Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung für den Zeitraum vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, mit dem IPSG abzuschließen. Die Leistungsvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

 

Die Qualität unserer sozialen Beziehungen ist eng verbunden und wesentlich geprägt durch unsere emotionalen und sozialen Kompetenzen. Sie beeinflussen, wie wir mit unseren Emotionen und den Emotionen der anderen umgehen und wie wir Konflikte bewältigen. In der Vorschul- und Grundschulzeit ist der Erwerb emotionaler und sozialer Kompetenzen eine wichtige Entwicklungsaufgabe.

 

Ein Mangel oder das Fehlen dieser Kompetenzen wird als Ursache für viele Probleme und Auffälligkeiten von Kindern in der Schule gesehen. Bei den betroffenen Kindern sind frühzeitige Maßnahmen zur intensiven Verbesserung von sozialen und emotionalen Fähigkeiten und Fertigkeiten dringend erforderlich, um ein Scheitern in der Schule und spätere soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung durch massive Verhaltensauffälligkeiten zu vermeiden.

 

Die Stütz- und Förderklassen „CoSinus“ an der Heinrich-Schaumberger-Schule haben genau diesen Förderschwerpunkt der sozialen und emotionalen Entwicklung. In drei Lerngruppen, in den Jahrgangsstufen von 1. bis 4. werden insgesamt bis zu 24 Schülerinnen und Schüler unterrichtet und gefördert. Die zentrale Zielsetzung ist hierbei, die Kinder wieder in die Regelschule zurückzuführen  und ihnen eine schulische Ausbildung nach ihren individuellen Fähigkeiten und Ressourcen zu ermöglichen. Der ganztägige schulische Alltag wird gemeinsam von Sonderschullehrerinnen und –lehrern und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen gemeinsam gestaltet. Neben den Unterrichtseinheiten gibt es pädagogische Einzel- und Gruppenangebote sowie eine intensive Elternarbeit, die auch außerhalb der Schulzeit im häuslichen Umfeld der Familie stattfindet.

Von den derzeit 24 Schülerinnen und Schülern kommen 8 aus der Stadt und 16 aus dem Landkreis Coburg. Auch im nächsten Jahr bleiben die Schülerzahlen und die Verteilung auf Stadt und Landkreis voraussichtlich gleich.

 

Für die Fortführung der Stütz- und Förderklassen 1.- 4. soll die bisherige Leistungsvereinbarung für ein weiteres Jahr verlängert werden. Veränderungen in der Leistungsvereinbarung gab es in der Berechnung des Zuschusses an das IPSG. In Gesprächen mit dem Träger hat man sich auf die Umstellung für die Berechnung des Zuschusses nach den Vorgaben aus dem TVöD (Sozial- und Erziehungsdienst) plus einer 10 %igen Sachkostenpauschale von den gesamten Personalkosten geeinigt. Vom Gesamtzuschuss leistet das IPSG einen Eigenanteil von 10 %. Die Kosten für 130 Fachleistungsstunden sozial-therapeutischer Interventionen werden vom Eigenanteil des Trägers abgezogen. Dies ergibt im Endergebnis einen Zuschussbetrag von insgesamt 149.834 €. Im Vergleich zum letzten Jahr ergibt sich aus der neuen Berechnung eine geringfügige Erhöhung von 1014 €/Jahr. Der errechnete Gesamtzuschuss wird vom IPSG auf die einzelnen Kinder pro Monat gleichmäßig umgerechnet und jeweils Stadt und Landkreis Coburg in Rechnung gestellt. Die Erhöhung beläuft sich damit pro Kind auf nur 42,25 €/Jahr (=3,52 €/Monat). 

 

Das Konzept der Stütz- und Förderklassen wurde im Hinblick auf die Erweiterung für die 5. und 6. Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2014/2015 in der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie am 26.05.2014 durch den Geschäftsführer des IPSG, Herr Gabbert, ausführlich vorgestellt.