Sitzung: 18.08.2014 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 8
Vorlage: 111/2014
Beschluss:
1.
Der
Beschluss des Bauausschusses vom 26.06.2014 wird aufgehoben.
2.
Es
werden keine weiteren Verfügungen getroffen.
Kreisrätin Christine Heider hat an der Abstimmung nicht mehr
teilgenommen, sie hat die Sitzung um 15:00 Uhr verlassen.
Sachverhalt:
KR Rainer Mattern stellte mit Schreiben vom 01.08.2014 (Eingang LRA Coburg 04.08.2014), auch namens der CSU-Fraktion, nachstehenden Antrag:
Anmerkung: Sitzung des Bauausschusses vom 26.06.2014, TOP Ö5 „Erneuerung der Beleuchtung im Landratsamt Coburg“
- Der Beschluss des Bauausschuss wird angehalten.
- Der Kreistag befasst sich in der nächsten Sitzung mit dem
Thema, wobei die Unterlagen entsprechend nachzubereiten sind.
- Bis zur Beschlussfassung im Kreistag werden keine weiteren Verfügungen getroffen.
Die Begründung, auf die im weiteren Verlauf der Vorlage eingegangen wird, ist dem beil. Antrag zu entnehmen.
2. Bisheriger Verlauf
Zur Beurteilung der Sachlage wird an dieser Stelle nochmals die gesamte chronologische Abfolge der bisherigen Handlungen dargestellt.
Am 10.03.2013 wurde im Landratsamt Coburg eine Stromverbrauchsmessung durchgeführt. Diese Untersuchung ergab, dass der mit Abstand höchste Anteil des gesamten Stromverbrauchs auf die Beleuchtung des Landratsamtes entfällt. Die Beleuchtung ist seit ihrer Installation im Jahre 1988 nicht grundlegend erneuert worden und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.
Der Landrat hat zeitgleich die Verwaltung beauftragt, sich vorsorglich um eine Förderung aus dem „Energie- und Klimafonds“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu bewerben. Diese Förderung wird für die Sanierung von Bestandsbeleuchtung auf energiesparende LED-Technik gewährt. Ein entsprechender Antrag wurde am 20.03.2013 eingereicht.
Mit Schreiben vom 08.11.2013 erhielt der Landkreis Coburg einen positiven Förderbescheid für die Beleuchtungssanierung in Höhe von 40 % der Gesamtkosten der Beleuchtung, maximal jedoch 244.644,00 €. Der Bescheid sieht vor, dass die Sanierungsmaßnahme bis 30.11.2014 abgeschlossen ist.
Allerdings wurde von Seiten des Fördergebers bereits signalisiert, dass im gewissen Umfang eine Fristverlängerung möglich wäre.
Dieser Sachverhalt wurde dem Bauausschuss des Landkreises Coburg am 21.11.2013 zur Kenntnis gebracht. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Anschließend wurde das Ingenieurbüro TechnoPlan mit der Kostenermittlung für die Beleuchtungssanierung des Landratsamtsgebäudes (Entwurfsplanung Lph. 3) beauftragt, um so auf eine solide Grundlage für die Entscheidung über die tatsächliche Umsetzung der Sanierung zurückgreifen zu können.
Des Weiteren hatte die technische Bauverwaltung in Zusammenarbeit mit TechnoPlan mehrere Probezimmer im Landratsamt mit LED-Leuchten verschiedener Anbieter ausstatten lassen, um sich für die mögliche Auswahl der passenden Leuchten einen Überblick zu verschaffen. Die LED-Beleuchtung soll für eine möglichst optimale Energieeinsparung zusätzlich mit Präsenzmeldern und tageslichtgesteuerten Dimmer ausgestattet werden.
Das Ingenieurbüro TechnoPlan geht in seiner Kostenberechnung von einer Gesamtinvestitionssumme für die Beleuchtung samt der Baunebenkosten von gerundet 737.500,00 € aus. Hinzu kommen die notwendigen Umbauarbeiten (Maler- und Schreinerarbeiten) in Höhe von gerundet 166.600,00 €. Unter Abzug der zugesagten Förderung in Höhe von 244.644,00 € belaufen sich die verbleibenden Investitionskosten für den Landkreis Coburg auf 659.456,00 €.
