Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Das Gremium nimmt die Sachdarstellung zum Stand der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens zur Kenntnis und stimmt der Einreichung der Antragsunterlagen für den Planfeststellungsbeschluss zu.

 


Sachverhalt:

 

Die Unterlagen zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens sind soweit fertiggestellt, dass sie Anfang Oktober 2014 beim zuständigen Luftamt Nordbayern in Nürnberg eingereicht werden können. Zur Vorabinformation der Stadt- und Kreisräte wurde am 15.09.2014 ein Informationsschreiben und Argumentationspapier (siehe Anlage) per E-Mail versandt, indem auch auf die Homepage http://www.verkehrslandeplatz-coburg.de verwiesen wurde.

 

Auf die den Fraktionen angebotenen Veranstaltungen zur Informationsgewinnung wird verwiesen. Eine Zusammenfassung und Erläuterung wird von Benjamin Bartsch, CDM, in der Sitzung vorgestellt.

 

Die notwendigen Finanzierungsmodalitäten zum Bau und Betrieb sind noch nicht abschließend geklärt. Die entsprechenden Vereinbarungen hierzu sollen in den nächsten Kreisgremien vorgestellt und beschlossen werden.

 

 


aus der Beratung:

 

Benjamin Bartsch, CDM Smith Consult GmbH, erklärt das weitere Vorgehen an Hand einer Power-Point-Präsentation. Die Präsentation ist als Anlage 1 der Niederschrift beige­fügt.

 

Während der Präsentation verkündet Landrat Michael Busch, dass soeben per E-Mail die schriftliche Finanzierungszusage vom Bayerischen Staatsministerium eingegangen sei. Er verliest folgenden Absatz aus der Pressmitteilung:

 

„Ein Verkehrslandeplatz im Raum Coburg ist wichtig für die regionale Wirtschaftsstruktur der Region. Wir wollen die weitere Ansiedlung von Firmen und den Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze in Oberfranken stärken. Deswegen kann ich der Region in Absprache mit Ministerpräsident Horst Seehofer zu den geplanten Investitionen einen namenhafte Zuschussförderung des Freistaats Bayern von bis zu 50 Prozent bzw. bis zu einer Höchstsumme von 15 Mill. Euro in Aussicht stellen. Entscheidend ist jetzt, dass die Region vor Ort die weiteren Verfahren zügig voranbringt“, teilt Innen- und Verkehrsminister Herrmann mit.

 

Die Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.