Der Ausschuss für Jugend und Familie beschließt den Abschluss der vorliegenden Leistungsvereinbarung über die Stütz- und Förderklassen für die 5. und 6. Klasse mit dem Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) für den Zeitraum vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015.
Sachverhalt:
Im Schuljahr 2005/2006 startete die
Beschulung von Kindern mit Förderbedarf im Bereich sozio-emotionale Entwicklung
als Kooperationsmodell von Jugendhilfe und Schule an der
Heinrich-Schaumberger-Schule in Coburg.
Seit dem werden jährlich bis zu 24 Schülerinnen und Schüler aus der
Stadt und dem Landkreis Coburg, in bis zu 3 Lerngruppen (1. bis zur 4. Klasse),
nach dem Lehrplan der Regelschule, beschult. Grundsätzliches Ziel dieses
Kooperationsmodells ist dabei die Rückführung der Kinder in die Regelschule. Neben
der Beschulung durch Sonderpädagogen werden die Kinder und deren Familien
sozialpädagogisch und therapeutisch durch das IPSG in der Schule und im
familiären Umfeld betreut.
Die dort beschulten Kinder sind seelisch
behindert und können aufgrund ihrer gravierenden Verhaltensauffälligkeiten das
reguläre Schulangebot sowohl einer Förder- als auch einer allgemeinen Schule
nicht wahrnehmen.
Der Erfolg dieser Maßnahme hängt u. a. sehr
stark davon ab, ab welchem Alter die Störungen der Kinder diagnostiziert werden
und wie schnell darauf entsprechend pädagogisch und therapeutisch reagiert
wird. Deshalb wurde im letzten Jahr die
Aufnahme bzw. Einschulung in die Stütz- und Förderklassen von Kindern schon ab
der 1. Jahrgangsstufe ermöglicht.
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigen aber,
dass es Kinder gibt, die entweder bei Einschulung und im Verlauf der ersten
Schulzeit unauffällig sind oder trotz Auffälligkeiten in die Regelschule
eingeschult werden. Einige dieser Kinder zeigen im Verlauf ihrer Grundschulzeit
immer mehr Auffälligkeiten und sind in diesem Kontext irgendwann nicht mehr
beschulbar. Meist folgen lange Aufenthalte in der Kinder- und
Jugendpsychiatrie, oft begleitet durch verschiedene ambulante, teilstationäre
oder sogar stationäre Jugendhilfemaßnahmen, weil ein Verbleib in der Familie
wegen fehlender Beschulungsmöglichkeit vor Ort nicht möglich ist.
Anhand eines Fallbeispiels soll dies veranschaulicht werden.
Kevin
,10 Jahre
Kevin
war 8 Jahre alt, als das Jugendamt ihn kennen lernte. Auslöser war eine Meldung
der Schule über sein vernachlässigtes Äußeres (verschmutzte Kleidung,
unangenehmer Geruch), fehlende Schulmaterialien und sein aggressives und
destruktives Verhalten. Bis schließlich eine Klärung und Hilfestellung
umgesetzt werden konnte, vergingen 2 Jahre. Hintergrund war die absolute
Verweigerungshaltung der Mutter, Gespräche zu führen und Hilfen anzunehmen, was
auch die Einschaltung des Familiengerichts erforderlich machte. Es brauchte
also 2 Jahre, in denen Kevin sich entsprechend negativ weiter entwickelte,
immer wieder vom Schulunterricht ausgeschlossen wurde, als nicht mehr
beschulbar galt und in der Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt werden
musste.
Als
schließlich eine Hilfe eingesetzt werden konnte, stand an, Kevin –trotz der
sehr engen emotionalen Bindung an seine Mutter- in einem heilpädagogischen Heim
unterbringen und ihn einzelbeschulen zu müssen. Der lt. Kinder- und
Jugendpsychiatrie erforderliche Rahmen sollte eine Gruppengröße von 3 Kinder
nicht übersteigen.
Das
Jugendamt hat Kevin bislang nicht untergebracht.
Er lebt weiterhin bei seiner Mutter, die inzwischen gut mitarbeitet und die
intensiven ambulanten Hilfen annimmt und
er wird bis zum Sommer einzelbeschult. Kevin wird danach noch nicht eine
Regelschule besuchen können.
Kevin ist kein Einzelfall.
Auf der Grundlage ähnlich gelagerter Fallverläufe, die bislang immer zu
einer stationären Unterbringung geführt haben, z.T. auch mit Übernahme von
Kosten für die Beschulung, wurden Gespräche mit der Regierung von Oberfranken,
der Heinrich-Schaumberger-Schule, dem dort als Jugendhilfeträger tätigen
Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) und der Stadt Coburg geführt, die
die Fortentwicklung des Modelles der Stütz- und Förderklassen zur Folge hatte.
Geplant ist nicht eine „Aufstockung“ um eine weitere Klasse, sondern ein für
diese Zielgruppe angepasstes und intensiv-pädagogisches Konzept.
Die potentiellen Schülerinnen und Schüler für die 5. und 6. Klasse
unterscheiden sich von den bisherigen Kindern aus den Klassen 1. – 4 dadurch,
dass sie und ihre Familien bereits eine
entsprechende „Schul- und Jugendhilfekarriere“ hinter sich haben, schwierige
Verhaltensweisen und Gewohnheiten inzwischen manifestiert sind und durch die
beginnende Pubertät verstärkt werden.
Wesentliche Unterschiede zu dem Modell der Grundschulstufe sind:
- 2 pädagogische Fachkräfte
(SozialpädagogIn und ErzieherIn), statt einer sozialpädagogischen
Fachkraft, die ggf. von Praktikanten unterstützt wird
- um 50 % höhere
sozialtherapeutische Unterstützung (Eigenleistung des Trägers)
- Start nicht erst mit
Schulbeginn des neuen Schuljahres, sondern 1 Woche vorher (ohne dass Unterricht stattfindet)
Schulischerseits werden für diese Klasse 1,5 sonderpädagogische
Lehrerstellen zur Verfügung stehen.
Basierend auf der Konzeption, die der Träger in der Sitzung vorstellt,
wurde eine Leistungsvereinbarung (nur für die Klassen 5/6) für das Schuljahr
2014/2015 entwickelt, die Aufwendungen der öffentlichen Jugendhilfe in Höhe von
76.738 Euro je Schuljahr ausweist. Das entspricht bei voller Auslastung
monatlichen Kosten je Schüler in Höhe von knapp 800 €, die –je nach Wohnort der
Familie- vom Landkreis oder der Stadt Coburg zu tragen sind.
Derzeitig sind 6 Schüler/-innen aus dem Landkreis und 2 aus der Stadt Coburg
zur Aufnahme vorgesehen.
Im Haushaltsjahr 2014 entstehen dafür Mehraufwendungen in Höhe von ca.
19.000 € (HHSt. 0.4640.7090). Diese werden aus entsprechend geringeren Ausgaben
im Bereich der flexiblen erzieherischen Hilfen gedeckt (HHSt. 0.4553.7600).
Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen:
einstimmig