Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Landkreis Coburg gewährt der Hochschule Coburg für die Ausgestaltung der 200-Jahr-Feier aufgrund ihres Antrages vom 16.05.2014 eine einmalige Zuwendung von 5.000 €.

 

Entsprechende Ausgabemittel sind im Verwaltungshaushalt 2014 bei HHSt. 7911.7180 außerplanmäßig bereitzustellen.


Sachverhalt:

 

Die Hochschule Coburg feiert in diesem Jahr ihren 200. Geburtstag. Hierzu sind ein Festakt am 07.11.2014 und eine große Ausstellung auf dem Campus sowie in der Stadt Coburg vorgesehen. Geplant ist die Markierung der bisherigen Standorte und ein Container auf dem Albertsplatz in Coburg. Zudem ist eine umfassende Festschrift geplant.

 

Die Gesamtkosten für die Feierlichkeiten wurden von der Hochschule mit 180.000 € ermittelt und setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

 

-         Ausstellung einschl. Honorare, Reise- und Übernachtungskosten, Besucherbetreuung etc.

 

94.000 €

-         Container einschl. Mieten, Ausstattung, Auf- und Abbau, Honorare und Betreuung etc.

 

27.000 €

-         Publikation Buchdruck

27.000 €

-         Ausstellungsgrafik und Werbematerial

5.000 €

-         Vernissage und Festakt

13.000 €

-         Sonstige unvorhersehbare Kosten

14.000 €

 

180.000 €

 

Die Finanzierung soll weitgehend über einen Sponsorenring erfolgen. Im Einzelnen wurde folgender Finanzierungsplan vorgelegt:

 

-         Hochschuleigene Mittel

20.000 €

-         Zuschuss Oberfrankenstiftung

47.000 €

-         Zuschuss Niederfüllbacher Stiftung

5.000 €

-         Zuschuss Sparkassenstiftung

10.000 €

-         Spenden und Zuschüsse Sponsorring

98.000 €

 

180.000 €

 

Vor dem Hintergrund der herausragenden Bedeutung der Hochschule für die gesamte Region hat der Präsident der Hochschule auch die Stadt und den Landkreis Coburg mit Schreiben vom 16.05.2014 um eine finanzielle Unterstützung gebeten. Diese Bitte wird ferner damit begründet, dass die Oberfrankenstiftung, die bereits eine Unterstützung von ca. 25% signalisiert hat, eine verbindliche Zusage mit der Klärung von Fördermöglichkeiten durch die Stadt und den Landkreis Coburg verknüpft.

 

Hinsichtlich der Höhe einer möglichen Zuschussgewährung fand am 03.06.2014 ein Abstimmungsgespräch zwischen der Stadtkämmerei und der Landkreiskämmerei statt. Beide halten eine Beteiligung von Stadt und Landkreis von jeweils 15.000 € für angemessen und vertretbar und kamen überein, ihren jeweiligen Beschlussgremien eine entsprechende Beschlussempfehlung zu unterbreiten. Die dann noch verbleibende Finanzierungslücke von 68.000 € müsste dann durch weitere von der Hochschule noch zu findende Sponsoren gedeckt werden bzw. durch eine Reduzierung der vorgesehenen Ausgabemittel zumindest teilweise geschlossen werden.

 

Eine Verpflichtung für eine entsprechende Zuschussgewährung besteht nicht. Eine mögliche Beteiligung ist als rein freiwillige Leistung anzusehen. Entsprechende Ausgabemittel sind im Haushalt 2014 nicht veranschlagt. Im Falle einer Zuschussgewährung würde es sich somit um eine außerplanmäßige Ausgabe handeln, deren Bewilligung aufgrund der Größenordnung gem. § 46 Abs. 3 der Geschäftsordnung noch in die Zuständigkeit des Landrates fällt. Die Deckung kann erfolgen durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Deckungsreserve (50.000 €) bzw. durch bereits eingegangene Mehreinnahmen bei anderen Haushaltsstellen von insgesamt derzeit 336.463,57 €.

 

Die Zuschussgewährung des Landkreises Coburg sollte jedoch unter dem Vorbehalt stehen, dass sich die Stadt Coburg ebenfalls in gleicher Höhe beteiligt.

 


aus der Beratung:

 

Die Mitglieder des Kreis- und Strategieausschuss kommen überein, dass der Landkreis Coburg einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € gewährt.