Sitzung: 24.07.2014 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 3
Vorlage: 105/2014
Beschluss:
1. Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügten Änderungen der Satzung des Zweckverbandes Grünes Band – Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal.
2. Der Landrat des Landkreises Coburg wird beauftragt und ermächtigt, die Satzung zu unterzeichnen, sobald Förder- (BayStMUV, TMLFUN, BfN) und Aufsichtsbehörden (Thüringer Innenministerium / Regierung von Oberfranken) ihr Einvernehmen signalisieren. Der Landrat wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen, sofern diese nicht die vom Kreistag gefassten Beschlüsse im Grundsatz berühren.
Für die 10-jährige Umsetzungsphase (Phase II) des Naturschutzgroßprojektes stellt der Landkreis Coburg den auf ihn entfallenden Anteil aus dem Kreishaushalt für den Zweckverband bereit. Für die Phase II werden somit insgesamt mindestens 230.000 € (p. a. 23.000 €) bereitgestellt.
Sachverhalt:
Das
Naturschutzgroßprojekt (NGP)„Grünes Band Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal“
ist in zwei Phasen unterteilt: In Phase I wurde der Pflege- und
Entwicklungsplan (PEPL) mit sozioökonomischer Analyse erstellt. In Phase II
soll der PEPL bis 2024 umgesetzt werden.
Im
Dezember 2010 beauftragte der Zweckverband des Naturschutzgroßprojekts (NGP)
das Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie (IVL, Hemhofen/
Bayern) zusammen mit dem Büro abraxas (Weimar/ Thüringen) mit der
Erstellung des PEPL's. Das IVL bearbeitete dabei den naturschutzfachlichen
Teil, das Büro abraxas die sozioökonomische Analyse. Die
sozioökonomische Analyse hatte das Ziel, eine gute Einbindung der
vorgeschlagenen Naturschutzmaßnahmen auf der Ebene der Land- und
Forstwirtschaftsbetriebe zu erreichen.
Das
Projektgebiet wurde ursprünglich in Kerngebiet (Förderkulisse für das
Naturschutzgroßprojekt) und sonstiges Projektgebiet (Durchführung von
Begleitmaßnahmen ohne Förderung durch das NGP) unterschieden. Am Ende der Phase I wurde jedoch entschieden, auf das Projektgebiet
ersatzlos zu verzichten. Es gibt nun nur noch das Kerngebiet, das die
Förderkulisse für das Naturschutzgroßprojekt darstellt. Die Freistaaten
Bayern und Thüringen haben sich dazu verpflichtet, die Nachhaltigkeit der im
PEPL festgelegten Naturschutzziele auch nach Ablauf der Bundesförderung durch
den Einsatz von Länderprogrammen (Kulturlandschaftsprogramm,
Vertragsnaturschutzprogramm) bevorzugt zu sichern.
Das zu Beginn der Phase I 10.814
ha große Kerngebiet wurde nach bundesweit bedeutsamen Naturgütern hin (Arten,
Lebensräume) kartiert, vorhandene Flächen des Nationalen Naturerbes (z.B. NSG
„Lauterberg“ + 630 ha Übertragungsflächen der Stiftung Naturschutz Thüringen im
ehemaligen Grenzstreifen) sowie EU-Schutzgebiete nach FFH- und
Vogelschutzrichtlinie (= SPA) wurden integriert. Im Laufe des Planungsprozesses
wurde das Kerngebiet auf nun 8.207 ha (bereits zu 70 % bestehende Schutzgebiete
und Natura 2000-Gebiete) verkleinert. Bei der Verkleinerung der Kerngebietsgröße
wurden insbesondere größere Ackerschläge mit guten Ackerzahlen und
Intensivwiesen mit eingeschränktem Naturschutzpotential, sowie großflächige
Nadelholzforste aus dem Kerngebiet herausgenommen.