Bei konservativer Betrachtungsweise kommt das Ingenieurbüro TechnoPlan bei der vorgeschlagenen Umstellung der Beleuchtung auf LED-Technik zu einer Energieeinsparung von 65 % im Jahr und damit zu einer Amortisation der gesamten Investitionskosten nach 25 Jahren. Da dieser Ansatz jedoch von einem konstanten Strompreis von 0,19879 €/kWh ausgeht, erscheint eine schnellere Amortisation als sehr wahrscheinlich.
Der Landkreis Coburg hat mit dem Bau einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der neuen Straßenmeisterei einen ersten Schritt zur Verringerung seines externen Energiebedarfs und dem damit verbundenen CO2-Ausstoßes gemacht. Daher wäre die Umstellung der bestehenden Beleuchtung auf energiesparende LED-Technik nur konsequent. Der Landkreis Coburg hat als Teil der Öffentlichen Hand Vorbildcharakter in Sachen Energieeinsparung und Umweltschutz und würde durch die vorgeschlagenen Sanierung diesem auch gerecht.
Auf Grund dieser Faktenlage wurden im Landkreishaushalt 2014 450.000 € eingestellt. Im Investitionsprogramm wurden weitere 450.000 € für 2015 und weitere 25.000 € für 2016 eingestellt. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für diese Beträge liegen vor.
Die Erörterung in der Gemeinsamen Sitzung des KA und BA am 20.02.2014 zur Vorberatung des Haushalts 2014 ist erfolgt. Der Kreistag hat in der HH-Sitzung am 27.02.2014 nicht abweichend entschieden. Die Gremien verständigten sich darauf, keinen Sperrvermerk o.ä. einzurichten, da die Realisierung noch nicht beschlossen sei und es explizit eines solchen Beschlusses noch bedürfe.
Zuständig für diesen (Realisierungs-)Beschluss ist der Bauausschuss. In seiner Sitzung am 26.06.2014 wurde folgender Beschluss gefasst (bei 2 Gegenstimmen):
- Die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung des Ingenieurbüros TechnoPlan und der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
- Der Sanierung der bestehenden Beleuchtung des Landratsamtsgebäudes mit LED-Technik wird zugestimmt.
- Die jeweiligen Arbeiten für die Beleuchtungssanierung sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur Auftragsvergabe wird der Landrat ermächtigt und beauftragt. Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 1.0681.9631 zu bezahlen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ingenieurbüro TechnoPlan die Weiterplanung gemäß dem zugrunde liegenden Vertrages stufenweise zu genehmigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorgaben des Förderbescheids des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 08.11.2013 umzusetzen.
In Umsetzung dieses Beschlusses ist das Büro TechnoPlan mit der Weiterplanung beauftragt worden. Die Vorbereitungsarbeiten sind vorangetrieben worden; die Ausschreibung ist vorbereitet und sollte in der 33. KW (am 15.08.2014) veröffentlicht werden.
Am 04.08.2014 ist nun der Antrag von KR Rainer Mattern eingegangen (s. oben unter
Nr. 1).
3. Notwendigkeit einer Sondersitzung
Der Beschluss des BA vom 26.06.2014 ist rechtmäßig erfolgt. Für den TOP wurde eine Vorlage mit dem Sachverhalt, erforderlichen Daten und Fakten termingerecht zur Sitzung erstellt. Für Nachfragen standen die Mitarbeiter der Verwaltung aus den Bereichen Bau und Finanzen zur Verfügung und Dipl. Ing. Jürgen Kleylein von der Fa. TechnoPlan.
Es sind keinerlei Anhaltspunkte erkennbar, der Beschluss sei rechtlich zu beanstanden. Nur in diesem Fall hätte der Landrat das Recht und die Pflicht den Beschluss anzuhalten. Andernfalls ist er verpflichtet den Beschluss zu vollziehen (Art. 33 Satz 2 LKrO; § 44 Abs.3 Halbsatz 2 GeschO für den KT).
Nachdem es auf Landkreisebene kein Reklamationsrecht gibt, wie es die Gemeindeordnung kennt (auf Voraussetzungen und Wirkungen soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden), ist der Beschluss in die Vollzugsphase gegangen (vertragliche Vereinbarungen sind geschlossen worden). Der Beschluss hat damit Außenwirkung erzeugt. Eine vollständige Umsetzung ist allerdings noch nicht erfolgt. Deshalb könnte eine Rückabwicklung noch erfolgen. Die privatrechtlichen Wirkungen (Rückabwicklung, Schadenersatz) der Auftragsvergabe/n sind zu beachten.
