Beschluss:
Der Kostenerstattung
für eine stationäre Jugendhilfemaßnahme an den Landkreis Hildburghausen wird bis
zu einer Höhe von 130.000,00 € zugestimmt. Die Mittel werden als überplanmäßige
Ausgabe bereitgestellt.
Sachverhalt:
Aufgrund eines
Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom
Der Landkreis
Hildburghausen fordert rückwirkend eine Kostenerstattung ab dem
Hiervon ist ein
Betrag von ca. 130.000 € rechtlich unstrittig. Für einen Betrag von ca.
60.000,00 € läuft derzeit eine rechtliche Klärung, ob der Erstattungsantrag des
Landkreises Hildburghausen fristgerecht gestellt wurde. Hier gibt es
unterschiedliche Rechtsauffassungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und
des Bundesverwaltungsgerichts.
Ab dem
aus der Beratung:
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend und Familie vom 15.07.2014 lautet auf Kostenerstattung in Höhe von 130.000 €. Es bleibt dem Landkreis Hildburghausen unbenommen, die strittigen 60.000 € einzuklagen.