Beschluss:
Der Kostenerstattung für eine stationäre Jugendhilfemaßnahme an den
Landkreis Hildburghausen wird bis zu einer Höhe von 130.000,00 € zugestimmt. Die Mittel werden als überplanmäßige
Ausgabe bereitgestellt.
Sachverhalt:
Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom
Der Landkreis Hildburghausen fordert rückwirkend eine Kostenerstattung
ab dem
Hiervon ist ein Betrag von ca. 130.000,00 € rechtlich unstrittig. Für
einen Betrag von ca. 60.000,00 € läuft derzeit eine rechtliche Klärung, ob der
Erstattungsantrag des Landkreises Hildburghausen fristgerecht gestellt wurde. Hier
gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts.
Ab dem
Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird deshalb vorgeschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen: