Beschluss: geändert beschlossen

Dem Kreistag wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Aus der Mitte des Kreistages wird als Interessensvertreter der Belange von Umwelt, Klimaschutz und Gestaltung der Energiewende, eine/n ehrenamtliche/n Klimaschutzbeauftragte/n des Landkreises Coburg als Interessensvertreter der Belange von Umwelt, Klimaschutz und Gestaltung der Energiewende bestellt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür eine Konzeption analog zu den Regelungen der weiteren ehrenamtlichen Beauftragten des Kreistags zu erarbeiten und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Der Kreistag Coburg hat im Herbst 2012 das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) des Landkreises Coburg beschlossen und dessen Umsetzung beauftragt. Für die operativen Arbeiten hat der Landkreis Coburg das Förderprojekt Klimaschutzmanagement beim Bundesumweltministerium beantragt, das kurz vor der Bewilligung steht. Somit wird voraussichtlich zum 01.04.2015 ein/eine hauptamtliche/r Klimaschutzmanager/in in Vollzeit den Dienst aufnehmen. Ergänzend hierzu ist jedoch die kontinuierliche politische Begleitung dieses Prozesses nach innen und außen erforderlich, um entsprechende Entwicklungen innerhalb der Verwaltung, aber auch in der Bevölkerung, in den Vereinen, in den Unternehmen usw. anzustoßen und eine breite Bewusstseinsentwicklung für die Belange von Umwelt- und Klimaschutz sowie die Herausforderungen zur Gestaltung der Energiewende zu erreichen.

 

Insofern benötigt der/die Klimaschutzmanager/in und sein/ihr Umfeld Unterstützung durch eine/n kommunalen Klimaschutzbeauftragte/n aus der Mitte des Kreistags. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Stadt Coburg im September 2014 erstmalig eine solche Position geschaffen und mit Stadtratsmitglied Wolfgang Weiß besetzt hat. Somit fehlt dem Landkreis Coburg derzeit eine entsprechende Vertretung, um auf Augenhöhe mit der Stadt agieren zu können.

 

Der/die Klimaschutzbeauftragte/r soll das Amt ehrenamtlich verrichten und erhält dafür eine monatliche Aufwandsentschädigung, die der vergleichbarer Beauftragter im Landkreis entspricht. Aufgaben, Ziele und Einwirkungsmöglichkeiten sind in einer Konzeption zu beschreiben, die von der Verwaltung analog zu weiteren ehrenamtlichen Beauftragten des Landkreises zur Beratung in den zuständigen Gremien zu erarbeiten ist.

 

Vorschläge zu unterbreiten, wer zum ehrenamtlichen Klimaschutzbeauftragten des Landkreises Coburg bestellt werden soll, obliegt der Kreispolitik.