Beschluss:
Die hochwertige Arbeit, die die Caritas im Rahmen
der Asylsozialberatung leistet, wird sehr geschätzt und für überaus wichtig
empfunden. Dennoch ist das Themenfeld Asyl eine staatliche Aufgabe und somit
ist zuvorderst der Staat für die damit zusammenhängenden Aufwendungen – auch im
Bereich der freiwilligen Leistungen – verantwortlich. Eine unzureichende
Mittelbereitstellung seitens des Freistaates darf nicht kaschiert werden, indem
der Landkreis Coburg die Finanzierungslücke deckt. Der Antrag der Caritas ist
deswegen abzulehnen, wenngleich die Notwendigkeit diese Beratungsleistungen
vorzuhalten unumstritten ist.
Sachverhalt:
Der Caritasverband
führt die Sozialberatung für die Asylsuchenden im Landkreis Coburg in der
Gemeinschaftsunterkunft Ebersdorf durch. Hierfür erhält der Caritasverband von
der Landesaufnahmestelle des Freistaates Bayern (Bayerisches Staatsministerium
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration) einen Personalkostenzuschuss
für 9 Wochenstunden auf unbegrenzte Zeit. Dieser Personalkostenzuschuss deckt jedoch
die entstehenden Kosten nur zu einem gewissen Teil.
Folgende Zahlen
wurden uns von der Caritas für das
Haushaltsjahr 2014 übermittelt:
Personalkosten
für 9 Wochenstunden (Soz.Päd) 11.800
Euro
Sachkosten 1.500 Euro
Gesamtkosten 13.300
Euro
Hierzu
erhält der Caritasverband einen Zuschuss i.H.v. 7.788 Euro (entspricht 66% der
Personalkosten). Damit verbleibt ein
ungedeckter Restbetrag von 5.512 Euro. Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde
Ebersdorf einen Teil dieses Defizits als freiwillige Leistung getragen. Sie
sieht sich jedoch für das aktuelle und die kommenden Jahre hierzu nicht mehr in
der Lage, weshalb sich der Caritasverband an den Landkreis wandte und darum
bat, landkreisseitig das Defizit zu übernehmen und somit die Asylsozialberatung
sicher zu stellen.
Als
kurzfristige Maßnahme für das HHJ 2014 konnten dem Caritasverband vom Landrat
1.200 Euro aus Gewährträgermitteln zur Verfügung gestellt werden. Das jetzt
noch vorhandene Defizit für 2014 beträgt demnach noch 4.312 Euro.
Es ist
dabei festzuhalten, dass sich der genehmigte Betreuungsaufwand i.H.v. 9 Stunden
ausschließlich auf die Gemeinschaftsunterkunft in Ebersdorf bezieht. Die im
Landkreis dezentral untergebrachten Asylbewerber werden derzeit von der Caritas
formal nicht betreut. Hierzu könnte die Caritas zwar ebenfalls einen Antrag bei
der Landesaufnahmestelle des Freistaates Bayern stellen und würde - so sehen es zumindest die Förderrichtlinien
vor – auch für die dezentral untergebrachten Asylbewerber ein entsprechendes
Stundendeputat zur Verfügung gestellt bekommen. Der Aufwand der dezentralen
Betreuung ist jedoch deutlich höher als bei zentral untergebrachten
Asylbewerbern, was zur Folge hätte, dass für diese Betreuungsleistung ein
zusätzliches und deutlich höheres Defizit zu erwarten wäre. Der Caritasverband
hat deswegen bislang keinen weiteren Antrag gestellt.
Da es
sich bei der Asylsozialberatung nicht um eine gesetzliche Pflichtaufgabe,
sondern eine freiwillige staatliche Leistung handelt, sieht sich der Freistaat
nicht in der Pflicht einen höheren Kostenbeitrag zur Verfügung zu stellen. Er
begründet seinen Zuschuss damit, dass die Asylsozialberatung zwar ein
öffentliches Interesse abdeckt, die Träger der freien Wohlfahrtspflege aber
ihren Teil dazu beitragen müssen, wie in anderen Leistungsbereichen auch.
Der von
einem freien Träger zu erbringende Eigenanteil liegt nach allgemein in Bayern
geltendem Förderrecht bei 10% der Gesamtkosten, im konkreten Fall der
Asylsozialberatung der Caritas demnach also bei 1.330 Euro, die die Caritas
selbst zu erbringen hat. Dieser Eigenmittelanteil muss zwingend selbst erbracht
werden. Wird dieser Eigenmittelanteil vom bestehenden Defizit in Abzug
gebracht, verbleibt für 2014 ein Defizit i.H.v. 2.982 Euro.
Eine
Förderung durch Drittmittel ist nach bayerischem Förderrecht (beispielsweise
durch einen Zuschuss des Landkreises Coburg) möglich, sie kann aber in
Einzelfällen zu einer Kürzung der staatlichen Förderung führen.
Der
Bayerische Landkreistag hat sich mit der Thematik der Asylsozialberatung
ebenfalls befasst, da die freien Träger sich mit der Bitte um Kofinanzierung
zunehmend an die Landkreise wenden (wie auch in unserem Fall). Die Position des
Landkreistages ist, dass das Themenfeld Asyl eine staatliche Aufgabe ist und
somit der Staat auch für die damit zusammenhängenden Aufwendungen – auch im
Bereich der freiwilligen Leistungen - zu allererst verantwortlich zeichnet.
Eine unzureichende Mittelbereitstellung für die Asylsozialberatung seitens des
Staates sollte nicht durch (von einzelnen Kommunen bereits erteilte[1])
Förderzusagen der Kommunen abgefedert werden. Gleichzeitig wird aber auch
erkannt, dass die Probleme in den Kommunen vor Ort nichts desto trotz vorhanden
sind, die Asylsozialberatung eine Notwendigkeit darstellt und die freien Träger
sich zunehmend nicht mehr in der Lage sehen, die hohen Defizite selbst zu
schultern. Der Bayerische Landkreistag hat deswegen einen formellen Antrag an
die Staatsregierung gestellt, die für die Asylsozialberatung eingestellten
Mittel nicht an die Wohlfahrtsverbände auszuzahlen, sondern den Kommunen direkt
zur Verfügung zu stellen. Jeder Kreis kann dann selbst entscheiden, ob er die
Beratungsleistung durch eigenes Personal erbringt, oder damit einen freien
Träger beauftragt. Über den Antrag wurde seitens der Staatsregierung bislang
noch nicht entschieden.
[1] In Oberfranken fördern die Landkreise Forchheim und Bamberg die Asylsozialberatung aus kommunalen Mitteln