Sitzung: 27.10.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: 143/2014
Dem
Kreistag wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis
Coburg e.V. wird für die Errichtung eines stationären Hospizes ein
Investitionszuschuss in Höhe von max. 800.000 € gewährt. Der Zuschuss wird
mit je 400.000 € auf die Haushaltsjahre 2015 und 2016 verteilt und nach
Baufortschritt ausgezahlt. Zur Absicherung eines möglichen
Rückforderungsanspruches des Landkreises Coburg im Falle einer zweckwidrigen
Nutzung des Gebäudes innerhalb eines Zeitraumes von 25 Jahren ist am
Grundstück des Hospizes eine Dienstbarkeit einzutragen.
Mit der Vorlage
011/2014 hat die Verwaltung über das Vorhaben des Caritasverbandes Coburg zur
Schaffung eines stationären Hospizes berichtet.
In der Kreisausschusssitzung vom 14.02.2014 wurde noch kein Beschluss zu dem
vom Träger beantragten Investitionskostenzuschuss in Höhe von 800.000 €
gefasst. Die Notwendigkeit eines stationären Hospizes werde anerkannt, die
Finanzierung solle nochmals -auch hinsichtlich einer Beteiligung der
umliegenden Landkreise- überprüft werden.
Im Haushaltsplan
2014 wurde die Förderung des Hospizes im Investitionsprogramm unter lfd. Nr. 53
/ HHST. 4710.9870 mit jeweils 400.000 € für die Jahre 2015 und 2016
aufgenommen.
Aktueller Sachstand
Bedarf
Das in der
Erarbeitung befindliche Seniorenpolitische Gesamtkonzept behandelt in einem
eigenen Abschnitt die Palliativ- und Hospizversorgung (Anlage 1).
Darin wird ein aktueller Bedarf an 11 stationären Hospizplätzen für die Stadt
und den Landkreis Coburg konstatiert, der perspektivisch ansteigen wird.
Die
Planungen des Caritasverbandes Coburg sind damit bedarfsgerecht. Er
vervollständigt mit der Errichtung eines stationären Hospizes für die Region
Coburg ein abgestuftes und vernetztes Versorgungssystem in Stadt und Landkreis
Coburg, das alle Bereiche der Sterbebegleitung umfasst.
Finanzen
1.
Finanzielle
Unterstützung durch Stiftungen
Die im vorgelegten
Finanzierungsplan angegebene Förderung durch die Oberfrankenstiftung
wurde mit knapp 15 % der Gesamtsumme kalkuliert. Nach aktueller Rückmeldung der
Stiftung ist aufgrund geringerer Erträge mit einem max. Förderbetrag in Höhe
von 10 % zu rechnen.
Anträge bei der Aktion
Mensch und der Paula-Kubitschek-Vogel-Stiftung wurden inzwischen
abschlägig beschieden.
Die Bayerische
Landesstiftung bezuschusst nicht die Baumaßnahme selbst, sondern nur die
Anschaffung von Inventar. Vorausgesetzt wird eine Förderung durch die Stadt und
den Landkreis Coburg. In der Kostenberechnung des Architekten vom 22.11.2013,
die Grundlage des Finanzierungsplans des Trägers ist, sind für die Ausstattung
250.000 € angesetzt. Die Landesstiftung fördert jeden Platz mit max. 10.000 €.
Das Deutsche
Hilfswerk nimmt einen Förderantrag erst nach erfolgter Bauantragstellung
und kommunalen Förderzusagen entgegen. Hier rechnet die Caritas weiterhin mit
einem Zuschussbetrag in Höhe von 200.000 €.
2.
Zuschussanfragen
bei umliegenden Landkreisen
Nach Angaben des
Trägers wurde das Konzept in den Landkreisen Lichtenfels, Kronach und Haßberge
vorgestellt. Die Landkreise Lichtenfels und Kronach haben eine finanzielle
Beteiligung abgelehnt. Der Landkreis Haßberge hat auf seine Orientierung in die
Region Schweinfurt/Würzburg verwiesen. Hier wird bereits ein stationäres Hospiz
betrieben.
