Beschluss:

 

Der Kreis-und Strategieausschuss beschließt die Einführung eines Stipendiatenprogrammes für Studierende der Humanmedizin anhand der vorgelegten Richtlinien ab dem Wintersemester 2014/15. Im Haushalt sind ab dem HHJ 2015 hierfür 18.000 Euro vorzusehen. Die für das Restjahr 2014 benötigten Mittel i.H.v. maximal 4500 Euro sollen aus dem laufenden Haushalt gedeckt werden.

 

 


Sachverhalt:

Der Ausschuss für Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen hat sich in der Sitzung vom 10.04.2014 mit der Einführung eines Stipendienprogrammes für Allgemeinmediziner beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:

„Der Ausschuss für Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen nimmt die möglichen Umsetzungsvarianten für das Stipendienprogramm für Allgemeinmediziner zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, der

a)    eine Bindung der Studierenden für fünf Jahre nach der Approbation für die fachärztliche Weiterbildung sowie darüber hinaus eine 24monatige fachärztliche Tätigkeit als Allgemeinmediziner in Niederlassung oder im Angestelltenverhältnis im Landkreis vorsieht.

 

b)    in finanzieller Hinsicht nicht dazu führt, dass das Stipendium bei anderen Leistungen angerechnet wird (beispielsweise BAföG).“

Ein endgültiger Beschlussvorschlag sollte vor der Sommerpause vorgelegt werden, um mit dem Stipendienprogramm mit Beginn des nächsten Studienjahres (Wintersemester 2014/15) starten zu können. (Die damalige Sitzungsvorlage ist dieser Vorlage zur weiteren Orientierung als Anhang beigefügt.)

Der Umsetzungsvorschlag liegt jetzt vor und umfasst (im Anhang beigefügt):

a)    die Richtlinien zur Vergabe von Stipendien für Studierende der Humanmedizin und

b)    einen Vertragsentwurf zur Stipendienvergabe.

 

Zum Inhalt und den noch offenen Fragen der letzten Sitzung des Ausschusses für Landkreisentwicklung und Wirtschaftsfragen:

Es sollen jährlich fünf Stipendien mit einer monatlichen Förderhöhe von 300 Euro vergeben werden. Die Förderung soll für 60 Monate gewährt werden und deckt damit die Regelstudienzeit des grundständigen Medizinstudiums ab. Die Gesamtförderhöhe beträgt somit pro Stipendiat 18.000 Euro. Bei Ausreichung von fünf Stipendien sind im Landkreishaushalt jährlich 18.000 Euro einzuplanen.

Die Verpflichtung zur Ableistung der fachärztlichen Weiterbildung im Weiterbildungsverbund Coburg sowie die anschließende Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung des Landkreises für 24 Monate sind Bestandteil der Richtlinien. Wird von einem Stipendiaten / einer Stipendiatin die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung in Teilzeit ausgeübt, so ist das grundsätzlich möglich, führt jedoch zu einer entsprechenden Verlängerung der Verpflichtungsdauer.

Ursprünglich war eine Förderhöhe von 300 Euro und zusätzlich ein Büchergeld in Höhe weiterer 100 Euro vorgesehen, da angenommen wurde, dass das Büchergeld als Sachleistung beim BAföG anrechnungsfrei bliebe. Dem ist aber nicht so, weshalb die Förderung mit 300 Euro vorgeschlagen wird.

Mittlerweile ist auch die rechtliche Prüfung seitens des Freistaates Bayern abgeschlossen, inwiefern das staatliche Stipendienprogramm komplementär zum Stipendienprogramm des Landkreises Coburg fördern kann. Der Doppelförderung steht aus Sicht des Freistaates nichts entgegen. Damit hätten die Medizinstudierenden die Möglichkeit eine Förderung aus zwei Stipendien von dann insg. 600 Euro zu erhalten, die dann allerdings in die BAföG-Anrechnung fallen würden. Auch darüber hinaus gehende Förderungen durch andere Institutionen werden nicht ausgeschlossen, solange sie nicht dem Zweck des Stipendiums des Landkreises Coburg und den damit einhergehenden Verpflichtungen entgegen stehen.