Sitzung: 24.07.2014 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 7
Vorlage: 090/2014
Beschluss:
1. Das Gerätemuseum des Coburger Landes hat
sowohl als Bildungseinrichtung für die Bevölkerung der Region als auch als
Tourismuseinrichtung weit über die Region hinaus Bedeutung und Strahlkraft
erreicht. Sein Bestand sollte daher auf Dauer gesichert werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der
Gemeinde Ahorn und dem Förderverein Gerätemuseum Coburger Land e. V.
Verhandlungen aufzunehmen. Ziel der Verhandlungen ist die Gründung eines
Zweckverbandes zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Museums. Die Geschäftsführung
des Zweckverbandes soll beim Landkreis Coburg liegen.
3. Die personelle Umsetzung des
Entwicklungskonzeptes für das Museum erfolgt auf der Grundlage des Stufenplanes
vom 08.07.2014.
4. Die nicht gedeckten Kosten aus dem
Museumsbetrieb teilen sich Landkreis und Gemeinde Ahorn. Der Landkreis Coburg
verpflichtet seine Vertreter in der Verbandsversammlung des zu gründenden
Zweckverbandes sicherzustellen, dass die Kostenbeteiligung bis zum Jahr 2021
den Betrag von 200.000 € nicht übersteigt. Hinzu kommen anteilige Kosten für
den Zweckverband. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde Ahorn analog in der
Endstufe des Stufenplanes im Jahr 2021 einen Anteil von 60.000 € finanziert. Die
Aufteilung der Kosten, die durch die Gründung eines Zweckverbandes entstehen,
wird in der Zweckverbandssatzung geregelt.
5. Zur Mitfinanzierung eines Depotbaus als Teil
des Museumsentwicklungskonzeptes trifft der Kreistag keine Entscheidung.
Hierfür ist zu gegebener Zeit ein gesonderter Antrag zu stellen.
Sachverhalt:
Hintergrund
Der Kreistag des
Landkreises Coburg hat eine interfraktionelle Arbeitsgruppe Museumslandschaft
eingesetzt. Sie erarbeitet derzeit eine Empfehlung an den Kreistag zur weiteren
Finanzierung der Museen, die bisher eine Förderung durch den Landkreis Coburg
erhalten haben.
Jagd- und Fischereimuseum Schloss Tambach
Nachdem der Betrieb
des Jagd- und Fischereimuseums Schloss Tambach auf die Stiftung Deutsches Jagd-
und Fischereimuseum, München, übergegangen ist und derzeit kein neues Konzept
erarbeitet wird, wird die Arbeitsgruppe Museumslandschaft keine Empfehlung zur
Weiterentwicklung und Finanzierung dieses Museums abgeben.
Museum der Deutschen Spielzeugindustrie
Für das Museum der
Deutschen Spielzeugindustrie
Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn
Für das
Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn wurde bereits im Jahr 2012 ein
Entwicklungskonzept erarbeitet. Die Inhalte und die sich daraus ergebenden
Kosten wurden durch die Arbeitsgruppe Museumslandschaft geprüft. Zwischenzeitlich
wurde für die Umsetzung des Konzeptes ein Stufenplan erstellt, der die
Kostenentwicklung im Bereich der Personalkosten darstellt.
Die Arbeitsgruppe
Museumslandschaft kam zu der Überzeugung, dass das Gerätemuseum des Coburger
Landes sowohl als Bildungseinrichtung für die Bevölkerung der Region als auch
als Tourismuseinrichtung weit über die Region hinaus Bedeutung und Strahlkraft
erreicht hat. Der Bestand sollte daher auf Dauer gesichert werden.
Empfehlung zum Gerätemuseum des Coburger
Landes, Ahorn
Grundlagen
Derzeit teilen sich
Landkreis (50%), Bezirk (40 %) und Gemeinde Ahorn (10%) die nicht gedeckten
Kosten aus dem Museumsbetrieb. Die gleiche Aufteilung gilt für die Übernahme
der Personalkosten für die Museumsleitung. Die nicht gedeckten Kosten schwanken
jährlich. Der Landkreis hat in den vergangenen Jahren Beträge zwischen 80.000
und 98.000 € für die Mitfinanzierung des Museums aufgebracht. Hinzu kommen die
Personalkostenanteile für die Museumsleitung.
