Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 8

Beschluss:

 

1.    Der Beschluss des Bauausschusses vom 26.06.2014 wird aufgehoben.

 

2.    Es werden keine weiteren Verfügungen getroffen.

 

 

 

 

Kreisrätin Christine Heider hat an der Abstimmung nicht mehr teilgenommen, sie hat die Sitzung um 15:00 Uhr verlassen.

 

 


Sachverhalt:

 

KR Rainer Mattern stellte mit Schreiben vom 01.08.2014 (Eingang LRA Coburg 04.08.2014), auch namens der CSU-Fraktion, nachstehenden Antrag:

 

Anmerkung: Sitzung des Bauausschusses vom 26.06.2014, TOP Ö5 „Erneuerung der Be­leuchtung im Landratsamt Coburg“

 

  1. Der Beschluss des Bauausschuss wird angehalten.

  2. Der Kreistag befasst sich in der nächsten Sitzung mit dem Thema, wobei die Un­terlagen entsprechend nachzubereiten sind.

  3. Bis zur Beschlussfassung im Kreistag werden keine weiteren Verfügungen getrof­fen.

 

Die Begründung, auf die im weiteren Verlauf der Vorlage eingegangen wird, ist dem beil. Antrag zu entnehmen.

 

2. Bisheriger Verlauf

 

Zur Beurteilung der Sachlage wird an dieser Stelle nochmals die gesamte chronologische Abfolge der bisherigen Handlungen dargestellt.

 

Am 10.03.2013 wurde im Landratsamt Coburg eine Stromverbrauchsmessung durchge­führt. Diese Untersuchung ergab, dass der mit Abstand höchste Anteil des gesamten Stromverbrauchs auf die Beleuchtung des Landratsamtes entfällt. Die Beleuchtung ist seit ihrer Installation im Jahre 1988 nicht grundlegend erneuert worden und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.

 

Der Landrat hat zeitgleich die Verwaltung beauftragt, sich vorsorglich um eine Förderung aus dem „Energie- und Klimafonds“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu bewerben. Diese Förderung wird für die Sanierung von Be­standsbeleuchtung auf energiesparende LED-Technik gewährt. Ein entsprechender Antrag wurde am 20.03.2013 eingereicht.

 

Mit Schreiben vom 08.11.2013 erhielt der Landkreis Coburg einen positiven Förderbe­scheid für die Beleuchtungssanierung in Höhe von 40 % der Gesamtkosten der Beleuch­tung, maximal jedoch 244.644,00 €. Der Bescheid sieht vor, dass die Sanierungsmaß­nahme bis 30.11.2014 abgeschlossen ist.

Allerdings wurde von Seiten des Fördergebers bereits signalisiert, dass im gewissen Um­fang eine Fristverlängerung möglich wäre.

 

Dieser Sachverhalt wurde dem Bauausschuss des Landkreises Coburg am 21.11.2013 zur Kenntnis gebracht. Einwendungen wurden nicht erhoben.

 

Anschließend wurde das Ingenieurbüro TechnoPlan mit der Kostenermittlung für die Be­leuchtungssanierung des Landratsamtsgebäudes (Entwurfsplanung Lph. 3) beauftragt, um so auf eine solide Grundlage für die Entscheidung über die tatsächliche Umsetzung der Sanierung zurückgreifen zu können.

 

Des Weiteren hatte die technische Bauverwaltung in Zusammenarbeit mit TechnoPlan mehrere Probezimmer im Landratsamt mit LED-Leuchten verschiedener Anbieter aus­statten lassen, um sich für die mögliche Auswahl der passenden Leuchten einen Überblick zu verschaffen. Die LED-Beleuchtung soll für eine möglichst optimale Energieeinsparung zusätzlich mit Präsenzmeldern und tageslichtgesteuerten Dimmer ausgestattet werden.

 

Das Ingenieurbüro TechnoPlan geht in seiner Kostenberechnung von einer Gesamtinves­titionssumme für die Beleuchtung samt der Baunebenkosten von gerundet 737.500,00 € aus. Hinzu kommen die notwendigen Umbauarbeiten (Maler- und Schreinerarbeiten) in Höhe von gerundet 166.600,00 €. Unter Abzug der zugesagten Förderung in Höhe von 244.644,00 € belaufen sich die verbleibenden Investitionskosten für den Landkreis Coburg auf 659.456,00 €.

 

Bei konservativer Betrachtungsweise kommt das Ingenieurbüro TechnoPlan bei der vor­geschlagenen Umstellung der Beleuchtung auf LED-Technik zu einer Energieeinsparung von 65 % im Jahr und damit zu einer Amortisation der gesamten Investitionskosten nach 25 Jahren. Da dieser Ansatz jedoch von einem konstanten Strompreis von 0,19879 €/kWh ausgeht, erscheint eine schnellere Amortisation als sehr wahrscheinlich.

 

Der Landkreis Coburg hat mit dem Bau einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der neu­en Straßenmeisterei einen ersten Schritt zur Verringerung seines externen Energiebe­darfs und dem damit verbundenen CO2-Ausstoßes gemacht. Daher wäre die Umstellung der bestehenden Beleuchtung auf energiesparende LED-Technik nur konsequent. Der Landkreis Coburg hat als Teil der Öffentlichen Hand Vorbildcharakter in Sachen Energie­einsparung und Umweltschutz und würde durch die vorgeschlagenen Sanierung diesem auch gerecht.

 

Auf Grund dieser Faktenlage wurden im Landkreishaushalt 2014 450.000 € eingestellt. Im Investitionsprogramm wurden weitere 450.000 € für 2015 und weitere 25.000 € für 2016 eingestellt. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für diese Beträge liegen vor.

 

Die Erörterung in der Gemeinsamen Sitzung des KA und BA am 20.02.2014 zur Vorbera­tung des Haushalts 2014 ist erfolgt. Der Kreistag hat in der HH-Sitzung am 27.02.2014 nicht abweichend entschieden. Die Gremien verständigten sich darauf, keinen Sperrver­merk o.ä. einzurichten, da die Realisierung noch nicht beschlossen sei und es explizit eines solchen Beschlusses noch bedürfe.

 

Zuständig für diesen (Realisierungs-)Beschluss ist der Bauausschuss. In seiner Sitzung am 26.06.2014 wurde folgender Beschluss gefasst (bei 2 Gegenstimmen):

 

  1. Die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung des Ingenieurbüros TechnoPlan und der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Sanierung der bestehenden Beleuchtung des Landratsamtsgebäudes mit LED-Technik wird zugestimmt.

 

 

  1. Die jeweiligen Arbeiten für die Beleuchtungssanierung sind nach öffentlicher Aus­schreibung auf das annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur Auftragsvergabe wird der Landrat ermächtigt und beauftragt. Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 1.0681.9631 zu bezahlen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ingenieurbüro TechnoPlan die Weiterplanung gemäß dem zugrunde liegenden Vertrages stufenweise zu genehmigen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorgaben des Förderbescheids des Bundes­ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 08.11.2013 um­zusetzen.

 

In Umsetzung dieses Beschlusses ist das Büro TechnoPlan mit der Weiterplanung beauf­tragt worden. Die Vorbereitungsarbeiten sind vorangetrieben worden; die Ausschreibung ist vorbereitet und sollte in der 33. KW (am 15.08.2014) veröffentlicht werden.

 

Am 04.08.2014 ist nun der Antrag von KR Rainer Mattern eingegangen (s. oben unter

Nr. 1).

 

3. Notwendigkeit einer Sondersitzung

 

Der Beschluss des BA vom 26.06.2014 ist rechtmäßig erfolgt. Für den TOP wurde eine Vorlage mit dem Sachverhalt, erforderlichen Daten und Fakten termingerecht zur Sitzung erstellt. Für Nachfragen standen die Mitarbeiter der Verwaltung aus den Bereichen Bau und Finanzen zur Verfügung und Dipl. Ing. Jürgen Kleylein von der Fa. TechnoPlan.

 

Es sind keinerlei Anhaltspunkte erkennbar, der Beschluss sei rechtlich zu beanstanden. Nur in diesem Fall hätte der Landrat das Recht und die Pflicht den Beschluss anzuhalten. Andernfalls ist er verpflichtet den Beschluss zu vollziehen (Art. 33 Satz 2 LKrO; § 44 Abs.3 Halbsatz 2 GeschO für den KT).

 

Nachdem es auf Landkreisebene kein Reklamationsrecht gibt, wie es die Gemeindeord­nung kennt (auf Voraussetzungen und Wirkungen soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden), ist der Beschluss in die Vollzugsphase gegangen (vertragliche Vereinbarungen sind geschlossen worden). Der Beschluss hat damit Außenwirkung erzeugt. Eine vollstän­dige Umsetzung ist allerdings noch nicht erfolgt. Deshalb könnte eine Rückabwicklung noch erfolgen. Die privatrechtlichen Wirkungen (Rückabwicklung, Schadenersatz) der Auftragsvergabe/n sind zu beachten.

