Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 7

Beschluss:

 

1.     Das Gerätemuseum des Coburger Landes hat sowohl als Bildungseinrichtung für die Bevölkerung der Region als auch als Tourismuseinrichtung weit über die Region hinaus Bedeutung und Strahlkraft erreicht. Sein Bestand sollte daher auf Dauer gesichert werden.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Ahorn und dem Förderverein Gerätemuseum Coburger Land e. V. Verhandlungen aufzunehmen. Ziel der Verhandlungen ist die Gründung eines Zweckverbandes zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Museums. Die Geschäftsführung des Zweckverbandes soll beim Landkreis Coburg liegen.

 

3.     Die personelle Umsetzung des Entwicklungskonzeptes für das Museum erfolgt auf der Grundlage des Stufenplanes vom 08.07.2014.

 

4.     Die nicht gedeckten Kosten aus dem Museumsbetrieb teilen sich Landkreis und Gemeinde Ahorn. Der Landkreis Coburg verpflichtet seine Vertreter in der Verbandsversammlung des zu gründenden Zweckverbandes sicherzustellen, dass die Kostenbeteiligung bis zum Jahr 2021 den Betrag von 200.000 € nicht übersteigt. Hinzu kommen anteilige Kosten für den Zweckverband. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde Ahorn analog in der Endstufe des Stu­fenplanes im Jahr 2021 einen Anteil von 60.000 € finanziert. Die Aufteilung der Kosten, die durch die Gründung eines Zweckverbandes entstehen, wird in der Zweckverbandssatzung geregelt.

 

5.     Zur Mitfinanzierung eines Depotbaus als Teil des Museumsentwicklungskonzeptes trifft der Kreistag keine Entscheidung. Hierfür ist zu gegebener Zeit ein gesonderter Antrag zu stellen.

 

 


Sachverhalt:

Hintergrund

Der Kreistag des Landkreises Coburg hat eine interfraktionelle Arbeitsgruppe Museumslandschaft eingesetzt. Sie erarbeitet derzeit eine Empfehlung an den Kreistag zur weiteren Finanzierung der Museen, die bisher eine Förderung durch den Landkreis Coburg erhalten haben.

 

Jagd- und Fischereimuseum Schloss Tambach

Nachdem der Betrieb des Jagd- und Fischereimuseums Schloss Tambach auf die Stiftung Deutsches Jagd- und Fischereimuseum, München, übergegangen ist und derzeit kein neues Konzept erarbeitet wird, wird die Arbeitsgruppe Museumslandschaft keine Empfehlung zur Weiterentwicklung und Finanzierung dieses Museums abgeben.

 

Museum der Deutschen Spielzeugindustrie Neustadt b. Coburg

Für das Museum der Deutschen Spielzeugindustrie Neustadt b. Coburg wird derzeit ein Weiterentwicklungskonzept erstellt. Für dieses Museum trägt die Stadt Neustadt b. Coburg den Hauptteil der nicht gedeckten Kosten. Die Arbeitsgruppe Museumslandschaft wird zur Weiterentwicklung und Mitfinanzierung dieses Museums durch den Landkreis Coburg erst nach Fertigstellung des Konzeptes eine Empfehlung abgeben. Die Potentiale des Museums werden als bedeutsam für die gesamte Region eingeschätzt. Weiterentwicklung und Bestandssicherung wären wünschenswert. Hierfür ist mit einer deutlich höheren Kostenbeteiligung des Landkreises zu rechnen.

 

Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn

Für das Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn wurde bereits im Jahr 2012 ein Entwicklungskonzept erarbeitet. Die Inhalte und die sich daraus ergebenden Kosten wurden durch die Arbeitsgruppe Museumslandschaft geprüft. Zwischenzeitlich wurde für die Umsetzung des Konzeptes ein Stufenplan erstellt, der die Kostenentwicklung im Bereich der Personalkosten darstellt.

 

Die Arbeitsgruppe Museumslandschaft kam zu der Überzeugung, dass das Gerätemuseum des Coburger Landes sowohl als Bildungseinrichtung für die Bevölkerung der Region als auch als Tourismuseinrichtung weit über die Region hinaus Bedeutung und Strahlkraft erreicht hat. Der Bestand sollte daher auf Dauer gesichert werden.


Empfehlung zum Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn

Grundlagen

Derzeit teilen sich Landkreis (50%), Bezirk (40 %) und Gemeinde Ahorn (10%) die nicht gedeckten Kosten aus dem Museumsbetrieb. Die gleiche Aufteilung gilt für die Übernahme der Personalkosten für die Museumsleitung. Die nicht gedeckten Kosten schwanken jährlich. Der Landkreis hat in den vergangenen Jahren Beträge zwischen 80.000 und 98.000 € für die Mitfinanzierung des Museums aufgebracht. Hinzu kommen die Personalkostenanteile für die Museumsleitung.

