1.    Landrat Michael Busch gratuliert nachträglich Herrn Kreisrat Dr. Wolfgang Hasselkus und Kreisrat Joachim Hassel zum Geburtstag.

 

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2.    Der Vorsitzende verliest einen Abschnitt des Antrags von Kreisrat Christoph Raabs und Kreisrat Thomas Büchner vom 14.09.2014, Einsatz LED-Leuchtmittel am Landratsamt Coburg:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

„In allen landkreiseigenen Gebäuden wird geprüft, ob in den vorhandenen Lampen ein Ersatz herkömmlicher Glühlampen oder Leuchtstoffröhren, sowie Energiesparlampen der 1. Generation (quecksilberhaltig), durch moderne LED-Leuchtmittel möglich ist. In diesen Fällen sind - nach Aufbrauch von Lagerbeständen – bei einem Defekt ausschließlich derartige LED-Leuchtmittel einzubauen.“

 

 

 

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass er bereits schriftlich auf die Anfrage von Kreisrat Raabs und Kreisrat Büchner geantwortet habe. Die Verwaltung ist aufgefordert, in allen Bereichen auf Klima- und Gesundheitsschutz zu achten. Defekte Lampen werden mit LED- oder Energiesparlampen ausgetauscht. Es wurden bereits E-Fahrzeuge, E-Bikes etc. angeschafft, selbst das Dienstfahrzeugs des Landrats fährt mit R 33 Diesel. Klima- und Gesundheitsschutz hat in allen Bereichen oberste Priorität.

 

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3.    Dieter Pillmann beantwortet eingegangene Fragen zu den heutigen Tagesordnungspunkten 7 und 8:

 

  1. Antrag/Bitte von Kreisrätin Dagmar Escher vom 17.09.2014 „Offenlegung der Geschäftsanteile des Landkreises Coburg an der Projektgesellschaft Verkehrslandesplatz Coburg mbH“.

Die Gesellschafterliste ist im Rats- und Bürgerinformationssystem eingestellt worden.

  1. Anfrage von Kreisrätin Dagmar Escher vom 18.09.2014 „zur Plangenehmigung der Brandensteinsebene“.

 

Der Plangenehmigungsbescheid von der Regierung Mittelfranken, Luftamt Nordbayern ist im Rats- und Bürgerinformationssystem eingestellt worden.

  1. Die Anfragen von KRin Dagmar Escher vom 29.09.2014 „darf der Landkreis mit Privaten eine Firma gründen?“

 

Steffen Nickel erläutert, dass dies möglich ist, denn die drei rechtlichen Grundlage und Voraussetzung des Art. 80 LkrO sind erfüllt:

 

1. im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung sichergestellt ist, dass das Unternehmen den öffentlichen Zweck gemäß Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erfüllt,

2. der Landkreis angemessenen Einfluss im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Gremium erhält,

3. die Haftung des Landkreises auf einen bestimmten, seiner Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt wird; die Rechtsaufsichtsbehörde kann von der Haftungsbegrenzung befreien.

 

4.  Anfragen von Kreisrätin Dagmar Escher vom 29.09.2014 „ist es nach Gesellschaftsrecht statthaft, dass die IHK sich künftig nicht mehr finanziell an Bau und Betrieb beteiligt?

Haben IHK Coburg und Südthüringen gleiche Satzungen?“


Dieter Pillmann erklärt, die Beteiligung der Industrie- und Handelskammer zu Coburg ist nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes in Verbindung mit § 1 Absatz 2 IHK-Gesetz statthaft. Ebenfalls sieht das GmbH-Gesetz die Möglichkeit vor, dass einzelne Gesellschafter außer der Beteiligung am Stammkapital der Gesellschaft keine weiteren finanziellen Verpflichtungen eingehen. Sollte sich die IHK Südthüringen zu einem Beitritt der Verkehrslandeplatz GmbH entschließen, gilt für die IHK Südthüringen selbstverständlich die gleiche Gesellschaftssatzung.

 

 

 

5.  Die Anfrage von Kreisrat Christoph Raabs und Kreisrat Thomas Büchner an den Verkehrslandesplatz Haßfurt-Schweinfurt, wird im Vortrag von Herrn Bartsch erläutert. Das Antwortschreiben des Verkehrslandesplatzes Haßfurt-Schweinfurt ist als Anlage zur Vorlage TOP Ö7 im Gremieninformationssystem eingestellt.

 

Die weiteren technischen Fragen die vor allem den Luftraum betreffen, werden im Vortrag von Benjamin Bartsch erläutert.