Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 5

Beschluss:

 

Aufgrund der Haushaltsermächtigung 2014 und des noch vorhandenen Haushaltseinnahmerestes aus 2013 über 400.000 € nimmt der Landkreis Coburg zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes 2014 entsprechende Kredite bis zu 6.465.000 € auf.

 

Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, die entsprechenden Verträge zu den geeignetsten Bedingungen abzuschließen.

 


Sachverhalt:

 

In der am 27.02.2014 vom Kreistag erlassenen Haushaltssatzung 2014 ist der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 6.065.000 € festgesetzt. Diese Kreditermächtigung ist im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Würdigung der Haushaltssatzung 2014 durch die Regierung von Oberfranken genehmigungspflichtig. Obwohl die Regierung die derzeitige Verschuldung und den weiteren Anstieg der Verschuldung in den kommenden Finanzplanungsjahren sehr kritisch sieht, wurde die entsprechende Genehmigung mit Schreiben vom 23.05.2014 erteilt. Die Regierung erwartet jedoch, dass Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, verstärkt zur Verminderung des Kreditbedarfs verwendet werden.

 

Auch wenn derzeit noch nicht erkennbar ist, welcher genaue Kreditbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2014 notwendig wird, ist die erforderliche Einzelentscheidung durch die Beschlussgremien des Landkreises in die Wege zu leiten. Selbstverständlich werden vor einer Kreditaufnahme alle anderen Deckungsmittel (Zuschüsse, Zuführung vom Verwaltungshaushalt etc.) voll ausgeschöpft, so dass die gesetzliche Zulässigkeit uneingeschränkt vorliegt. Infolge des derzeit günstigen Zinsniveaus kann es jedoch durchaus sinnvoll und zweckmäßig sein, unabhängig vom Erfordernis diese Kreditermächtigung in 2014 als Vorgriff für die kommenden Jahre in voller Höhe auszuschöpfen.

 

Hinsichtlich des Verfahrens zur Kreditaufnahme sind mehrere Grundsätze zu beachten, deren Anwendung im Hinblick auf den Grundsatz von Wirtschaftlichkeit geboten ist (z.B. Einholen von Vergleichsangeboten, Effektivzinssatz, Konditionen marktüblich etc.).

 

Weil der Abschluss eines Kreditvertrages ein Tagesgeschäft ist und zum anderen der genaue Zeitpunkt des Bedarfs an Fremdmitteln nicht zu taxieren ist, wurde in der Vergangenheit der Landrat ermächtigt, im Interesse einer Zinskostenminimierung zu einem günstigen Zeitpunkt über das geeignetste Angebot zu entscheiden.

 

Wie bereits in den Vorjahren, besteht auch in 2014 die Möglichkeit, Investitionen im Bereich der kommunalen Infrastruktur über einen KfW-Kommunalkredit bzw. einem Investkredit Kommunal der BayernLabo oder der LfA Förderbank Bayern mit einer zehnjährigen Zinsbindung zinsgünstig zu finanzieren. Aus diesen Programmen kann der Jahreskreditbedarf je nach Investitionsvorhaben in der Regel zu mindestens 50% der förderfähigen Investitionskosten gedeckt werden. Der verbleibende Restbetrag der Kreditermächtigung sollte wie in den Vorjahren nach dem bisherigen Verfahren auf dem Kapitalmarkt ausgeschöpft werden.

 

Im vergangenen Haushaltsjahr 2013 belief sich die Kreditermächtigung auf insgesamt 7.100.000 €, die jedoch einschließlich eines im Zuge des Jahresabschlusses gebildeten Haushaltseinnahmerestes von 400.000 € lediglich mit 6.815.000 € ausgeschöpft wurde. Das maximale Kreditaufnahmevolumen 2014 erhöht sich dadurch um diesen Haushaltseinnahmerest auf 6.465.000 €.

 

Tatsächlich aufgenommen in 2013 wurden Kredite über insgesamt 6.415.000 €.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Kredite:

 

-         443.000 € Energiekredit Kommunal Bayern bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt

Laufzeit 20 Jahre

Zinssatz 0,0% auf 10 Jahre fest

-         4.057.000 € Investkredit Kommunal Bayern bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt,

Laufzeit 30 Jahre,

Zinssatz 1,48% auf 10 Jahre fest

-         775.000 € Infrakredit Kommunal bei der LfA Förderbank Bayern

Laufzeit 20 Jahre,

Zinssatz 1,33 % auf 10 Jahre fest

-         580.000 € Kommunaldarlehen bei der LIGA Bank, Bamberg

Laufzeit 30 Jahre

Zinssatz 2,21% auf 15 Jahre fest

-         580.000 € Kommunaldarlehen bei der Sparkasse Coburg-Lichtenfels

Laufzeit 20 Jahre

Variabler Zinssatz, derzeit 0,74%

 

Für 2014 ist eine ähnliche Aufteilung der Kreditermächtigung vorgesehen.

 


aus der Beratung:

 

Kreisrat Rainer Mattern fragt, ob hinsichtlich der vorherigen Beschlussfassung (Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes) die Beschlüsse überprüft und evtl. erneut behandelt würden, für die jetzt eine Kreditaufnahme erforderlich wird. Im Besonderen spricht er die Umstellung auf LED-Beleuchtung im Landratsamt Coburg an und den hierfür vorgesehenen Energiekredit.

 

Dies verneint der Vorsitzende mit Hinweis auf die rechtlich nicht zu beanstandenden Beschlüsse der Landkreisgremien.