Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

1.    Asylsozialarbeit zentral

 

Der Kreistag Coburg unterstützt die von dem Caritas Kreisverband Coburg am Standort

Ebersdorf bei Coburg angebotene zentrale Asylsozialarbeit gemäß Antrag des Caritas

Kreisverband Coburg an den Landkreis Coburg vom 22. August 2014 im Rahmen der

bereits beschlossenen Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2014 zur Deckung des

Jahresfehlbetrags von 2.982 € Euro bei einem wöchentlichen Beschäftigungsumfang von

9 Stunden.

 

Auch für das Haushaltsjahr 2015 wird der Defizitbetrag der Caritas übernommen. Über Umfang und Höhe wird Einvernehmen mit der Verwaltung hergestellt und der Kreistag informiert.

 

einstimmig

 

2.    Asylsozialarbeit dezentral

 

Der Kreistag des Landkreises Coburg beauftragt die Verwaltung, zeitnah ein Konzept zur

Erweiterung der Asylsozialarbeit auf den Gesamtlandkreis – unter Einbindung der

jeweiligen Träger und Fachstellen – zu erarbeiten. Über das Konzept bzw. weitere benötigte außerplanmäßige Haushaltsmittel ist der Kreistag zeitnah zu unterrichten.


Sachverhalt:

 

Die Regierung von Oberfranken hat mit Schreiben vom 21.10.2014 die Entscheidung des Krisenstabs bei der Bayer. Staatsregierung mitgeteilt, nach der jede Kreisverwaltungsbehörde in Bayern vorbereitet sein muss 200 – 300 Asylbewerber nach einem so bezeichneten Stufenverfahren (3 Ebenen) aufnehmen zu können. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Diese neue Situation ist der Hintergrund, vor dem der Antrag von Kreisrat Martin Finzel (gestellt in Absprache des Oberbürgermeisters und aller Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Landkreises) zu sehen ist. Der Antrag nebst Begründung ist als weitere Anlage beigefügt.

 

Hinsichtlich der Unterstützung der Asylsozialarbeit des Caritas Kreisverbandes Coburg (Nr. 1 des Antrags) wird auf die in der KA-Sitzung vom 10.07.2014 erstellte Vorlage (Nr. 069/2014) verwiesen, die jetzt unter den geänderten Rahmenbedingungen eine erneute Bewertung erfahren könnte.

 

Eine weitere dezidierte Stellungnahme zum Inhalt (insbesondere zu Nrn. 2 und 3 des Antrags) erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Erkenntnisse und Wertungen wären bis zum Sitzungstermin mit Sicherheit überholt. Die Informationslage bringt nahezu täglich neue Erkenntnisse.

 

Landrat und Verwaltung verarbeiten Hinweise aus den Bayer. Ministerien, der Regierung von Oberfranken und dem Bayer. Landkreistag. Eigene Recherchen werden angestellt, Alternativen geprüft und bewertet. Der Sachvortrag kann eventuell erst im Rahmen der Sitzung erfolgen. Ist vorab ein gesicherter Sachstand zu vermelden, wird die Vorlage ergänzt und im Ratsinformationssystem eingestellt werden.

 

Als Beschlussvorschlag werden die im Antrag unter Nrn 1 bis 3 Teilbereich zur Diskussion und Entscheidung gestellt.


aus der Beratung:

 

Nach eingehender Diskussion und Beratung wird im Beschlussvorschlag bei Punkt 1 „Asylsozialarbeit zentral“ im letzten Satz „bis auf weiteres“ ersatzlos gestrichen. Desweitern wird der nachstehende Absatz zu Punkt 1 ergänzt:

 

„Auch für das Haushaltsjahr 2015 wird der Defizitbetrag der Caritas übernommen. Über Umfang und Höhe wird Einvernehmen mit der Verwaltung hergestellt und der Kreistag informiert.“

 

Zu Punkt 2 „Asylsozialarbeit dezentral“ werden die Wörter „und im Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze umzusetzen“ ersatzlos gestrichen.

 

Über den Beschlussvorschlag Punkt 3 „Zentrale Unterbringung“ wird heute kein Beschluss gefasst. In der Dialogveranstaltung Landrat / Bürgermeister am 05.11.2014 solle hierüber in nichtöffentlicher Sitzung beraten und diskutiert werden.