Sachverhalt:
Im derzeit
gültigen, am
Die Kreisstraße CO 16 ist innerhalb der
Ortsdurchfahrt Oberelldorf in einem äußerst schlechten Zustand. Durch die Wahl
der damaligen Baumaterialien (bindiger Frostschutzkies bzw. feinkörniges, nicht
abgestuftes Frostschutzmaterial mit bindigem Anteil) ist die Frostsicherheit
nicht mehr gegeben. Das Gefüge des Straßenaufbaues ist weitgehend zerstört. Die
Fahrbahnoberfläche weist Netzrisse und zahlreiche Längsunebenheiten auf. Die
vorhandenen Entwässerungsrinnen sind stark verdrückt und abgesetzt, die
bestehenden Bordsteine weisen Abplatzungen und ebenfalls Verdrückungen auf. In
der gesamten Ortsdurchfahrt kommt es zu Pfützenbildung.
Trotz ständiger Instandsetzungsmaßnahmen im
Zuge des Straßenunterhaltes hat sich der Zustand auf Grund der früheren
leichten Bauweise und des ständig zunehmenden Verkehrs so sehr verschlechtert,
dass ein Ausbau mit einer gleichzeitigen Verbesserung der Ortsdurchfahrt
unumgänglich ist.
derzeitiger
Ausbauzustand: Deckschicht 1,0 cm
Tragschicht 9,0 cm
Frostschutz 24,0 cm
Kies 23,5 cm
Gesamtdicke 57,5 cm
Der Straßenaufbau ist allerdings sehr
unterschiedlich aufgrund der häufigen Ausbesserungsarbeiten, die
abschnittsweise durchgeführt wurden. Auch die Dicke der Frostschutzschicht
schwankt ebenfalls stark. Die Gesamtaufbaustärke liegt zwischen 51 cm und 58 cm
und damit deutlich unter der nötigen Gesamtaufbaustärke von 70 cm.
Straßenbegleitende Gehwege sind nicht
vorhanden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger plant die Stadt
Seßlach im Zuge des Ausbaues im Bereich Oberelldorf (Siedlung) die Anlegung
eines linksseitigen Gehweges.
Nach technischen Untersuchungen ist
folgender Ausbau auszuführen:
Vorgesehene
Ausbauart: Vollausbau
Breiten: 5,50 m Fahrbahn
1,50
m Gehweg linksseitig
1,00
m Bankett rechtsseitig
Aufbau: Fahrbahn
entspr. RStO 12, Belastungsklasse 1
Asphaltbeton 4,0 cm
Asphalttragschickt 14,0 cm
Frostschutzschicht 52,0 cm
Gesamtaufbau 70,0 cm
Geh-
und Radweg, gepflastert
Betonpflaster 8,0 cm
Splitt 3,0 cm
Frostschutzschicht 29,0 cm
Gesamtaufbau 40,0 cm
Umfang der Maßnahme:
Die Kreisstraße wird entsprechend den
Richtlinien ausgebaut. Die Trassenführung ist durch die bestehende Bebauung
weitestgehend vorgegeben und orientiert sich an der vorhandenen Straßenachse.
Im Zuge des Ausbaues der Kreisstraße sind nur Zufahrten zu Privatgrundstücken
sowie die Zufahrt zum Flurweg am Ende des Ausbaues lage- und höhenmäßig an die
neue Fahrbahn anzugleichen.
Durch den Ausbau wird eine ebenflächige
Fahrbahn erreicht, dadurch verringern sich die Abrollwiderstände und somit auch
die Lärmentwicklung. Außerdem trägt ein verbesserter Fahrbahnbelag deutlich zur
Vergleichmäßigung des Verkehrsablaufes bei und bewirkt damit eine weitere
Verringerung der Lärm- und Abgasentwicklung.
Die Kreisstraße soll auch künftig die gleiche
Funktion erfüllen, eine Veränderung der Verkehrscharakteristik ist nicht
vorgesehen. Durch den Ausbau soll nur eine langfristige Gebrauchsfähigkeit der
CO 16 in diesem Bereich sichergestellt werden.
Die Stadt Seßlach beabsichtigt im Zuge des
Ausbaues der Ortsdurchfahrt die Erneuerung des Regenwasserkanals durchzuführen.
Hierfür hat der Landkreis Coburg einen einmaligen Kanalbeitrag pro Meter
entwässerter Straßenlänge für Einleitung, Abwasserbehandlung und für
Unterhaltsmaßnahmen an die Stadt Seßlach zu zahlen.
Weitere Einzelheiten in bautechnischer und
verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne Positionen der Kostenermittlung
können aus dem in der Kreiskämmerei und im Fachbereich Tiefbau des Landkreises
Coburg aufliegenden Erläuterungsbericht sowie aus der Kostenermittlung und den
Planunterlagen entnommen werden. Ergänzend dazu ist festzustellen:
1.
Die
erforderliche baufachliche Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Bamberg als
Fachaufsichtsbehörde ist bereits beantragt. Mit dem Eingang einer positiven Stellungnahme
kann zu gegebener Zeit gerechnet werden.
2.
Das Vorhaben ist
hinsichtlich der Gehwege und der Straßenentwässerung mit der Stadt Seßlach
abgestimmt.
Die Kosten der Maßnahme sind mit 582.600,00
€ ermittelt. Davon entfallen rd. 150.000,00 € für die Gehwege und den
Regenwasserkanal auf die Stadt Seßlach. Der Landkreisanteil wird sich somit auf
rd. 433.000,00 € belaufen. Von diesem Landkreisanteil werden voraussichtlich
260.000,00 € zuwendungsfähig sein. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG
von 143.000,00 € (= 55 v. H.) erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel
von rd. 290.000,00 € aufzubringen.
Im derzeit gültigen Investitionsprogramm für
die Jahre 2013 bis 2017 sind für den Landkreisanteil an dieser Baumaßnahme
lediglich 380.000,00 €, also 53.000,00 € zu wenig vorgesehen. Im
Vermögenshaushalt 2014 sind hiervon bereits 50.000,00 € veranschlagt. Die noch
fehlenden restlichen Mittel von 383.000,00 € wären durch eine Fortschreibung
des Investitionsprogramms in den Jahren 2015 und 2016 bereitzustellen.
Im Hinblick auf die Größenordnung des
Bauvorhabens wird die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung
vorgeschlagen. Der Zuschlag wäre auf das annahmebarste Angebot zu erteilen (§
25 VOB). Für die Neuerstellung und Mitfinanzierung der städtischen Gehwege wird
zudem der Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Seßlach nach den
Ortsdurchfahrt-Richtlinien erforderlich.
aus der Beratung:
Wegen Klärungsbedarf stimmt das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung zu, dass die Abhandlung in die nächste Sitzung verschoben wird. Wenn die Entscheidung in der nächsten Sitzung getroffen wird, ist die Förderung noch gewährleistet.