Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

 

Beschluss:

 

Der Antrag der Stadt Coburg vom 06.05.2014 auf Übernahme des auf den Landkreis entfallenden Investitionsanteil für die Sanierung der Pausenhalle an der Staatlichen Berufsschule 1 in Höhe von 62.646,25 € wird zur weiteren Behandlung an den Kreis- und Strategieausschuss des Landkreises verwiesen.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Coburg hat in den Jahren 2010 und 2011 die Pausenhalle der Staatlichen Berufsschule 1 am Plattenäcker in Coburg mit Gesamtkosten von insgesamt 547.216 € energetisch saniert. Diese Maßnahme wurde als Projektförderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung mit 403.400 € aus dem Konjunkturpaket II gefördert. Auf Stadt und Landkreis Coburg entfällt somit lediglich ein Eigenanteil von insgesamt 143.816 €.

 

Gemäß dem bestehenden Berufsschulvertrag vom 29.11./27.12.1999 ist der Landkreis Coburg verpflichtet, sich an den anderweitig nicht gedeckten Kosten nach Maßgabe der Zahl der anteiligen Schüler zu beteiligen. Der Vertrag regelt aber auch, dass die Stadt solche Maßnahmen nur im Einvernehmen mit dem Landkreis durchführen darf und den Landkreis von Beginn an in die Planungen einzubeziehen sowie Plan- und Finanzierungsunterlagen zur Erlangung des Einvernehmens zu übergeben hat.

 

Dies ist nicht geschehen. Der Landkreis erhielt erstmals Kenntnis von der Maßnahme im April 2014, also gut 3 Jahre nach Abschluss der Arbeiten im Februar 2011. Mit Schreiben vom 06.05.2014 bittet die Stadt Coburg, dieses Versehen zu entschuldigen und den aufgrund des Berufsschulvertrages auf den Landkreis entfallenden Investitionsanteil von 62.646,25 € der Stadt dennoch zu erstatten.

 

Entsprechende Mittel hierfür sind im Haushalt 2014 nicht veranschlagt, da der Antrag erst nach der Verabschiedung des Kreishaushaltes einging. Diese müssten ggfs. außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Grundsätzlich fallen Schulangelegenheiten in die Zuständigkeit des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport. Dies wäre zweifelsohne der Fall, wenn es um die Erteilung des Einvernehmens ginge. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch primär um die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel, die aufgrund der Größenordnung in die Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschuss fällt. Ein entsprechender Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport stünde somit unter dem Vorbehalt der Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe durch den Kreis- und Strategieausschuss.

 

Da eine abschließende Beschlussfassung im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport somit nicht möglich ist, sollte die Angelegenheit deshalb an den Kreis- und Strategieausschuss zur endgültigen Entscheidung verwiesen werden.