Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

1.       Der Bericht zur Entwicklung der Bildstellenarbeit wird zur Kenntnis genommen

2.       Für den Fall, dass die Umzugskosten für die Bildstelle nicht durch Einsparungen bei den Mietzahlungen gedeckt werden können, erhöht der Landkreis Coburg seinen Zuschuss für die Kosten der Bildstelle im Jahr 2015 einmalig von 65.000 € auf 67.000 €.

3.       Die jeweilige Fachbereichsleitung Bildung, Kultur und Sport im Landkreis Coburg wird als Vertretung des Landkreises Coburg in den Beirat des Vereins „Bildstelle Coburg – Zentrum für Bildungsmedien e. V.“ entsandt. Sie vertritt den Landkreis Coburg auch in der Mitgliederversammlung.

 


Sachverhalt:

 

1.    Kommunale Medienzentren und Bildstellen gehören zu den Institutionen der kommunalen Daseinsvorsorge, deren Einrichtung und Unterhaltung für die betreffenden kommunalen Gebietskörperschaften gemäß Art. 51 Abs. 1 LKrO zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises gehört. Landkreis und Stadt Coburg erfüllen diese Aufgabe gemeinsam und bedienen sich hierzu des Vereins „Bildstelle Coburg – Zentrum für Bildungsmedien e. V.“

Die Aufgaben der Bildstellen und kommunalen Medienzentren ergeben sich aus Art. 79 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes. Hiernach versorgen sie Schulen und die Träger außerschulischer Bildungs- und Erziehungsarbeit mit Medien und erfüllen die damit zusammenhängenden pädagogischen Aufgaben.

Die Arbeit der Bildstelle wird in der Sitzung vorgestellt.

 

2.    In einem öffentlich-rechtlichen Vertrag von Oktober 2011 beauftragen Landkreis und Stadt Coburg den Verein mit dem Betrieb der Bildstelle. Der Verein erhebt für seine Dienstleistungen Gebühren und Entgelte. Landkreis und Stadt Coburg übernehmen gemeinsam und zu gleichen Teilen die Kosten, die bei der Erfüllung der Aufgaben in dem jeweiligen HH-Jahr anfallen. Hierfür wurde eine Pauschale von 65.000 € je Kommune und Jahr festgesetzt.

Die Bildstelle wird im Haushaltsjahr 2015 (voraussichtlich Oktober) in das Gebäude des Landratsamtes Coburg umziehen. Ab diesem Zeitpunkt ist mit Mieteinsparungen zu rechnen. Hierdurch könnten evtl. die Umzugskosten gedeckt werden. Auch wenn derzeit der Bauzeitenplan für den Erweiterungsbau eingehalten ist, ist unklar, ob der Umzug tatsächlich termingerecht erfolgt und in welcher Höhe Umzugskosten entstehen.

Der Verein hat in seiner Mitgliederversammlung mit Haushaltsberatung 2015 glaubhaft dargelegt, dass die Umzugskosten über weitere Einsparungen nicht sicher abgedeckt werden können. Er beantragt daher bei Landkreis und Stadt Coburg eine einmalige Erhöhung der Pauschale um 2.000 € je Kommune für den Fall, dass die Umzugskosten nicht durch Mieteinsparungen gedeckt sind.

 

3.    In der Satzung des Vereins „Bildstelle Coburg – Zentrum für Bildungsmedien e. V.“ ist in § 11 festgelegt, dass ein Beirat gebildet wird. Hierfür entsenden u. a. der Landkreis und die Stadt Coburg einen Vertreter. Es wird vorgeschlagen, dass als Vertretung künftig die Fachbereichsleitung Bildung, Kultur und Sport (FB 23) entsandt wird. Sie hat auch bisher an den Sitzungen des Beirats teilgenommen. Es wird auch vorgeschlagen, dass sie den Landkreis bei den Mitgliederversammlungen vertritt.

 

 


aus der Beratung:

Der Leiter der Bildstelle, Herr Witzgall, stellt den Aufgabenbereich und die Entwicklung der Bildstelle mit seinem Bericht vor; dieser wird der Niederschrift angefügt.