 

Der Bezirk Oberfranken hatte für seine weitere Beteiligung die Erstellung des Entwicklungskonzeptes gefordert und seine Mitfinanzierung von der Erstellung abhängig gemacht. Er wird sich künftig mit einem Festbetrag von 100.000 € zuzüglich Inflationsausgleich beteiligen, wenn für das Museum eine neue Trägerschaft gefunden wird. Die Neugestaltung der Trägerschaft und damit die neu aufgestellte Finanzierung des Museums waren bereits für das Jahr 2013 vorgesehen und wurden gegenüber dem Bezirk für 2014 zugesagt.

 

Finanzierung

Für die Entscheidung des Landkreises hinsichtlich der Trägerschaft und der Mitfinanzierung ist die Abschätzung der Kosten von erheblicher Bedeutung.

 

Nachdem der Förderverein Gerätemuseum Coburger Land e. V. auf Grund einer langfristigen Erkrankungen der Museumsleitung nicht in der Lage war, einen Stufenplan zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes zu erstellen, hat der Landkreis diesen Stufenplan in Auftrag gegeben. Im Stufenplan sind die erforderlichen Arbeitsabläufe für die Weiterentwicklung der Ausstellungen, zum Ausbau der Museumspädagogik zur Vorbereitung und Durchführung einer geregelten Deakzessionierung, für die Einführung der Schafhaltung sowie für den regulären Museumsbetrieb berücksichtigt.

 

Es wurde intensiv geprüft, durch welche Maßnahmen die Personalkosten reduziert werden können. Insbesondere wurden Arbeitsabläufe strukturiert und beim Personaleinsatz Möglichkeiten der Mitfinanzierung über Projektmittel berücksichtigt.

 

Dennoch hat sich gezeigt, dass bei vollständiger Umsetzung des Konzeptes für Landkreis Coburg und Gemeinde Ahorn Gesamtkosten in Höhe von bis zu rund 326.000 € entstehen. Es wurden daher deutliche Abweichungen von den Empfehlungen des Entwicklungskonzeptes vorgenommen, die nach Einschätzung des AK Museumslandschaft aber dennoch die Umsetzung der Vorgaben aus dem AK Museum zum Betrieb des Museums als Bildungseinrichtung möglich erscheinen lassen. So wurde statt der Museumsleitung in Vollzeit eine Museumsleitung mit Teilzeit 75 % berücksichtigt, statt einer zweiten Verwaltungskraft wurde ein Volontariat angesetzt und für den zweiten Museumswart wurde eine Kraft auf 450 €-Basis berechnet.

 

Aus dem Stufenplan ergibt sich nach Abzug der Kostenanteile, die durch den Bezirk und den Förderverein getragen werden, ein Gesamtbedarf an nicht gedeckten Kosten für den Museumsbetrieb in Höhe von rund 206.000 € für das Jahr 2015, der sich bis auf 260.000 € für das Jahr 2021 steigert, die sich Landkreis und Gemeinde Ahorn teilen müssten.

In den Berechnungen sind eine jährliche Betriebskostensteigerung von 2 % sowie eine Personalkostensteigerung von 1,5 % enthalten. Wie sich diese Kosten tatsächlich entwickeln, ist konjunkturabhängig und nicht berechenbar.

 

Sollte man sich auf eine Trägerschaft in der Form eines Zweckverbandes einigen, kommen zu diesen Beträgen rund 17.000 € für die Geschäftsführung je Jahr zuzüglich entsprechender Tarifsteigerungen hinzu. Damit ergibt sich ein Finanzierungsbedarf für Betrieb und Verwaltung des Museums von 223.000 € im Jahr 2015 bis zu 279.000 € im Jahr 2021.

 

Depotneubau als Teil des Konzeptes

Im Konzept enthalten ist auch der Neubau eines Depots, der aus fachlicher Sicht unabdingbar ist. Für einen Depotbau können verschiedene Fördermittel in Anspruch genommen werden. Die Planung ist bei dem jetzigen Personalstand nicht leistbar. Eine Grundsatzentscheidung für einen Depotbau wird von der Arbeitsgruppe Museumslandschaft als gesondertes Projekt betrachtet, zu dem zu gegebener Zeit eine Empfehlung erfolgt.

 

Trägerschaft

Die Trägerschaft des Museums ist neu zu organisieren. Der Förderverein Gerätemuseum Coburger Land e. V. hat bisher den Museumsbetrieb geführt. Er war auch Arbeitgeber des dort beschäftigten Personals. Der Förderverein hat beschlossen, dass er künftig das Museum weiterhin unterstützen möchte, allerdings nicht mehr als Betreiber zur Verfügung steht. Er möchte künftig als reiner Förderverein tätig sein. Auch der Bezirk hat die Neuorganisation der Trägerschaft deutlich angeregt. Er wird aus der bisherigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung austreten und mit dem neuen Träger des Museums eine Zahlungsvereinbarung schließen.

