Beschluss:

 

Der Landkreis Coburg tritt dem Verein „Europäische Metropolregion Nürnberg e.V.“ bei.

 

Der Landrat oder sein Vertreter wird beauftragt, die für den Landkreis Coburg erforderliche Beitrittserklärung abzugeben.

 


Sachverhalt:

 

In der Ratssitzung am 01.10.2013 in Hof fasste der Rat der Europäischen Metropolregion Nürnberg den Beschluss zur Gründung eines Vereins „Europäische Metropolregion Nürnberg“ als rechtstragende Säule für die Metropolregion Nürnberg.

Der Verein wird mit seinen Gremien Mitgliederversammlung und Vorstand die Governance der Metropolregion Nürnberg abbilden. Das bedeutet insbesondere, dass der Vorstand des Steuerungskreises der Metropolregion dem Vorstand des Vereins entsprechen soll und Beschlüsse einstimmig gefasst werden.

 

Der in das Vereinsregister einzutragende Verein soll künftig als juristische Person für die Europäische Metropolregion Nürnberg folgende Aufgaben wahrnehmen:

 

·         Auftreten als Steuersubjekt

·         Beantragung und Empfang von Fördermitteln der Europäischen Union, des Bundes, des Landes und anderer Fördermittelgeber für die Europäische Metropolregion Nürnberg

·         Personalanstellungen

 

Kosten und/oder Beiträge fallen grundsätzlich nur im bisherigen Rahmen der Metropolregion Nürnberg an. Es wird keinen erhöhten Kostenaufwand für die Mitglieder des Vereins geben.

Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Verein gelten die gleichen Bedingungen wie in der Geschäftsordnung der Europäischen Metropolregion Nürnberg für ihre Mitglieder beschrieben.

 

Mitglieder im Verein können werden:

 

-       kreisfreie Städte und Landkreise in der Metropolregion Nürnberg

-       einwohnerstärkste kreisangehörige Gemeinden der Landkreise in der Metropolregion Nürnberg

-       Bezirke in der Metropolregion Nürnberg als kooptierte Mitglieder

-       der Förderverein „Wirtschaft für die Europäische Metropolregion Nürnberg e.V.“

 

Die meisten Kommunalpartner in der Metropolregion Nürnberg haben ihre Vereinsmitgliedschaft und damit diesen formellen Akt bereits beschlossen. Fast alle Gebietskörperschaften in der bisherigen Kooperation sind damit in der Lage, im Rahmen der Mitgliederversammlung des Vereins am 25.07.2014 dem Verein beizutreten.