Die
Planung wurde in enger Abstimmung mit dem Zweckverband, den beteiligten
Fachbehörden, Verbänden, Kommunen und sonstigen Betroffen durchgeführt. Neben
einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) wurden auch vier Arbeitskreise
(AK) gegründet. Diese umfassten den AK Naturschutz, AK Offenland / Gewässer, AK
Wald / Jagd und AK Region / Kommune. In den Jahren 2011 bis 2012 kamen die
einzelnen AK jeweils dreimal zur Diskussion vorliegender Ergebnisse und
insbesondere der Maßnahmenplanung im PEPL zusammen. Daneben wurde auch größter
Wert auf eine enge Abstimmung und einen lebendigen Informationsaustausch mit
den Bereichen Land-, Forst-, Wasser-, Fischerei-, und Teichwirtschaft
einschließlich ausgewählter Eigentümer sowie Kommunen gelegt. Dabei wurden
Vorschläge entgegen genommen und Anregungen eingearbeitet, ohne natürlich den
vorgegebenen fachlichen Rahmen der Förderrichtlinie des Bundesamtes für
Naturschutz (BfN) außer Acht zu lassen. Zwischen 2011 und 2012 wurden über 60
Informations- und Abstimmungsgespräche für den PEPL durchgeführt. Über die
Internetseite des Zweckverbandes (www.ngpr-gruenes-band.de), wo auch die
relevanten Unterlagen, Karten etc. immer einsehbar sind, wurde über den
Fortschritt des PEPL's kontinuierlich berichtet. Hier steht auch die
Kurzfassung des PEPL's zum Herunterladen bereit. Der im PEPL vorgeschlagene
Kostenplan wurde jedoch im Rahmen der Projektantragstellung überarbeitet!
Relevant ist nur der Kosten- und Finanzplan des Projektantrags für die Phase
II.
Die Grundlage für die
Maßnahmenumsetzung in Phase II bildet der 650 Seiten umfassende Textteil des
Pflege- und Entwicklungsplanes mit umfangreichen Tabellen, Karten und Grafiken.
Die vorgeschlagenen Naturschutzmaßnahmen beruhen generell auf dem Prinzip der
Freiwilligkeit und sollen im Konsens mit den Landnutzern umgesetzt werden. Der
Prozess wurde durch eine externe Moderation unterstützt, die Konflikte
aufdeckte und Lösungsvorschläge erarbeitete.
Die
PAG kam ein erstes Mal im Februar 2011 zusammen. Im Oktober 2012 folgte eine
Sitzung, die den Entwurf des Endberichts zum Thema hatte. Im April 2013 wurde
die letzte abschließende Sitzung mit der Vorstellung des zweiten PEPL-Entwurfs
durchgeführt. Die Phase I endete Ende November 2013 mit der Billigung des
PEPL's durch die Fördermittelgeber.
Phase
II stellt ein davon unabhängiges Projekt dar, das erst nach Beendigung der
Phase I mit Billigung des PEPL durch die beiden Bundesländer und das
Bundesumweltministerium beantragt werden kann. Die Phase II umfasst die
Realisierung der 10-jährigen Umsetzungsphase des PEPL. In der Umsetzungsphase
sollen Maßnahmen wie biotopersteinrichtende Maßnahmen mit investiven Maßnahmen
(Weideinfrastruktur), Flächenerwerb, langfristige Ausgleichszahlungen und
Pacht, Besucherlenkung und Öffentlichkeitsarbeit, Artenschutzmaßnahmen
(Bachmuschel, Fischotter, Frauenschuh) und Erfolgskontrollen realisiert werden.
Der Hauptanteil der
Fördermittel fließt nicht in Flächenerwerb und langfristige Pacht (zusammen ca.
25,5 %, wobei der Schwerpunkt im Grünen Band liegt), sondern mit ca. 5,27 Mio.
€ (= 46,6 %) in biotoplenkende und einrichtende Maßnahmen (einschließlich
investiven Maßnahmen). Dazu zählen z. B. Moorrenaturierung, Erhalt und
Entwicklung von Heiden, Magerrasen und Feuchtwiesen, Gewässerrenaturierungen
sowie Waldumbaumaßnahmen. Selbst die Förderung landwirtschaftlicher Infrastruktur,
die den Projektzielen dient, wie z. B. Beweidungseinrichtungen, Zäune,
Weidetiere, u.a. ist förderfähig. Ca. 8% der Kosten sind für langfristige
Ausgleichszahlungen (Zuwendungen für entgangene Gewinne in Folge extensiver,
naturschutzkonformer Nutzung von Flächen wie z. B. später Mahdzeitpunkt,
Düngemittelverzicht, Hiebsruhe in Waldflächen oder der Ankauf von Biotopbäumen)
vorgesehen.
Ein Hauptfokus bei der
Umsetzung des Naturschutzgroßprojektes liegt natürlich immer auf dem ehemaligen
Grenzstreifen, der neben seiner naturschutzfachlichen Bedeutung auch aus
historischen Gründen als Denkmal der deutschen Teilung offen und in der
Landschaft erkennbar gehalten werden soll (gemäß verschiedener Beschlüsse und
Koalitionsvereinbarungen in Bundestag und Landtagen). Der Grenzstreifen
verbindet Biodiversitätssicherung mit Denkmalschutz, ist also ein lebendes und
ein historisches Denkmal!
Das wichtigste Grundprinzip
bei der Projektumsetzung ist die Freiwilligkeit! Das Naturschutzgroßprojekt
betreibt angebotsorientierten Naturschutz. Die gewünschten Maßnahmen werden
angeboten (die fachliche Grundlage ist hierfür der PEPL) und die Bedingungen
für die Teilnahme klar benannt. Eigentümer und Flächennutzer können dann frei
entscheiden, ob sie für die Durchführung von Naturschutzmaßnahmen eine
Förderung aus dem Naturschutzgroßprojekt erhalten wollen.
Die mit dem PEPL zusammen
erstellte sozioökonomische Analyse ergab übrigens bereits im Vorfeld eine
grundsätzliche Bereitschaft vieler Grundeigentümer und Agrarbetriebe an einer
Teilnahme (dem Projektmanagement wurden bereits über 100 ha Land zum Kauf
angeboten, ohne dass dafür geworben oder aktiv nachgefragt wurde!). Bei einem
geplanten Kostenvolumen von ca. 11,3 Mio. € kann ohnehin nur ein kleiner Teil
der insgesamt im PEPL vorgeschlagenen Maßnahmen (ca. 27 Mio. €) umgesetzt
werden.
Im Thüringer Teil des
Kerngebiets führte die Thüringer Landgesellschaft im Auftrag des Thüringer
Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz von Juli 2013
bis Februar 2014 auf der Grundlage des PEPL's die Abstimmung konkreter
Naturschutzmaßnahmen durch. Um festzustellen, welche Maßnahmen tatsächlich
umsetzbar sind, wurden die Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans auf einer
Fläche von 2.168 ha (= 2/3 der Maßnahmenfläche in Thüringen) mit Landnutzern
geprüft und abgestimmt. Auf rund der Hälfte der abgestimmten Flächen, fast
1.100 ha, finden die geplanten Naturschutzmaßnahmen Zustimmung. Weitere 30 %
der abgestimmten Maßnahmenflächen können mit Bedingungen umgesetzt werden. Das
zeugt von einer hohen Akzeptanz der Nutzer und regionalen Akteure für die im
PEPL vorgeschlagenen Maßnahmen.