Der gestellte Antrag, der zur Aufhebung des Beschlusses mit den o.g. Konsequenzen führen könnte, wäre nach der GeschO KT in der nächsten Sitzung des Kreistages am 30.09.2014 zu behandeln und nach dem Wortlaut der Antragstellung käme die Entscheidung der Sachfrage (Fortführung der Baumaßnahme Umrüstung LED-Beleuchtung: ja oder nein) erst in der nächsten Sitzung des Kreistages am 30.10.2014 zu Stande. Bis dahin müsste der Vollzug weiterlaufen, was zur Folge hätte, dass die Ausschreibung und möglicherweise die Auftragsvergabe bereits erfolgt wäre, was dann zu weiteren und betragsmäßig noch nicht zu beziffernden Risiken führen würde.
Eine Aussetzung des Beschlusses müsste ein dazu berechtigtes Gremium (Bauausschuss oder Kreistag) verfügen.
Um diese Ereignisse nicht eintreten zu lassen und unnötige Risiken zu vermeiden und die absolute Offenheit und Transparenz jeder Entscheidungsfindung erneut zu dokumentieren, hat Landrat Michael Busch entschieden, trotz Ferienzeit, auch ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein, eine Sondersitzung des Kreistags einzuberufen. Bedenken, einen rechtlich völlig korrekten Beschluss eines Fachausschusses durch den Kreistag überprüfen zu lassen und damit die Kompetenz der im Fachausschuss handelnden Kreisräte möglicherweise in Frage zu stellen, werden zurückgestellt. Es gibt somit kein Anerkenntnis künftig immer so zu verfahren.
4. Klärungsbedarf
Der Antrag von KR Mattern ist damit begründet, es bestehe noch weiterer Klärungsbedarf.
Genannt sind die Themen:
4.1 Amortisationsrechnung, Zinsbelastung
Es trifft zu, dass die von der Fa. TechnoPlan vorgelegte „Betrachtungsvariante zur Amortisation der geplanten LED-Beleuchtung im LRA Coburg“ keine Zinsbelastung berücksichtigt. Dies deshalb, weil die Kreiskämmerei von folgender Finanzierung ausgegangen ist:
|
Betrag € |
Bemerkung |
Betrag in € |
Gesamtkosten |
904.000 |
Investition
LED-Beleuchtung Baunebenkosten |
611.610 166.600 125.790 |
Zuwendung Bund |
244.644 |
|
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zinsloser Kredit BayernLaBo |
445.000 |
Zinsbindung 10 J |
|
Eigenbeteiligung Lkr. zur Erlangung LaBo Kredit (10%) |
61.161 |
|
|
Eigenmittel Landkreis |
153.195 |
aus Zuführung Verw.HH; lt. HH 2014 |
3.155.000 |
Die Gewährung des Kredits der Bayern LaBo (Zeile 4) ist am 12.08.2014 unter Vorlage aller relevanten Daten von dort in Aussicht gestellt worden. Diesbezüglich besteht Sicherheit, den Kredit zu erhalten.
Alternativ könnten statt der Eigenmittel (Zeile 6) 153.195 € als Kredit am normalen Markt aufgenommen werden. Die aktuellen Zinskonditionen dafür liegen laut Erkundigungen der Kämmerei bei 1,78 v.H bei einer 10-jährigen Zinsbindung. Das entspricht einer jährlichen Zinsbelastung (im 1. Jahr) von 2.727 €. Der Einfluss auf die Amortisation wäre marginal.
Die o.g. Zahlen sind auf einen Betrachtungszeitraum von 10 Jahren ausgelegt.
