Beschluss
Dem vom Fachbereich Tiefbau des Landkreises
Coburg gefertigten Bauentwurf für die Oberbauverstärkung der Kreisstraße CO 17
zwischen Kleinwalbur und Großwalbur wird nach Maßgabe der baufachlichen
Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Bamberg sowie etwaiger Auflagen und
Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist im Haushaltsjahr
2015 abzuwickeln.
Die auf den Landkreis entfallenden
Gesamtkosten von 884.000,00 € werden wie folgt finanziert:
440.000,00 € Zuwendungen nach
BayGVFG
444.000,00 € Eigenmittel
Die Arbeiten sind nach öffentlicher
Ausschreibung auf das annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung
wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6517.9505 des
Vermögenshaushalts zu bezahlen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss
vom
Die
Kreisstraße CO 17 ist zwischen Kleinwalbur und Großwalbur in einem äußerst
schlechten Zustand. Das Gefüge des Straßenaufbaues ist weitgehend zerstört. Die
Fahrbahnoberfläche weist zahlreiche und regelmäßige Querrisse auf. Auch
Netzrisse und leichte Längsunebenheiten treten lokal und nur vereinzelt auf.
Spurrillen sind kaum bis gar nicht vorhanden. In den Rissbereichen sind nur
geringe Verformungen im Millimeterbereich erkennbar.
Entsprechend
den durchgeführten Untersuchungen beträgt die Dicke des frostsicheren Aufbaus
45 und 60 cm und liegt damit leicht unter den aktuelle Anforderungen. Der unter
der Frostschutzschicht anstehende Unterbau besteht größtenteils aus einem
tonigen Schluff mit Anteilen von Kies und Sand.
Die
regelmäßigen Querrisse, die über die gesamt Fahrbahnbreite senkrecht zum
Fahrbandrand verlaufen sind allerdings das auffälligste Schadensbild. Durch
ihre große Regelmäßigkeit und ihren Verlauf liegt der Grund für diese Risse,
nach der Meinung des Baugrundgutachtens, nicht am Untergrund, sondern am Asphalt
selbst. Offensichtlich sind sie auf große Versäumnisse in der Herstellung der
Asphaltschichten zurückzuführen.
Trotz ständiger Instandsetzungsmaßnahmen im Zuge des Straßenunterhaltes
hat sich der Zustand sehr verschlechtert. Da der bestehende Fahrbahnaufbau den
vorhandenen Verkehrsbelastungen nicht mehr gewachsen ist, ist eine
Oberbauverstärkung unumgänglich.
Die Erneuerung der Verkehrsfläche erfolgt ohne Veränderung der
bestehenden Linienführung auf der vorhandenen Fahrbahntrasse. Durch die
Oberbauverstärkung wird eine ebenflächige Fahrbahn erreicht, dadurch verringern
sich die Abrollwiderstände und somit auch die Lärmentwicklung.
Weitere Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht
sowie über einzelne Positionen der Kostenermittlung können aus dem in der
Kreiskämmerei und im Fachbereich Tiefbau des Landkreises Coburg ausliegenden
Erläuterungsbericht sowie aus der Kostenermittlung und den Planungsunterlagen
entnommen werden. Ergänzend dazu ist festzustellen, dass die erforderliche
baufachliche Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Bamberg als
Fachaufsichtsbehörde bereits beantragt ist. Mit dem Eingang einer positiven
Stellungnahme kann zu gegebener Zeit gerechnet werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach Kostenermittlung auf 884.000,00
€, die zuwendungsfähigen Kosten betragen rd. 800.000,00 €. Hierauf werden
Zuwendungen nach Art. 2 BayGVFG von 440.000,00 € (= 55 v. H.) erwartet. Vom
Landkreis wären somit Eigenmittel von rd. 444.000,00 € aufzubringen.
Im derzeit gültigen Investitionsprogramm für die Jahre 2013 bis 2017
sind für die Baumaßnahme lediglich 800.000,00 €, also 84.000,00 € zu wenig
vorgesehen. Im Vermögenshaushalt 2014 sind hiervon bereits 50.000,00 €
veranschlagt. Die noch fehlenden restlichen Mittel von 834.000,00 € wären durch
eine Fortschreibung des Investitionsprogramms im Jahr 2015 bereitzustellen.
Im Hinblick auf die Größenordnung des Bauvorhabens wird die Durchführung
einer öffentlichen Ausschreibung vorgeschlagen. Der Zuschlag wäre auf den
annehmbarsten Angebot zu erteilen (§ 25 VOB).