Beschluss:
Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
1.
Der
Lagebericht der Geschäftsführung vom 30.05.2014, der Bericht und Beschluss des
Aufsichtsrates vom 22.09.2014 und der Prüfungsbericht zum Jahresabschluss am
31.12.2013 vom 18.07.2014 für das Geschäftsjahr 2013 der Wohnungsbaugesellschaft
des Landkreises Coburg m. b. H., werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss der
Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH für das Geschäftsjahr 2013
zum 31.12.2013 wird mit je 60.443.414,22 € in Aktiva und Passiva und mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 1.983.699,85 € festgestellt.
Der gesellschaftsvertraglichen Rücklage
wurden gemäß § 20 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages 10% des
Jahresüberschusses, somit 198.370,00 € zugeführt.
Der Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene
Rücklage) wurde bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 20 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages und Beschluss der Geschäftsführung vom 22.09.2014
1.750.000 € zugeführt.
Der verbleibende Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 35.329,85 € ist der anderen Gewinnrücklage
zuzuweisen.
Der Geschäftsführung der
Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg m. b. H. wird für das
Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.
einstimmig
Der Stellvertreter des Landrats Christian
Gunsenheimer übernimmt den Vorsitz des Kreis- und Strategieausschusses, weil
Landrat Michael Busch wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen ist.
Ebenfalls ist Kreisrat Rainer Mattern und Kreisrätin Alexandra Kemnitzer von
der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
2. Dem Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg m. b. H. wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
a) den Lagebericht der Geschäftsführung vom 30.05.2014
b) den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vom 18.07.2014
c) den Bericht und Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.09.2014
zu beraten.
Außerdem obliegt der Gesellschafterversammlung u.a. die Beschlussfassung über
d) die Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung),
e) die Verwendung des Bilanzgewinnes und
f) die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.
a)
Lagebericht
Dem Lagebericht der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH vom 30.05.2014 für das Geschäftsjahr 2013 ist zu entnehmen, dass
a) die am 11. September 1951 gegründete und am 05. Oktober 1951 in das Handelsregister des Registeramtes Coburg, Abteilung B, Blatt 62, eingetragene Gesellschaft, nach Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ab 01. Januar 1990 ein voll steuerpflichtiges Unternehmen ist.
b) sich das Stammkapital von 847.210,65 € nicht erhöht hat.
c) die gesellschaftsvertragliche Rücklage im Geschäftsjahr eine Steigerung von 198.370,00 € erfuhr, so dass die gesellschaftsvertragliche Rücklage am 31. Dezember 2013 643.474,12 € beträgt. Das sind rund 76 % des Stammkapitals.
d) die im Jahr 2010 erstmals gebildete Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) im Geschäftsjahr eine Steigerung von 1.750.000 € erfuhr, so dass die Bauerneuerungsrücklage zum 31. Dezember 2013 3.350.000 € beträgt.
e) der Wohnungsbestand am Ende des Geschäftsjahres 1.507 Wohneinheiten in 245 Häusern beträgt. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr (1.315 Wohnungen in 212 Häusern) resultiert aus der vereinbarungsgemäßen Rückabwicklung des Leasingmodells mit der PANTUR Grundstücksvermietungsgesellschaft mbh & Co., Objekt Coburg KG, mit 198 Wohnungen und der Veräußerung eines Hauses. Von den vorhandenen Wohnungen sind derzeit 1.149 (Vorjahr 905) voll modernisiert bzw. mit einem marktgängigen Standard ausgestattet.
b)
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers
Der Lagebericht sowie der Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 wurden in der Zeit vom 23. Juni bis 18.Juli 2014 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Coburg, Wiesenstr. 11 vom VdW Bayern Gesetzlicher Prüfungsverband in Bayern eingehend geprüft. Der Verband hat nach Abschluss der Prüfung den vorgesehenen Bestätigungsvermerk in der uneingeschränkten Fassung des § 322 HGB wie folgt erteilt:
Zitat:
„Wir haben den
Jahresabschluss- bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mit beschränkter Haftung,
Coburg, für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2013 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über
den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung
hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen
des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Zitat Ende
c)
Beratung über den Prüfungsbericht des
Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat hat den Bericht Nr. 10931-13K des VdW Bayern vom 18. Juli 2014 über die gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 zur Kenntnis genommen.
Dem Verband Bayerischer Wohnungsbauunternehmen in München ist folgende Stellungnahme des Aufsichtsrates zu übermitteln:
„Der Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg m.b.H. hat den Bericht Nr. 10931-13K des VdW Bayern vom 12. Juli 2014 über die gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 zur Kenntnis genommen.“
d)
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg m.b.H. weist zum 31. Dezember 2013 in Aktiva und Passiva 60.443.414,22 € aus (Vorjahr 54.751.203,99 €), während die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.983.699,85 € (Vorjahr: 714.848,72 €) abschließt.
e)
Verwendung des Bilanzgewinnes
Vom Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 1.983.699,85 € wurden 198.370,00 € (Vorjahr: 71.485,00 €) der gesellschaftsvertraglichen Rücklage und 1.750.000,00 € (Vorjahr:610.000 €) der Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 35.329,85 € (Vorjahr: 33.363,72 €) ist der freien Rücklage zuzuführen.
f)
Entlastung des Aufsichtsrates und der
Geschäftsführung
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg m.b.H. wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.