Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der Landrat wird ermächtigt, gem. § 45 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Coburg vom 08.05.2014 Herrn Bernd Lanzendörfer für die Wahlperiode 2014-2020 wiederum zum Behindertenbeauftragten des Landkreises Coburg zu bestellen (§ 1 Satz 1 der Satzung über den Behindertenbeauftragten des Landkreises Coburg).

 

 


Sachverhalt:

 

Seit dem 01.01.2009 ist gem. § 1 der Satzung über den Behindertenbeauftragten des Landkreises Coburg vom 24.11.2005 Herr Bernd Lanzendörfer als Behindertenbeauftragter bestellt.

 

Die Bestellung endete mit Ablauf der Wahlperiode des Kreistages am 30.04.2014 (Beschluss des Kreistages vom 17.12.2009).

 

Seit seiner erstmaligen Bestellung wurden von ihm als Träger öffentlicher Belange 96 Stellungnahmen zu verschiedensten Projekten abgegeben.

 

An jedem 3. Dienstag im Monat hält er im Landratsamt Coburg für persönliche Beratungen eine Sprechstunde ab, die von der Bevölkerung sehr gut angenommen wird.

Er erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung, die entsprechend der Satzung über die Entschädigung der Kreisräte und der sonstigen für den Landkreis ehrenamtlich Tätigen 175 € beträgt.

 

Herr Lanzendörfer ist bereit, die Funktion des Behindertenbeauftragten des Landkreises Coburg eine weitere Wahlperiode auszuüben.