Sitzung: 25.11.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 166/2014
Vorbehaltlich
der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag beauftragt der Ausschuss
für Soziales, Gesundheit und Senioren die Verwaltung, für 2015 jeweils die
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die
Schuldnerberatung mit dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Coburg
e. V. und dem Diakonischen Werk Coburg e. V. – Innere Mission abzuschließen.
Ausführlich
wurde die Schuldnerberatung im Landkreis Coburg im Kreisausschuss am 11.07.2013
(Beschlussvorlage Nr. 081/2013) vorgestellt.
Bis
2013 wurde ein Betrag von zuletzt jährlich 30.000 € zu gleichen Teilen an den
Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Coburg e. V. und an das
Diakonische Werk Coburg e. V. – Innere Mission ausgezahlt, unabhängig von der
Fallanzahl.
Die
Finanzierung der Schuldnerberatung ist seit 2014 auf Fallpauschalen umgestellt,
d. h. der Landkreis bezuschusst jeden Einzelfall mit Wohnsitz im Landkreis
Coburg mit 110 € jährlich.
Eine
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung wurde für das Jahr
2014 sowohl mit dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Coburg e. V.
als auch mit dem Diakonischen Werk Coburg e. V. – Innere Mission abgeschlossen.
Zugrunde
liegen dem jeweiligen Zuschuss des Landkreises die Fallzahlen des Vorjahres,
wobei die Endabrechnung mit Vorlage der Schuldnererklärungen bis zum 15.03. des
Folgejahres erfolgen wird:
Für
2014 wurden aufgrund der Fallzahlen 2013, die zum 31.07. und 15.10.2014
aktualisiert wurden, an den Caritasverband 31.420 € ausgezahlt (Für
2013 waren die Fallzahlen überdurchschnittlich auf 353 Fälle gestiegen, für das
laufende Jahr 2014 werden sie wieder den Zahlen des Jahres 2012 entsprechen).
An
das Diakonische Werk wurden im
laufenden Jahr 8.580 € aufgrund der Fallzahlen
2013 und der Aktualisierung zum August 2014 ausgezahlt.
Abschließende
Zahlen für 2014 liegen erst zum 15.03.2015 vor. Entsprechend der jeweiligen
Leistungsvereinbarung erfolgt dann auch die endgültige Abrechnung 2014 bzw. die
Festsetzung der Abschläge für 2015.
Aufgrund
der vorläufigen Fallzahlen für 2014 ist davon auszugehen, dass der für 2014
vorgesehene Zuschussbedarf auch 2015 wieder benötigt wird, wie im Vorjahr wird
ein Betrag von insgesamt 40.000 € in den Haushalt 2015 eingeplant (wiederum mit
25.000 € bei Haushaltsstelle 4701.7099 und 15.000 € bei 4822.6923).
Die
vom Caritasverband für das Jahr 2015 aktualisierte Vereinbarung ist dieser
Beschlussvorlage angefügt.
Die
Leistungsvereinbarung mit der Diakonie ist in ihrer Struktur identisch und wird
in der Sitzung vorgelegt.