Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 56, Nein: 1

Beschluss:

 

Die vorgestellten Standards für die zukünftige Nahverkehrsbedienung werden als Grundlage für den 4. Nahverkehrsplan für Stadt und Landkreis Coburg im Bereich des Landkreises beschlossen. Auf dieser Grundlage werden Bedienungsmodelle entwickelt und abgestimmt, die mit dem Nahverkehrsplan endgültig beschlossen werden.

 

Die Anlage „Anforderungsprofil Regionalverkehr“ mit den ausführlichen Festlegungen zu den Standards wird Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Verkehr sind die von den Ländern benannten Behörden (Aufgabenträger) zuständig. Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebots, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan (PBefG § 8, Abs. 3).

 

An den vierten Nahverkehrsplan für Stadt und Landkreis Coburg sind von Seiten des Landkreises hohe Anforderungen zu stellen. Dieser Nahverkehrsplan wird die Grundlagen für die Vergabe der Leistungen über den 31.08.2016 hinaus festlegen.

 

Dazu sind Bedienungs- und Qualitätsstandards festzulegen und Festsetzungen für die Barrierefreiheit zu treffen. Des Weiteren sind Haltestellenstandards und Anforderungen für den Schulverkehr zu formulieren.

 

Großen Einfluss auf die Festsetzungen im Nahverkehrsplan haben die absehbaren Entwicklungen der Einwohner- und Schülerzahlen. Vor allem der Schülerverkehr stellt heute die wesentliche Einnahmengröße für den öffentlichen Verkehr dar. Für die sich abzeichnende rückläufige Entwicklung sollen frühzeitig Anpassungen getroffen werden, die einen attraktiven öffentlichen Verkehr bei sinkenden Einnahmen erhalten können.