 

Der gestellte Antrag, der zur Aufhebung des Beschlusses mit den o.g. Konsequenzen füh­ren könnte, wäre nach der GeschO KT in der nächsten Sitzung des Kreistages am 30.09.2014 zu behandeln und nach dem Wortlaut der Antragstellung käme die Entschei­dung der Sachfrage (Fortführung der Baumaßnahme Umrüstung LED-Beleuchtung: ja oder nein) erst in der nächsten Sitzung des Kreistages am 30.10.2014 zu Stande. Bis dahin müsste der Vollzug weiterlaufen, was zur Folge hätte, dass die Ausschreibung und möglicherweise die Auftragsvergabe bereits erfolgt wäre, was dann zu weiteren und be­tragsmäßig noch nicht zu beziffernden Risiken führen würde.

 

Eine Aussetzung des Beschlusses müsste ein dazu berechtigtes Gremium (Bauausschuss oder Kreistag) verfügen.

 

Um diese Ereignisse nicht eintreten zu lassen und unnötige Risiken zu vermeiden und die absolute Offenheit und Transparenz jeder Entscheidungsfindung erneut zu dokumentie­ren, hat Landrat Michael Busch entschieden, trotz Ferienzeit, auch ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein, eine Sondersitzung des Kreistags einzuberufen. Bedenken, einen rechtlich völlig korrekten Beschluss eines Fachausschusses durch den Kreistag überprü­fen zu lassen und damit die Kompetenz der im Fachausschuss handelnden Kreisräte mög­licherweise in Frage zu stellen, werden zurückgestellt. Es gibt somit kein Anerkenntnis künftig immer so zu verfahren.

4. Klärungsbedarf

 

Der Antrag von KR Mattern ist damit begründet, es bestehe noch weiterer Klärungsbe­darf.

Genannt sind die Themen:

 

4.1 Amortisationsrechnung, Zinsbelastung

 

Es trifft zu, dass die von der Fa. TechnoPlan vorgelegte „Betrachtungsvariante zur Amor­tisation der geplanten LED-Beleuchtung im LRA Coburg“ keine Zinsbelastung berücksich­tigt. Dies deshalb, weil die Kreiskämmerei von folgender Finanzierung ausgegangen ist:

 

 

Betrag €

Bemerkung

Betrag in €

Gesamtkosten

904.000

Investition LED-Beleuchtung
Maler, Schreiner etc.

Baunebenkosten

611.610

166.600

125.790

Zuwendung Bund

244.644

 

 

zinsloser Kredit BayernLaBo

445.000

Zinsbindung 10 J

 

Eigenbeteiligung Lkr. zur Erlangung LaBo Kredit (10%)

 

61.161

 

 

Eigenmittel Landkreis

153.195

aus Zuführung Verw.HH; lt. HH 2014

3.155.000

 

Die Gewährung des Kredits der Bayern LaBo (Zeile 4) ist am 12.08.2014 unter Vorlage aller relevanten Daten von dort in Aussicht gestellt worden. Diesbezüglich besteht Sicherheit, den Kredit zu erhalten.

 

Alternativ könnten statt der Eigenmittel (Zeile 6) 153.195 € als Kredit am normalen Markt aufgenommen werden. Die aktuellen Zinskonditionen dafür liegen laut Erkundi­gungen der Kämmerei bei 1,78 v.H bei einer 10-jährigen Zinsbindung. Das entspricht einer jährlichen Zinsbelastung (im 1. Jahr) von 2.727 €. Der Einfluss auf die Amortisation wäre marginal.

 

Die o.g. Zahlen sind auf einen Betrachtungszeitraum von 10 Jahren ausgelegt.

 

Die in der Zusammenstellung der Fa. TechnoPlan aus Spalte 2 ersichtliche Amortisations­zeit (8 Jahre) ist vom durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak­torsicherheit beauftragten Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich, Berlin ermittelt worden. Lediglich die aktuellen Verbrauchswerte, die aktuellen Strompreise und die Investitionskosten hat die Landkreisverwaltung geliefert. Der Projektträger Jülich hat nur die Investitionskosten für die LED-Umrüstung (ohne weitere Baukosten) zu Grunde ge­legt und ist vom Einsatz von Eigenmitteln ausgegangen. Die konservative Berechnung von TechnoPlan (Spalte 3) hat

 

a)    das voraussichtlich zu erzielende Einsparvolumen, abweichend von den DIN Vor­gaben in der Berechnung des Projektträgers, an Erfahrungswerte angepasst und

b)    die Gesamt-Investitionskosten berücksichtigt, wohl wissend, dass Gesamtin­vestitionskosten in den Handwerkerleistungen enthalten sind, die ohnehin ange­fallen wären. Dies sind z.B. Malerarbeiten der Decken, die turnusmäßig ohnehin anfallen und dies sind Reparaturen und Austausch durch Verschleiß an der mo­mentanen Beleuchtungsanlage. Die Beleuchtungsanlage ist intakt und funktio­niert. Selbstverständlich ist nach mehr als 25 jähriger Betriebsdauer ein ständiger Unterhalt erforderlich und auch der Austausch von Lampen oder einzelner Lam­penteile (Steuerungsgeräte, Zuleitungen etc.)war bisher erforderlich und wäre auch künftig erforderlich.

 

Eine wichtige Variable (Verbraucherverhalten, künftiger Strombedarf insgesamt wären weitere) haben beide Amortisationsbetrachtungen nicht berücksichtigt: den Strompreis.

 

Ausgangspunkt ist der aktuelle Preis von 0,19879 € / kwh. Als Anhaltspunkt mag die Aussage dienen, dass der Strompreis für private Haushalte zwischen 1998 und 2014 um rund 70 % gestiegen ist.

 

Die Berücksichtigung würde zu wesentlich kürzerer Amortisation führen.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass eine Amortisationsberechnung von derart vielen Fakto­ren abhängig ist, dass eine belastbare Rechnung nur bedingt aufgemacht werden kann. Die vom Büro TechnoPlan vorgelegte Zusammenstellung kann keine alle Umstände be­rücksichtigende Aussage treffen. Sollte dies gewünscht werden, müsste ein wissenschaft­liches Institut beauftragt werden.

 

Herr Kleylein von TechnoPlan wird die Zusammenstellung erneut vorstellen und erläu­tern. Er steht erneut für Rückfragen zur Verfügung.

 

4.2. Aussagen zur CO2-Minderung

 

Die Angaben zur CO2-Minderung sind ebenfalls durch den vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beauftragten Projektträger Jülich, For­schungszentrum Jülich, Berlin ermittelt worden. Dem Bundesministerium genügt offen­sichtlich diese Berechnungsmethode ein bundesweites Förderprogramm aufzulegen, er­hebliche Bundesmittel im Haushalt einzustellen und zur Beteiligung aufzufordern.

 

Für die Berücksichtigung einer eigenen Berechnung von Lebenszyklen für eine neue Be­leuchtungsanlage fehlt es neben der Fachkompetenz im Hause (auch die Fa. TechnoPlan ist nicht in der Lage eine entsprechende Berechnung zu erstellen, sie empfiehlt ein Fach­büro zu beauftragen) an den Daten dieser Anlage (welche Fabrikate, wo erfolgt die Her­stellung, wie sind die Transportwege) da erst die Ergebnisse der Ausschreibung entspre­chende Daten liefern kann.

 

Herr Kleylein von TechnoPlan steht auch hierzu für Rückfragen und ergänzende Erläute­rungen zur Verfügung.

 

4.3 Geplanter Zeitablauf

 

Für die Umsetzung der Ausschreibung und der Bauarbeiten war folgender Zeitablauf ge­plant:

 

33. KW (bis 15.08.) Veröffentlichung der Ausschreibung

37. KW (bis 12.09.) Submission

41. KW (bis 10.10.) Ende der Zuschlagsfrist

42. KW (15.10.) Beginn der Arbeiten.

Dauer der Arbeiten ca. 24 Wochen.

 

Der Förderbescheid für die Bundeszuwendung gibt ein Zeitfenster die Maßnahme abzu­schließen vom 01.12.2013 bis 30.11.2014 vor. Nachdem bereits zur Entscheidungsfin­dung im BA am 26.06.2014 klar war, dass dies nicht eingehalten werden kann, ist eine Anfrage erfolgt, welche Terminverlängerung der Bundeszuschussgeber einräumen kann. Beantragt und bewilligt wurde letztlich die Maßnahme bis zum 31.05.2015 abzuschließen, sofern innerhalb des momentan bewilligten Zeitraumes, also bis spätestens zum 30.11.2014 mit der Maßnahme begonnen ist.

 

Sollte dies nicht gelingen wird die beantragte Bewilligung zurück gezogen. Das Programm läuft auch im nächsten Jahr weiter, wenngleich eine Reduzierung des Fördersatzes (der­zeit 40 v.H.) um 10 v.H. avisiert ist. Ein neuerlicher Antrag (bis spätestens 31.03.2015 einzureichen) würde geprüft und im Rahmen der verfügbaren HH-Mitte verbeschieden. Die Entscheidung dürfte im Herbst 2015 zu erwarten sein.

 

Insofern sind die zeitlichen Vorgaben klar und fest vorgegeben.

 

4.4 Haushaltskonsolidierung

 

Der Kreistag hat am 24.07.2014 beschlossen, ein Haushaltskonsolidierungskonzept auf den Weg zu bringen. Dies bedeutet nicht, Beschlüsse mit nachfolgenden Zahlungsver­pflichtungen für den Landkreis, die vorher gefasst wurden, nicht zu vollziehen oder auf­zuheben oder künftig solche Beschlüsse nicht mehr zu fassen. Ein Aspekt diesbezüglich wird sein, die Rentierlichkeit von Maßnahmen noch stärker in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Für die LED-Maßnahme ist diese Betrachtung durch die Amortisationsbe­trachtung erfolgt.

 

Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist ausführlich dargestellt. Ergänzend sind auch die weiteren Vorgaben des Kreistages mit zu beachten. Insbesondere die Beschlusslage zum Klimaschutz (siehe u.a. die Beschlüsse im ALaWi am 27.09.2014 und im Kreistag am 23.10.2012) ist zu beachten.

 

Bisher sind Zahlungen in Höhe von 29.000 € (Baunebenkosten) angefallen. Weitere Leis­tungen in Höhe von 12.000 € sind beauftragt. Diese Kosten können nicht mehr vermie­den werden.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt Vorarbeiten zu leisten. Die Entscheidung über Art und Umfang des Konzeptes ist dem Kreistag vorbehalten.

 

Das Erarbeiten und die Verabschiedung eines Konsolidierungskonzeptes steht der Umset­zung des Beschlusses des Bauausschusses vom 26.06.2014 zur LED-Beleuchtung im LRA Coburg nicht entgegen.


aus der Beratung:

 

Landrat Michael Busch verliest zu Beginn der Diskussion seine Stellungnahme:

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

„zunächst einmal einige Vorbemerkungen:

Es ist heute das erste Mal überhaupt und ich hoffe einmalig, dass auf Antrag des Stellver­treters des Landrates ein ordnungsgemäß zustande gekommener Beschluss eines dafür zuständigen beschließenden Ausschusses aufgehoben werden soll!

 

Ich frage mich, wofür brauchen wir dann die Ausschusssitzungen? Sind die Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen unbedarft? Haben nicht sie gerade die besseren und weit reichenden Informationen?

 

Um davon abzulenken, dass die Ausschussmitglieder nach bestem Wissen und Gewissen beschlossen haben, formuliert man den Antrag so, dass der Verwaltung der Vorwurf ge­macht wird, sie hätte fehlerhafte und unvollständige Unterlagen bereitgestellt.

Die Art des Antrages sowie diese Vorwürfe, die dem Landrat und der Verwaltung in dem Antrag gemacht werden, und ausschließlich schriftlich geäußert wurden, tragen in keinster Weise zu einem Vertrauensverhältnis zwischen Landrat und dessen Stellvertre­ter, aber auch nicht zwischen der Verwaltung und dem Stellvertreter des Landrates bei, der ja bei Abwesenheit des Landrates schließlich auch Chef der Verwaltung ist!

 

Ob dieser Stil der richtige ist, sollten Sie, Herr Kollege Mattern, doch einmal überdenken. Die Vorwürfe der „fehlerhaften und unvollständigen Vorlagen“ weise ich allerdings auf das Schärfste zurück!

 

Wenn nicht alle Fragen, die sich ggf. zur Sache ergeben, bereits in der Sitzungsvorlage beantwortet sind, dann ist dafür die Ausschusssitzung da, dass dort intensiv nachgefragt werden kann. Deshalb sind dort auch die Fachleute anwesend. Und: im Vorfeld von Aus­schusssitzungen finden schließlich auch Fraktionssitzungen statt bzw. können natürlich stattfinden!