Die in der Zusammenstellung der Fa. TechnoPlan aus Spalte 2 ersichtliche Amortisationszeit (8 Jahre) ist vom durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beauftragten Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich, Berlin ermittelt worden. Lediglich die aktuellen Verbrauchswerte, die aktuellen Strompreise und die Investitionskosten hat die Landkreisverwaltung geliefert. Der Projektträger Jülich hat nur die Investitionskosten für die LED-Umrüstung (ohne weitere Baukosten) zu Grunde gelegt und ist vom Einsatz von Eigenmitteln ausgegangen. Die konservative Berechnung von TechnoPlan (Spalte 3) hat
a) das
voraussichtlich zu erzielende Einsparvolumen, abweichend von den DIN Vorgaben
in der Berechnung des Projektträgers, an Erfahrungswerte angepasst und
b) die Gesamt-Investitionskosten berücksichtigt, wohl wissend, dass Gesamtinvestitionskosten in den Handwerkerleistungen enthalten sind, die ohnehin angefallen wären. Dies sind z.B. Malerarbeiten der Decken, die turnusmäßig ohnehin anfallen und dies sind Reparaturen und Austausch durch Verschleiß an der momentanen Beleuchtungsanlage. Die Beleuchtungsanlage ist intakt und funktioniert. Selbstverständlich ist nach mehr als 25 jähriger Betriebsdauer ein ständiger Unterhalt erforderlich und auch der Austausch von Lampen oder einzelner Lampenteile (Steuerungsgeräte, Zuleitungen etc.)war bisher erforderlich und wäre auch künftig erforderlich.
Eine wichtige Variable (Verbraucherverhalten, künftiger Strombedarf insgesamt wären weitere) haben beide Amortisationsbetrachtungen nicht berücksichtigt: den Strompreis.
Ausgangspunkt ist der aktuelle Preis von 0,19879 € / kwh. Als Anhaltspunkt mag die Aussage dienen, dass der Strompreis für private Haushalte zwischen 1998 und 2014 um rund 70 % gestiegen ist.
Die Berücksichtigung würde zu wesentlich kürzerer Amortisation führen.
Insgesamt ist festzustellen, dass eine Amortisationsberechnung von derart vielen Faktoren abhängig ist, dass eine belastbare Rechnung nur bedingt aufgemacht werden kann. Die vom Büro TechnoPlan vorgelegte Zusammenstellung kann keine alle Umstände berücksichtigende Aussage treffen. Sollte dies gewünscht werden, müsste ein wissenschaftliches Institut beauftragt werden.
Herr Kleylein von TechnoPlan wird die Zusammenstellung erneut vorstellen und erläutern. Er steht erneut für Rückfragen zur Verfügung.
4.2. Aussagen zur CO2-Minderung
Die Angaben zur CO2-Minderung sind ebenfalls durch den vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beauftragten Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich, Berlin ermittelt worden. Dem Bundesministerium genügt offensichtlich diese Berechnungsmethode ein bundesweites Förderprogramm aufzulegen, erhebliche Bundesmittel im Haushalt einzustellen und zur Beteiligung aufzufordern.
Für die Berücksichtigung einer eigenen Berechnung von Lebenszyklen für eine neue Beleuchtungsanlage fehlt es neben der Fachkompetenz im Hause (auch die Fa. TechnoPlan ist nicht in der Lage eine entsprechende Berechnung zu erstellen, sie empfiehlt ein Fachbüro zu beauftragen) an den Daten dieser Anlage (welche Fabrikate, wo erfolgt die Herstellung, wie sind die Transportwege) da erst die Ergebnisse der Ausschreibung entsprechende Daten liefern kann.
Herr Kleylein von TechnoPlan steht auch hierzu für Rückfragen und ergänzende Erläuterungen zur Verfügung.
4.3 Geplanter Zeitablauf
Für die Umsetzung der Ausschreibung und der Bauarbeiten war folgender Zeitablauf geplant:
33. KW (bis 15.08.) Veröffentlichung der Ausschreibung
37. KW (bis 12.09.) Submission
41. KW (bis 10.10.) Ende der Zuschlagsfrist
42. KW (15.10.) Beginn der Arbeiten.
Dauer der Arbeiten ca. 24 Wochen.
Der Förderbescheid für die Bundeszuwendung gibt ein Zeitfenster die Maßnahme abzuschließen vom 01.12.2013 bis 30.11.2014 vor. Nachdem bereits zur Entscheidungsfindung im BA am 26.06.2014 klar war, dass dies nicht eingehalten werden kann, ist eine Anfrage erfolgt, welche Terminverlängerung der Bundeszuschussgeber einräumen kann. Beantragt und bewilligt wurde letztlich die Maßnahme bis zum 31.05.2015 abzuschließen, sofern innerhalb des momentan bewilligten Zeitraumes, also bis spätestens zum 30.11.2014 mit der Maßnahme begonnen ist.
Sollte dies nicht gelingen wird die beantragte Bewilligung zurück gezogen. Das Programm läuft auch im nächsten Jahr weiter, wenngleich eine Reduzierung des Fördersatzes (derzeit 40 v.H.) um 10 v.H. avisiert ist. Ein neuerlicher Antrag (bis spätestens 31.03.2015 einzureichen) würde geprüft und im Rahmen der verfügbaren HH-Mitte verbeschieden. Die Entscheidung dürfte im Herbst 2015 zu erwarten sein.
Insofern sind die zeitlichen Vorgaben klar und fest vorgegeben.
4.4 Haushaltskonsolidierung
Der Kreistag hat am 24.07.2014 beschlossen, ein Haushaltskonsolidierungskonzept auf den Weg zu bringen. Dies bedeutet nicht, Beschlüsse mit nachfolgenden Zahlungsverpflichtungen für den Landkreis, die vorher gefasst wurden, nicht zu vollziehen oder aufzuheben oder künftig solche Beschlüsse nicht mehr zu fassen. Ein Aspekt diesbezüglich wird sein, die Rentierlichkeit von Maßnahmen noch stärker in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Für die LED-Maßnahme ist diese Betrachtung durch die Amortisationsbetrachtung erfolgt.
Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist ausführlich dargestellt. Ergänzend sind auch die weiteren Vorgaben des Kreistages mit zu beachten. Insbesondere die Beschlusslage zum Klimaschutz (siehe u.a. die Beschlüsse im ALaWi am 27.09.2014 und im Kreistag am 23.10.2012) ist zu beachten.
Bisher sind Zahlungen in Höhe von 29.000 € (Baunebenkosten) angefallen. Weitere Leistungen in Höhe von 12.000 € sind beauftragt. Diese Kosten können nicht mehr vermieden werden.
Die Verwaltung wurde beauftragt Vorarbeiten zu leisten. Die Entscheidung über Art und Umfang des Konzeptes ist dem Kreistag vorbehalten.
Das Erarbeiten und die Verabschiedung eines Konsolidierungskonzeptes steht der Umsetzung des Beschlusses des Bauausschusses vom 26.06.2014 zur LED-Beleuchtung im LRA Coburg nicht entgegen.
aus der Beratung:
Landrat Michael Busch verliest zu Beginn der Diskussion seine
Stellungnahme:
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
„zunächst einmal einige Vorbemerkungen:
Es ist heute das erste Mal überhaupt und ich hoffe einmalig, dass auf
Antrag des Stellvertreters des Landrates ein ordnungsgemäß zustande gekommener
Beschluss eines dafür zuständigen beschließenden Ausschusses aufgehoben werden
soll!
Ich frage mich, wofür brauchen wir dann die Ausschusssitzungen? Sind
die Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen unbedarft? Haben nicht sie
gerade die besseren und weit reichenden Informationen?
Um davon abzulenken, dass die Ausschussmitglieder nach bestem Wissen
und Gewissen beschlossen haben, formuliert man den Antrag so, dass der Verwaltung
der Vorwurf gemacht wird, sie hätte fehlerhafte und unvollständige Unterlagen
bereitgestellt.
Die Art des Antrages sowie diese Vorwürfe, die dem Landrat und der
Verwaltung in dem Antrag gemacht werden, und ausschließlich schriftlich
geäußert wurden, tragen in keinster Weise zu einem Vertrauensverhältnis
zwischen Landrat und dessen Stellvertreter, aber auch nicht zwischen der
Verwaltung und dem Stellvertreter des Landrates bei, der ja bei Abwesenheit des
Landrates schließlich auch Chef der Verwaltung ist!
Ob dieser Stil der richtige ist, sollten Sie, Herr Kollege Mattern,
doch einmal überdenken. Die Vorwürfe der „fehlerhaften und unvollständigen
Vorlagen“ weise ich allerdings auf das Schärfste zurück!
Wenn nicht alle Fragen, die sich ggf. zur Sache ergeben, bereits in der
Sitzungsvorlage beantwortet sind, dann ist dafür die Ausschusssitzung da, dass
dort intensiv nachgefragt werden kann. Deshalb sind dort auch die Fachleute
anwesend. Und: im Vorfeld von Ausschusssitzungen finden schließlich auch
Fraktionssitzungen statt bzw. können natürlich stattfinden!
Also, diese Vorwürfe sind nicht haltbar. Dass das Ganze auch noch in
einem CSU-Pamphlet veröffentlicht wird, macht die Lage nicht wirklich besser.
