Beschluss: einstimmig

Dem Kreistag wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Institut für psychosoziale Gesundheit über die Heilpädagogisch-Therapeutische Ambulanz für die Dauer vom 01.01.2015 – 31.12.2019 abzuschließen.


Sachverhalt:

Das Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) ist seit 2002 Träger der heilpädagogisch-therapeutischen Ambulanz (HPTA).

 

Die HPTA ist ein für den Landkreis Coburg entwickeltes Konzept, dass für Kinder und ihre Familien ein Angebot zwischen einer ambulanten flexiblen Erziehungshilfe und einer Heilpädagogischen Tagesstätte darstellt. Das Alter der Kinder liegt bei Aufnahme im Grundschulalter und sie werden sowohl in der Einrichtung in Weidach, als auch im häuslichen oder sozialen Umfeld (z.B. Schule, Vereinen) betreut. Sie erhalten schulische Förder- und Unterstützungsleistungen sowie pädagogische und therapeutische Gruppenangebote und sozialtherapeutische Einzelinterventionen. Daneben findet ein enger und kontinuierlicher Austausch mit den Eltern und anderen Bezugspersonen der Kinder statt.

 

Viele dieser Kinder haben vor einer Aufnahme in die HPTA eine Diagnostik und Behandlung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis oder Klinik durchlaufen und werden dort noch weiterhin  behandelt. Aufgrund der gezeigten Auffälligkeiten haben diese Kinder Teilhaberrisiken in unterschiedlichen Lebensbereichen, insbesondere in der Schule. D.h. speziell diese Kinder gehören zum Personenkreis des § 35 a SGB und sie erhalten die Maßnahme als Eingliederungshilfe.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie am 19.02.2013 wurde die Maßnahme um weitere 5 Jahre verlängert und weder inhaltlich noch finanziell Änderungen vorgenommen. Der Zuschussbedarf in Höhe von 152.000 € wurde beibehalten.

Dem voraus gegangen waren Alternativ- und Vergleichsberechnungen. Eine Finanzierung über Fachleistungsstunden hätte seinerzeit einen Finanzaufwand in Höhe von fast 260.000 € ergeben. Im Vergleich mit teilstationären Angeboten hätte der Finanzbedarf bei ca. 212.000 € gelegen.

Der Träger hatte in der Sitzung bereits darauf hingewiesen, äußerst knapp kalkuliert zu haben und eine Unterdeckung aus eigenen Mitteln zu tragen. Dies ist nun nicht mehr in dem bisherigen Umfang möglich. Die bestehende Leistungsvereinbarung wurde deshalb zum 31.12.2014 gekündigt.

 

Die Begründung gestiegener Personal- und Sachkosten ist grundsätzlich nachvollziehbar. Der Träger bezahlt seine Fachkräfte nach dem TVöD. Seit 2007 sind hier tarifliche Steigerungen von fast 18 % zu verzeichnen gewesen.

In den Verhandlungen mit dem IPSG wurden die tatsächlichen Personal- und Sachkosten außer Acht gelassen, sondern grundsätzliche und gemittelte Werte angesetzt.

Die sozialpädagogischen Fachkräfte sind tarifrechtlich in S 11 des Tarifvertrags für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVSuE), die psychologische Fachkraft ist in EG 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) einzugruppieren jeweils im Mittel in der Erfahrungsstufe 3.
Der Bedarf an ergänzend eingesetzten pädagogisch qualifizierten Honorarkräften ist pauschal mit 7.500 € angesetzt und für den Leitungs- und Verwaltungsaufwand sind 10 % der Personalkosten berücksichtigt.

In der Summe ergibt das einen Gesamtaufwand in Höhe von fast 199.000 €, von dem der Träger einen mindestens 10%igen Trägeranteil zu erbringen hat. Mit dem IPSG wurde eine Eigenleistung in Höhe von 11% ausgehandelt.

Der neue Zuschussbedarf errechnet sich so auf 177.000 €.

 

Die HPTA wird an 220 Tagen im Jahr von 11 Kindern in Anspruch genommen. Platzvakanzen gibt es nicht, da durchgehend seit Beginn der HPTA Wartelisten geführt werden müssen. Einer Entlassung eines Kindes folgt dementsprechend eine sofortige Neuaufnahme.

Der (umgerechnete) Tagesentgeltsatz steigt mit der neuen Zuschusshöhe von 62,81 € auf 73,14 €, was einer Steigerung von 16,4 % entspricht.

 

Eine Vergleichsberechnung nach Fachleistungsstunden erübrigt sich, da hier –wie bereits im Februar 2013 dargestellt- die Kosten wesentlich höher wären.

Vergleichbare heilpädagogische Tagesstätten liegen aktuell in Oberfranken bei einem Tagessatz von durchschnittlich ca. 97,50 €, womit die HPTA des IPSG um ein Viertel weniger als diese Alternativangebote kostet. Im direkten Vergleich des Personalaufwands liegt das Angebot des IPSG immer noch um 16 % unter dem oberfränkischen Durchschnitt teilstationärer Angebote.


Die HPTA ist bis heute ein wirksames Angebot bei seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen. In den zurückliegenden 7 Jahren wurde mit insgesamt 43 Kindern gearbeitet.

Sie waren zwischen 6 und 13 Jahren alt und im Durchschnitt 2 Jahre in der HPTA. Nur in 2 Fällen mussten Kinder –einige Monate nach Beendigung der Maßnahme- in Heimerziehung untergebracht werden, in 3 weiteren Fällen hat sich eine Nachbetreuung angeschlossen. Bei allen anderen Kindern bestand nach Abschluss kein Hilfebedarf mehr. 

 

Auch, wenn die Kündigung durch den Träger die ursprüngliche Vereinbarungslaufzeit von 5 Jahren auf 2 verkürzt hat, wird vorgeschlagen, die nun erforderliche Fortschreibung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anlage 1) erneut für die Dauer von 5 Jahren abzuschließen.

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird deshalb vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: