Beschluss: einstimmig

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren empfiehlt dem Kreisausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, sich beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege als Gesundheitsregion Plus zu bewerben und den hierfür erforderlichen Antrag zu stellen. Eine gemeinsame Antragstellung mit der Stadt Coburg wird befürwortet.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Förderung im vorgestellten Rahmen bewegt und in der Förderausschreibung keine wesentlichen Veränderungen der Kriterien oder des Förderrahmens deutlich werden.“

 


Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beabsichtigt ab dem Jahr 2015 ein neues Förderprogramm mit dem Titel „Gesundheitsregionen Plus“ aufzulegen. Dieses Programm richtet sich ausschließlich an Gebietskörperschaften, die bereits Modellvorhaben in den Bereichen „Regionale Gesundheitskonferenzen“, „Gesunder Landkreis“ oder „Gesundheitsregionen“ sind und soll gezielt den Kommunen, die sich bereits aktiv mit dem Themenfeld „Gesundheit“ auseinandersetzen, die Möglichkeit eröffnen sich zur Gesundheitsregion Plus weiterzuentwickeln.

Der Landkreis Coburg war in den vergangenen beiden Jahren Modellregion „Gesunder Landkreis“ und hat somit die Möglichkeit sich im Rahmen der neuen Förderkulisse zu bewerben.

Bislang liegt noch keine konkrete Ausschreibung vor, ein Telefonat mit dem Ministerium am 13.11. ergab jedoch, dass sich zu dem was bereits bekannt ist keine wesentlichen Änderungen ergeben werden und die Ausschreibung Ende November, Anfang Dezember an die Gebietskörperschaften versandt werden soll. Da die Auswahl der Bewerberregionen und die Bewilligung der Förderung noch im Dezember erfolgen soll (Förderstart soll 01/2015 sein) ist der Zeitrahmen sehr eng gesteckt, da – im Falle eines positiven Beschlusses – hierzu ein umfangreicher Antrag zu erarbeiten ist, der dem Ministerium dann wohl bis Mitte Dezember vorzulegen sein wird. Die Verwaltung sieht deswegen die Notwendigkeit das Thema bereits jetzt in die Ausschüsse zu geben, um handlungsfähig zu sein, wenn die Ausschreibung eintrifft.

Eckpunkte zum Förderprogramm „Gesundheitsregionen Plus“:

1.    Wer kann sich bewerben?

Ausschließlich Regionen, die bereits

-            Zertifizierte Gesundheitsregion (bayernweit 20 Gebietskörperschaften)

-            Regionale Gesundheitskonferenzen (bayernweit 14 Gebietskörperschaften)

-            Modellvorhaben „Gesunder Landkreis“ (bayernweit 8 Gebietskörperschaften)

sind.

In Oberfranken sind das, neben dem Landkreis Coburg, noch der Landkreis Lichtenfels (Gesundheitsregion), der Landkreis Bamberg (Gesundheitsregion, regionale Gesundheitskonferenz, Modellvorhaben „Gesunder Landkreis“) und der Landkreis Forchheim (regionale Gesundheitskonferenz).

2.    Was ist die Zielsetzung und welche Handlungsfelder werden abgedeckt?

Das allgemeine Ziel ist die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung. Es soll erreicht werden, indem zwei konkrete Handlungsfelder bearbeitet werden:

-            Regionale Gesundheitsversorgung

-            Gesundheitsförderung und Prävention

Grundlage der Förderung ist, dass beide Handlungsfelder bearbeitet werden müssen. Die Hinzunahme weiterer Handlungsfelder ist im begrenzten Rahmen möglich.

Welche Themen umfasst (beispielhaft) das Handlungsfeld „regionale Gesundheitsversorgung“?

-        Medizinische Versorgung (Hausärzte, Fachärzte etc.)

-        Innovative Versorgungskonzepte

-        Zusammenarbeit ambulant – stationär

-        Palliativ- und Hospizversorgung

-        Geriatrische Versorgung

-       

Welche Themen umfasst (beispielhaft) das Handlungsfeld „Gesundheitsförderung/Prävention“?

-        Bewegungsförderung

-        Suchtvorbeugung

-        Prävention und Gesundheitsförderung rund um Schwangerschaft und Geburt, frühe Hilfen

-        Kinder- und Jugendgesundheit

-        ….

Beide Handlungsfelder wurden und werden im Landkreis Coburg bereits im Rahmen des MORO bearbeitet (AK ärztliche Versorgung; AK Gesundheitsförderung). Insofern sind in unserer Region die andernorts neu zu errichtenden Strukturen bereits vorhanden, arbeitsfähig und mit den passenden Akteuren besetzt.

3.    Wie soll die „Gesundheitsregion Plus“ organisiert sein?

Es sollten alle Gruppen mitwirken, die vor Ort bei der gesundheitlichen Versorgung und Prävention eine wesentliche Rolle spielen.

Unverzichtbar sind dabei

-        Landrat bzw. Oberbürgermeister

-        Vorsitzender des ärztlichen Kreisverbandes

-        Örtlicher Vertreter der kassenärztlichen Vereinigung

-        Vertreter der Krankenhäuser

-        Vertreter der Krankenkassen

-        Vertreter des Gesundheitsamtes

-        Patientenvertreter

Auch hier kann ohne Mehraufwand auf die bereits vorhandenen Netzwerkstrukturen, die durch unser MORO grundgelegt wurden zurückgegriffen werden. Lediglich die Patientenvertretung käme in den AK neu hinzu.

In welcher Rechtsform sich die „Gesundheitsregion Plus“ konstituiert ist offen. Es gibt lediglich die Vorfestlegung, dass das Thema nicht bei Wirtschaftsförderungs- oder Tourismuseinrichtungen angedockt sein darf.

Im Landkreis Coburg ist die ärztliche Versorgung momentan in der Landkreisentwicklung, das Modellvorhaben „gesunder Landkreis“ im Gesundheitsamt – in enger Anbindung an die Landkreisentwicklung – verortet. Es wird vorgeschlagen, bei erfolgreicher Antragstellung die „Gesundheitsregion Plus“ für die Aufbauphase ebenfalls in der Landkreisentwicklung zu verorten und dann im Tagesgeschäft in das Gesundheitsamt zu überführen.

Räumlich sollen die zu entwickelnden Gesundheitsregionen Plus nicht kleiner als 1 Landkreis oder 1 kreisfreie Stadt sein, wobei dezidiert die Antragstellung von Stadt- und Landkreiszusammenschlüssen gewünscht wird. Für unsere Region bietet es sich an eine kooperative Bewerbung gemeinsam mit der Stadt Coburg anzustreben.

Mit der Stadt Coburg wurde hierzu ein informelles Vorgespräch geführt. Die Stadt hat Interesse an einer gemeinsamen Antragstellung signalisiert.

 

4.    Welche Gremien soll (muss) die Gesundheitsregion plus vorhalten?

a)         Gesundheitsforum (als zentrales Management und Steuerungsinstrument)

-       Vorsitz LR/OB

-       Max 20 – 30 Mitglieder um Handlungsfähigkeit zu wahren

(Vorschlag: bestehende Gremien nutzen - das kann unsere MORO-AK-Zusammenkunft im Bereich der Gesundheitsversorgung sein)

b)        Arbeitsgruppen

-       Pflicht: je eine Arbeitsgruppe zu Gesundheitsförderung und zu Gesundheitsversorgung

(Vorschlag: das können unsere bestehenden MORO-Arbeitsgruppen sein)

 

c)         Geschäftsstelle (als zentrale Organisations- und Koordinierungsstelle der Gesundheitsregion Plus)

Aufgaben:

-   Vorbereitung Sitzungen Gesundheitsforum und AKs

-   Initiierung und Begleitung von Projekten (z.B. Stipendiatenprogramm, Imagekampagne etc.)

-   Sicherung der Ergebnisse

-   Informationstransfer zwischen den Gremien

-   Kontakt zu den landesweit tätigen Gremien und Behörden des Gesundheitswesens

-   Öffentlichkeitsarbeit

-  

Im Landratsamt fällt – mit Auslaufen des Modellprojektes „Gesunder Landkreis“ – Tätigkeitspotenzial im Bereich der Prävention weg, das über die Gesundheitsregion Plus mit kompensiert werden kann (z.B. Themenkomplex adipöse Kinder etc. – siehe Gesundheitsberichterstattung).

Insbesondere im Handlungsfeld der ärztlichen Versorgung besteht darüber hinaus Bedarf das Feld auch zukünftig intensiv im Blick zu behalten und die angestoßenen Projekte adäquat zu betreuen. Im Moment liegt  beispielsweise das Stipendienprogramm für Allgemeinmediziner operativ bei der Landkreisentwicklung. Das ist in der Aufbauphase sinnvoll und zielführend, langfristig muss jedoch die Abwicklung an anderer Stelle verankert werden, um in der Landkreisentwicklung Handlungsfähigkeit zu erhalten. Die Geschäftsstelle der Gesundheitsregion Plus bietet sich hierfür an.

 

5.    Was wird gefördert?

Die Geschäftsstelle im Rahmen einer

-       Anteilsfinanzierung i.H. von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 50.000 Euro im Jahr

-       Laufzeit von 5 Jahren

Fördervoraussetzungen:

-       Einrichtung der o.g. Gremien

-       Bearbeitung beider Handlungsfelder

-       Jährlich 1 Aktionsprogramm pro Handlungsfeld

-       Im Bereich der Prävention: Berücksichtigung des Jahresschwerpunktthemas des StMGP

 

Förderung von konkreten Aktionen/Projekten im Rahmen bestehender staatlicher Förderprogramme

-       Niederlassungsförderung für Hausärzte

-       Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte

-       Gesund.Leben.Bayern

-       Netzwerkmoderationen zum Aufbau regionaler Versorgungsnetze im hospizlich-palliativen Bereich

 

Bewertung aus Sicht der Landkreisentwicklung:

Aus Sicht der Landkreisentwicklung wird die Auflage des Förderprogramms des Bayerischen Staatsministerums für Gesundheit und Pflege sehr begrüßt, da es die Kreise in die Lage versetzt, die in Zukunft immer dringlicher werdenden Themen der medizinischen Versorgung und der Gesunderhaltung der Bevölkerung adäquat ausgestattet anzugehen. Alle MORO-Handlungsempfehlungen aus dem Bereich der ärztlichen Versorgung sind mit der Gesundheitsregion Plus nicht nur vereinbar, sondern werden in der Umsetzung deutlich befördert.  Die Gesundheitsregion Plus kann zudem bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen im Seniorenbereich unterstützen (z.B. Palliativversorgung, Entlassmanagement).

 

Im Bereich der Projektförderung wäre es wünschenswert gewesen, dass zu den bestehenden Förderkulissen für die Gesundheitsregion Plus erweiterte Fördermöglichkeiten eröffnet werden. Das ist derzeit nicht der Fall. Die Landkreisentwicklung geht aber davon aus, dass die Anträge der Regionen die als Gesundheitsregion Plus zertifiziert werden, i.R. der bestehenden Förderung wohlwollend behandelt werden.