Beschluss: zurückgezogen (Stopp)

 

 


Sachverhalt:

 

Im derzeit gültigen, am 27.02.2014 beschlossenen Investitionsprogramm 2013 bis 2017 des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 83 der Ausbau der Kreisstraße 16 in der Ortsdurchfahrt Oberelldorf (Siedlung) mit insgesamt 380.000,00 € vorgesehen. Die Baumaßnahme ist nach der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenlisten für die Jahre 2015/2016 eingeplant.

Die Kreisstraße CO 16 ist innerhalb der Ortsdurchfahrt Oberelldorf in einem äußerst schlechten Zustand. Durch die Wahl der damaligen Baumaterialien (bindiger Frostschutzkies bzw. feinkörniges, nicht abgestuftes Frostschutzmaterial mit bindigem Anteil) ist die Frostsicherheit nicht mehr gegeben. Das Gefüge des Straßenaufbaues ist weitgehend zerstört. Die Fahrbahnoberfläche weist Netzrisse und zahlreiche Längsunebenheiten auf. Die vorhandenen Entwässerungsrinnen sind stark verdrückt und abgesetzt, die bestehenden Bordsteine weisen Abplatzungen und ebenfalls Verdrückungen auf. In der gesamten Ortsdurchfahrt kommt es zu Pfützenbildung.

Trotz ständiger Instandsetzungsmaßnahmen im Zuge des Straßenunterhaltes hat sich der Zustand auf Grund der früheren leichten Bauweise und des ständig zunehmenden Verkehrs so sehr verschlechtert, dass ein Ausbau mit einer gleichzeitigen Verbesserung der Ortsdurchfahrt unumgänglich ist.

derzeitiger Ausbauzustand:         Deckschicht                            1,0 cm

                                             Tragschicht                             9,0 cm

                                             Frostschutz                           24,0 cm

                                             Kies                                     23,5 cm

                                             Gesamtdicke                         57,5 cm

Der Straßenaufbau ist allerdings sehr unterschiedlich aufgrund der häufigen Ausbesserungsarbeiten, die abschnittsweise durchgeführt wurden. Auch die Dicke der Frostschutzschicht schwankt ebenfalls stark. Die Gesamtaufbaustärke liegt zwischen 51 cm und 58 cm und damit deutlich unter der nötigen Gesamtaufbaustärke von 70 cm.

Straßenbegleitende Gehwege sind nicht vorhanden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger plant die Stadt Seßlach im Zuge des Ausbaues im Bereich Oberelldorf (Siedlung) die Anlegung eines linksseitigen Gehweges.

Nach technischen Untersuchungen ist folgender Ausbau auszuführen:

Vorgesehene Ausbauart:             Vollausbau

Breiten:                                   5,50 m                               Fahrbahn

                                             1,50 m                   Gehweg linksseitig

                                             1,00 m                 Bankett rechtsseitig

Aufbau:                                   Fahrbahn entspr. RStO 12, Belastungsklasse 1

                                             Asphaltbeton                           4,0 cm

                                             Asphalttragschickt                  14,0 cm

                                             Frostschutzschicht                  52,0 cm

                                             Gesamtaufbau                       70,0 cm

                                             Geh- und Radweg, gepflastert

                                             Betonpflaster                          8,0 cm

                                             Splitt                                     3,0 cm

                                             Frostschutzschicht                  29,0 cm

                                             Gesamtaufbau                       40,0 cm

Umfang der Maßnahme:

Die Kreisstraße wird entsprechend den Richtlinien ausgebaut. Die Trassenführung ist durch die bestehende Bebauung weitestgehend vorgegeben und orientiert sich an der vorhandenen Straßenachse. Im Zuge des Ausbaues der Kreisstraße sind nur Zufahrten zu Privatgrundstücken sowie die Zufahrt zum Flurweg am Ende des Ausbaues lage- und höhenmäßig an die neue Fahrbahn anzugleichen.

Durch den Ausbau wird eine ebenflächige Fahrbahn erreicht, dadurch verringern sich die Abrollwiderstände und somit auch die Lärmentwicklung. Außerdem trägt ein verbesserter Fahrbahnbelag deutlich zur Vergleichmäßigung des Verkehrsablaufes bei und bewirkt damit eine weitere Verringerung der Lärm- und Abgasentwicklung.

Die Kreisstraße soll auch künftig die gleiche Funktion erfüllen, eine Veränderung der Verkehrscharakteristik ist nicht vorgesehen. Durch den Ausbau soll nur eine langfristige Gebrauchsfähigkeit der CO 16 in diesem Bereich sichergestellt werden.

Die Stadt Seßlach beabsichtigt im Zuge des Ausbaues der Ortsdurchfahrt die Erneuerung des Regenwasserkanals durchzuführen. Hierfür hat der Landkreis Coburg einen einmaligen Kanalbeitrag pro Meter entwässerter Straßenlänge für Einleitung, Abwasserbehandlung und für Unterhaltsmaßnahmen an die Stadt Seßlach zu zahlen.

Weitere Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne Positionen der Kostenermittlung können aus dem in der Kreiskämmerei und im Fachbereich Tiefbau des Landkreises Coburg aufliegenden Erläuterungsbericht sowie aus der Kostenermittlung und den Planunterlagen entnommen werden. Ergänzend dazu ist festzustellen:

1.    Die erforderliche baufachliche Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Bamberg als Fachaufsichtsbehörde ist bereits beantragt. Mit dem Eingang einer positiven Stellungnahme kann zu gegebener Zeit gerechnet werden.

 

2.    Das Vorhaben ist hinsichtlich der Gehwege und der Straßenentwässerung mit der Stadt Seßlach abgestimmt.

Die Kosten der Maßnahme sind mit 582.600,00 € ermittelt. Davon entfallen rd. 150.000,00 € für die Gehwege und den Regenwasserkanal auf die Stadt Seßlach. Der Landkreisanteil wird sich somit auf rd. 433.000,00 € belaufen. Von diesem Landkreisanteil werden voraussichtlich 260.000,00 € zuwendungsfähig sein. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von 143.000,00 € (= 55 v. H.) erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von rd. 290.000,00 € aufzubringen.

Im derzeit gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2013 bis 2017 sind für den Landkreisanteil an dieser Baumaßnahme lediglich 380.000,00 €, also 53.000,00 € zu wenig vorgesehen. Im Vermögenshaushalt 2014 sind hiervon bereits 50.000,00 € veranschlagt. Die noch fehlenden restlichen Mittel von 383.000,00 € wären durch eine Fortschreibung des Investitionsprogramms in den Jahren 2015 und 2016 bereitzustellen.

Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens wird die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung vorgeschlagen. Der Zuschlag wäre auf das annahmebarste Angebot zu erteilen (§ 25 VOB). Für die Neuerstellung und Mitfinanzierung der städtischen Gehwege wird zudem der Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Seßlach nach den Ortsdurchfahrt-Richtlinien erforderlich.

 


aus der Beratung:

 

Wegen Klärungsbedarf stimmt das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung zu, dass die Abhandlung in die nächste Sitzung verschoben wird. Wenn die Entscheidung in der nächsten Sitzung getroffen wird, ist die Förderung noch gewährleistet.