Nachdem die
umliegenden Landkreis auf bayerischer Seite sich an dem Vorhaben nicht
beteiligen werden, sind aktuell Anfragen an die Landkreise Hildburghausen und
Sonneberg gestellt worden. Über deren Rückmeldung wird in der Sitzung
berichtet, wobei davon auszugehen ist, dass sich Hildburghausen schon deshalb nicht
beteiligen wird, weil von dort aus das näher liegende Hospiz in Meiningen in
Anspruch genommen wird.
3.
Entscheidung
der Stadt Coburg
Die Stadt Coburg hat
in der Sitzung des Stadtrates vom 25.09.2014 folgenden Beschluss gefasst:
„Die
Stadt Coburg gewährt dem Caritasverband für die Stadt und dem Landkreis Coburg
e.V. für die Errichtung eines stationären Hospizes einen Investitionszuschuss
von bis zu 800.000 €. Die Bewilligung erfolgt unter der Voraussetzung,
dass sich der Landkreis Coburg mit einem Zuschuss in gleicher Höhe an den
Investitionskosten beteiligt. Zur Absicherung eines möglichen
Rückforderungsanspruches der Stadt Coburg im Falle einer zweckwidrigen Nutzung
des Gebäudes innerhalb eines Zeitraumes von 25 Jahren ist am Grundstück
des Hospizes eine Dienstbarkeit einzutragen.“
Die
Finanzierungsplanung ist nach dem Stand aus Januar 2014 und den jetzigen
Erkenntnissen im Folgenden gegenüber gestellt:
|
Januar 2014 |
Oktober 2014 |
Stadt Coburg |
800.000 € |
800.000 € |
Landkreis Coburg |
800.000 € |
800.000 € |
Oberfrankenstiftung |
400.000 € |
277.550 € |
Deutsches
Hilfswerk |
200.000 € |
200.000 € |
Bayerische
Landesstiftung |
|
100.000 € |
Caritasverband
Coburg |
575.500 € |
597.950 € |
Gesamtkosten |
2.775.500 € |
2.775.500 € |
Zusammenfassung
Zusammenfassend ist
festzustellen, dass
·
der
Bedarf an einem stationären Hospiz in der Region Coburg unstrittig besteht.
·
in der
Finanzierungsplanung alle bekannten Möglichkeiten einer Mitfinanzierung durch
weitere Dritte angegangen und ausgeschöpft wurden, ohne dass damit eine
Reduzierung des beantragten Investitionskostenzuschusses in Höhe von 800.000 €
erreicht werden konnte. Stattdessen zeichnen sich in Summe geringere
Finanzierungsbeteiligungen durch Stiftungen ab, die den durch den Träger zu übernehmenden
Anteil erhöht haben.
·
eine
(weitere) Reduzierung des Gesamtaufwands ebenfalls nicht möglich ist. Der
Träger hat bereits alle Möglichkeiten dazu ausgeschöpft und im vergangenen Jahr
neue Pläne vorgelegt, nachdem das ursprüngliche Bauvorhaben Kosten in Höhe von
3,9 Mio. € ausgelöst hätte.
Die z.Zt. außer
Vollzug gesetzten Richtlinien des Landkreises Coburg zur Förderung von
vollstationären Pflegeeinrichtungen haben einen maximalen Förderbetrag je Platz
in Höhe von 20.000 € vorgesehen. Regelungen zu stationären Hospizen, die
deutlich höhere Ausstattungsvoraussetzungen erfüllen müssen, sind darin nicht
enthalten.
Der vom Träger
beantragte Investitionskostenzuschuss für das Hospiz in Höhe von 800.000 €
würde einen Förderbetrag je Platz in Höhe von 80.000 € bedeuten, wobei dabei
die Mitfinanzierung der Stadt Coburg unberücksichtigt ist.
Dem Ausschuss für
Soziales, Gesundheit und Senioren wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen: