Beschluss:

 

Das vorgestellt Linienbündelungskonzept wird als Ordnungskonzept des Landkreises Coburg beschlossen. Das in der Anlage versendete Konzept wird Bestandteil des Beschlusses und ist Bestandteil des 4. Nahverkehrsplans von Stadt und Landkreis Coburg.

 


Sachverhalt:

 

Die Liniengenehmigungen für den straßengebundenen öffentlichen Verkehr in der Aufgabenträgerschaft des Landkreises Coburg laufen zum 31.08.2016 aus. Diese Verkehre werden heute vollständig von der OVF GmbH betrieben. Die Verkehrsleistungen sind vor dem Hintergrund des Rückgangs der Schülerzahlen und des allgemeinen Bevölkerungsrückgangs nicht mehr dauerhaft eigenwirtschaftlich im bestehenden Umfang möglich.

 

Zur Sicherstellung des Bedienungsangebots in heutiger Qualität und Quantität ist ein Ordnungskonzept des Aufgabenträgers Landkreis Coburg erforderlich. Dieses sogenannte Linienbündelungskonzept soll zum Einen das Herausbrechen ertragsstarker Linien aus dem heutigen Gefüge verhindern („Rosinenpickerei“), zum Anderen den weiteren Betrieb wirtschaftlich schwacher Linien im Verbund mit wirtschaftlich starken Linien absichern.

 

Das Linienbündelungskonzept beschreibt den Ordnungsrahmen zur Zusammenfassung der Linien im Landkreis in zwei Teilnetze als Grundlage für zukünftige Genehmigungen. Es dokumentiert das öffentliche Verkehrsinteresse des Ausgabenträgers Landkreis Coburg im Hinblick auf die Neuvergabe der in 2016 anstehenden Genehmigungen.

 

Bei der Einholung von Stellungnahmen bei den Bestandsunternehmen, den Nachbarlandkreisen und der Regierung von Oberfranken bestand Einverständnis mit dem Linienbündelungskonzept. Einzelne Anregungen werden bei den weiteren Planungsschritten berücksichtigt.