Der Bezirk
Oberfranken hatte für seine weitere Beteiligung die Erstellung des Entwicklungskonzeptes
gefordert und seine Mitfinanzierung von der Erstellung abhängig gemacht. Er
wird sich künftig mit einem Festbetrag von 100.000 € zuzüglich Inflationsausgleich
beteiligen, wenn für das Museum eine neue Trägerschaft gefunden wird. Die Neugestaltung
der Trägerschaft und damit die neu aufgestellte Finanzierung des Museums waren
bereits für das Jahr 2013 vorgesehen und wurden gegenüber dem Bezirk für 2014
zugesagt.
Finanzierung
Für die
Entscheidung des Landkreises hinsichtlich der Trägerschaft und der Mitfinanzierung
ist die Abschätzung der Kosten von erheblicher Bedeutung.
Nachdem der
Förderverein Gerätemuseum Coburger Land e. V. auf Grund einer langfristigen
Erkrankungen der Museumsleitung nicht in der Lage war, einen Stufenplan zur
Umsetzung des Entwicklungskonzeptes zu erstellen, hat der Landkreis diesen
Stufenplan in Auftrag gegeben. Im Stufenplan sind die erforderlichen
Arbeitsabläufe für die Weiterentwicklung der Ausstellungen, zum Ausbau der
Museumspädagogik zur Vorbereitung und Durchführung einer geregelten
Deakzessionierung, für die Einführung der Schafhaltung sowie für den regulären
Museumsbetrieb berücksichtigt.
Es wurde intensiv
geprüft, durch welche Maßnahmen die Personalkosten reduziert werden können.
Insbesondere wurden Arbeitsabläufe strukturiert und beim Personaleinsatz
Möglichkeiten der Mitfinanzierung über Projektmittel berücksichtigt.
Dennoch hat sich
gezeigt, dass bei vollständiger Umsetzung des Konzeptes für Landkreis Coburg
und Gemeinde Ahorn Gesamtkosten in Höhe von bis zu rund 326.000 € entstehen. Es
wurden daher deutliche Abweichungen von den Empfehlungen des Entwicklungskonzeptes
vorgenommen, die nach Einschätzung des AK Museumslandschaft aber dennoch die
Umsetzung der Vorgaben aus dem AK Museum zum Betrieb des Museums als
Bildungseinrichtung möglich erscheinen lassen. So wurde statt der
Museumsleitung in Vollzeit eine Museumsleitung mit Teilzeit 75 % berücksichtigt,
statt einer zweiten Verwaltungskraft wurde ein Volontariat angesetzt und für
den zweiten Museumswart wurde eine Kraft auf 450 €-Basis berechnet.
Aus dem Stufenplan
ergibt sich nach Abzug der Kostenanteile, die durch den Bezirk und den
Förderverein getragen werden, ein Gesamtbedarf an nicht gedeckten Kosten für
den Museumsbetrieb in Höhe von rund 206.000 € für das Jahr 2015, der sich bis
auf 260.000 € für das Jahr 2021 steigert, die sich Landkreis und Gemeinde
Ahorn teilen müssten.
In den Berechnungen
sind eine jährliche Betriebskostensteigerung von 2 % sowie eine
Personalkostensteigerung von 1,5 % enthalten. Wie sich diese Kosten tatsächlich
entwickeln, ist konjunkturabhängig und nicht berechenbar.
Sollte man sich auf
eine Trägerschaft in der Form eines Zweckverbandes einigen, kommen zu diesen
Beträgen rund 17.000 € für die Geschäftsführung je Jahr zuzüglich
entsprechender Tarifsteigerungen hinzu. Damit ergibt sich ein
Finanzierungsbedarf für Betrieb und Verwaltung des Museums von 223.000 € im
Jahr 2015 bis zu 279.000 € im Jahr 2021.
Depotneubau als Teil des Konzeptes
Im Konzept
enthalten ist auch der Neubau eines Depots, der aus fachlicher Sicht unabdingbar
ist. Für einen Depotbau können verschiedene Fördermittel in Anspruch genommen
werden. Die Planung ist bei dem jetzigen Personalstand nicht leistbar. Eine
Grundsatzentscheidung für einen Depotbau wird von der Arbeitsgruppe
Museumslandschaft als gesondertes Projekt betrachtet, zu dem zu gegebener Zeit
eine Empfehlung erfolgt.
Trägerschaft
Die Trägerschaft
des Museums ist neu zu organisieren. Der Förderverein Gerätemuseum Coburger
Land e. V. hat bisher den Museumsbetrieb geführt. Er war auch Arbeitgeber des
dort beschäftigten Personals. Der Förderverein hat beschlossen, dass er künftig
das Museum weiterhin unterstützen möchte, allerdings nicht mehr als Betreiber
zur Verfügung steht. Er möchte künftig als reiner Förderverein tätig sein. Auch
der Bezirk hat die Neuorganisation der Trägerschaft deutlich angeregt. Er wird
aus der bisherigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung austreten und mit dem
neuen Träger des Museums eine Zahlungsvereinbarung schließen.
Möglich wären
folgende Konstellationen:
1. Landkreis oder Gemeinde Ahorn übernehmen das
Museum in eigener Trägerschaft – die andere Kommune finanziert auf der
Grundlage einer Zahlungsvereinbarung mit.
2. Landkreis und Gemeinde Ahorn tragen das Museum
auf der Grundlage einer Zweckvereinbarung.
3. Gründung eines Zweckverbandes mit den
Mitgliedern Landkreis und Gemeinde Ahorn sowie Trägerverein Gerätemuseum des
Coburger Landes e. V.
Zu 1.: Das Museum hat sowohl für den Landkreis Coburg als auch für die
Gemeinde Ahorn Bedeutung. Beim Abschluss einer Zahlungsvereinbarung übernimmt
der Träger des Museums das finanzielle Risiko. Eine Zahlungsvereinbarung ist
relativ einfach kündbar. Eine Kommune kann auf Grund ihrer Haushaltsentwicklung
zur Kündigung gezwungen sein. Auf dieser Grundlage lässt sich der Bestand des
Museums nicht dauerhaft sichern.
Zu 2.: Eine Zweckvereinbarung bindet Landkreis und Gemeinde – der Förderverein
kann in dieser Konstellation nicht mit aufgenommen werden. Er trägt derzeit
erheblich zur Finanzierung des Museums bei, da er bei den großen Museumsfesten
als Mitausrichter auftritt und darüber hinaus zahlreiche Projekte und Beschaffungen
über Spenden mitfinanziert.
Auch eine
Zweckvereinbarung kann durch eine der beteiligten Kommunen gekündigt werden –
in diesem Fall wäre der Weiterbestand des Museums ebenso wie bei der Finanzierung über eine
Zahlungsvereinbarung fraglich. Wiederum würde der Betriebsträger das
finanzielle Risiko tragen.
Zu 3.: In einem Zweckverband könnten sich alle derzeit wichtigen Finanzpartner
- bis auf den Bezirk Oberfranken, der erklärt hat, keinem Zweckverband
beitreten zu wollen – zusammenschließen. Ein Zweckverband wird i. d. R. für
einen Zeitraum von 20 Jahren gegründet und bietet damit für den Betrieb des
Museums für diesen Zeitraum rechtliche und finanzielle Sicherheit. Das
Kostenrisiko verteilt sich auf alle Partner des Zweckverbandes, da dieser als
eigene Rechtspersönlichkeit auftritt.
Für die dauerhafte
Sicherung des Museums als Bildungseinrichtung erscheint daher der Zweckverband
als die geeignete Form der Trägerschaft.
aus der Beratung:
Kreisrat Peter Jacobi beantragt die Absetzung/Verschiebung des Tagesordnungspunktes (§ 17 GO-KT), bis ein Gesamtkonzept über die Entwicklung der Museumslandschaft im Landkreis Coburg vorliegt. Die Beschlussfassung über ein Teilkonzept erachtet er für nicht sinnvoll.
Der Vorsitzende lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen.
Ergebnis: Bei 10 Ja-Stimmen ist der Antrag abgelehnt.
Kreisrat
Ziff. 4 Satz 2 alte Fassung:
Der Landkreis setzt
sich bei den Zweckverbandsverhandlungen zum Ziel, grundsätzlich den Anteil von
200.000 € je Haushaltsjahr nicht zu überschreiten.
Ziff. 4 Satz 2 neue
Fassung:
Der Landkreis Coburg verpflichtet seine Vertreter in der Verbandsversammlung des zu gründenden Zweckverbandes sicherzustellen, dass die Kostenbeteiligung bis zum Jahr 2021 den Betrag von 200.000 € jährlich nicht übersteigt.
Der von den Vertretern der ÖDP eingebrachte Antrag, die Einrichtung „Wildpark Tambach“ in das Teilkonzept Gerätemuseum Ahorn einzubebinden, ist nach Feststellung des Vorsitzenden nicht diskutabel. Es seien Gespräche geführt worden, wie dem Privatunternehmen geholfen werden könne. Dies habe aber mit der Museumslandschaft im Landkreis Coburg nichts zu tun und daher nicht behandlungsfähig.
Dem wird nicht widersprochen.