 

Möglich wären folgende Konstellationen:

 

1.    Landkreis oder Gemeinde Ahorn übernehmen das Museum in eigener Trägerschaft – die andere Kommune finanziert auf der Grundlage einer Zahlungsvereinbarung mit.

 

2.    Landkreis und Gemeinde Ahorn tragen das Museum auf der Grundlage einer Zweckvereinbarung.

 

3.    Gründung eines Zweckverbandes mit den Mitgliedern Landkreis und Gemeinde Ahorn sowie Trägerverein Gerätemuseum des Coburger Landes e. V.

 

Zu 1.: Das Museum hat sowohl für den Landkreis Coburg als auch für die Gemeinde Ahorn Bedeutung. Beim Abschluss einer Zahlungsvereinbarung übernimmt der Träger des Museums das finanzielle Risiko. Eine Zahlungsvereinbarung ist relativ einfach kündbar. Eine Kommune kann auf Grund ihrer Haushaltsentwicklung zur Kündigung gezwungen sein. Auf dieser Grundlage lässt sich der Bestand des Museums nicht dauerhaft sichern.

 

Zu 2.: Eine Zweckvereinbarung bindet Landkreis und Gemeinde – der Förderverein kann in dieser Konstellation nicht mit aufgenommen werden. Er trägt derzeit erheblich zur Finanzierung des Museums bei, da er bei den großen Museumsfesten als Mitausrichter auftritt und darüber hinaus zahlreiche Projekte und Beschaffungen über Spenden mitfinanziert.

 

Auch eine Zweckvereinbarung kann durch eine der beteiligten Kommunen gekündigt werden – in diesem Fall wäre der Weiterbestand des Museums  ebenso wie bei der Finanzierung über eine Zahlungsvereinbarung fraglich. Wiederum würde der Betriebsträger das finanzielle Risiko tragen.

 

Zu 3.: In einem Zweckverband könnten sich alle derzeit wichtigen Finanzpartner - bis auf den Bezirk Oberfranken, der erklärt hat, keinem Zweckverband beitreten zu wollen – zusammenschließen. Ein Zweckverband wird i. d. R. für einen Zeitraum von 20 Jahren gegründet und bietet damit für den Betrieb des Museums für diesen Zeitraum rechtliche und finanzielle Sicherheit. Das Kostenrisiko verteilt sich auf alle Partner des Zweckverbandes, da dieser als eigene Rechtspersönlichkeit auftritt.

 

Für die dauerhafte Sicherung des Museums als Bildungseinrichtung erscheint daher der Zweckverband als die geeignete Form der Trägerschaft.


aus der Beratung:

 

Kreisrat Peter Jacobi beantragt die Absetzung/Verschiebung des Tagesordnungspunktes (§ 17 GO-KT), bis ein Gesamtkonzept über die Entwicklung der Museumslandschaft im Landkreis Coburg vorliegt. Die Beschlussfassung über ein Teilkonzept erachtet er für nicht sinnvoll.

 

Der Vorsitzende lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen.

 

Ergebnis: Bei 10 Ja-Stimmen ist der Antrag abgelehnt.

 

 

Kreisrat Gerold Strobel regt, eine Deckelung der Kostenbeteiligung des Landkreises zum Ausdruck zu bringen und den Beschluss unter Ziff. 4 Satz 2 zu konkretisieren. Dem wird zugestimmt.

 

Ziff. 4 Satz 2 alte Fassung:

Der Landkreis setzt sich bei den Zweckverbandsverhandlungen zum Ziel, grundsätzlich den Anteil von 200.000 € je Haushaltsjahr nicht zu überschreiten.

 

Ziff. 4 Satz 2 neue Fassung:

Der Landkreis Coburg verpflichtet seine Vertreter in der Verbandsversammlung des zu gründenden Zweckverbandes sicherzustellen, dass die Kostenbeteiligung bis zum Jahr 2021 den Betrag von 200.000 € jährlich nicht übersteigt.

 

 

Der von den Vertretern der ÖDP eingebrachte Antrag, die Einrichtung „Wildpark Tambach“ in das Teilkonzept Gerätemuseum Ahorn einzubebinden, ist nach Feststellung des Vorsitzenden nicht diskutabel. Es seien Gespräche geführt worden, wie dem Privatunternehmen geholfen werden könne. Dies habe aber mit der Museumslandschaft im Landkreis Coburg nichts zu tun und daher nicht behandlungsfähig.

 

Dem wird nicht widersprochen.