Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Die hochwertige Arbeit, die die Caritas im Rahmen der Asylsozialberatung leistet, wird sehr geschätzt und für überaus wichtig empfunden. Dennoch ist das Themenfeld Asyl eine staatliche Aufgabe und somit ist zuvorderst der Staat für die damit zusammenhängenden Aufwendungen – auch im Bereich der freiwilligen Leistungen – verantwortlich. Eine unzureichende Mittelbereitstellung seitens des Freistaates darf nicht kaschiert werden, indem der Landkreis Coburg die Finanzierungslücke deckt. Der Antrag der Caritas ist deswegen abzulehnen, wenngleich die Notwendigkeit diese Beratungsleistungen vorzuhalten unumstritten ist.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Caritasverband führt die Sozialberatung für die Asylsuchenden im Landkreis Coburg in der Gemeinschaftsunterkunft Ebersdorf durch. Hierfür erhält der Caritasverband von der Landesaufnahmestelle des Freistaates Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration) einen Personalkostenzuschuss für 9 Wochenstunden auf unbegrenzte Zeit. Dieser Personalkostenzuschuss deckt jedoch die entstehenden Kosten nur zu einem gewissen Teil.

 

Folgende Zahlen wurden uns von der Caritas  für das Haushaltsjahr 2014 übermittelt:

Personalkosten für 9 Wochenstunden (Soz.Päd)                                 11.800 Euro

Sachkosten                                                                                   1.500 Euro

Gesamtkosten                                                                             13.300 Euro

 

Hierzu erhält der Caritasverband einen Zuschuss i.H.v. 7.788 Euro (entspricht 66% der Personalkosten).  Damit verbleibt ein ungedeckter Restbetrag von 5.512 Euro. Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Ebersdorf einen Teil dieses Defizits als freiwillige Leistung getragen. Sie sieht sich jedoch für das aktuelle und die kommenden Jahre hierzu nicht mehr in der Lage, weshalb sich der Caritasverband an den Landkreis wandte und darum bat, landkreisseitig das Defizit zu übernehmen und somit die Asylsozialberatung sicher zu stellen.

 

Als kurzfristige Maßnahme für das HHJ 2014 konnten dem Caritasverband vom Landrat 1.200 Euro aus Gewährträgermitteln zur Verfügung gestellt werden. Das jetzt noch vorhandene Defizit für 2014 beträgt demnach noch 4.312 Euro.

 

Es ist dabei festzuhalten, dass sich der genehmigte Betreuungsaufwand i.H.v. 9 Stunden ausschließlich auf die Gemeinschaftsunterkunft in Ebersdorf bezieht. Die im Landkreis dezentral untergebrachten Asylbewerber werden derzeit von der Caritas formal nicht betreut. Hierzu könnte die Caritas zwar ebenfalls einen Antrag bei der Landesaufnahmestelle des Freistaates Bayern stellen und würde  - so sehen es zumindest die Förderrichtlinien vor – auch für die dezentral untergebrachten Asylbewerber ein entsprechendes Stundendeputat zur Verfügung gestellt bekommen. Der Aufwand der dezentralen Betreuung ist jedoch deutlich höher als bei zentral untergebrachten Asylbewerbern, was zur Folge hätte, dass für diese Betreuungsleistung ein zusätzliches und deutlich höheres Defizit zu erwarten wäre. Der Caritasverband hat deswegen bislang keinen weiteren Antrag gestellt. 

 

Da es sich bei der Asylsozialberatung nicht um eine gesetzliche Pflichtaufgabe, sondern eine freiwillige staatliche Leistung handelt, sieht sich der Freistaat nicht in der Pflicht einen höheren Kostenbeitrag zur Verfügung zu stellen. Er begründet seinen Zuschuss damit, dass die Asylsozialberatung zwar ein öffentliches Interesse abdeckt, die Träger der freien Wohlfahrtspflege aber ihren Teil dazu beitragen müssen, wie in anderen Leistungsbereichen auch.

 

Der von einem freien Träger zu erbringende Eigenanteil liegt nach allgemein in Bayern geltendem Förderrecht bei 10% der Gesamtkosten, im konkreten Fall der Asylsozialberatung der Caritas demnach also bei 1.330 Euro, die die Caritas selbst zu erbringen hat. Dieser Eigenmittelanteil muss zwingend selbst erbracht werden. Wird dieser Eigenmittelanteil vom bestehenden Defizit in Abzug gebracht, verbleibt für 2014 ein Defizit i.H.v. 2.982 Euro.

 

Eine Förderung durch Drittmittel ist nach bayerischem Förderrecht (beispielsweise durch einen Zuschuss des Landkreises Coburg) möglich, sie kann aber in Einzelfällen zu einer Kürzung der staatlichen Förderung führen.

 

Der Bayerische Landkreistag hat sich mit der Thematik der Asylsozialberatung ebenfalls befasst, da die freien Träger sich mit der Bitte um Kofinanzierung zunehmend an die Landkreise wenden (wie auch in unserem Fall). Die Position des Landkreistages ist, dass das Themenfeld Asyl eine staatliche Aufgabe ist und somit der Staat auch für die damit zusammenhängenden Aufwendungen – auch im Bereich der freiwilligen Leistungen - zu allererst verantwortlich zeichnet. Eine unzureichende Mittelbereitstellung für die Asylsozialberatung seitens des Staates sollte nicht durch (von einzelnen Kommunen bereits erteilte[1]) Förderzusagen der Kommunen abgefedert werden. Gleichzeitig wird aber auch erkannt, dass die Probleme in den Kommunen vor Ort nichts desto trotz vorhanden sind, die Asylsozialberatung eine Notwendigkeit darstellt und die freien Träger sich zunehmend nicht mehr in der Lage sehen, die hohen Defizite selbst zu schultern. Der Bayerische Landkreistag hat deswegen einen formellen Antrag an die Staatsregierung gestellt, die für die Asylsozialberatung eingestellten Mittel nicht an die Wohlfahrtsverbände auszuzahlen, sondern den Kommunen direkt zur Verfügung zu stellen. Jeder Kreis kann dann selbst entscheiden, ob er die Beratungsleistung durch eigenes Personal erbringt, oder damit einen freien Träger beauftragt. Über den Antrag wurde seitens der Staatsregierung bislang noch nicht entschieden.

 

 



[1] In Oberfranken fördern die Landkreise Forchheim und Bamberg die Asylsozialberatung aus kommunalen Mitteln