Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Die zwischen der DB Netz AG Regionalbereich Süd, dem Landkreis Coburg und der Gemeinde Ebersdorf b. Coburg getroffene Kreuzungsvereinbarung über die Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge im Zuge der Verlegung der Kreisstraße CO13 bei Ebersdorf b. Coburg vom 22./29.01.2104 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Nach Vorliegen der Genehmigung durch das Eisenbahn-Bundesamt ist unverzüglich über die Regierung von Oberfranken und die Oberste Baubehörde in München die Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums für den Bundesanteil zu beantragen.

 

Der Zuwendungsantrag für eine GVFG- und FAG-Förderung des Landkreisanteils durch die Regierung von Oberfranken ist bis zum 01.09.2014 entsprechend fortzuschreiben und zu aktualisieren.

 


Sachverhalt:

 

Im am 27.02.2014 beschlossenen derzeit gültigen Investitionsprogramm des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 78 in den Jahren 2014 – 2017 die Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge und entsprechende Verlegung der Kreisstraße CO13 bei Ebersdorf bei Coburg mit Gesamtkosten von 16.800.000 € vorgesehen. Diese Maßnahme genießt in der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenliste des Kreisstraßenbauprogramms 2014-2017 höchste Priorität. Die Kreisstraße CO13 ist bereits seit 1992 Gegenstand umfangreicher Beratungen in den verschiedensten Gremien des Landkreises, zuletzt am 07.06.2013 im Kreistag.

 

In dieser Sitzung hatte der Kreistag einen Beschluss des Bauausschusses vom 18.04.2013, durch entsprechende Verhandlungen mit allen Beteiligten Verbesserungen gegenüber der ursprünglich von der Bahn vorgeschlagenen Fiktivlösung für die Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge im Zuge der Kreisstraße CO13 zu erreichen, zustimmend zur Kenntnis genommen sowie den Landrat ermächtigt und beauftragt, schnellstmöglich eine Kreuzungsvereinbarung zu den für den Landkreis günstigsten erzielbaren Bedingungen abzuschließen. Auf die seinerzeitige Beschlussvorlage und die entsprechende Beschluss-Niederschrift wird insoweit Bezug genommen.

 

In der Folgezeit wurden mehrere Alternativvarianten zum Fiktiventwurf erstellt. Auch fanden mehrere Abstimmungsgespräche mit der Deutschen Bahn in Nürnberg und der Regierung von Oberfranken statt. Dabei konnte einvernehmlich eine Kompromisslösung zwischen den Vorstellungen der Bahn und den Vorstellungen des Landkreises gefunden werden. Für die Fertigung einer unterschriftsreifen Kreuzungsvereinbarung mussten jedoch noch eine Reihe von Details geklärt werden. Auch mussten die Pläne und Kostenberechnungen als Anlage zur abzuschließenden Kreuzungsvereinbarung entsprechend überarbeitet und aktualisiert werden.

 

Die Reinschrift der Kreuzungsvereinbarung samt aller Anlagen konnte dem Landkreis daher erst im Dezember 2013 zugeleitet werden. Diese sieht auf der Grundlage der aktuellen Preise eine Kostenbeteiligung von Bund und Bahn von jeweils rd. 4.644.000 € vor, die mit einem Quotienten an die Preisentwicklung der zu bauenden Reallösung gekoppelt ist. Hinsichtlich der weiteren Vertragsinhalte wird auf die als Anlage beigefügte Kreuzungsvereinbarung Bezug genommen.

 

Die Unterzeichnung durch den Landkreis und der Gemeinde Ebersdorf bei Coburg erfolgte am 22.01.2014, die Gegenzeichnung durch die DB Netz AG, Regionalbereich Süd, am 29.01.2014. Seitens der Bahn wird jedoch noch eine Genehmigung durch das Eisenbahnbundesamt erforderlich, die noch am gleichen Tag beantragt wurde und mit deren Eingang nach damaligen Erkenntnissen in ca. 4-6 Wochen gerechnet werden konnte. Erst wenn diese vorliegt, kann dann vom Landkreis über die Regierung von Oberfranken und die Oberste Baubehörde in München die erforderliche Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums in Berlin für den Bundesanteil beantragt werden. Auch kann erst dann ein abschließender endgültiger Zuwendungsantrag für eine GVFG- und FAG-Förderung bei der Regierung von Oberfranken gestellt werden.

