Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsvereinbarung für den Zeitraum vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015,
vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, mit dem IPSG
abzuschließen. Die Leistungsvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Die Qualität unserer sozialen Beziehungen ist eng
verbunden und wesentlich geprägt durch unsere emotionalen und sozialen
Kompetenzen. Sie beeinflussen, wie wir mit unseren Emotionen und den Emotionen
der anderen umgehen und wie wir Konflikte bewältigen. In der Vorschul- und
Grundschulzeit ist der Erwerb emotionaler und sozialer Kompetenzen eine
wichtige Entwicklungsaufgabe.
Ein Mangel oder das Fehlen dieser Kompetenzen wird als Ursache für
viele Probleme und Auffälligkeiten von Kindern in der Schule gesehen. Bei
den betroffenen Kindern sind frühzeitige Maßnahmen zur intensiven Verbesserung
von sozialen und emotionalen Fähigkeiten und Fertigkeiten dringend
erforderlich, um ein Scheitern in der Schule und spätere soziale und
gesellschaftliche Ausgrenzung durch massive Verhaltensauffälligkeiten zu
vermeiden.
Die Stütz- und Förderklassen „CoSinus“ an der
Heinrich-Schaumberger-Schule haben genau diesen Förderschwerpunkt der sozialen
und emotionalen Entwicklung. In drei Lerngruppen, in den Jahrgangsstufen von 1.
bis 4. werden insgesamt bis zu 24 Schülerinnen und Schüler unterrichtet und
gefördert. Die zentrale Zielsetzung ist hierbei, die Kinder wieder in die
Regelschule zurückzuführen und ihnen
eine schulische Ausbildung nach ihren individuellen Fähigkeiten und Ressourcen
zu ermöglichen. Der ganztägige schulische Alltag wird gemeinsam von
Sonderschullehrerinnen und –lehrern und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
gemeinsam gestaltet. Neben den Unterrichtseinheiten gibt es pädagogische
Einzel- und Gruppenangebote sowie eine intensive Elternarbeit, die auch
außerhalb der Schulzeit im häuslichen Umfeld der Familie stattfindet.
Von den derzeit 24 Schülerinnen und Schülern kommen 8 aus der Stadt und 16
aus dem Landkreis Coburg. Auch im nächsten Jahr bleiben die Schülerzahlen und
die Verteilung auf Stadt und Landkreis voraussichtlich gleich.
Für die Fortführung der Stütz- und Förderklassen 1.- 4. soll die
bisherige Leistungsvereinbarung für ein weiteres Jahr verlängert werden.
Veränderungen in der Leistungsvereinbarung gab es in der Berechnung des
Zuschusses an das IPSG. In Gesprächen mit dem Träger hat man sich auf die
Umstellung für die Berechnung des Zuschusses nach den Vorgaben aus dem TVöD
(Sozial- und Erziehungsdienst) plus einer 10 %igen Sachkostenpauschale von den
gesamten Personalkosten geeinigt. Vom Gesamtzuschuss leistet das IPSG einen
Eigenanteil von 10 %. Die Kosten für 130 Fachleistungsstunden
sozial-therapeutischer Interventionen werden vom Eigenanteil des Trägers
abgezogen. Dies ergibt im Endergebnis einen Zuschussbetrag von insgesamt 149.834
€. Im Vergleich zum letzten Jahr ergibt sich aus der neuen Berechnung eine geringfügige
Erhöhung von 1014 €/Jahr. Der errechnete Gesamtzuschuss wird vom IPSG auf die
einzelnen Kinder pro Monat gleichmäßig umgerechnet und jeweils Stadt und
Landkreis Coburg in Rechnung gestellt. Die Erhöhung beläuft sich damit pro Kind
auf nur 42,25 €/Jahr (=3,52 €/Monat).
Das Konzept der Stütz- und Förderklassen wurde im Hinblick auf die
Erweiterung für die 5. und 6. Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2014/2015 in der Sitzung
des Ausschusses für Jugend und Familie am 26.05.2014 durch den Geschäftsführer
des IPSG, Herr Gabbert, ausführlich vorgestellt.