Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt der Neufassung des § 9 der Satzung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH, die als Anlage einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, zu und genehmigt das zustimmende Votum des Landrats als gesetzlicher Vertreter des Landkreises Coburg in der Gesellschafterversammlung am 03.07.2014 nachträglich.

 


Sachverhalt:

 

Die Betriebsräte der beteiligten Gesellschafterkliniken haben ein Statusfeststellungsverfahren mit dem Ziel eingeleitet, eine paritätische Mitbestimmung im Sinne des Mitbestimmungsgesetzes im Verbund der REGIOMED-KLINIKEN GmbH zu erreichen. Hintergrund ist die Frage, ob die Gesellschaften der REGIOMED-KLINIKEN GmbH dem Tendenzschutz des § 1 Abs. 4 S. 1 MitbestG unterliegenden. Nachdem sie in erster Instanz obsiegt haben, ist zwischenzeitlich die Berufung beim OLG Thüringen in Jena anhängig. Zur Beilegung dieses Rechtsstreits haben sich die Parteien in der oben genannten Vereinbarung darauf geeinigt, unter Beibehaltung ihrer jeweiligen Rechtsauffassungen, für die Dauer von vier Jahren den Rechtsstreit ruhen zu lassen, einen Aufsichtsrat unter Einbeziehung der Betriebsräte zu bilden und nach Ablauf der vier Jahre über eine Fortsetzung und gegebenenfalls Veränderung dieser Vereinbarungen und der Beteiligung der Betriebsräte am Aufsichtsrat zu verhandeln.

 

Mit der Genehmigung dieser Vereinbarung durch die Gesellschafter und deren mit einer Vertrags-/Satzungsänderung zu befassenden Gremien der (Gebietskörperschaften und Zweckverbände) sowie der Vorlage des zwischen den Parteien einvernehmlich ausgehandelten textlichen Änderung des Gesellschaftsvertrages wird von sämtlichen Prozessparteien im Verfahren vor dem Thüringer OLG der Rechtsstreit, nachdem die Gesellschaftsvertragsänderung wirksam geworden ist, für erledigt erklärt, um das Gerichtsverfahren zu beenden.

 

Die Gesellschafterversammlung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH hat am 03.07.2014 dem Entwurf der Änderung des § 9 des Gesellschaftsvertrages wie folgt zugestimmt:

 

„Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen hiermit die Änderung der Satzung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH auf Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfes. Die Umsetzung der Satzungsänderung muss notariell beglaubigt erfolgen und wird erst dann vorgenommen, wenn die Zustimmungen der jeweiligen kommunalen Gremien sowie die kommunalrechtlichen Genehmigungen der Regierung Oberfranken und des Thüringer Landesverwaltungsamtes vorliegen.“


aus der Beratung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Diskrepanz der genannten Fristen (§ 9 Abs. 5 der Satzung bzw. Darstellung Sachverhalt) abklären.