Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Der Landkreis Coburg übernimmt vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken die Ausfallbürgschaft für das von der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH im Zuge der Umschuldung des bei der NRW Bank bestehenden Altdarlehens und bei der Sparkasse Coburg-Lichtenfels neu aufzunehmenden Darlehens über 1.475.000,00 €.

 

Im Gegenzug ist die gegenüber der Westdeutschen Landesbank abgegebene Bürgschaftserklärung vom 08.08.1994 über 10.000.000,00 DM zurückzufordern.

 


Sachverhalt:

 

Die Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH hat am 15.08.1994 bei der Westdeutschen Landesbank – Girozentrale Düsseldorf/Münster – (jetzt NRW Bank Münster) ein Darlehen über 10.000.000,00 DM (= 5.112.919,00 €) für die Errichtung von insgesamt 153 Wohnungen und zum Bau von Garagen und Carports in Rödental, Dörfles-Esbach, Sonnefeld, Weidhausen und Ebersdorf b. Coburg aufgenommen. Der Zinssatz betrug 6,975 % und war auf 10 Jahre bis zum 30.09.2004 festgeschrieben. Der Kreistag des Landkreises Coburg hatte zuvor in seiner Sitzung am 21.07.1994 der Übernahme einer entsprechenden Ausfallbürgschaft beschlussmäßig zugestimmt. Die Regierung von Oberfranken hat die hierfür erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung am 11.08.1994 erteilt.

 

Zum Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist am 30.09.2004 wurde das Darlehen bei der NRW Bank mit Vertrag vom 07.09.2004 prolongiert. Der neue Zinssatz betrug 4,300 % und war erneut auf 10 Jahre bis zum 30.09.2014 festgeschrieben.

 

Auch die zweite Zinsbindungsfrist ist nunmehr abgelaufen. Das Darlehen weist noch eine Restschuld von rd. 1.475.000,00 € auf. Die Wohnungsbaugesellschaft hat für eine entsprechende Umschuldung mehrere Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot gab die Sparkasse Coburg-Lichtenfels mit einem Zinssatz von 0,980 % ab, fest bis zum Laufzeitende am 30.07.2022. Ein entsprechender Darlehensvertrag wurde am 23.09.2014 bereits unterzeichnet.

 

Der günstige Zinssatz resultiert aus der Anlehnung an die Konditionen für Kommunalkunden. Diese werden der Wohnungsbaugesellschaft aber nur dann eingeräumt, wenn der Landkreis hierfür eine entsprechende Ausfallbürgschaft übernimmt. Um die Zinsbelastung der Wohnungsbaugesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter der Landkreis ist, zu minimieren, sollte dem auch entsprochen werden, zumal eine Inanspruchnahme aus diesem Rechtsgeschäft ausgeschlossen sein dürfte.

 

Mit Übernahme dieser neuen Ausfallbürgschaft gegenüber der Sparkasse Coburg-Lichtenfels über 1.475.000,00 € kann im Gegenzug die bisherige Bürgschaftserklärung gegenüber der Westdeutschen Landesbank über 10.000.000,00 DM insgesamt zurückgefordert werden. Die vom Landkreis übernommenen Bürgschaften verringern sich dadurch um 3.637.919,00 €.

 

Gemäß Art. 66 Abs. 2 LKrO bedarf die Übernahme einer solchen Bürgschaft der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken. Demzufolge bedarf es auch eines Beschlusses des Kreistags nach entsprechender Vorberatung im Kreis- und Strategieausschusses.