aus der Beratung:

 

Herr Schilling teilt mit, dass der Ausbau der nördlichen Ortsdurchfahrt Oberelldorf, CO 16 (Programm-Nr. B 1045/2014 als förderfähig nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) anerkannt wird.

 

Nach den vorliegenden Unterlagen werden von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 610.000,00 € voraussichtlich ca. 425.000,00 € zuwendungsfähig sein. Hierzu wird nach Art. 2 BayGVFG bei vollständiger Verwirklichung der geplanten Maßnahme eine Festbetragsförderung in Höhe von 275.000,00 € in Aussicht gestellt

 

 

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der TOP Ö 6 auf Antrag eines Ausschussmitgliedes in die nichtöffentliche Sitzung verschoben wird als Tagesordnungspunkt NÖ1 abgehandelt wird.

 

Die Nummerierung der nachfolgenden öffentlichen Tagesordnungspunkte wird angepasst.