Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

JaS wird an der Mittelschule Rödental-Oeslau eingeführt    10:1 Stimmen

 

JaS wird an der Grundschule „An der Heubischer Straße“, Neustadt eingeführt   8:6 Stimmen

 

Der Landkreis übernimmt dabei einen Zuschuss in gleicher Höhe, wie der des Freistaats, das entspricht ca. 1/3 der Kosten                  12:1 Stimmen

 

mehrheitlich beschlossen


Sachverhalt:

Die Mittelschule Rödental-Oeslau und die Neustadter Grundschulen An der Heubischer Straße und Wildenheid/Haarbrücken haben beantragt, an ihren Schulen Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) einzusetzen.

 

1.            JaS und das staatliche Förderprogramm

 

Jugendsozialarbeit an Schulen wird seit 2002 vom Freistaat Bayern mit einem Festbetrag von 16.360 € je vollzeitbeschäftigter Fachkraft gefördert. Seit 2009 erfolgt die staatliche Förderung neuer Stellen nach drei Prioritäten:

  1. Priorität: Mittel-, Förder- und Berufsschulen
  2. Priorität: Grundschulen mit einem Migrantenanteil von über 20 Prozent
  3. Priorität: Realschulen (nur in besonders gelagerten Einzelfällen)

Zielgruppe von JaS sind SchülerInnen, die durch ihr Verhalten, insbesondere durch erhebliche erzieherische, psychosoziale und familiäre Probleme, Schulverweigerung, erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft auffallen, deren soziale und berufliche Integration aufgrund von individuellen und/oder sozialen Schwierigkeiten sowie aufgrund eines Migrationshintergrundes erschwert ist. JaS richtet sich nicht an die gesamte Schülerschaft.

Diese benachteiligten jungen Menschen sind individuell zu beraten (Einzelfallhilfe), soziale Kompetenzen oder z.B. die Befähigung zur Konfliktbewältigung sollen mit Methoden der sozialen Gruppenarbeit und Trainingskurse erworben und die soziale Integration des/der Einzelnen durch Kontakte im Sozialraum angebahnt und unterstützt werden. Weitere Zielgruppe sind die Eltern, die mit vergleichbaren Methoden angesprochen werden. Bei gravierenden familiären oder erzieherischen Problemen kann unter Steuerungsverantwortung des Jugendamts auch die Vermittlung weiterer Leistungen der Jugendhilfe angezeigt sein. Neben der vernetzten Kooperation mit div. Partnern wie z.B. die Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kitas, Jugendarbeit ist eine enge Verzahnung insbesondere mit dem Sozialen Dienst des Jugendamts strukturell zu verankern.

 

Voraussetzungen für eine Antragstellung sind

  • die Bedarfsfeststellung anhand von sozialen Belastungsindikatoren durch den Jugendhilfeausschuss
  • die Vorlage eines in Federführung des Jugendamtes gemeinsam mit Schulamt und der betroffenen Schule erstellten und unterzeichneten Konzepts
  • der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit den Beteiligten
  • der Einsatz eines/r SozialpädagogIn als JaS, in der Regel als Vollzeitstelle
  • eine mind. der staatlichen Förderung entsprechende Finanzierung durch die öffentliche Jugendhilfe, wobei die staatliche Förderung ca. 1/3 des Arbeitgeberaufwands der Personalkosten abdeckt.

 

2.            JaS in Oberfranken

 

Laut dem zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (STMAS) waren mit Stand April 2014 in Oberfranken JaS-Stellen in folgenden Städten und Landkreisen eingesetzt:

 

Landkreis / Kreisfreie Stadt

Anzahl der Schulen

Stadt Bamberg

7

Stadt Bayreuth

5

Stadt Coburg

2

Stadt Hof

4

Landkreis Bamberg

9

Landkreis Bayreuth

2

Landkreis Coburg

3

Landkreis Forchheim

9

Landkreis Hof

12

Landkreis Kronach

6

Landkreis Kulmbach

7

Landkreis Lichtenfels

8

Landkreis Wunsiedel

3

 

Die Verteilung auf die dabei erreichten Schultypen sieht wie folgt aus:

 

Schultyp

Anzahl der Schulen

Mittelschulen

61

Förderschulen (HS-Stufe)

11

Berufsschulen

1

Grundschulen

4

 

Im Landkreis Coburg sind seit 2009 drei JaS-Stellen im Umfang von 0,5 Vollzeitstelle in Trägerschaft des Landkreises an den Förderzentren Glockenberg- und Heinrich-Schaumberger-Schule und an der Mittelschule Am Moos in Neustadt eingerichtet.

 

3.            Sozialraumanalyse des Landkreises Coburg

 

Die Verwaltung hat eine Sozialraumanalyse durchgeführt. Die dabei gewählten Indikatoren treffen quantitative Aussagen zu den Risikofaktoren Alleinerziehend, Armut und Arbeitslosigkeit, sowie zur Kindeswohlgefährdung, zur Jugendkriminalität und der Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen.

 

Die dargestellten Werte sind keine prozentualen oder absoluten Zahlenangaben, sondern sog. Standardpunktzahlen, die eine Vergleichbarkeit zwischen den Städten und Gemeinden zulassen. Der Standwert des Landkreises ist mit 100 angegeben; darüber liegende Werte weisen eine relative Belastung innerhalb des Landkreises aus.

 

Die Auswertung erfolgt nicht nach Gemeinden, sondern nach den Schulsprengeln der Mittelschulen. Diese gelten zwar nicht für die Grundschule, was aber unerheblich ist, da von allen Grundschulen im Landkreis Coburg nur die Grundschule An der Heubischer Straße in Neustadt mit einer Quote von 22,07 % die staatliche JaS-Fördervoraussetzung eines mind. 20 % Migrantenanteils erfüllt.

 

Innerhalb des Landkreises zeigt sich, dass Neustadt bei allen Belastungsindikatoren über dem Landkreisdurchschnitt liegt, Rödental in 5 Bereichen, was im Hinblick auf deren städtische Strukturen nicht erstaunt.
In allen anderen Schulsprengeln ist jeweils nur ein einzelner Bereich überproportional vertreten, in einem Schulsprengel liegen sogar alle Belastungsindikatoren unter dem Landkreisdurchschnitt.

 

Seitens der Schulen, die die Einrichtung einer JaS-Stelle beantragt haben, sind eigene Datenerhebungen und Erkenntnisse vorgelegt worden.

 

Laut Grundschule an der Heubischer Straße sind bis zu ¼ der SchülerInnen im sozio-emotionalen Bereich auffällig und z.T. in kinder- und jugendpsychiatrischer oder psychologischer Behandlung. Bei 18 % der SchülerInnen greifen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (als ein Hinweis auf Kinderarmut) und jedes 20. Kind würde „vom Jugendamt betreut“.

 

Die Mittelschule Rödental-Oeslau sieht den Bedarf an JaS gegeben, da viele SchülerInnen aus Alleinerziehenden-/Patchwork-Familien stammen, sowie in materieller Armut (ALG II) leben. Bei 15 % der SchülerInnen läge ein sonderpädagogischer Förderbedarf, vorwiegend im sozial-emotionalen Bereich, vor.

 

Der Indikator Kinderarmut bestätigt die von beiden Schulen benannten Problemlagen. Neustadt und Rödental liegen über dem Landkreisdurchschnitt.
Die von der Mittelschule Rödental-Oeslau benannte Problematik eines hohen Anteils Alleinerziehender bzw. Patchworkfamilie kann durch die Sozialraumanalyse nicht bestätigt werden. Rödental liegt hier unter der Standardpunktzahl von 100.

Der überdurchschnittliche Jugendhilfebedarf in Neustadt bestätigt zwar dem Grunde nach die Einschätzung der Grundschule An der Heubischer Straße. Innerhalb Neustadts liegt dieser Inanspruchnahmewert aber deutlich unter dem Durchschnitt, da hier bei 9 % aller Kinder und Jugendlichen eine Hilfe zur Erziehung stattfindet.

 

Kinder mit sozio-emotionalem Förderbedarf fallen in der Jugendhilfe unter den Personenkreis der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte. Rödental und Neustadt liegen hier –neben 2 weiteren Schulsprengeln- über dem Landkreisdurchschnitt.

 

 

 

In der Auswertung bestätigt sich also grundsätzlich das, was die beiden Schulen melden. In der Höhe zu SchülerInnen mit sozio-emotionalem Förderbedarf sind die Zahlen jedoch zu bezweifeln. Landkreisweit haben weniger als 1 % aller Kinder und Jugendlichen einen Hilfebedarf als seelisch Behinderte.

 

4.            Konsequenzen

 

Die Grundschule Wildenheid/Haarbrücken erfüllt die Fördervoraussetzungen für JaS im Hinblick auf den Migrationsanteil von 20 % nicht. Eine weitergehende Befassung mit diesem Antrag entfällt deshalb.

 

Die Grundschule An der Heubischer Straße und die Mittelschule Rödental-Oeslau

erfüllen die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen, wobei gemäß der Richtlinien des STMAS bei einer Einführung von JaS vorrangig die Mittelschule und nachrangig die Grundschule an zweiter Stelle zu versorgen wäre.

 

Aus der vorliegenden Analyse sind verschiedene Handlungsoptionen möglich:

 

JaS stellt eine gute Ergänzung zu den bereits vorhandenen Hilfen und der Schnittstelle zu dem in den Sozialräumen angesiedelten Sozialen Dienst dar. Zwingend ist dieser Ausbau aber nicht.

 

Option 1:

Unter Berücksichtigung der laufenden Folgekosten für den Landkreis wird deshalb keine weitere JaS-Stelle eingerichtet.

 

Option 2:

JaS wird entsprechend der Prioritätensetzung des staatlichen Förderprogramms nur an der Mittelschule Rödental-Oeslau eingeführt. Für diesen Ausbau wird der Bedarf bestätigt, für weitere Schulen besteht kein Ausbaubedarf.

Die Einführung setzt neben der staatlichen Förderung und dem gleich hohen Anteil des Landkreises Coburg eine Mitfinanzierung durch den Sachaufwandsträger der Schule in Höhe des noch dann noch verbleibenden Aufwands voraus.

 

Option 3:

JaS wird sowohl an der Mittelschule Rödental-Oeslau als auch an der Grundschule An der Heubischer Straße eingeführt. Für diesen Ausbau wird der Bedarf bestätigt, für weitere Schulen besteht kein Ausbaubedarf.

 

Die Einführung setzt neben der staatlichen Förderung und dem gleich hohen Anteil des Landkreises Coburg eine Mitfinanzierung durch den Sachaufwandsträger der Schule in Höhe des noch dann noch verbleibenden Aufwands voraus.

 

Der Landkreis Coburg hat an den bisherigen 3 Standorten der Jugendsozialarbeit an Schulen an jeder Schule eine 0,5 Stelle eingesetzt. Obwohl die aktuelle Richtlinie die Vollzeitstelle als den Regelfall annimmt, ist bei einer Ausweitung von JaS auch für diese Schulen von einem Bedarf von einer 0,5 Vollzeitstelle auszugehen.

 

Der Bruttopersonalaufwand für eine 0,5 Sozialpädagogenstelle beläuft sich aktuell auf ca. 24.000 € / Jahr. Der staatliche Zuschuss beträgt 8.180 €.

Der finanzielle Mehraufwand für den Landkreis würde demnach in der Option 2 ebenfalls 8.180 €, in der Option 3 bei 2 Stellen 16.360 € betragen.

 

Über die Beschlussvorschläge wird in der Sitzung abgestimmt.