 

Also, diese Vorwürfe sind nicht haltbar. Dass das Ganze auch noch in einem CSU-Pamphlet veröffentlicht wird, macht die Lage nicht wirklich besser. Unter dem Titel „Michaels Lampenladen“ geht der Vergleich des Landrates mit dem SED-Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker und des Landratsamtes mit dem Palast der Republik ist zwar ziemlich kreativ, aber dennoch unterste Schublade. Hier jedoch eine Entschuldigung zu erwarten, wäre sicherlich vermessen!

 

Ich hoffe nicht, dass von CSU-Seite daran gedacht ist, diesen Wahlkampfstil allerübelster Art die kommenden sechs Jahre so weiterführen zu wollen! Übrigens: es haben ja nicht nur zwei CSU-Ausschussmitglieder dagegen gestimmt, sondern es haben auch zwei dafür gestimmt! Das verschweigt man.

 

Um in der Sprache Ihres CSU-Berichterstatters zu bleiben: Zusammenarbeit, Kollege Mattern, geht unserer Meinung nach anders.

 

Ich habe nach draußen immer meine Freude darüber gezeigt, dass dies nicht der Stil ist, in dem man im Kreistag miteinander umgeht!

 

So viel als Vorbemerkung meinerseits.“

 

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Herr Kleylein von der Firma TechnoPlan erklärt ausführlich die Betrachtungsvarianten zur Amortisation der geplanten LED-Beleuchtung.

 

Kreisrat Frank Rebhan bittet, aufgrund der Haushaltskonsolidierung, dass die Vorlage in den Bauausschuss zurück verwiesen werden soll. Ausschlaggebend sei, dass die Netto Neuverschuldung nicht ansteigen solle. Die Ausgaben des Landkreises sollen gesenkt und die Verbindlichkeiten abgebaut werden.

 

Kreisrat Rainer Mattern erklärt, dass er von vielen Kollegen aus dem Kreistag angespro­chen worden sei, weil noch Klärungsbedarf bestehe. Die Verwaltung habe den Kreisräten unvollständige und teilweise nicht korrekte Unterlagen vorgelegt. Ein Kompromiss wäre, den Antrag zur erneuten Behandlung in den Bauausschuss zu verweisen.

 

Kreisrat Gerold Strobel äußerte sich, dass er mit den vorgelegten Berechnungen ebenfalls nicht zufrieden sei. Die Anlagen der Amortisationsrechnung (Kreditkosten und staatliche Förderkosten) aus dem Bauausschuss und der heutigen Kreistagssitzung seien unter­schiedlich.

 

Daraufhin erklärt Herr Kleylein, dass die Kostenermittlung auf der Basis von Listenpreisen erstellt worden sei. Werte wie die Stromersparnis seien berechnet worden. Allerdings könne es sein, -Anzeichen des Marktes dafür gebe es-, dass bei einer Ausschreibung wesentlich günstigere Preise erzielt werden könnten, als die bisher angesetzten Listenpreise. Dann ergäben sich kürzere Amortisationszeiten.

 

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Kreisrat Rebhan bittet um eine Sitzungsunterbrechung von zehn Minuten, damit die Fraktionen Gelegenheit haben sich zu beraten.

 

Herr Landrat Busch stimmt dem Vorschlag zu und unterbricht die Sitzung von 14:20 Uhr bis 14:30 Uhr.

 

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Nach der Sitzungsunterbrechung gibt Kreisrat Rainer Mattern bekannt, dass die CSU/LV Fraktion den Antrag wie gestellt aufrechterhält.

 

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass dies nach dem Wortlaut bedeute, dass sich der Kreistag in der nächsten Sitzung damit erst befasse.

 

Kreisrätin Elke Protzmann schlägt vor, dass nur 1. des Antrages bestehen bleibt!

 

Kreisrat Gerold Strobel bringt ein, eine Ausschreibung vorzunehmen und erst dann, wenn das Ergebnis vorliegt, über die Vergabe zu entscheiden. Als Begründung für eine evtl. Nichtvergabe könne die nicht gesicherte Finanzierung dienen.

 

Die Juristin des Landratsamtes, Ulrike Stadter erklärt, sie hielte aus juristischen Gründen diese Ausschreibung zur Preisermittlung für höchst bedenklich und für unzulässig.

 

Danach wird diese Alternative im Gremium nicht mehr in Erwägung gezogen.

 

Letztlich konkretisiert Kreisrat Rainer Mattern seinen Antrag dahingehend, dass der Beschluss des Bauausschusses aufgehoben und keine weiteren Verfügungen mehr getroffen werden sollen.