Beschluss: einstimmig

Beschluss

 

Dem vom Fachbereich Tiefbau des Landkreises Coburg gefertigten Bauentwurf für die Oberbauverstärkung der Kreisstraße CO 17 zwischen Kleinwalbur und Großwalbur wird nach Maßgabe der baufachlichen Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Bamberg sowie etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist im Haushaltsjahr 2015 abzuwickeln.

Die auf den Landkreis entfallenden Gesamtkosten von 884.000,00 € werden wie folgt finanziert:

440.000,00 €  Zuwendungen nach BayGVFG

444.000,00 €  Eigenmittel

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6517.9505 des Vermögenshaushalts zu bezahlen.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 27.02.2014 hat der Kreistag neben dem Investitionsprogramm 2013 bis 2017 auch die Ausbaumaßnahme von Kreisstraßen festgelegt. Unter der lfd. Nr. 87 ist die Oberbauverstärkung zwischen Kleinwalbur und Großwalbur mit insgesamt 800.000,00 € vorgesehen. Die Baumaßnahme ist nach der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenlisten für das Jahr 2015 eingeplant.

 

Die Kreisstraße CO 17 ist zwischen Kleinwalbur und Großwalbur in einem äußerst schlechten Zustand. Das Gefüge des Straßenaufbaues ist weitgehend zerstört. Die Fahrbahnoberfläche weist zahlreiche und regelmäßige Querrisse auf. Auch Netzrisse und leichte Längsunebenheiten treten lokal und nur vereinzelt auf. Spurrillen sind kaum bis gar nicht vorhanden. In den Rissbereichen sind nur geringe Verformungen im Millimeterbereich erkennbar.

 

Entsprechend den durchgeführten Untersuchungen beträgt die Dicke des frostsicheren Aufbaus 45 und 60 cm und liegt damit leicht unter den aktuelle Anforderungen. Der unter der Frostschutzschicht anstehende Unterbau besteht größtenteils aus einem tonigen Schluff mit Anteilen von Kies und Sand.

 

Die regelmäßigen Querrisse, die über die gesamt Fahrbahnbreite senkrecht zum Fahrbandrand verlaufen sind allerdings das auffälligste Schadensbild. Durch ihre große Regelmäßigkeit und ihren Verlauf liegt der Grund für diese Risse, nach der Meinung des Baugrundgutachtens, nicht am Untergrund, sondern am Asphalt selbst. Offensichtlich sind sie auf große Versäumnisse in der Herstellung der Asphaltschichten zurückzuführen.

Trotz ständiger Instandsetzungsmaßnahmen im Zuge des Straßenunterhaltes hat sich der Zustand sehr verschlechtert. Da der bestehende Fahrbahnaufbau den vorhandenen Verkehrsbelastungen nicht mehr gewachsen ist, ist eine Oberbauverstärkung unumgänglich.

Die Erneuerung der Verkehrsfläche erfolgt ohne Veränderung der bestehenden Linienführung auf der vorhandenen Fahrbahntrasse. Durch die Oberbauverstärkung wird eine ebenflächige Fahrbahn erreicht, dadurch verringern sich die Abrollwiderstände und somit auch die Lärmentwicklung.

Weitere Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne Positionen der Kostenermittlung können aus dem in der Kreiskämmerei und im Fachbereich Tiefbau des Landkreises Coburg ausliegenden Erläuterungsbericht sowie aus der Kostenermittlung und den Planungsunterlagen entnommen werden. Ergänzend dazu ist festzustellen, dass die erforderliche baufachliche Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Bamberg als Fachaufsichtsbehörde bereits beantragt ist. Mit dem Eingang einer positiven Stellungnahme kann zu gegebener Zeit gerechnet werden.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach Kostenermittlung auf 884.000,00 €, die zuwendungsfähigen Kosten betragen rd. 800.000,00 €. Hierauf werden Zuwendungen nach Art. 2 BayGVFG von 440.000,00 € (= 55 v. H.) erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von rd. 444.000,00 € aufzubringen.

Im derzeit gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2013 bis 2017 sind für die Baumaßnahme lediglich 800.000,00 €, also 84.000,00 € zu wenig vorgesehen. Im Vermögenshaushalt 2014 sind hiervon bereits 50.000,00 € veranschlagt. Die noch fehlenden restlichen Mittel von 834.000,00 € wären durch eine Fortschreibung des Investitionsprogramms im Jahr 2015 bereitzustellen.

Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens wird die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung vorgeschlagen. Der Zuschlag wäre auf den annehmbarsten Angebot zu erteilen (§ 25 VOB).