Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 1

Beschluss:

 

Die mit Beschluss des Kreistages vom 08.05.2014 bestellten ehrenamtlich Beauftragten für die Bereiche Senioren und Sport erhalten für ihre Tätigkeit jeweils eine monatliche Aufwandsentschädigung von 175,00 €.

 

Diese Regelung gilt auch für alle künftig vom Kreistag Coburg bestellten ehrenamtlich Beauftragten weiterer Bereiche.


Sachverhalt:

 

In der konstituierenden Sitzung am 08.05.2014 hat der Kreistag des Landkreises Coburg Herrn Dr. Wolfgang Hasselkus zum Seniorenbeauftragten und Herrn Peter Rückert zum Sportbeauftragten jeweils für die Wahlperiode 2014-2020 bestellt.

 

Nach Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Jugend und Familie am 15.07.2014 soll in der Sitzung des Kreistages am 24.07.2014 Herr Kanat Akin zum Jugendbeauftragten bestellt werden.

 

Die Satzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte und der sonstigen für den Landkreis ehrenamtlich Tätigen vom 08.05.2014 sieht für die Aufwandsentschädigung der o. g. Beauftragten keine konkreten und ausreichenden Regelungen vor.

 

In einer Vorbesprechung am 06.05.2014 zur Vorbereitung der konstituierenden Sitzung des Kreistages mit den Fraktionsvorsitzenden hat man sich darauf verständigt, die Entschädigung für mögliche weitere Beauftragte an die Aufwandsentschädigung für bereits für den Landkreis tätige ehrenamtlich Beauftragte (z. B. Behindertenbeauftragter, Archivpfleger) anzugleichen und dazu einen Beschluss des Kreistages herbeizuführen.

 

Die meisten bereits tätigen ehrenamtlich Beauftragten erhalten eine Aufwandsentschädigung von 175,00 € pro Monat.


aus der Beratung:

 

Da der Kreistag in der heutigen Sitzung die Behandlung und Abstimmung über die Einsetzung eines Jugendbeauftragten vertagt hat, ist der Beschlusstext entsprechend anzupassen.