Beschluss:
Der Ausschuss für Jugend und Familie bestellt Herrn Peter Rückert, Herrn Ronald Friedrich und
Herrn Jürgen Rückert zu stimmberechtigten Mitgliedern des Vergabegremiums zur
Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und musisch-kulturellen Bereich.
Die Geschäftsführung wird der nicht
stimmberechtigten Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Coburg übertragen.
Sachverhalt:
Der Landkreis Coburg stellt jährlich 50.000 € zur Verfügung, um
Qualifikationen, Erstausstattungen neuer Gruppen, besondere Projekte und die
Teilnahme an überregionalen Meisterschaften der Jugendarbeit im sportlichen und
musisch-kulturellen Bereich zu fördern.
Die Entscheidung über die Mittelvergabe trifft das Vergabegremium, dem
fünf Kreisräte und je ein Vertreter des sportlichen und ein Vertreter des
musisch-kulturellen Bereichs, sowie ein Vertreter des Kreisjugendrings
angehören.
Diese drei Vertreter müssen vom Ausschuss für Jugend und Familie
bestellt werden.
Vorgeschlagen werden:
- Herr Peter Rückert in seiner Funktion
als Sportbeauftragter des Landkreises Coburg für den sportlichen Bereich
- Herr Ronald Friedrich in seiner
Funktion als Kreisvorsitzender des Nordbayerischen Musikbunds für den
musisch-kulturellen Bereich
- Herr Jürgen Rückert in seiner Funktion
als Vorsitzender des Kreisjugendrings Coburg für den Kreisjugendring.
Die Herren Peter und Jürgen Rückert waren auch in den zurückliegenden Jahren
im Vergabegremium aktiv. Ein Vertreter des musisch-kulturellen Bereichs fehlte
bislang.
Für die Sitzungen sind die Anträge zu sichten, die grundsätzliche
Förderfähigkeit zu überprüfen, dazu bestehende offene Fragen zu klären und
dieses in den Sitzungen vorzustellen. Dies hatte in der Vergangenheit die als
Kreisrätin dem Vergabegremium vorsitzende Vertreterin des Ausschusses für
Jugend und Familie übernommen. Hier wird vorgeschlagen, der Kommunalen
Jugendarbeit (KoJa) die Geschäftsführung des Vergabegremiums mit eben diesen
Aufgaben zu übertragen. Die KoJa war bisher stimmberechtigtes Mitglied des
Vergabegremiums, was mit der Übernahme der Geschäftsführung entfallen würde und
sie vollzieht ohnehin die Haushaltsbewirtschaftung und -überwachung der Fördermittel.