Beschluss: einstimmig

Die Ingenieur GmbH Strunz, Bamberg, wird mit der Planung des Ausbaues der Kreisstraße CO4 Ortsdurchfahrt Bad Rodach in Richtung Heldritt beauftragt.

 

Der Landrat wird zum Abschluss und zur Unterzeichnung eines entsprechenden Ingenieurvertrages nach HOAI ermächtigt und beauftragt. Wesentliche Vertragsbestandteile sind die Vergabe der Leistungsphasen 1-8 zum Mindestsatz der Honorarzone III gemäß den Bestimmungen der HOAI.

 

Nach Vorliegen der Planunterlagen ist ein entsprechender Bewilligungsantrag für eine GVFG-Förderung ab 2015 bei der Regierung von Oberfranken zu stellen.


Im am 27.02.2014 beschlossenen derzeit gültigen Investitionsprogramm des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 69 der Ausbau der Ortsdurchfahrt Bad Rodach in Richtung Heldritt in den Jahren 2016 und 2017 mit insgesamt 950.000 € vorgesehen. Auch in der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenliste des Kreisstraßenbauprogrammes 2014 – 2017 ist diese Maßnahme für die Jahre 2016/2017 eingeplant.

 

Aufgrund der Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden wurde im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2014 der hierfür ursprünglich für 2015 vorgesehene Planungsansatz von 50.000 € um ein Jahr auf 2014 vorgezogen und im Gegenzug der eigentlich für 2014 vorgesehene Deckenbau des Radweges entlang der Kreisstraße CO4 Bad Rodach – Abzweig Gauerstadt um ein Jahr nach hinten auf 2015 verschoben, um eventuell bereits im Herbst 2014 die entsprechenden Planunterlagen für eine Bewilligung und Realisierung der Ortsdurchfahrt Bad Rodach ab 2015 einreichen zu können.

 

Auf das derzeit gültige Investitionsprogramm und die entsprechenden Beschluss-Niederschriften der diesjährigen Haushaltsplanberatung und –beschlussfassung wird insoweit Bezug genommen.

 

Da im Zuge dieser Maßnahme durch die Stadt Bad Rodach die vorhandenen Gehwege verbessert bzw. z.T. neu angelegt werden sollen, handelt es sich hierbei um eine gemeinschaftliche Maßnahme des Landkreises Coburg und der Stadt Bad Rodach nach den Ortsdurchfahrtsrichtlinien.

 

Erforderlich wird zudem die Verlegung eines Abwasserkanals in der Heldritter Straße, die aber außerhalb der Gemeinschaftsmaßnahme durch die Stadt Bad Rodach abgewickelt wird. Die Stadt hat hierfür bereits die Ingenieur GmbH Strunz aus Bamberg mit der entsprechenden Planung beauftragt.

 

Es erscheint daher sinnvoll und zweckmäßig, die Ingenieur GmbH Strunz auch mit der Planung der Straße und der Gehsteige zu beauftragen. Dies gilt umso mehr, da der Tiefbaubereich des Landkreises Coburg wegen der vordringlicheren Erledigung anderer Aufgaben derzeit keine Kapazitäten frei hat, um eine entsprechende Planung bis Herbst 2014 fertig zu stellen.

 

Für den Planungsauftrag wird der Abschluss eines entsprechenden Ingenieurvertrages erforderlich, der sowohl die Planungsleistungen für die Kreisstraße als auch für die städtischen Gehwege umfasst, wofür die Stadt Bad Rodach die anteiligen Planungskosten zu übernehmen hat.

 

Nach dem vorliegenden Entwurf beträgt das Gesamthonorar einschließlich Nebenkosten, örtlicher Bauüberwachung und Mehrwertsteuer brutto 93.353,99 €. Hiervon entfallen ca. 80 v.H., somit rd. 75.000 € auf den Landkreis und die restlichen Kosten von rd. 18.000 € auf die Stadt. Vorgesehen ist eine stufenweise Vergabe durch den Landkreis, auch im Namen und Rechnung für die Stadt.

 

Zunächst sollen die Leistungsphasen 1-3, die Erstellung des Grunderwerbsplanes mit Grunderwerbsverzeichnis als Teil der Leistungsphase 4 sowie die Einholung und Übernahme von Bestandsdaten der Ver- und Entsorgungsunternehmen und Nebenkosten mit einem Honoraranteil von brutto 34.414,47 € vergeben werden. Die weitere stufenweise Vergabe erfolgt durch ergänzende schriftliche Beauftragung. Vom Landkreis werden dem Ingenieurbüro die vom Fachbereich Tiefbau erstellten Vermessungsunterlagen sowie das erarbeitete digitale Geländemodell zur Verfügung gestellt, so dass nur noch Vermessungsleistungen zur Bauvermessung erforderlich werden.

 

Der vorliegende Entwurf des Ingenieurvertrages vom 07.05.2014 wurde vom Fachbereich Tiefbau des Landkreises geprüft. Die vorgesehene Honorarzone III entspricht der Zuordnung der Objektliste Verkehrsanlagen nach HOAI. Vereinbart ist der Vonsatz (Mindestsatz). Abweichend zu § 47 HOAI wurden bei der Leistungsphase 2 Vorplanung 18% wegen entfallender Variantenuntersuchung sowie bei der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 23% wegen entfallender Ermittlung der Schallimmission und dem Nachweis der Lichtraumprofile vereinbart. Ansonsten entsprechen die Prozentsätze der Leistungsphasen dem § 47 HOAI (Leistungsbild Verkehrslagen).

 

Eine Vergabe der Leistungsphase 9 ist nicht vorgesehen, da diese nur noch die Projektsteuerung umfasst. Die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist wäre nach der HOAI eine zu vergütende besondere Leistung.

 

Die angesetzten Nebenkosten von 5,0% entsprechen den Vorgaben der HIV-KOM und werden vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband anerkannt. Der Ansatz für die örtliche Bauüberwachung als frei vereinbarte Leistung in Höhe von 2,8% der anrechenbaren Kosten liegt an der unteren Grenze. Unter Berücksichtigung des Personalbedarfs behält sich der Landkreis eine schriftliche Beauftragung dieser besonderen  Leistung vor. Dies gilt auch für sonstige neben den Grundleistungen zu erbringende besondere Leistungen.

 

Eine Aufnahme in das GVFG-Förderprogramm 2015 ist nur dann möglich, wenn der Regierung von Oberfranken bis spätestens 01.09.2014 ein entsprechender Zuwendungsantrag mit kompletten Planunterlagen vorgelegt wird. Deshalb wird eine umgehende Auftragserteilung und Aufnahme der Planungsarbeiten erforderlich.