Von März bis Juni 2014
stimmte die BBV-LandSiedlung GmbH mit Landwirten, Waldgenossenschaften und
Kommunen weitere umsetzbare Naturschutzmaßnahmen im Raum Meeder und Bad Rodach
ab. Zwischenergebnisse dieser Untersuchung für das Kerngebiet von Meeder
(bearbeitete Fläche: ca. 329,5 ha) zeigen, dass 137,5 ha ohne Einschränkung dem
NGP zur Verfügung gestellt werden können. Bei 77,9 ha ist eine Teilnahme an
Naturschutzmaßnahmen denkbar, jedoch von den jeweiligen Konditionen abhängig.
Bei 114,2 ha werden die vorgeschlagenen Naturschutzmaßnahmen abgelehnt. Die
Ergebnisse dieser Abstimmungsgespräche für umsetzbare Maßnahmen wurden in den
Antrag für die Phase II integriert, um so möglichst realistisch Maßnahmen und
Kosten der Phase II kalkulieren zu können.
Maßnahmen wie Flächenerwerb,
langfristige Pacht und Ausgleichszahlungen im Offenland können durch das
Naturschutzgroßprojekt nur umgesetzt werden, wenn das Flächenmanagementgremium
in Bayern bzw. Thüringen eine entsprechende Empfehlung abgegeben hat. Auf diese
Weise wird verhindert, dass der Pächter von landwirtschaftlichen Grundstücken
für seinen Betrieb erforderliche Flächen verliert. Das Flächenmanagementgremium
ist paritätisch aus Naturschutz- und Landwirtschaftsvertretern zusammengesetzt
und entscheidet mit einfacher Mehrheit.
Nach den Vorgaben des
Bundesumweltministeriums muss mindestens die Hälfte der durch das
Naturschutzgroßprojekt geförderten Maßnahmenflächen langfristig über eine
Schutzverordnung als strenges Schutzgebiet (Naturschutzgebiet, Geschützter
Landschaftsbestandteil, Naturdenkmal, Naturwaldreservat) gesichert sein, um den
Einsatz von Bundesmitteln im NGP dauerhaft abzusichern. In Anbetracht von
bestehenden strengen Schutzgebieten in einem Umfang von 2.596 ha, einer Maßnahmenkulisse von bis zu 3.458 ha und einer
kalkulierten, maximalen Umsetzungsfläche von ca. 800 - 1000 ha für Maßnahmen in
der Projektphase II, wird sich die Notwendigkeit, weitere strenge Schutzgebiete
auszuweisen, in einem engen Rahmen bewegen. Verfahren zur
Schutzgebietsausweisung sollen vorrangig auf den Ankaufs- bzw. Eigentumsflächen
des Zweckverbands erfolgen. Private Flächen werden ohne Einverständnis des
Eigentümers im Rahmen dieses Projekts nicht für Maßnahmen und
Schutzgebietsausweisungen herangezogen. Ein entsprechendes Sicherungskonzept,
das sich auf Maßnahmenflächen bezieht, kann erst während der Umsetzungsphase
des Projektes erstellt, zwischen Bund, Ländern und Projektträger abgestimmt und
umgesetzt werden.
Da die Satzung des
Zweckverbandes des NGP's nur bis zum 31.08.2014 gültig ist, wird diese
entsprechend angepasst, um die Umsetzung des PEPL's in der Phase II zu
ermöglichen.
II. Rechtliche Situation
Zweckverbände sind
grundsätzlich aufgrund ihrer körperschaftlichen Struktur auf Dauer angelegt. Im
Einzelfall ist etwa schon von der Aufgabe des Zweckverbandes her eine zeitliche
Befristung möglich (vgl. Hauth/Hillermeier/Bonengel/Kitzeder,
Verwaltungsgemeinschaft und Zweckverbände, Erl. zu Art. 18 KommZG).
Vorliegend haben sich die
Verbandsmitglieder darauf verständigt, das Projekt in zwei Phasen zu
realisieren, wobei der Zweckverband mit Ablauf der Phase I zum 31.08.2014
aufgelöst sein sollte, wenn die Verbandsmitglieder nicht zuvor dem Übergang in
die Phase II des Naturschutzgroßprojektes zustimmen (§ 19 Satz 1 der Verbandssatzung).
Hierfür ist eine Änderungssatzung für die entsprechenden Punkte oder eine neue
Satzung erforderlich, die die zuvor geltende ersetzt. Die
Zweckverbandsmitglieder haben sich für Ersteres entschieden, da eine reine
Satzungsänderung keine Genehmigungspflicht auslöst. Die Satzungsänderung hat
muss lediglich im Amtsblatt der Regierung von Oberfranken veröffentlicht
werden. Die Regierung von Oberfranken teilt diese Ansicht.
aus der Beratung:
Kreisrat Gerhard Ehrlich, zugleich Obmann des Bayerischen Bauernverbandes Kreisverband Coburg, gibt folgende Erklärung ab:
„Verehrter Herr Landrat,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
was ich zu diesem Tagesordnungspunkt sagen möchte, soll auch zur Information der neuen Kolleginnen und Kollegen hier im Kreistag dienen:
Das Grüne Band auf dem ehemaligen Grenzstreifen mit ca. eintausend ha ist von (Seiten der Landwirtschaft) uns nie ablehnend diskutiert worden. Nur, die Ausweitung zu einem Naturschutzgroßprojekt auf einem fast 30 Mal so großen Projektgebiet (mit 31.600 ha und einem darin liegenden 10 Mal so großen Kerngebiet (KG) von 10.200 ha, davon 2/3 auf bayerischer und 1/3 auf thüringer Seite) haben wir abgelehnt!
Es gab von Seiten der Land- und Forstwirtschaft auch scharfe Kritik zu den Vorgaben und den Vorstellungen der Projektplaner und zu den Richtlinien der Fördermittelgeber.
Beides hätte erhebliche Einschränkungen für die Landwirtschaft bedeutet.
Es ging um den Verlust von landwirtschaftlichen Flächen in einem verantwortungslosen Ausmaß. Es ging um zusätzliche Schutzgebietsausweisungen mit Auswirkungen wie z. B. bei FFH und Spa Gebieten. Es gab z. T. unqualifizierte negative Darstellungen zur bisherigen Bewirtschaftungsweise, auf dem vom Kerngebiet betroffenen Flächen. Massive Kritik kam auch auf, weil zum Teil bei einer „freiwilligen Beteiligung an Maßnahmen“, wie z. B. Wiedervernässung der Wiesen, die angrenzenden Grundstücke mit vernässt werden!
Das sind einige Punkte, die mit ausschlaggebend waren, dass es fast keine Zustimmung durch die im Kern- und Projektgebiet liegenden Landwirte gab.
Unser Ziel war immer, eine akzeptable Lösung nicht für einzelne landwirtschaftliche Betriebe, sondern für die gesamte Landwirtschaft zu finden.
Wir haben in sehr vielen, langen und zähen Diskussionen und Verhandlungen mit dem Projektmanagement, aber auch in Gesprächen mit Landrat Michael Busch als Vorsitzender des Zweckverbandes vom Grünen Band unsere Forderungen mit eingebracht, um bei den vielen Kritikpunkten auf ein erträgliches Maß für die Landwirtschaft zu kommen.
Das gemeinsam erzielte Ergebnis ist:
-
Das Projektgebiet mit ca. 31.600 ha wurde
gestrichen,
das Kerngebiet als Suchraum für die Umsetzung von Maßnahmen wurde von 10.800
auf 8.207 ha, ca. 5.300 ha davon in Bayern, reduziert.
- Die Maßnahmenplanungen sollen vorwiegend auf Flächen der öffentlichen Hand und von Naturschutzverbänden durchgeführt werden.
- Die geplante Ankaufs- und Pachtfläche wurde auf bayerischer Seite auf ca. 105 ha reduziert.
-
Statt das Kerngebiet überwiegend mit einer
Schutzgebietsausweisung zu versehen, wird es eine Schutzgebietsausweisung auf
Grundlage der Maßnahmenflächen nur auf Eigentumsflächen des Zweckverbandes oder
Ankaufsflächen geben.
Private und Gemeindeflächen werden ohne Einverständnis vom Eigentümer nicht für
Maßnahmen und nicht für Schutzgebietsausweisungen herangezogen!
- Es wird ein Ankaufsgremium mit paritätischer Besetzung eingesetzt, damit bei Verkaufs- oder Ankaufsinteresse nicht nur Naturschutzziele, sondern auch die Landbewirtschaftung berücksichtigt werden.
- Es wurde in Absprache zwischen Herrn Landrat Michael Busch und dem Bauernverband Kreisverband Coburg die BBV-Landsiedlung eingesetzt, um die Bereitschaft für freiwilligen Verkauf oder Verpachtung der Bewirtschafter neutral abbzufragen.
- Auf der von der Landsiedlung erstellten Ampelkarte können beide Seiten die Bereitschaft aber auch die Ablehnung für das NSG erkennen. Allerdings hatte die Landsiedlung bisher nur den Auftrag für Teile der Gemeinde- bzw. Stadtgebiete von Meeder und Bad Rodach. Eine gewisse Bereitschaft von einigen Grundeigentümern in Absprache mit den Bewirtschaftern gibt es.
Die Entscheidung, sich im NGP in irgendeiner Form zu beteiligen, kann und muss jetzt ein jeder für sich selbst entscheiden. Das gilt auch für die betroffenen Gemeinden. Bei allem, was wir bisher gemeinsam erreicht haben, enthält der allen Kreistagsmitgliedern vorliegende 114-seitige Projektantrag für die Phase II noch genügend Konfliktpunkte. Das gilt nicht nur für die Land- und Forstwirtschaft.
Dazu einen kurzen Auszug aus dem Projektantrag zu Beeinträchtigungen und Gefährdungen für dieses Projekt: Auf S. 39 beginnt der letzte Absatz mit: Mehrere geplante Ortsumgehungen könnten Einfluss haben ... und endet: … ausreichend Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind hier jedoch eingeplant.
Wir verlassen uns aber auf die Zusagen vom Projektmanagement und auf die vertrauensvollen Gespräche mit Herrn Landrat Michael Busch, dass die genannten Verbesserungen eingehalten werden und evtl. Konfliktpunkte gemeinsam mit uns besprochen werden, um akzeptable Lösungen zu erreichen. Wir erwarten, dass das vom Landrat ausgesprochene gewollte „Miteinander“ und das gegenseitige „Vertrauen“ nicht nur bei diesem NGP eingehalten wird, sondern auch – wie zugesichert – bei anderen möglichen Interessenskonflikten zwischen Naturschutz und Landwirtschaft, wie z. B. bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie oder bei der Ausweisung von ökologischen Ausgleichsflächen.
Ja, verehrte Kolleginnen und Kollegen,
demographischer Wandel, Genuss-Landkreis Coburg, 2 Regionalmanagement im Landkreis, Stärkung des ländlichen Raumes, MORO, mögliche Leader Aktionsgruppen, eine Markthalle in Coburg, bestückt mit regionalen Produkten, das sind große Themen, bei denen wir uns auch seitens der Landwirtschaft gerne einbringen. Ohne Verständnis für notwendige Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft können wir uns alle, die wir hier als gewählte kommunale Vertreter sitzen, den hohen Zeit- aber auch den Geldaufwand sparen!
Sehr verehrter Herr Landrat,
das von mir Vorgebrachte bitte ich dem Protokoll zur Abstimmung beizufügen, dann werde ich den Beschlüssen zur weiteren Umsetzung des NGP zustimmen!
Coburg, den 24.7.2014
Gerhard Ehrlich“
Dies sagt der Vorsitzende zu.