Sachverhalt:
Im derzeit gültigen, am 27.02.2014
beschlossenen Investitionsprogramm 2013 bis 2017 des Landkreises Coburg ist
unter der lfd. Nr. 85 der Ausbau der Kreisstraße 17 in der Ortsdurchfahrt
Unterwohlsbach mit insgesamt 600.000,00 € vorgesehen. Die Baumaßnahme ist nach
der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenlisten für die
Jahre 2015/2016 eingeplant.
Die Kreisstraße CO
17 ist innerhalb der Ortsdurchfahrt Unterwohlsbach in einem äußerst schlechten
Zustand. Im Bereich der beiden geplanten Streckenabschnitte der Kreisstraße CO
17 sind fast durchgängig Hebungen und Setzungen der Fahrbahnoberfläche mit
entsprechenden Fahrbahnrissen und Asphaltabplatzungen vorhanden.
Die Sicherung des
Oberbaubestandes und damit die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit können
nur durch ständige Fahrbahnunterhaltungsmaßnahmen gewährleistet werden.
Maßgebliche
Ursache für die wiederkehrenden Schäden sind fehlende Einrichtungen der
Planumsentwässerung und ein nicht frostsicherer Oberbau.
Der vorhandene
Straßenaufbau entspricht nach den Erkundungsergebnissen nicht dem
standardisierten Straßenoberbau.
Der Ausbauzustand
der Kreisstraße CO 17 entspricht nicht mehr den Anforderungen, die der heutige
Straßenverkehr bezüglich Sicherheit und Befahrbarkeit an diese Straße stellt.
Durch den
geplanten Ausbau der Ortsdurchfahrt von Unterwohlsbach werden neben der
Verbesserung der Fahrbahnoberfläche ein frostsicherer Oberbau sowie eine
ausreichende Planumsentwässerung erreicht. Dadurch werden die vorhandenen
Verkehrsverhältnisse wesentlich verbessert und sicherer gestaltet sowie den
heutigen und künftig zu erwartenden Anforderungen angepasst.
Der neue
Straßenraum erhält ein Asphaltband in einer Breite von 5,30 m mit beidseitig
angeordneten Entwässerungsrinnen in einer Breite von 0,35 m. Die Breite der
Fahrbahn zwischen den Borden beträgt somit 6,00 m.
Durch die
Anordnung eines einseitigen Gehweges in einer Breite von mind. 1,50 m und einen
Höhenversatz zur Fahrbahn bzw. Entwässerungsrinne von mindestens 5 cm wird die
Sicherheit für den Fußgängerverkehr erheblich verbessert.
Ferner wird durch
die Errichtung eines Schrammbordes mit einer Breite von mind. 0,50 m auf der
gegenüberliegenden Straßenseite der Abstand des Verkehrs zu den Gebäuden und
Einfriedungen vergrößert.
Durch die
Neugestaltung der Einmündung Lautertalstraße / Froschgrund einschließlich der
Bushaltestelle soll das Anfahren der Bushaltestelle sowie das Wenden der Busse
verbessert und die Sicherheit für die Schüler erhöht werden.
Weitere Einzelheiten in bautechnischer und
verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne Positionen der Kostenermittlung
können aus dem in der Kreiskämmerei und im Fachbereich Tiefbau des Landkreises
Coburg aufliegenden vom Ingenieurbüro SRP Schneider & Partner
Ingenieur-Consult GmbH, Kronach, gefertigten Erläuterungsbericht sowie aus der
Kostenermittlung und den Planunterlagen entnommen werden. Ergänzend dazu ist
festzustellen:
1.
Die
erforderliche baufachliche Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Bamberg als
Fachaufsichtsbehörde ist bereits beantragt. Mit dem Eingang einer positiven
Stellungnahme kann zu gegebener Zeit gerechnet werden.
2.
Das Vorhaben ist
hinsichtlich der Gehwege und der Straßenentwässerung mit der Stadt Rödental
abgestimmt.
Die Kosten der Maßnahme sind mit 823.000,00
€ ermittelt. Davon entfallen rd. 111.000,00 € für die Gehwege auf die Stadt
Rödental. Der Landkreisanteil wird sich somit auf rd. 712.000,00 € belaufen.
Von diesem Landkreisanteil werden voraussichtlich 560.000,00 € zuwendungsfähig
sein. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von 308.000,00 € (= 55 v.
H.) erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von rd. 404.000,00 €
Im derzeit gültigen Investitionsprogramm für
die Jahre 2013 bis 2017 sind für den Landkreisanteil an dieser Baumaßnahme
lediglich 600.000,00 €, also 112.000,00 € zu wenig vorgesehen. Im
Vermögenshaushalt 2014 sind hiervon bereits 50.000,00 € veranschlagt. Die noch
fehlenden restlichen Mittel von 662.000,00 € wären durch eine Fortschreibung
des Investitionsprogramms in den Jahren 2015 und 2016 bereitzustellen.
Im Hinblick auf die Größenordnung des
Bauvorhabens wird die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung
vorgeschlagen. Der Zuschlag wäre auf das annahmebarste Angebot zu erteilen (§
25 VOB). Für die Neuerstellung und Mitfinanzierung der städtischen Gehwege wird
zudem der Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Rödental nach den
Ortsdurchfahrt-Richtlinien erforderlich.
aus der Beratung:
Wegen Unstimmigkeiten bei den Baukosten und wegen Klärungsbedarf stimmt das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung zu, dass die Abhandlung in die nächste Sitzung verschoben wird.