Beschluss: zurückgezogen (Stopp)

Sachverhalt:

 

Im derzeit gültigen, am 27.02.2014 beschlossenen Investitionsprogramm 2013 bis 2017 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 85 der Ausbau der Kreisstraße 17 in der Ortsdurchfahrt Unterwohlsbach mit insgesamt 600.000,00 € vorgesehen. Die Baumaßnahme ist nach der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenlisten für die Jahre 2015/2016 eingeplant.

Die Kreisstraße CO 17 ist innerhalb der Ortsdurchfahrt Unterwohlsbach in einem äußerst schlechten Zustand. Im Bereich der beiden geplanten Streckenabschnitte der Kreisstraße CO 17 sind fast durchgängig Hebungen und Setzungen der Fahrbahnoberfläche mit entsprechenden Fahrbahnrissen und Asphaltabplatzungen vorhanden.

Die Sicherung des Oberbaubestandes und damit die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit können nur durch ständige Fahrbahnunterhaltungsmaßnahmen gewährleistet werden.

Maßgebliche Ursache für die wiederkehrenden Schäden sind fehlende Einrichtungen der Planumsentwässerung und ein nicht frostsicherer Oberbau.

Der vorhandene Straßenaufbau entspricht nach den Erkundungsergebnissen nicht dem standardisierten Straßenoberbau.

Der Ausbauzustand der Kreisstraße CO 17 entspricht nicht mehr den Anforderungen, die der heutige Straßenverkehr bezüglich Sicherheit und Befahrbarkeit an diese Straße stellt.

Durch den geplanten Ausbau der Ortsdurchfahrt von Unterwohlsbach werden neben der Verbesserung der Fahrbahnoberfläche ein frostsicherer Oberbau sowie eine ausreichende Planumsentwässerung erreicht. Dadurch werden die vorhandenen Verkehrsverhältnisse wesentlich verbessert und sicherer gestaltet sowie den heutigen und künftig zu erwartenden Anforderungen angepasst.

Der neue Straßenraum erhält ein Asphaltband in einer Breite von 5,30 m mit beidseitig angeordneten Entwässerungsrinnen in einer Breite von 0,35 m. Die Breite der Fahrbahn zwischen den Borden beträgt somit 6,00 m.

Durch die Anordnung eines einseitigen Gehweges in einer Breite von mind. 1,50 m und einen Höhenversatz zur Fahrbahn bzw. Entwässerungsrinne von mindestens 5 cm wird die Sicherheit für den Fußgängerverkehr erheblich verbessert.

Ferner wird durch die Errichtung eines Schrammbordes mit einer Breite von mind. 0,50 m auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Abstand des Verkehrs zu den Gebäuden und Einfriedungen vergrößert.

Durch die Neugestaltung der Einmündung Lautertalstraße / Froschgrund einschließlich der Bushaltestelle soll das Anfahren der Bushaltestelle sowie das Wenden der Busse verbessert und die Sicherheit für die Schüler erhöht werden.

Weitere Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne Positionen der Kostenermittlung können aus dem in der Kreiskämmerei und im Fachbereich Tiefbau des Landkreises Coburg aufliegenden vom Ingenieurbüro SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH, Kronach, gefertigten Erläuterungsbericht sowie aus der Kostenermittlung und den Planunterlagen entnommen werden. Ergänzend dazu ist festzustellen:

1.    Die erforderliche baufachliche Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Bamberg als Fachaufsichtsbehörde ist bereits beantragt. Mit dem Eingang einer positiven Stellungnahme kann zu gegebener Zeit gerechnet werden.

 

2.    Das Vorhaben ist hinsichtlich der Gehwege und der Straßenentwässerung mit der Stadt Rödental abgestimmt.

Die Kosten der Maßnahme sind mit 823.000,00 € ermittelt. Davon entfallen rd. 111.000,00 € für die Gehwege auf die Stadt Rödental. Der Landkreisanteil wird sich somit auf rd. 712.000,00 € belaufen. Von diesem Landkreisanteil werden voraussichtlich 560.000,00 € zuwendungsfähig sein. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von 308.000,00 € (= 55 v. H.) erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von rd. 404.000,00 €

Im derzeit gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2013 bis 2017 sind für den Landkreisanteil an dieser Baumaßnahme lediglich 600.000,00 €, also 112.000,00 € zu wenig vorgesehen. Im Vermögenshaushalt 2014 sind hiervon bereits 50.000,00 € veranschlagt. Die noch fehlenden restlichen Mittel von 662.000,00 € wären durch eine Fortschreibung des Investitionsprogramms in den Jahren 2015 und 2016 bereitzustellen.

Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens wird die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung vorgeschlagen. Der Zuschlag wäre auf das annahmebarste Angebot zu erteilen (§ 25 VOB). Für die Neuerstellung und Mitfinanzierung der städtischen Gehwege wird zudem der Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Rödental nach den Ortsdurchfahrt-Richtlinien erforderlich.

 


aus der Beratung:

 

Wegen Unstimmigkeiten bei den Baukosten und wegen Klärungsbedarf stimmt das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung zu, dass die Abhandlung in die nächste Sitzung verschoben wird.