Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Dem Kreistag wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Coburg e.V. wird für die Errichtung eines stationären Hospizes ein Investitionszuschuss in Höhe von max. 800.000 € gewährt. Der Zuschuss wird mit je 400.000 € auf die Haushaltsjahre 2015 und 2016 verteilt und nach Baufortschritt ausgezahlt. Zur Absicherung eines möglichen Rückforderungsanspruches des Landkreises Coburg im Falle einer zweckwidrigen Nutzung des Gebäudes innerhalb eines Zeitraumes von 25 Jahren ist am Grundstück des Hospizes eine Dienstbarkeit einzutragen.


Mit der Vorlage 011/2014 hat die Verwaltung über das Vorhaben des Caritasverbandes Coburg zur Schaffung eines stationären Hospizes berichtet.
In der Kreisausschusssitzung vom 14.02.2014 wurde noch kein Beschluss zu dem vom Träger beantragten Investitionskostenzuschuss in Höhe von 800.000 € gefasst. Die Notwendigkeit eines stationären Hospizes werde anerkannt, die Finanzierung solle nochmals -auch hinsichtlich einer Beteiligung der umliegenden Landkreise- überprüft werden.

Im Haushaltsplan 2014 wurde die Förderung des Hospizes im Investitionsprogramm unter lfd. Nr. 53 / HHST. 4710.9870 mit jeweils 400.000 € für die Jahre 2015 und 2016 aufgenommen.

 

Aktueller Sachstand

 

Bedarf

 

Das in der Erarbeitung befindliche Seniorenpolitische Gesamtkonzept behandelt in einem eigenen Abschnitt die Palliativ- und Hospizversorgung (Anlage 1).
Darin wird ein aktueller Bedarf an 11 stationären Hospizplätzen für die Stadt und den Landkreis Coburg konstatiert, der perspektivisch ansteigen wird.

Die Planungen des Caritasverbandes Coburg sind damit bedarfsgerecht. Er vervollständigt mit der Errichtung eines stationären Hospizes für die Region Coburg ein abgestuftes und vernetztes Versorgungssystem in Stadt und Landkreis Coburg, das alle Bereiche der Sterbebegleitung umfasst.

 

Finanzen

 

1.            Finanzielle Unterstützung durch Stiftungen

 

Die im vorgelegten Finanzierungsplan angegebene Förderung durch die Oberfrankenstiftung wurde mit knapp 15 % der Gesamtsumme kalkuliert. Nach aktueller Rückmeldung der Stiftung ist aufgrund geringerer Erträge mit einem max. Förderbetrag in Höhe von 10 % zu rechnen.

Anträge bei der Aktion Mensch und der Paula-Kubitschek-Vogel-Stiftung wurden inzwischen abschlägig beschieden.

Die Bayerische Landesstiftung bezuschusst nicht die Baumaßnahme selbst, sondern nur die Anschaffung von Inventar. Vorausgesetzt wird eine Förderung durch die Stadt und den Landkreis Coburg. In der Kostenberechnung des Architekten vom 22.11.2013, die Grundlage des Finanzierungsplans des Trägers ist, sind für die Ausstattung 250.000 € angesetzt. Die Landesstiftung fördert jeden Platz mit max. 10.000 €.

Das Deutsche Hilfswerk nimmt einen Förderantrag erst nach erfolgter Bauantragstellung und kommunalen Förderzusagen entgegen. Hier rechnet die Caritas weiterhin mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 200.000 €.

 

2.            Zuschussanfragen bei umliegenden Landkreisen

 

Nach Angaben des Trägers wurde das Konzept in den Landkreisen Lichtenfels, Kronach und Haßberge vorgestellt. Die Landkreise Lichtenfels und Kronach haben eine finanzielle Beteiligung abgelehnt. Der Landkreis Haßberge hat auf seine Orientierung in die Region Schweinfurt/Würzburg verwiesen. Hier wird bereits ein stationäres Hospiz betrieben.

 

Nachdem die umliegenden Landkreis auf bayerischer Seite sich an dem Vorhaben nicht beteiligen werden, sind aktuell Anfragen an die Landkreise Hildburghausen und Sonneberg gestellt worden. Über deren Rückmeldung wird in der Sitzung berichtet, wobei davon auszugehen ist, dass sich Hildburghausen schon deshalb nicht beteiligen wird, weil von dort aus das näher liegende Hospiz in Meiningen in Anspruch genommen wird.

 

3.            Entscheidung der Stadt Coburg

 

Die Stadt Coburg hat in der Sitzung des Stadtrates vom 25.09.2014 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Stadt Coburg gewährt dem Caritasverband für die Stadt und dem Landkreis Coburg e.V. für die Errichtung eines stationären Hospizes einen Investitionszuschuss von bis zu 800.000 €. Die Bewilligung erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich der Landkreis Coburg mit einem Zuschuss in gleicher Höhe an den Investitionskosten beteiligt. Zur Absicherung eines möglichen Rückforderungsanspruches der Stadt Coburg im Falle einer zweckwidrigen Nutzung des Gebäudes innerhalb eines Zeitraumes von 25 Jahren ist am Grundstück des Hospizes eine Dienstbarkeit einzutragen.“

 

 

Die Finanzierungsplanung ist nach dem Stand aus Januar 2014 und den jetzigen Erkenntnissen im Folgenden gegenüber gestellt:

 

 

Januar 2014

Oktober 2014

Stadt Coburg

800.000 €

800.000 €

Landkreis Coburg

800.000 €

800.000 €

Oberfrankenstiftung

400.000 €

277.550 €

Deutsches Hilfswerk

200.000 €

200.000 €

Bayerische Landesstiftung

 

100.000 €

Caritasverband Coburg

575.500 €

597.950 €

Gesamtkosten

2.775.500 €

2.775.500 €

 

 

Zusammenfassung

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass

·                     der Bedarf an einem stationären Hospiz in der Region Coburg unstrittig besteht.

·                     in der Finanzierungsplanung alle bekannten Möglichkeiten einer Mitfinanzierung durch weitere Dritte angegangen und ausgeschöpft wurden, ohne dass damit eine Reduzierung des beantragten Investitionskostenzuschusses in Höhe von 800.000 € erreicht werden konnte. Stattdessen zeichnen sich in Summe geringere Finanzierungsbeteiligungen durch Stiftungen ab, die den durch den Träger zu übernehmenden Anteil erhöht haben.

·                     eine (weitere) Reduzierung des Gesamtaufwands ebenfalls nicht möglich ist. Der Träger hat bereits alle Möglichkeiten dazu ausgeschöpft und im vergangenen Jahr neue Pläne vorgelegt, nachdem das ursprüngliche Bauvorhaben Kosten in Höhe von 3,9 Mio. €  ausgelöst hätte.

 

Die z.Zt. außer Vollzug gesetzten Richtlinien des Landkreises Coburg zur Förderung von vollstationären Pflegeeinrichtungen haben einen maximalen Förderbetrag je Platz in Höhe von 20.000 € vorgesehen. Regelungen zu stationären Hospizen, die deutlich höhere Ausstattungsvoraussetzungen erfüllen müssen, sind darin nicht enthalten.

Der vom Träger beantragte Investitionskostenzuschuss für das Hospiz in Höhe von 800.000 € würde einen Förderbetrag je Platz in Höhe von 80.000 € bedeuten, wobei dabei die Mitfinanzierung der Stadt Coburg unberücksichtigt ist.

 

Dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: