Landrat Busch verliest die dringlichen Anordnungen gem. Art. 34 Abs. 3 LKrO, die wie folgt lauten:

 

  • Übernahme der Schulwegekosten für Schüler der Abschlussklassen an Gymnasien und Fach-/Berufsoberschulen sowie Schüler der 11. Klassen an Fachoberschulen

 

Alle Schüler der Abschlussklassen an Gymnasien und Fach-/Berufsoberschulen sowie die Schüler der 11. Klasse der Fachoberschule Coburg dürfen die ab September 2013 ausgestellten Fahrkarten weiter nutzen und müssen diese nicht vorzeitig abgeben. Diese Entscheidung erfolgte nicht zuletzt um die Familienfreundlichkeit des Landkreises zu dokumentieren. Über diese Entscheidung ist jedem Schüler bzw. seinen Eltern ein Anschreiben zu übersenden. Die bereits abgegebenen Fahrkarten werden mit diesem Anschreiben wieder an die Eltern bzw. Schüler zur weiteren Nutzung geschickt.

Die entstehenden Mehrkosten werden durch den Landkreis als freiwillige Leistung getragen.

 

 

  • Neubau, Erweiterung und Generalsanierung der Realschule Coburg II

Neubau Treppenhaus Bauteil „C“

 

Der Ersatzneubau des Treppenhauses anstelle der Außenfluchttreppe mit Kosten in Höhe von ca. 165.000,00 € kommt zur Ausführung.

Dagegen stehen Einsparungen in Höhe von ca. 125.000,00 €.

Die Verwaltung und der Architekt werden beauftragt, die modifizierte Planung zur Ausführung weiter zu betreiben.