Unter dem Titel „Michaels Lampenladen“ geht der Vergleich des Landrates mit dem
SED-Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker und des Landratsamtes mit dem Palast
der Republik ist zwar ziemlich kreativ, aber dennoch unterste Schublade. Hier
jedoch eine Entschuldigung zu erwarten, wäre sicherlich vermessen!
Ich hoffe nicht, dass von CSU-Seite daran gedacht ist, diesen
Wahlkampfstil allerübelster Art die kommenden sechs Jahre so weiterführen zu
wollen! Übrigens: es haben ja nicht nur zwei CSU-Ausschussmitglieder dagegen
gestimmt, sondern es haben auch zwei dafür gestimmt! Das verschweigt man.
Um in der Sprache Ihres CSU-Berichterstatters zu bleiben:
Zusammenarbeit, Kollege Mattern, geht unserer Meinung nach anders.
Ich habe nach draußen immer meine Freude darüber gezeigt, dass dies
nicht der Stil ist, in dem man im Kreistag miteinander umgeht!
So viel als Vorbemerkung meinerseits.“
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Herr Kleylein von der Firma TechnoPlan erklärt ausführlich die
Betrachtungsvarianten zur Amortisation der geplanten LED-Beleuchtung.
Kreisrat Frank Rebhan bittet, aufgrund der Haushaltskonsolidierung,
dass die Vorlage in den Bauausschuss zurück verwiesen werden soll.
Ausschlaggebend sei, dass die Netto Neuverschuldung nicht ansteigen solle. Die
Ausgaben des Landkreises sollen gesenkt und die Verbindlichkeiten abgebaut
werden.
Kreisrat Rainer Mattern erklärt, dass er von vielen Kollegen aus dem
Kreistag angesprochen worden sei, weil noch Klärungsbedarf bestehe. Die
Verwaltung habe den Kreisräten unvollständige und teilweise nicht korrekte
Unterlagen vorgelegt. Ein Kompromiss wäre, den Antrag zur erneuten Behandlung
in den Bauausschuss zu verweisen.
Kreisrat Gerold Strobel äußerte sich, dass er mit den vorgelegten
Berechnungen ebenfalls nicht zufrieden sei. Die Anlagen der
Amortisationsrechnung (Kreditkosten und staatliche Förderkosten) aus dem
Bauausschuss und der heutigen Kreistagssitzung seien unterschiedlich.
Daraufhin erklärt Herr Kleylein, dass die Kostenermittlung auf der
Basis von Listenpreisen erstellt worden sei. Werte wie die Stromersparnis seien
berechnet worden. Allerdings könne es sein, -Anzeichen des Marktes dafür gebe
es-, dass bei einer Ausschreibung wesentlich günstigere Preise erzielt werden
könnten, als die bisher angesetzten Listenpreise. Dann ergäben sich kürzere
Amortisationszeiten.
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Kreisrat Rebhan bittet um eine Sitzungsunterbrechung von zehn Minuten,
damit die Fraktionen Gelegenheit haben sich zu beraten.
Herr Landrat Busch stimmt dem Vorschlag zu und unterbricht die Sitzung
von 14:20 Uhr bis 14:30 Uhr.
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Nach der Sitzungsunterbrechung gibt Kreisrat Rainer Mattern bekannt,
dass die CSU/LV Fraktion den Antrag wie gestellt aufrechterhält.
Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass dies nach dem Wortlaut bedeute,
dass sich der Kreistag in der nächsten Sitzung damit erst befasse.
Kreisrätin Elke Protzmann schlägt vor, dass nur 1. des Antrages bestehen
bleibt!
Kreisrat Gerold Strobel bringt ein, eine Ausschreibung vorzunehmen und
erst dann, wenn das Ergebnis vorliegt, über die Vergabe zu entscheiden. Als
Begründung für eine evtl. Nichtvergabe könne die nicht gesicherte Finanzierung
dienen.
Die Juristin des Landratsamtes, Ulrike Stadter erklärt, sie hielte aus
juristischen Gründen diese Ausschreibung zur Preisermittlung für höchst
bedenklich und für unzulässig.
Danach wird diese Alternative im Gremium nicht mehr in Erwägung
gezogen.
Letztlich konkretisiert Kreisrat Rainer Mattern seinen Antrag
dahingehend, dass der Beschluss des Bauausschusses aufgehoben und keine
weiteren Verfügungen mehr getroffen werden sollen.