 

Mit Schreiben vom 05.03.2014 teilte das Eisenbahn-Bundesamt mit, dass die von der DB Netz AG, Nürnberg, vorgelegten Antragsunterlagen für die fachtechnische und wirtschaftliche Prüfung nicht ausreichend sind und bat um die Vorlage folgender weiteren Unterlagen:

 

1.  Bestandspläne Kreuzungen (BÜSA)

2.  Bestandspläne Strecke (Kabellage- und Übersichtspläne)

3.  LST-Planung Rückbau Bahnübergänge

4.  Planung Fernmeldeanlagen

5.  Planung Oberleitungsanlagen

6.  Grunderwerbsplan/Grunderwerbsverzeichnis

7.  Kostenberechnungen mit detaillierter Darstellung der zugrundeliegenden Einzelpositionen (Mengen/Massen und Einheitspreise)

8.  Bauwerksplan für den Fiktiventwurf Fußgängerunterführung

9.  Erläuterungsbericht Fußgängerunterführung

 

Mit Ausnahme der Ziffern 3 und 5 konnten alle Punkte bis Ende Mai 2014 durch den Landkreis, den Gauff-Ingenieuren Nürnberg und der DB Netz AG Nürnberg abgearbeitet werden. Für die LST-Planung Rückbau Bahnübergänge und die Planung der Oberleitungsanlagen wurde die Beauftragung eines Fachbüros, der Gauff Rail Engineering GmbH in Nürnberg erforderlich. Dieses Büro hat zugesagt, die Arbeiten bis Ende August 2014 fertig zu stellen. Anschließend werden diese Unterlagen unmittelbar dem Eisenbahnbundesamt zugeleitet. Der dortige Sachbearbeiter hat nach Erhalt dieser Unterlagen eine Bearbeitungszeit von zwei Wochen für die abschließende Prüfung zugesichert, so dass Mitte bis Ende September 2014 mit der Genehmigung durch das Eisenbahnbundesamt gerechnet werden kann.

 

Unverzüglich wird dann über die Regierung von Oberfranken und die Oberste Baubehörde in München die Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums in Berlin in die Wege geleitet. Nach Auskunft der Regierung von Oberfranken muss für dieses Verfahren ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten eingeplant werden. Im Ergebnis bedeutet dies, dass mit einer Zustimmung des Bundes im Jahre 2014 nicht mehr zu rechnen sein wird.

 

Das Zuwendungsverfahren für ein GVFG- und FAG-Förderung des Landkreisanteiles wird rechtzeitig zum Stichtag 01.09.2014 aktualisiert und fortgeschrieben. Die entsprechenden Bewilligungsbescheide werden von der Regierung von Oberfranken jedoch erst dann erlassen, wenn die Zustimmung des Bundes für den Bundesanteil vorliegt und damit die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist. Dies wird aus den geschilderten Gründen erst 2015 der Fall sein. Ein förderunschädlicher Baubeginn noch in 2014 ist somit nicht möglich.

 

Als Vorwegmaßnahme kann in 2014 lediglich die Verlegung der Gasleitungen und des Lichtwellenleiterkabels erfolgen. Die Regierung von Oberfranken hat nach Rücksprache mit der Obersten Baubehörde mit Schreiben vom 18.12.2013 dieser förderunschädlichen Vorsorgemaßnahme zugestimmt und mitgeteilt, dass die hierfür anfallenden Kosten (Landkreisanteil ca. 405.000 €) bei der späteren Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten mit berücksichtigt werden. Die Arbeiten sind durch das vom Gasbetreiber Open Grid Europe beauftragte Ingenieurbüro Weyrauther aus Bamberg bereits ausgeschrieben und sollen in der Zeit vom 21.07. bis 30.09.2014 durchgeführt werden.