Beschluss: einstimmig

Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag beauftragt der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren die Verwaltung, für 2015 jeweils die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Schuldnerberatung mit dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Coburg e. V. und dem Diakonischen Werk Coburg e. V. – Innere Mission abzuschließen.

 


Ausführlich wurde die Schuldnerberatung im Landkreis Coburg im Kreisausschuss am 11.07.2013 (Beschlussvorlage Nr. 081/2013) vorgestellt.

 

Bis 2013 wurde ein Betrag von zuletzt jährlich 30.000 € zu gleichen Teilen an den Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Coburg e. V. und an das Diakonische Werk Coburg e. V. – Innere Mission ausgezahlt, unabhängig von der Fallanzahl.

 

Die Finanzierung der Schuldnerberatung ist seit 2014 auf Fallpauschalen umgestellt, d. h. der Landkreis bezuschusst jeden Einzelfall mit Wohnsitz im Landkreis Coburg mit 110 € jährlich.

Eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung wurde für das Jahr 2014 sowohl mit dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Coburg e. V. als auch mit dem Diakonischen Werk Coburg e. V. – Innere Mission abgeschlossen.

 

Zugrunde liegen dem jeweiligen Zuschuss des Landkreises die Fallzahlen des Vorjahres, wobei die Endabrechnung mit Vorlage der Schuldnererklärungen bis zum 15.03. des Folgejahres erfolgen wird:

 

Für 2014 wurden aufgrund der Fallzahlen 2013, die zum 31.07. und 15.10.2014 aktualisiert  wurden, an den Caritasverband 31.420 € ausgezahlt (Für 2013 waren die Fallzahlen überdurchschnittlich auf 353 Fälle gestiegen, für das laufende Jahr 2014 werden sie wieder den Zahlen des Jahres 2012 entsprechen).

 

An das Diakonische Werk wurden im laufenden Jahr 8.580 € aufgrund der Fallzahlen 2013 und der Aktualisierung zum August 2014 ausgezahlt.

 

Abschließende Zahlen für 2014 liegen erst zum 15.03.2015 vor. Entsprechend der jeweiligen Leistungsvereinbarung erfolgt dann auch die endgültige Abrechnung 2014 bzw. die Festsetzung der Abschläge für 2015.

 

Aufgrund der vorläufigen Fallzahlen für 2014 ist davon auszugehen, dass der für 2014 vorgesehene Zuschussbedarf auch 2015 wieder benötigt wird, wie im Vorjahr wird ein Betrag von insgesamt 40.000 € in den Haushalt 2015 eingeplant (wiederum mit 25.000 € bei Haushaltsstelle 4701.7099 und 15.000 € bei 4822.6923).

 

Die vom Caritasverband für das Jahr 2015 aktualisierte Vereinbarung ist dieser Beschlussvorlage angefügt.

Die Leistungsvereinbarung mit der Diakonie ist in ihrer Struktur identisch und wird in der Sitzung vorgelegt.