 Stunden pro Woche.

 

Die Kontaktstelle besteht bereits seit 1987 und stellt eine Anlaufstelle für Hilfesuchende dar, die eine Selbsthilfegruppe suchen oder gründen möchten. Selbsthilfegruppen haben das Ziel, Betroffenen die gemeinsame Bewältigung von  Erkrankungen, Behinderungen oder Krisen zu ermöglichen. Die Kontaktstelle leistet hier Vermittlungs- und Beratungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit zu Selbsthilfethemen, vermittelt Kontakte zu professionellen Helfern, unterstützt bei Antragstellungen sowie finanziellen Fragen und organisiert Weiterbildungsmaßnahmen. Hierbei arbeitet die Kontaktstellen themen-, fach- und verbandsübergreifend im Sozial- und Gesundheitsbereich.

Einen weiteren Aufgabenbereich der Kontaktstelle stellt die Koordination der Regionalen Runden Tische zur Krankenkassenförderung für Selbsthilfegruppen im Einzugsgebiet Coburg, Kronach, Lichtenfels, Bayreuth und Kulmbach dar.


In einschneidenden Situationen, nach eine Diagnose oder einem Trauma, wird in Selbsthilfegruppen Verständnis durch Gleichgesinnte erfahren und neue Kraft für die Bewältigung des Lebensalltages im Voneinander-Lernen gewonnen. Selbsthilfegruppen steigern auf diese Weise das psychische Wohlbefinden und ergänzen medikamentöse und therapeutische Behandlungen. Außerdem werden häufig stationäre Aufenthalte vermieden und somit Kosten gespart. Zudem entlasten Selbsthilfegruppen Sozial- und Gesundheitssysteme durch die Übernahme von sozialer Unterstützung, die in Zeiten der Individualisierung der Gesellschaft zunehmend schwindet.

 

Die Anzahl der Selbsthilfegruppen (SHG) steigt seit Beginn von anfangs 16 SHG auf heute 135 SHG stetig an und hat sich als fester Bestandteil der Hilfen in Coburg etabliert.

 

Finanzierung

 

 

Die Finanzierung setzt sich aus verschiedenen Förderungen zusammen, wie folgende Ansicht veranschaulicht:

 

 

Seit dem Jahr 2000 wird die finanzielle Förderung der Selbsthilfe durch die Krankenkassen gesetzlich gemäß § 20c SGB V vorgeschrieben. Aus diesen Mitteln werden die Aufwendungen für die Koordination der Runden Tische zu 100% getragen. Die Förderung beinhaltet sowohl die Selbsthilfegruppen als auch die Kontaktstelle.

 

Der Zuschussbetrag des Landkreises Coburg beläuft sich seit dem Jahr 2010 auf jährlich 11.800 € für die Finanzierung der Kontaktstelle zuzüglich 1.800 € für die Arbeit der Selbsthilfegruppen. Somit liegt der Gesamtförderbetrag des Landkreises Coburg bei 13.500 €.

 

Die Kunden der Kontaktstelle setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laut der letzten Mitgliedererhebung im Jahr 2013, welche ausschließlich die Gruppen im Stadt- und Landkreisgebiet Coburg betrifft, stammen 33,76% der Mitglieder aus der Stadt Coburg, 47,61% aus dem Landkreis Coburg und 18,63% aus anderen Landkreisen. In Zahlen ausgedrückt stehen die benannten 47,61% des Landkreises für 938 Mitglieder.

 

Somit belaufen sich die Mitgliederzahlen des Landkreises Coburg anteilig auf 47,16%, während der Finanzierungsanteil des Landkreises momentan bei 7% liegt. Hinzu kommt, dass die Personalaufwendungen seit dem Jahr 2010 sukzessiv um 11,6 % gestiegen sind, was der tariflichen Steigerung des TVöD geschuldet ist. Für das Jahr 2015 ist eine weitere Erhöhung um 2,4% vorgesehen.

 

Die Stadt Coburg hat deshalb eine Erhöhung des Landkreiszuschusses um 3.500 € beantragt. Aufgrund der Nutzungszahlen durch Landkreisbürger/innen ist diese Erhöhung nachvollziehbar und wird befürwortet. Die Zuschusshöhe beträgt damit ab 2015 17.000 €.

 

Dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren wird daher vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: