Sitzung: 17.07.2014 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 091/2014
Beschluss:
1. Der
Betrieb der Mensen erfolgt auf der Grundlage von Dienstleistungskonzessionsverträgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Ausschreibungen durchzuführen.
Landrat Busch wird ermächtigt, entsprechende Verträge zu schließen.
2. Die
Kosten für den Betrieb der Mensen werden nach Maßgabe der Nr. 6 der Beschlussvorlage
anteilig durch den Sachaufwandsträger finanziert. Der Betreiber verpflichtet
sich, die Essen vor Ort in den Schulmensen frisch zu kochen. Teilfertig- oder
Fertigprodukte dürfen nicht verwendet werden. Die DGE-Richtlinien sind
einzuhalten. Mindestens ein Mittagessen (Vorsuppe oder Salat, Hauptgericht,
Nachtisch und Getränk) wird zum Komplettpreis von 3,50 € angeboten. Das
weitere Angebot ist mit den Schulforen abzustimmen.
3. Diese
Festlegung gilt zunächst für den Zeitraum von zwei Jahren. Während dieser Zeit
sind die Verbräuche zu dokumentieren.
Nach zwei Jahren sind die Einnahmen und Ausgaben durch den Betreiber offen zu
legen. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport entschiedet auf dieser
Grundlage, ob auf Miete und Nebenkosten weiterhin verzichtet wird.
4. Grundsätzlich
wird den Betreibern der Mensen ermöglicht, auch für kommunale und gemeinnützige
Einrichtungen Essen anzubieten. Dies ist vorab mit dem Sachaufwandsträger abzustimmen.
In den Verhandlungen wird auch geklärt, ob und in welchem Umfang anteilige
Betriebskosten erhoben werden.
Sachverhalt:
Der
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport wurde in seiner Sitzung vom 03.06.2014
über die neuesten Entwicklungen zum Betrieb der Mensen für die weiterführenden
Schulen des Landkreises informiert. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung
offen nach neuen Lösungen zu suchen.
Der
Betrieb der Mena für die weiterführenden Schulen in Neustadt b. Coburg ist noch
bis Schuljahresende 2013/14 durch die Jugendwerkstatt
Kronach-Michelau/Ludwigsstadt im Rahmen des Ausbildungsprojektes gesichert. Zum
Schuljahresbeginn 2014/15 muss eine neue Betriebsform bzw. ein Betreiber
gefunden sein.
Die
Mensa an der Staatlichen Realschule Coburg II wird voraussichtlich im Januar
2015 fertiggestellt sein. Der Betrieb ist ab diesem Zeitpunkt zu regeln.
Neben
der ursprünglichen Idee der Koppelung des Mensabetriebs mit einem Aus-
bildungsbetrieb und Inklusionsprojekt in Neustadt bei Coburg wurde dabei über
Regiebetrieb des Landkreises mit Ausbildung benachteiligter Jugendlicher,
Vergabe im Rahmen von Dienstleistungskonzessionsverträgen mit der Auflage vor
Ort frisch zubereitetes Essen anzubieten und der Variante eines
Mischküchenbetriebes gesprochen. Die Verwaltung wurde beauftragt, in alle
Richtungen weiter zu ermitteln.
Die
Ergebnisse der Prüfung werden wie folgt zusammengefasst:
1. Koppelung
eines Mensabetriebs mit einem Ausbildungsbetrieb und Inklusionsprojekt
Nachdem die Jugendwerkstatt
Kronach-Michelau/Ludwigsstatt bekannt gegeben hatte, dass sie sich nicht an der
Ausschreibung des Regionalen Einkaufszentrums der Agentur für Arbeit zur Förderung
des Ausbildungsprojektes beteiligen wird, hatte die Verwaltung Kontakt mit dem
bfz aufgenommen, das eine Bewerbung abgeben wollte. Das bfz hat den Zuschlag
im Verfahren nicht bekommen und scheidet damit ebenfalls als möglicher
Betreiber aus.
Die Geschwister-Gummi-Stiftung sah die Möglichkeit
zur Durchführung des Projektes unter der Voraussetzung, dass die Agentur für
Arbeit im Rahmen einer freihändigen Vergabe das Projekt unterstützt. Ein
Gespräch von Landrat Busch und Vertretern der Stiftung bei der Agentur für
Arbeit ergab, dass aus der Sicht der Agentur die Maßnahme nicht sinnvoll ist,
da nach ihrer Einschätzung in der Region Coburg auf Dauer neben der über das
REZ geförderten Maßnahme nicht genügend ausbildungswillige Jugendliche für den
Bereich Beikoch zur Verfügung stehen.
2. Regiebetrieb
durch den Landkreis Coburg als Ausbildungsbetrieb für benachteiligte
Jugendliche
Der Regiebetrieb sollte die Ausbildung
benachteiligter Jugendlicher sichern, die derzeit bereits in der Küche in
Neustadt b. Coburg durch die Jugendwerkstatt Kronach-Michelau/Ludwigsstatt
ausgebildet werden. Der Koch, Herr Schröder sollte durch den Landkreis
eingestellt werden – ein Partner, der Fördergelder für die Ausbildung benachteiligter
Jugendlicher erhält, sollte die Auszubildenden und den Sozialpädagogen
beschäftigen. Ohne Fördergelder ist diese Form der Ausbildung nicht durch einen
Mensabetrieb finanzierbar.
Die Berechnung der Kosten im Vorfeld ergaben, dass
bereits ohne die Personalkosten für den Sozialpädagogen und die
Ausbildungskosten für die Jugendlichen Personalkosten in Höhe von rund 137.000
€ entstehen. Insbesondere kommt dieser hohe Betrag durch die derzeitige
Eingruppierung des Kochs mit Ausbildungsbefugnis zustande. Auch könnten die
beiden Frauen der Hausmeister nicht als 450 €-Kräfte beschäftigt werden, da
sie bereits Mitarbeiterinnen des Landkreises sind. Diese Kosten wären nicht durch Einnahmen aus
dem Essensverkauf zu decken.
Unabhängig davon bleibt die Einschätzung der
Agentur für Arbeit, dass nicht gesichert ist, dass ausreichend
ausbildungswillige Jugendliche für diesen Beruf in der Region zur Verfügung
stehen.
3. Betrieb
der Mensen als Regiebetrieb ohne Ausbildungsbetrieb
Der Betrieb der Mensa ohne Ausbildungsprojekt als
Regiebetrieb durch den Landkreis Coburg erscheint nicht sinnvoll. Der Landkreis
wäre dann für die Einstellung des Personals und für Krankheitsvertretungen
zuständig. Als Arbeitgeber des Personals haftet er auch für mögliche Folgen,
die sich aus dem Betrieb ergeben wie z. B. Salmonellenerkrankungen etc.
Nachdem durch den Betrieb keine erheblichen Einnahmen für den Landkreis zu
erwarten sind, ergibt sich auch kein wirtschaftlicher Vorteil, der den Betrieb
als Regiebetrieb rechtfertigen würde.
Darüber hinaus gibt es bereits jetzt Interessenten,
die die Mensen eigenwirtschaftlich betreiben würden, je nach dem, zu welchen
Konditionen eine Ausschreibung erfolgt.
4. Vergabe
im Rahmen von Dienstleistungskonzessionsverträgen
Bei einem Mensabetrieb im Rahmen eines Dienstleistungskonzessionsvertrages
wirtschaftet der Betreiber der Mensa auf eigenes wirtschaftliches Risiko.
Darüber hinaus ist er selbst für die Einhaltung der hygienischen und
arbeitsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.
Bei der letzten Beratung im Ausschuss für Bildung,
Kultur und Sport war in Frage gestellt worden, dass sich ein Betreiber findet,
der bereit ist, das wirtschaftliche Risiko zu tragen. Im Schulbereich sind auf
Grund der Ferien lediglich rund 8 Monate lang Einnahmen zu erzielen. Die
Essenspreise sind darüber hinaus beschränkt.
Die Verwaltung hat mit mehreren potentiellen
Betreibern gesprochen und die Kalkulation der Essenspreise betrachtet.
Für die Herstellung eines Mittagessens entstehen
Materialkosten in Höhe von ca. 1,85 €. Für einen Essenspreis von 3,20 €
müssen Steuern in Höhe von 0,61 € gezahlt werden. Somit bleiben 0,74 € je
Essen zur Finanzierung der Personalkosten und der Nebenkosten.
Geht man von 200 Essen in Neustadt b. Coburg und
180 Schultagen aus, so bleiben zur Finanzierung des Personals und der sonstigen
Kosten im Jahr etwa 26.500 € an Einnahmen aus dem Mittagessen.
AG-Kosten für einen Koch sind mit mindestens 2.200
€/ Monat anzusetzen – eine Bezahlung nach TVöD ginge sogar von einem Betrag
von rund 2.500 €/Monat aus. Eine Küchenhilfe kostet 1.600 €. Die Ausgabe der
Essen und der Pausenverkauf kann über 450 €-Kräfte realisiert werden. Hinzu
kommen Kosten für Reinigung, Schädlingsbekämpfung, Beseitigung der
Essensreste, Versicherungen, Wartung des Fettabscheiders etc.
Die Einnahmen aus dem Verkauf des Mittagessens
decken nach dieser Aufstellung grundsätzlich
knapp die Kosten für den Koch. Das weitere Personal und die Nebenkosten
müssen über Einnahmen aus dem Pausenverkauf und Getränkeverkauf gedeckt
werden. Es gibt bereits verschiedene Interessenten, die entscheiden, ob sie
sich bewerben, sobald die Rahmenbedingungen feststehen und damit kalkuliert werden
kann.
5. Betrieb
der Mensen im Mischsystem bzw. cook&chill-Verfahren
Der damalige Schul- und Kulturausschuss hat sich
sowohl für die Mensa in Neustadt b. Coburg als auch für die Mensa der
Staatlichen Realschule Coburg II bewusst für den Bau von Zubereitungsküchen
entschieden. Auch wenn im Mischsystem und im cook&chill-Verfahren ebenfalls
Essen hergestellt werden kann, dass den DGE-Richtlinien entspricht, wollte man
im Rahmen einer gesunden und saisonalen Ernährung das gesamte Essen in den
Schulen frisch zubereiten lassen.
Die Stadt Coburg stellt gerade die Ausgabe des
Schulessens an den Schulen in ihrer Trägerschaft auf das
cook&chill-Verfahren um. Ein Mittagessen ohne Salat und Nachtisch kostet
3,90 €. Salat und Nachtisch werden mit je 0,90 € zusätzlich berechnet. Ein
Biomenü kostet in der Regel 4,50 € ebenso wie Essen für Allergiker. Reinigung
und Kosten für Energie werden von der Stadt Coburg getragen. Kosten für Miete
werden nicht erhoben. Dennoch liegt der Preis für ein komplettes Mittagessen
deutlich über den Kosten, die bisher angestrebt wurden.
Auch wenn eine gesunde Ernährung auch durch
Mischsystem und cook&chill erreicht werden kann, schlägt die Verwaltung
vor, diese Verfahren nicht bzw. nur als letzte Alternative zu wählen.
6. Kalkulatorische
Grundlagen
Vor Inbetriebnahme der Mensen sind
Entscheidungen zu den Betriebskosten zu treffen.
Was zu den Betriebskosten zählt, ist in der
BetriebskostenVO v. 25.11.2003 (BGBl. I S. 2346, 2347 zuletzt geändert durch
Gesetz vom 03. Mai 2012) geregelt. Nicht zu den Betriebskosten zählen
Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.
Die Höhe der Betriebskosten ist u. a.
abhängig von der Küchenform (Zubereitungsküche, Aufbereitungsküche oder
Ausgabeküche). Weitere Faktoren sind Nutzungsverhalten und Anzahl der Essen.
Derzeit liegen keine Erfahrungswerte vor, mit welchen Betriebskosten zu rechnen
ist. Der Betrieb der Mensa in Neustadt b. Coburg seit April 2014 liefert noch
nicht ausreichende Grundlagen.
In einer bundesweiten Kostenanalyse von Prof.
Ulrike Arens-Azevedo wird davon ausgegangen, dass in einer
Warmverpflegungsküche bei 200 Essen pro Tag auf das einzelne Essen ein
Kostenanteil von 0,62 € auf Betriebskosten und Investitionsmittel entfällt. Der
Anteil der eigentlichen Betriebskosten ist nicht gesondert dargestellt. In der
Studie wird davon ausgegangen, dass für ein Essen etwa 6,20 € verlangt werden müsste,
wenn die gesamten Kosten (inkl. Investitionskosten) auf den Essenspreis
umgelegt werden müssten.
Eine Umfrage bei den oberfränkischen Kommunen
hat ergeben, dass die Regelungen in jeder Kommune unterschiedlich getroffen
werden. Einige Kommunen übernehmen alle Kosten im Zusammenhang mit Ausstattung
und Betrieb der Mensa, eine Kommune zahlt zusätzlich einen monatlichen
Zuschuss, eine Kommune rechnet alle Betriebskosten ab und verlangt darüber
hinaus eine Pacht in Höhe von 0,5 € je Schüler an der Schule und Jahr.
Die Essenpreise in allen Einrichtungen liegen
in etwa gleich bei 3,50 €. Welche Speisen (Vorsuppe, Hauptgericht, Salat,
Nachtisch und Getränk) dafür geboten werden, ist nicht bekannt. Auch die
Qualität der angebotenen Speisen kann nicht beurteilt werden.
In der Mensa werden SchülerInnen aus dem
Bereich der Ganztagsbetreuung, Schüler mit Nachmittagsunterricht und Lehrkräfte
essen. Die offene Ganztagsbetreuung ist schulisch – ein Mittagessen ist
verpflichtend zu organisieren. Die Form ist dabei nicht festgelegt. Das Essen
wird derzeit nicht als Schulaufwand gesehen. Eine Bezuschussung des
Essenspreises über die Übernahme anteiliger Betriebskosten stellt daher eine
freiwillige Leistung dar.
Die Verwaltung schlägt folgende Aufteilung
der Betriebskosten vor:
SA = Sachaufwandsträger B = Betreiber
Kosten für Strom, Wasser, Abwasser, Gas und
Heizung SA
Kosten für Abfallentsorgung durch die Stadt
Neustadt SA
Kosten für Wartung und Ersatzbeschaffung der
Großgeräte SA
Ersatzbeschaffungen an Geschirr u. ä. im
Bereich der Essensausgabe SA
Unterhaltungskosten am Gebäude SA
Kosten für die Reinigung des Speisesaals SA
Kosten für Aufzug, Hauswart, Gartenpflege SA
Grundsteuer SA
Kosten für die Entsorgung der Essensreste B
Kosten für die Reinigung und Wartung des
Fettabscheiders B
Kosten für Überprüfung und Bekämpfung von
Schädlingsbefall B
Kosten für die Reinigung der Küche sowie der
Sozial- und Lagerräume
inkl. Putzmittel B
Diese Aufteilung berücksichtigt, dass
Grundstück, Gebäude und die Einrichtung im Eigentum des Sachaufwandsträgers
stehen. Alle Maßnahmen, die dem Schutz sowie der Pflege dieser Einrichtungen
dienen, fallen in die Zuständigkeit des Sachaufwandsträgers.
Für die Einhaltung der hygienischen und
lebensmittelrechtlichen Vorgaben ist der Betreiber zuständig. Daher wurden
alle Maßnahmen, die sich im Bereich der Küche auf diese Vorgaben beziehen, dem
Betreiber zugeordnet.
Die Energiekosten sollten vorerst als
freiwillige Leistung des Sachaufwandsträgers übernommen werden. Der Betreiber
verpflichtet sich dafür täglich mindestens ein vollständiges Hauptgericht (mit
Beilagen, Salat und Getränk) zu einem Höchstpreis von 3,50 € anzubieten. Die
weiteren Preise können frei gestaltet werden. Sie sollten i. d. R. einen
Höchstbetrag von 5,00 € für ein komplettes Menü nicht übersteigen.
Versicherungen werden gesondert betrachtet:
Versicherungen, die im Zusammenhang mit dem Angebot und Qualität des Essens
stehen, werden durch den Betreiber getragen. Versicherungen, die im
Zusammenhang mit dem Gebäude und dem Grundstück stehen, werden durch den
Sachaufwandsträger getragen.
Das Essensangebot wird in Absprache mit dem
Schulforum erstellt. Die DGE-Richtlinien können durch eine Kennzeichnung der
Menüfolge eingehalten werden und sind wichtige Grundlage bei einer Bewerbung.
7.
Versorgung weiterer Einrichtungen außerhalb der
Trägerschaft des Landkreises Coburg mit Mittagessen
Für den wirtschaftlichen
Betrieb der Küchen ist die Essensanzahl von großer Bedeutung. Es wäre daher zu
überlegen ob und zu welchen Konditionen Mittagessen auch für weitere Schulen
und Kindertagesstätten in den Küchen an den beiden Schulen hergestellt werden
darf.
Bereits aus
heutiger Sicht erscheint es z. B. sinnvoll, die Versorgung der
Heinrich-Schaumberger-Schule über die Küche an der Staatlichen Realschule
Coburg II zu organisieren.
Derzeit gibt es
keine Erkenntnisse darüber, wie hoch der Energieeinsatz für die Zubereitung
eines Mittagessens ist. Es wurden in beiden Küchen Zähler eingebaut, nachdem
noch kein längerfristiger Betrieb erfolgt ist, gibt es noch keine
Durchschnittswerte, die zu Grunde gelegt werden können.
Grundsätzlich
sollte dem Betreiber der Mensen die Möglichkeit gegeben werden, auch weitere
kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen mit Essen zu versorgen. In wie weit
hier Betriebskostenanteile vom Betreiber verlangt werden, wäre mit dem Sachaufwandsträger
zu verhandeln.