Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt sich beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration für die Förderung eines Koordinierungszentrums Bürgerschaftliches Engagement zu bewerben und das hierfür notwendige Konzept mit Finanzierungsplan zu entwickeln. Sollte der Antrag erfolgreich sein, ist

-          die Finanzierung für 3 Monate im Jahr 2014 sicherzustellen und ab dem Jahr 2015 in entsprechender Höhe im Haushalt vorzusehen

-          ab dem Stellenplan 2015 eine TZ-Stelle S 11 mit 50 v.H., befristet bis 31.12.2017 einzuplanen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Das Land Bayern fördert seit dem Jahr 2009 mit Sozialfondsmittel i.H.v. insgesamt 1,6 Mio. Euro den Aufbau von „Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement“. Rund 50 der 96 Landkreise und Städte haben diese Förderung in den vergangenen Jahren in Anspruch genommen.

Der Landkreis Coburg hatte bislang von einer Antragstellung Abstand genommen, da eine reine „Freiwilligenagentur“, wie sie von vielen Landkreisen betrieben wird (Bürger die sich ehrenamtlich engagieren wollen melden sich beim Kreis und das Koordinierungszentrum sucht dann ein passendes Projekt und vermittelt den Ehrenamtlichen dahin), auf der Ebene eines Landkreises als nicht zielführend erachtet wurde und wird. Engagementbereitschaft entwickelt sich in der Regel für Belange, die den Bürger in seinem unmittelbaren Umfeld direkt tangieren und damit auf der Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

Da das Förderprogramm einen so regen Zuspruch fand, soll die Förderung auch für die Zukunft aufrechterhalten werden und der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements dienen. In den jetzt benannten Fördereckpunkten ist explizit benannt, dass auch die Koordination lokaler Infrastruktur förderfähig ist. Damit ist es jetzt möglich, die Koordinierungsstelle nicht auf den Einzelkontakt von Bürger zu Projekt zu beschränken, sondern als strukturelle Ebene zu planen, die – auf der Ebene des Landkreises angesiedelt – die kreisangehörigen Städte und Gemeinden unterstützt.

Im MORO-Prozess wurde in vielen Handlungsfeldern deutlich, wie wichtig der Aufbau und die Verstetigung von Engagementstrukturen vor Ort ist. Es wurde aber ebenso deutlich, wie schwierig es sich vor Ort gestaltet, das bestehende Engagement zu kanalisieren, die aktiven Bürger zu begleiten und das Engagement zu verstetigen. Als noch schwieriger wurde es erachtet, neues und vor allem dauerhaftes Engagement auf der örtlichen Ebene zu generieren. Die Stärkung und der Ausbau bürgerschaftlichen Engagements findet sich in insgesamt 11 Handlungsempfehlungen wieder. Oft wurde angeregt auf der örtlichen Ebene „Kümmerer“ zu etablieren, um jemanden zu haben, der die Themen (z.B. Initiierung von Bürgerbussen, Stärkung der Nachbarschaftshilfe, Angebote für Familien, Angebote für Senioren etc.) in die Hand nimmt und vorantreibt und in der operativen Umsetzung begleitet. Die Ideen vor Ort sind vielfältig, kreativ und gut – sie brauchen aber Akteure, die sie umsetzen und die, insbesondere wenn es ehrenamtlich Engagierte sind, dabei Unterstützung erfahren. Auch hierfür gibt es (zum Teil) auf der Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bereits Strukturen. Bei einigen früheren Gemeindejugendpflegern hat sich mittlerweile das Aufgabenprofil erweitert und sie kümmern sich auch um Themen wie Familie und Senioren, es gibt die Seniorenbeauftragen, die Bündnisse für Familie, natürlich unsere sehr aktiven Vereine, Verbände und Kirchen vor Ort und nicht zuletzt die Bürgermeister selbst, die viele Ideen haben wie ihre Städte und Gemeinden noch lebenswerter werden können und die auch oft in Richtung ehrenamtlichen Engagements zielen.

Die in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorhandenen Strukturkomponenten sind unterschiedlich, unterschiedlich stark ausgeprägt, aber überall in verschiedenen Gestaltungsformen vorhanden. Was es aus fachlicher Sicht braucht, ist eine Verzahnung der verschiedenen Strukturen auf der Ebene der Städte und Gemeinden untereinander und auch hin zum Landkreis, der mit verschiedenen Angeboten beraten und unterstützen kann. Ein Beispiel hierfür kann die Gemeindejugendpflege bieten: Der Landkreis hält durch die kommunale Jugendarbeit eine strukturbildende Komponente vor, die die Gemeindejugendpfleger regelmäßig zusammenholt, den Austausch fördert, gemeinsam mit ihnen neue Angebotsformen entwickelt und modellhaft erprobt, die die interkommunale Zusammenarbeit anregt und die die Weiterentwicklung der Gemeindejugendpflege hin zu Gemeindesozialarbeit (da wo es gewünscht ist) begleitet. Auf unser System gemeindlicher Jugendarbeit  - das wird uns immer wieder bei Tagungen und Kongressen bestätigt – blickt ganz Bayern neidisch und wir können stolz darauf sein.

Ein dem ähnliches System ließe sich für den Bereich des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort entwickeln. Hierbei wird allerdings nicht an hauptamtliche Strukturen, wie bei der Gemeindejugendpflege gedacht, sondern vielmehr an eine strukturelle Vernetzung und Begleitung dessen, was vor Ort vorhanden ist (z.B. Bündnisse für Familie, die oft vorhanden sind, aber in vielen Gemeinden ihren „Wirkungskreis“ noch nicht so recht gefunden haben) und eine Verzahnung mit der Ebene des Landkreises, der – dann wieder ähnlich wie bei der Gemeindejugendpflege – die Netzwerkkoordination übernehmen könnte. Für einen so ausgerichteten Ansatz kann das Förderprogramm „Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement“ durchaus eine gute Unterstützung darstellen. Ein so gestaltetes „Koordinierungszentrum“ hätte im Kern zwei Schwerpunkte:

-          Gemeindebezogene Sichtung der örtlichen Strukturen und Entwicklung einer tragfähigen Netzwerkstruktur auf der jeweiligen Gemeindeebene gemeinsam mit den vor Ort wirkenden Akteuren

-          Motivation und Unterstützung der gemeindlichen Akteursnetzwerke durch regelmäßigen Austausch, Fortbildung und Projektentwicklung auf der Ebene des Landkreises.

Beide Schwerpunkte wären durch das Förderprogramm abzudecken, das folgende Aufgaben für das Koordinierungszentrum vorsieht:

-          Anstoß für raschen Aufbau einer Infrastruktur für Bürgerschaftliches Engagement

-          Bestandsaufnahme, Bedarfsermittlung und Vernetzung der bestehenden Aktivitäten des regionalen Bürgerschaftlichen Engagements

-          Information, fachliche Beratung (z.B. zu Fragen der Versicherung, Steuern, Organisation, Aus- und Fortbildung, Begleitung und Anerkennung von Freiwilligen, Fördermöglichkeiten, Musterprojekte) und Koordination aller Formen des regionalen Bürgerschaftlichen Engagements

-          Beratung und Koordination von lokaler Öffentlichkeitsarbeit zum Bürgerschaftlichen Engagement

-          Entwicklung von geeigneten lokalen Projekten

Zuwendungsempfänger können Landkreise und kreisfreie Städte sein.

Die Förderung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung als Pauschale in Höhe von 12.000 Euro jährlich für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt. Sie ist für den nachhaltigen Aufbau und Betrieb eines Koordinierungszentrums Bürgerschaftliches Engagement zu verwenden, wobei sich der Zuständigkeitsbereich räumlich auf das gesamte Gebiet des Landkreises erstreckt. Pro Landkreis / Stadt ist nur ein Koordinierungszentrum förderfähig.

Als Fördervoraussetzungen werden definiert:

-          Der Landkreis hat zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit als Eigenanteil einen Beitrag mindestens in Höhe der staatlichen Förderung zu leisten

-          Mindestens eine halbe Stelle einer hauptberuflichen Kraft

-          Zentral gelegene, barrierefreie und gut erreichbare Räumlichkeiten

-          Zeitgemäße Büro- und EDV-Ausstattung mit Internetanschluss, sowie eine ungestörte Beratungsmöglichkeit für Besucher

Zuwendungsfähige Kosten sind eindeutig abgrenzbare angemessene Personal-, Sach- und Betriebskosten sowie Reisekosten im üblichen Umfang, soweit keine Kostenerstattung von anderer Seite erfolgt.

Nicht zuwendungsfähig sind Investitionskosten. Eine Förderung entfällt außerdem, wenn für den gleichen Zweck eine Förderung bereits erfolgt, andere Mittel des Freistaats Bayern oder eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds in Anspruch genommen werden (bei uns nicht der Fall).

Die Antragstellung muss schriftlich bis spätestens 15. Juli 2014 erfolgen. Mit dem Antrag ist auch ein entsprechendes Konzept und ein Finanzierungsplan einzureichen. Bei Auswahl des Projektes kann die Förderung voraussichtlich im 4. Quartal 2014 beginnen. Eine über den Modellzeitraum hinausgehende Förderung ist ausgeschlossen.

 

Die Landkreisentwicklung empfiehlt, sich um die Förderung zur Errichtung eines „Koordinierungszentrums Bürgerschaftliches Engagement“ zu bewerben, um dadurch die Strukturen sozialen Engagements auf der gemeindlichen Ebene zu stärken. Als personelle Ausstattung wird vorgeschlagen, eine Stelle S11 mit 50 v.H. vorzusehen und im Amt für Jugend, Familie und Senioren des Landkreises Coburg anzugliedern, da dort bereits viele ziel- und altersgruppenbezogene Inhalte zusammen laufen (Kommunale Jugendarbeit, Familienbüro, Aufgabenbereich Senioren etc.).

Zu erwartende Kosten und Refinanzierung (ohne Arbeitsplatz- und Gemeinkosten):

 

2014

2015

2016

2017

Gesamt

SozPäd S11 Stufe 3

(als Mittelwert angenommen; PK-Steigerungen analog 2014/2015 fortlaufend eingerechnet)

-6.212,73 €

(3 Monate)

- 25.471,15 €

- 26.091,36 €

- 20.033,64 €

(9 Monate)

-77.808,88 €

Staatliche Förderung

 

+12.000,00 €

+12.000,00 €

+12.000,00 €

+36.000,00 €

Vom Lkr. zu finanzierendes Personalkostendefizit

-6.212,73 €

-13.471,15 €

-14.091,36 €

-8033,64 €

-41.808,88 €