Beschluss: einstimmig

Die SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH, Kronach, wird mit der Planung des Ausbaues der Kreisstraße CO17 Ortsdurchfahrt Unterwohlsbach beauftragt.

 

Der Landrat wird zum Abschluss und zur Unterzeichnung eines entsprechenden Ingenieurvertrages nach HOAI ermächtigt und beauftragt. Wesentliche Vertragsbestandteile sind die Vergabe der Leistungsphasen 2-8 zum Mindestsatz der Honorarzone III gemäß den Bestimmungen der HOAI.

 

Nach Vorliegen der Planunterlagen ist ein entsprechender Bewilligungsantrag für eine GVFG-Förderung ab 2015 bei der Regierung von Oberfranken zu stellen.


Im am 27.02.2014 beschlossenen derzeit gültigen Investitionsprogramm des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 85 der Ausbau der Ortsdurchfahrt Unterwohlsbach in den Jahren 2015 und 2016 mit insgesamt 650.000 € vorgesehen. Auch in der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlosssenen Prioritätenliste des Kreisstraßenprogrammes 2014 – 2017 ist diese Maßnahme für die Jahre 2015/2016 eingeplant.

 

Da im Zuge dieser Maßnahme durch die Stadt Rödental die vorhandenen Gehwege verbessert bzw. z.T. neu angelegt werden sollen, handelt es sich hierbei um eine gemeinschaftliche Maßnahme des Landkreises Coburg und der Stadt Rödental nach den Ortsdurchfahrtsrichtlinien.

 

Für eine Bewilligung und Realisierung dieser Maßnahme ab 2015 müssen bereits im Herbst 2014 die entsprechenden Planunterlagen bei der Regierung von Oberfranken eingereicht werden. Der Tiefbaufachbereich des Landkreises hat jedoch wegen der vordringlichen Erledigung anderer Aufgaben derzeit keine Kapazitäten frei, um eine entsprechende Planung bis September 2014 fertig zu stellen. Erforderlich wird deshalb eine Fremdvergabe der Planung. Vorgeschlagen hierzu wird die SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH in Kronach, mit der der Landkdreis bereits gute Erfahrungen beim Bau der Stützmauer entlang der Kreisstraße CO27 in Oberlauter gemacht hat.

 

Für den Planungsauftrag wird der Abschluss eines entsprechenden Ingenieurvertrages erforderlich, der sowohl die Planungsleistungen für die Kreisstraße als auch für die städtischen Gehwege umfasst, wofür die Stadt Rödental die anteiligen Planungskosten zu übernehmen hat.

 

Nach dem vorliegenden Entwurf beträgt das Gesamthonorar einschließlich Nebenkosten, örtlicher Bauüberwachung und Mehrwertsteuer brutto 75.791,86 €. Hiervon entfallen ca. 80 v.H., somit rd. 60.000 € auf den Landkreis und die restlichen Kosten von rd. 16.000 € auf die Stadt. Vorgesehen ist eine stufenweise Vergabe durch den Landkreis, auch im Namen und für Rechnung der Stadt.

 

Zunächst sollen die Leistungsphasen 2 und 3, die Erstellung des Grunderwerbsplanes mit Grunderwerbsverzeichnis als Teil der Leistungsphase 4, die Einholung und Übernahme von Bestandsdaten der Ver- und Entsorgungsunternehmen, die Entwurfsvermessung sowie die Betreuung der Fachingenieurleistungen (Baugrundgutachten etc.) und Nebenkosten mit einem Honoraranteil von brutto 31.518,72 € vergeben werden. Die Leistungsphase 1 entfällt, sie wird direkt durch den Fachbereich Tiefbau erarbeitet. Die weitere stufenweise Vergabe erfolgt durch ergänzende schriftliche Beauftragung.

 

Der vorliegende Entwurf des Ingenieurvertrages vom 14.05.2014 wurde vom Fachbereich Tiefbau des Landkreises geprüft. Die vorgesehene Honorarzone III entspricht der Zuordnung der Objektliste Verkehrsanlagen nach HOAI. Vereinbart ist der Vonsatz (Mindestsatz). Abweichend zu § 47 HOAI wurden bei der Leistungsphase 2 Vorplanung nur 18% wegen entfallender Genehmigung nach öffentlichem Recht sowie bei der Leistungsphase 3 nur 23% wegen entfallender Ermittlung der Schallimmissionen und entfallender Mitwirkung beim Finanzierungsplan vereinbart. Ansonsten entsprechen die Prozentsätze der Leistungsphasen dem § 47 HOAI (Leistungsbild Verkehrsanlagen).

 

Eine Vergabe der Leistungsphase 9 ist nicht vorgesehen, da diese nur noch die Projektsteuerung umfasst. Die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist wäre nach der HOAI eine zu vergütende besondere Leistung.

 

Die angesetzten Nebenkosten von 5,0% entsprechen den Vorgaben der HIV-KOM und werden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband anerkannt. Der Ansatz für die örtliche Bauüberwachung als frei vereinbarte Leistung in Höhe von 2,8% der anrechenbaren Kosten liegt an der unteren Grenze. Unter Berücksichtigung des Personalbedarfs behält sich der Landkreis eine schriftliche Beauftragung dieser besonderen  Leistung vor. Dies gilt auch für sonstige neben den Grundleistungen zu erbringende besondere Leistungen.

 

Eine Aufnahme in das GVFG-Förderprogramm 2015 ist nur dann möglich, wenn der Regierung von Oberfranken bis spätestens 01.09.2014 ein entsprechender Zuwendungsantrag mit kompletten Planunterlagen vorgelegt wird. Deshalb wird eine umgehende Auftragserteilung und Aufnahme der Planungsarbeiten erforderlich.