Beschluss: einstimmig

Der Ausschuss für Jugend und Familie beschließt den Abschluss der vorliegenden Leistungsvereinbarung über die Stütz- und Förderklassen für die 5. und 6. Klasse mit dem Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) für den Zeitraum vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015.


Sachverhalt:

 

Im Schuljahr 2005/2006 startete die Beschulung von Kindern mit Förderbedarf im Bereich sozio-emotionale Entwicklung als Kooperationsmodell von Jugendhilfe und Schule an der Heinrich-Schaumberger-Schule in Coburg.

Seit dem werden jährlich bis zu 24 Schülerinnen und Schüler aus der Stadt und dem Landkreis Coburg, in bis zu 3 Lerngruppen (1. bis zur 4. Klasse), nach dem Lehrplan der Regelschule, beschult. Grundsätzliches Ziel dieses Kooperationsmodells ist dabei die Rückführung der Kinder in die Regelschule. Neben der Beschulung durch Sonderpädagogen werden die Kinder und deren Familien sozialpädagogisch und therapeutisch durch das IPSG in der Schule und im familiären Umfeld betreut.

 

Die dort beschulten Kinder sind seelisch behindert und können aufgrund ihrer gravierenden Verhaltensauffälligkeiten das reguläre Schulangebot sowohl einer Förder- als auch einer allgemeinen Schule nicht wahrnehmen. 

 

Der Erfolg dieser Maßnahme hängt u. a. sehr stark davon ab, ab welchem Alter die Störungen der Kinder diagnostiziert werden und wie schnell darauf entsprechend pädagogisch und therapeutisch reagiert wird. Deshalb wurde im letzten Jahr  die Aufnahme bzw. Einschulung in die Stütz- und Förderklassen von Kindern schon ab der 1. Jahrgangsstufe ermöglicht.

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigen aber, dass es Kinder gibt, die entweder bei Einschulung und im Verlauf der ersten Schulzeit unauffällig sind oder trotz Auffälligkeiten in die Regelschule eingeschult werden. Einige dieser Kinder zeigen im Verlauf ihrer Grundschulzeit immer mehr Auffälligkeiten und sind in diesem Kontext irgendwann nicht mehr beschulbar. Meist folgen lange Aufenthalte in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, oft begleitet durch verschiedene ambulante, teilstationäre oder sogar stationäre Jugendhilfemaßnahmen, weil ein Verbleib in der Familie wegen fehlender Beschulungsmöglichkeit vor Ort nicht möglich ist. 

 

Anhand eines Fallbeispiels soll dies veranschaulicht werden.

 

Kevin ,10 Jahre

 

Kevin war 8 Jahre alt, als das Jugendamt ihn kennen lernte. Auslöser war eine Meldung der Schule über sein vernachlässigtes Äußeres (verschmutzte Kleidung, unangenehmer Geruch), fehlende Schulmaterialien und sein aggressives und destruktives Verhalten. Bis schließlich eine Klärung und Hilfestellung umgesetzt werden konnte, vergingen 2 Jahre. Hintergrund war die absolute Verweigerungshaltung der Mutter, Gespräche zu führen und Hilfen anzunehmen, was auch die Einschaltung des Familiengerichts erforderlich machte. Es brauchte also 2 Jahre, in denen Kevin sich entsprechend negativ weiter entwickelte, immer wieder vom Schulunterricht ausgeschlossen wurde, als nicht mehr beschulbar galt und in der Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt werden musste.

Als schließlich eine Hilfe eingesetzt werden konnte, stand an, Kevin –trotz der sehr engen emotionalen Bindung an seine Mutter- in einem heilpädagogischen Heim unterbringen und ihn einzelbeschulen zu müssen. Der lt. Kinder- und Jugendpsychiatrie erforderliche Rahmen sollte eine Gruppengröße von 3 Kinder nicht übersteigen.

 

Das Jugendamt hat Kevin bislang nicht untergebracht.
Er lebt weiterhin bei seiner Mutter, die inzwischen gut mitarbeitet und die intensiven ambulanten Hilfen  annimmt und er wird bis zum Sommer einzelbeschult. Kevin wird danach noch nicht eine Regelschule besuchen können.

 

 

Kevin ist kein Einzelfall.

Auf der Grundlage ähnlich gelagerter Fallverläufe, die bislang immer zu einer stationären Unterbringung geführt haben, z.T. auch mit Übernahme von Kosten für die Beschulung, wurden Gespräche mit der Regierung von Oberfranken, der Heinrich-Schaumberger-Schule, dem dort als Jugendhilfeträger tätigen Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) und der Stadt Coburg geführt, die die Fortentwicklung des Modelles der Stütz- und Förderklassen zur Folge hatte. Geplant ist nicht eine „Aufstockung“ um eine weitere Klasse, sondern ein für diese Zielgruppe angepasstes und intensiv-pädagogisches Konzept.

Die potentiellen Schülerinnen und Schüler für die 5. und 6. Klasse unterscheiden sich von den bisherigen Kindern aus den Klassen 1. – 4 dadurch, dass sie und  ihre Familien bereits eine entsprechende „Schul- und Jugendhilfekarriere“ hinter sich haben, schwierige Verhaltensweisen und Gewohnheiten inzwischen manifestiert sind und durch die beginnende Pubertät verstärkt werden.

 

Wesentliche Unterschiede zu dem Modell der Grundschulstufe sind:

-        2 pädagogische Fachkräfte (SozialpädagogIn und ErzieherIn), statt einer         sozialpädagogischen Fachkraft, die ggf. von Praktikanten unterstützt wird

-        um 50 % höhere sozialtherapeutische Unterstützung (Eigenleistung des Trägers)

-        Start nicht erst mit Schulbeginn des neuen Schuljahres, sondern 1 Woche vorher        (ohne dass Unterricht stattfindet)

 

Schulischerseits werden für diese Klasse 1,5 sonderpädagogische Lehrerstellen zur Verfügung stehen.

 

Basierend auf der Konzeption, die der Träger in der Sitzung vorstellt, wurde eine Leistungsvereinbarung (nur für die Klassen 5/6) für das Schuljahr 2014/2015 entwickelt, die Aufwendungen der öffentlichen Jugendhilfe in Höhe von 76.738 Euro je Schuljahr ausweist. Das entspricht bei voller Auslastung monatlichen Kosten je Schüler in Höhe von knapp 800 €, die –je nach Wohnort der Familie- vom Landkreis oder der Stadt Coburg zu tragen sind.

Derzeitig sind 6 Schüler/-innen aus dem Landkreis und 2 aus der Stadt Coburg zur Aufnahme vorgesehen.

 

Im Haushaltsjahr 2014 entstehen dafür Mehraufwendungen in Höhe von ca. 19.000 € (HHSt. 0.4640.7090). Diese werden aus entsprechend geringeren Ausgaben im Bereich der flexiblen erzieherischen Hilfen gedeckt (HHSt. 0.4553.7600).

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 


einstimmig