Dem Kreistag wird empfohlen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Fachbereich Jugend, Familie und
Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Institut für psychosoziale Gesundheit
über die Heilpädagogisch-Therapeutische Ambulanz für die Dauer vom 01.01.2015 –
31.12.2019 abzuschließen.
Sachverhalt:
Das Institut für
psychosoziale Gesundheit (IPSG) ist seit 2002 Träger der
heilpädagogisch-therapeutischen Ambulanz (HPTA).
Die HPTA ist ein für
den Landkreis Coburg entwickeltes Konzept, dass für Kinder und ihre Familien
ein Angebot zwischen einer ambulanten flexiblen Erziehungshilfe und einer
Heilpädagogischen Tagesstätte darstellt. Das Alter der Kinder liegt bei
Aufnahme im Grundschulalter und sie werden sowohl in der Einrichtung in
Weidach, als auch im häuslichen oder sozialen Umfeld (z.B. Schule, Vereinen)
betreut. Sie erhalten schulische Förder- und Unterstützungsleistungen sowie
pädagogische und therapeutische Gruppenangebote und sozialtherapeutische
Einzelinterventionen. Daneben findet ein enger und kontinuierlicher Austausch
mit den Eltern und anderen Bezugspersonen der Kinder statt.
Viele dieser Kinder
haben vor einer Aufnahme in die HPTA eine Diagnostik und Behandlung in einer
kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis oder Klinik durchlaufen und werden
dort noch weiterhin behandelt. Aufgrund
der gezeigten Auffälligkeiten haben diese Kinder Teilhaberrisiken in
unterschiedlichen Lebensbereichen, insbesondere in der Schule. D.h. speziell
diese Kinder gehören zum Personenkreis des § 35 a SGB und sie erhalten die
Maßnahme als Eingliederungshilfe.
In der Sitzung des
Ausschusses für Jugend und Familie am 19.02.2013 wurde die Maßnahme um weitere
5 Jahre verlängert und weder inhaltlich noch finanziell Änderungen vorgenommen.
Der Zuschussbedarf in Höhe von 152.000 € wurde beibehalten.
Dem voraus gegangen
waren Alternativ- und Vergleichsberechnungen. Eine Finanzierung über
Fachleistungsstunden hätte seinerzeit einen Finanzaufwand in Höhe von fast
260.000 € ergeben. Im Vergleich mit teilstationären Angeboten hätte der
Finanzbedarf bei ca. 212.000 € gelegen.
Der Träger hatte in
der Sitzung bereits darauf hingewiesen, äußerst knapp kalkuliert zu haben und
eine Unterdeckung aus eigenen Mitteln zu tragen. Dies ist nun nicht mehr in dem
bisherigen Umfang möglich. Die bestehende Leistungsvereinbarung wurde deshalb
zum 31.12.2014 gekündigt.
Die Begründung
gestiegener Personal- und Sachkosten ist grundsätzlich nachvollziehbar. Der
Träger bezahlt seine Fachkräfte nach dem TVöD. Seit 2007 sind hier tarifliche
Steigerungen von fast 18 % zu verzeichnen gewesen.
In den Verhandlungen
mit dem IPSG wurden die tatsächlichen Personal- und Sachkosten außer Acht
gelassen, sondern grundsätzliche und gemittelte Werte angesetzt.
Die
sozialpädagogischen Fachkräfte sind tarifrechtlich in S 11 des Tarifvertrags
für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVSuE), die psychologische Fachkraft ist
in EG 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) einzugruppieren
jeweils im Mittel in der Erfahrungsstufe 3.
Der Bedarf an ergänzend eingesetzten pädagogisch qualifizierten Honorarkräften
ist pauschal mit 7.500 € angesetzt und für den Leitungs- und Verwaltungsaufwand
sind 10 % der Personalkosten berücksichtigt.
In der Summe ergibt
das einen Gesamtaufwand in Höhe von fast 199.000 €, von dem der Träger einen
mindestens 10%igen Trägeranteil zu erbringen hat. Mit dem IPSG wurde eine
Eigenleistung in Höhe von 11% ausgehandelt.
Der neue
Zuschussbedarf errechnet sich so auf 177.000
€.
Die HPTA wird an 220
Tagen im Jahr von 11 Kindern in Anspruch genommen. Platzvakanzen gibt es nicht,
da durchgehend seit Beginn der HPTA Wartelisten geführt werden müssen. Einer
Entlassung eines Kindes folgt dementsprechend eine sofortige Neuaufnahme.
Der (umgerechnete)
Tagesentgeltsatz steigt mit der neuen Zuschusshöhe von 62,81 € auf 73,14 €, was
einer Steigerung von 16,4 % entspricht.
Eine
Vergleichsberechnung nach Fachleistungsstunden erübrigt sich, da hier –wie
bereits im Februar 2013 dargestellt- die Kosten wesentlich höher wären.
Vergleichbare
heilpädagogische Tagesstätten liegen aktuell in Oberfranken bei einem Tagessatz
von durchschnittlich ca. 97,50 €, womit die HPTA des IPSG um ein Viertel
weniger als diese Alternativangebote kostet. Im direkten Vergleich des
Personalaufwands liegt das Angebot des IPSG immer noch um 16 % unter dem
oberfränkischen Durchschnitt teilstationärer Angebote.
Die HPTA ist bis heute ein wirksames Angebot bei seelisch behinderten Kindern
und Jugendlichen. In den zurückliegenden 7 Jahren wurde mit insgesamt 43
Kindern gearbeitet.
Sie waren zwischen 6
und 13 Jahren alt und im Durchschnitt 2 Jahre in der HPTA. Nur in 2 Fällen
mussten Kinder –einige Monate nach Beendigung der Maßnahme- in Heimerziehung
untergebracht werden, in 3 weiteren Fällen hat sich eine Nachbetreuung
angeschlossen. Bei allen anderen Kindern bestand nach Abschluss kein Hilfebedarf
mehr.
Auch, wenn die
Kündigung durch den Träger die ursprüngliche Vereinbarungslaufzeit von 5 Jahren
auf 2 verkürzt hat, wird vorgeschlagen, die nun erforderliche Fortschreibung
der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anlage 1) erneut
für die Dauer von 5 Jahren abzuschließen.
Dem Ausschuss für
Jugend und Familie wird deshalb vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: