Anfrage von Kreisrat Christoph Raabs und Thomas Büchner vom 08.09.2014:

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

da im Landkreis wohl auch ein Mangel an Unterkünften herrscht wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie „ebenfalls öffentlich“ folgende Fragen beantworten und wir eventuell dadurch zusätzlich Wohnungen akquirieren könnten.

 

1.    Welche Auflagen, Anforderungen und Standards müssen bei Asylbewerberunterkünften erfüllt sein?

2.    Können Gästezimmer in Privathaushalten ebenfalls als Asylbewerberunterkünfte angeboten werden?

3.    Wie ist Ihre Einschätzung der Situation im Landkreis, gibt es einen erhöhten Bedarf an Asylbewerberunterkünften?

 

Dieter Pillmann erklärt zu Frage 1, die Leitlinien von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung Familie und Frauen ist sehr umfangreich und wird als Anlage 3 der Niederschrift beigefügt.

 

Zu Frage 2:

Es ist keine Aufnahmemöglichkeit in von Asylbewerbern in Privathaushalten gegeben, eine separate abschließbare Wohnung muss zur Verfügung stehen.

 

Zu Frage 3:

Das Landratsamt Coburg bekommt wöchentliche Meldungen von der Regierung von Oberfranken, wie viele Personen untergebracht werden müssen. Pro Woche werden dem Landkreis Coburg ca. 12 Asylbewerber und der Stadt Coburg ca. 6 Asylbewerber zugeordnet, die Tendenz ist steigend.